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Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift

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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />

dem werden die Spundwände nach Möglichkeit wieder gezogen. Auf die gegenständliche Maßnahme<br />

kann daher aus fachlicher Sicht verzichtet werden.<br />

8. Sach- und Kulturgüter (EZ35) verfasst von Dipl.-Ing. Norbert Mundl<br />

In Kapitel 3.9.1 wird dargelegt, dass die Überreste des ehemaligen Außenlagers durch das Vorhaben<br />

nicht berührt werden, bzw. bereits durch andere Nutzungen Großteils verändert wurden: „Nicht<br />

aufgenommen in die Liste der zu behandelnden Kulturgüter wurden die gemäß der Stellungnahme<br />

vom Mai 2011 bezeichneten - noch teilweise sichtbar erhaltenen Überresten der ehemaligen Nebenlager<br />

zum Konzentrationslager Mauthausen (Lager Gusen III und Schleppbahntrasse) in den<br />

Bereichen der Bahnhöfe St. Georgen a. d. Gusen und Lungitz. Es sind jedoch keine erheblichen<br />

Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Dies ist dadurch begründet, dass die Trasse der<br />

ehemaligen Schleppbahn nicht berührt wird und sich das ehemalige Lager Gusen III sich hauptsächlich<br />

südlich der heutigen Kleingartensiedlung sowie südlich des heutigen Bahnhofs befunden<br />

hat – diese Flächen werden jedoch vom Bauvorhaben nicht berührt. Die Flächen der ehemaligen<br />

Nebenlager des KZ Mauthausen sind großteils bereits durch andere Nutzungen verändert.“ In den<br />

vom Bundesdenkmalamt (Dr. Hebert) und vom Landeskonservatorat OÖ (Mag. Gruber) zur Verfügung<br />

gestellten Zeitzeugenskizzen der gegenständlichen Anlagen sowie in den verbalen Beschreibungen<br />

der „Oberösterreichischen Heimatblätter, 54.Jg, 2000, Heft 3/4, S.157-184“ wurde<br />

dargelegt, dass sämtliche Anlagen in den Folgejahren des 2. Weltkrieges abgetragen wurden. Die<br />

Mauern und Geräte wurden verkauft, bzw. abgebrochen und als Baumaterialien verkauft. Die Fundamente<br />

und Geländemodellierungen wurden nach Restitution der Grundstücke an die enteigneten<br />

Bauern geschliffen und die ursprüngliche Geländestruktur wieder hergestellt. Eine parallel zur<br />

Erarbeitung des UVG durchgeführte Prüfung der vom BDA zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

seitens der Planer und der ÖBB hat ergeben, dass keine relevanten Ergebnisse aus einer Prüfung<br />

im Zuge der Baumaßnahmen zu erwarten sind.<br />

Dr. Dieter Altenburger e.h. Dipl.-Ing.(HTL) Franz Hujber, MSc e.h.<br />

Dipl.-Forstwirt Henning Wefelnberg, MSc e.h.<br />

Schlussstellungnahme der Verhandlungsleiterin:<br />

Durch Umfrage wird festgestellt, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.<br />

Sämtliche Stellungnahmen wurden bei den Schreibplätzen zu Protokoll gegeben. Es sind somit im<br />

Sinne des § 44 Abs. 3 AVG die zulässigen Vorbringen aller Beteiligten aufgenommen.<br />

Auf die Wiedergabe der <strong>Verhandlungsschrift</strong> wird gemäß § 14 Abs. 3 AVG verzichtet.<br />

Die protokollierten Stellungnahmen und Äußerungen der Beteiligten wurden diesen in einer schriftlichen<br />

Ausfertigung übergeben. Die Verbesserung orthographischer und stilistischer Fehler in dieser<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong> bleibt vorbehalten.<br />

Diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> wird bei der Behörde und den Standortgemeinden nach Abschluss der<br />

Verhandlung über mindestens drei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufliegen und gemäß § 44e<br />

Abs. 3 AVG auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

veröffentlicht.<br />

Auf Grund des Verhandlungsergebnisses wird das Ermittlungsverfahren geschlossen.<br />

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