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Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift

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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />

Die vom Lärmgutachter als zwingend vorzuschreibenden Lärmschutzwände sind allerdings nicht<br />

deckungsgleich mit den Vorgaben des humanmedizinischen Sachverständigen. Im humanmedizinischen<br />

Gutachten ist die Rede von "Empfohlenen Maßnahmen" für die Bereiche Steyregg, St.<br />

Georgen und Kefermarkt.<br />

Seitens der Oö. Umweltanwaltschaft wird daher beantragt, die im schalltechnischen Gutachten als<br />

zwingend erachteten Lärmschutzwände ebenso im humanmedizinischen Gutachten als zwingend<br />

erforderlich vorzuschreiben.<br />

Ausgleichsmaßnahmen und landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Durch die Projektplanung wurde mitgeteilt, dass die im UVG seitens des Sachverständigen für den<br />

Bereich Naturschutz geforderten zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen bzw. –flächen bereits ausfindig<br />

gemacht werden konnten und eine Einhaltung der UVE- und der SV-Vorgaben gewährleistet<br />

ist. Diese "Sicherheit" ist für die Oö. Umweltanwaltschaft insbesondere für eine konfliktfreie Abwicklung<br />

des nachgereihten naturschutzbehördlichen Genehmigungsverfahrens von Bedeutung.<br />

Aufgrund guter Erfahrungen hinsichtlich der Überprüfbarkeit der umgesetzten Maßnahmen hält die<br />

Oö. Umweltanwaltschaft die Erstellung eines "Ausgleichsfächenkatasters" auch für das gegenständliche<br />

Vorhaben als sinnvoll und notwendig. Dieser ist von der Umweltbaubegleitung zu erstellen<br />

und der Behörde zu übermitteln.<br />

Technische Bauwerke<br />

Bahndurchlass Reichenberg (Objekt Nr. 11)<br />

Im Bereich des Reichenbachs quert die Bahn einen Abschnitt eines als überregional bedeutend<br />

ausgewiesenen Wildtierkorridors, der die Naturräume des Böhmischen Massivs mit jenen entlang<br />

der Donauniederung verbindet. Für Wildtiere ist eine Querung des Gleiskörpers und der parallel<br />

geführten Bundesstraße B3 (die als funktionelle Einheit gesehen eine Vollbarriere darstellen) im<br />

Bereich des Reichenbachs unter Ausnutzung der Durchlässe möglich. Mit dem Umbau des Bahndurchlasses<br />

kann die Wirkung dieser Teilbarriere reduziert werden. In weiterer Folge werden auch<br />

Umbaumaßnahmen am Durchlass der Bundesstraße B3 notwendig werden, um eine funktionelle<br />

Wildquerungseinrichtung herzustellen.<br />

Die geplante Ausführung des Reichenbachdurchlasses unterhalb des Bahndammes ist hinsichtlich<br />

seiner Dimensionierung einem Kleintierdurchlass gleichzusetzen und entspricht daher grundsätzlich<br />

nicht den Anforderungen einer überregionalen Lebensraumvernetzung. Für die Oö. Umweltanwaltschaft<br />

wird eine Optimierung des geplanten Durchlassbauwerks als Mindestvoraussetzung<br />

für eine langfristige Sicherstellung der Funktionalität des Wildtierkorridors angesehen. Unter Berücksichtigung<br />

technischer bzw. statischer Vorgaben ist eine Vergrößerung des Durchlassquerschnitts<br />

vorzunehmen, wobei insbesondere eine Vergrößerung der lichten Höhe von dzt. max. 3,15<br />

m auf mind. 4,00 m als technisch möglich und finanziell jedenfalls vertretbar angesehen wird. Eine<br />

Vergrößerung der lichten Weite ist in Anbetracht der verwendeten "Bauwerkskategorie" ebenfalls<br />

zu prüfen.<br />

Querungsbauwerk Pulgarn<br />

Das Querungsbauwerk Pulgarn wird zwar hinsichtlich seiner Auswirkungen im ggst. UVP-<br />

<strong>Verfahren</strong> mit berücksichtigt, Antragsteller und Projektbetreiber ist jedoch das Land Oberöster­<br />

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