Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift
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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />
Die vom Lärmgutachter als zwingend vorzuschreibenden Lärmschutzwände sind allerdings nicht<br />
deckungsgleich mit den Vorgaben des humanmedizinischen Sachverständigen. Im humanmedizinischen<br />
Gutachten ist die Rede von "Empfohlenen Maßnahmen" für die Bereiche Steyregg, St.<br />
Georgen und Kefermarkt.<br />
Seitens der Oö. Umweltanwaltschaft wird daher beantragt, die im schalltechnischen Gutachten als<br />
zwingend erachteten Lärmschutzwände ebenso im humanmedizinischen Gutachten als zwingend<br />
erforderlich vorzuschreiben.<br />
Ausgleichsmaßnahmen und landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Durch die Projektplanung wurde mitgeteilt, dass die im UVG seitens des Sachverständigen für den<br />
Bereich Naturschutz geforderten zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen bzw. –flächen bereits ausfindig<br />
gemacht werden konnten und eine Einhaltung der UVE- und der SV-Vorgaben gewährleistet<br />
ist. Diese "Sicherheit" ist für die Oö. Umweltanwaltschaft insbesondere für eine konfliktfreie Abwicklung<br />
des nachgereihten naturschutzbehördlichen Genehmigungsverfahrens von Bedeutung.<br />
Aufgrund guter Erfahrungen hinsichtlich der Überprüfbarkeit der umgesetzten Maßnahmen hält die<br />
Oö. Umweltanwaltschaft die Erstellung eines "Ausgleichsfächenkatasters" auch für das gegenständliche<br />
Vorhaben als sinnvoll und notwendig. Dieser ist von der Umweltbaubegleitung zu erstellen<br />
und der Behörde zu übermitteln.<br />
Technische Bauwerke<br />
Bahndurchlass Reichenberg (Objekt Nr. 11)<br />
Im Bereich des Reichenbachs quert die Bahn einen Abschnitt eines als überregional bedeutend<br />
ausgewiesenen Wildtierkorridors, der die Naturräume des Böhmischen Massivs mit jenen entlang<br />
der Donauniederung verbindet. Für Wildtiere ist eine Querung des Gleiskörpers und der parallel<br />
geführten Bundesstraße B3 (die als funktionelle Einheit gesehen eine Vollbarriere darstellen) im<br />
Bereich des Reichenbachs unter Ausnutzung der Durchlässe möglich. Mit dem Umbau des Bahndurchlasses<br />
kann die Wirkung dieser Teilbarriere reduziert werden. In weiterer Folge werden auch<br />
Umbaumaßnahmen am Durchlass der Bundesstraße B3 notwendig werden, um eine funktionelle<br />
Wildquerungseinrichtung herzustellen.<br />
Die geplante Ausführung des Reichenbachdurchlasses unterhalb des Bahndammes ist hinsichtlich<br />
seiner Dimensionierung einem Kleintierdurchlass gleichzusetzen und entspricht daher grundsätzlich<br />
nicht den Anforderungen einer überregionalen Lebensraumvernetzung. Für die Oö. Umweltanwaltschaft<br />
wird eine Optimierung des geplanten Durchlassbauwerks als Mindestvoraussetzung<br />
für eine langfristige Sicherstellung der Funktionalität des Wildtierkorridors angesehen. Unter Berücksichtigung<br />
technischer bzw. statischer Vorgaben ist eine Vergrößerung des Durchlassquerschnitts<br />
vorzunehmen, wobei insbesondere eine Vergrößerung der lichten Höhe von dzt. max. 3,15<br />
m auf mind. 4,00 m als technisch möglich und finanziell jedenfalls vertretbar angesehen wird. Eine<br />
Vergrößerung der lichten Weite ist in Anbetracht der verwendeten "Bauwerkskategorie" ebenfalls<br />
zu prüfen.<br />
Querungsbauwerk Pulgarn<br />
Das Querungsbauwerk Pulgarn wird zwar hinsichtlich seiner Auswirkungen im ggst. UVP-<br />
<strong>Verfahren</strong> mit berücksichtigt, Antragsteller und Projektbetreiber ist jedoch das Land Oberöster<br />
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