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AUSSCHREIBUNG ZUR VERÄUßERUNG DER LIEGENSCHAFT ...

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<strong>AUSSCHREIBUNG</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>VERÄUßERUNG</strong> <strong>DER</strong> <strong>LIEGENSCHAFT</strong><br />

KIEFHOLZSTR. NEBEN NR. 271 / ECKE MOSISCHSTR. (L 5412)<br />

2.9 Planungsrecht<br />

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; ebenso<br />

wenig befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung oder<br />

einer Sanierungssatzung. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hinsichtlich des<br />

Maßes der baulichen Nutzung nach § 34 Abs.1 BauGB. Eine Bebauung der Blockkante<br />

muss hierbei Trauf- und Firsthöhen der angrenzenden Bebauung berücksichtigen. Die Art<br />

der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §4 BauNVO,<br />

da die nähere Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Dementsprechend<br />

zulässig sind beispielsweise Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />

nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen.<br />

Das Standortprofil lautet: Innerstädtisches Wohnung und Arbeiten. Innovative urbane<br />

Wohnformen.<br />

2.10 Sonstiges<br />

Das Grundstück liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerkes<br />

Johannistahl, d.h., dass das Regenwasser abzuleiten ist. In der Straße liegen aber<br />

Regenwasserkanäle.<br />

Das Grundstück ist nicht im Bodenbelastungskataster registriert. Lagebedingt ist das<br />

Eckgrundstück Auswirkungen des Straßenverkehrs ausgesetzt. Abt. II und III des<br />

Grundbuchs sind belastungsfrei.<br />

Das Grundstück ist nicht in der Berliner Denkmalliste erfasst, liegt jedoch in unmittelbarer<br />

Nähe des Baudenkmals Schulgebäude Kiefholzstraße, Ecke Mosischstraße, wodurch wegen<br />

der Sichtachsenbeziehung entsprechender Umgebungsschutz geltend gemacht werden<br />

kann.<br />

Die auf dem Grundstück aufstehende Trafo-/ Netzstation ist gem. der Vattenfall Europe<br />

Berlin AG & Co. KG durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im<br />

Grundbuch des Grundstücks dinglich zu sichern. Die bauliche Unterhaltung der Station<br />

obliegt dem Grundstückseigentümer. Eine ggf. im Rahmen des Bauvorhabens beabsichtigte<br />

Verlegung der Netz-/ Trafostation hat der Käufer eigenständig mit dem<br />

Versorgungsunternehmen abzustimmen.<br />

Die Kosten für die Verlegung der Netzstation sind bei der Ermittlung des Kaufpreises nicht<br />

berücksichtigt worden. Auf Nachweis werden vom Verkäufer folgende Kosten erstattet:<br />

a) Bei einer Integration der Netzstation in das zu errichtende Gebäude bis zu 50.000,00<br />

Euro brutto.<br />

b) Bei einer Verlegung der Netzstation außerhalb des Kaufgrundstücks bis zu 90.000,00<br />

Euro brutto.<br />

Auf dem Grundstück lastet ein Gestattungsvertrag zwecks Aufstellung und Betrieb eines<br />

Werbe- und Schaukastens, welcher mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende<br />

gekündigt werden kann. Das Nutzungsentgelt pro Jahr übersteigt einen zweistelligen EURO-<br />

Betrag nicht.<br />

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