EXPOSÉ L 12975 Zum Heckeshorn 8, 18 - Liegenschaftsfonds Berlin
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<strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG<br />
Warschauer Str. 41/42<br />
D-10243 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: +49 · (0)30 · 22 33 - 67 79<br />
Fax: +49 · (0)30 · 22 33 - 67 05<br />
Email: ines.christ-praikow@liegenschaftsfonds.de<br />
Internet: www.liegenschaftsfonds.de<br />
Sonstiges<br />
Für das Grundstück <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> <strong>18</strong> existiert ein eigenständiger Wärmeliefervertrag mit<br />
der GASAG. Die WGI (Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und<br />
Ingenieurleistungen mbH) vertritt die Interessen der GASAG. Die Heizkessel befinden sich<br />
im Eigentum der GASAG.<br />
Für <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> 8 und <strong>18</strong> ist zu Gunsten der GASAG eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit zu bestellen.<br />
Ferner befinden sich auf dem Grundstück Telekommunikationsanlagen der Deutschen<br />
Telekom, deren Rechtsgrundlage für die Hauszuführungen durch<br />
Grundstückseigentümererklärungen vertraglich geregelt sind, und der Kabel Deutschland<br />
GmbH sowie der Vattenfall Europe <strong>Berlin</strong> AG (Hausanschlusskabel). Grundbuchliche<br />
Leitungssicherungen werden nicht notwendig.<br />
Erschließung<br />
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Für die Straße <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> sind nach den<br />
Vorschriften der §§ 127 ff BauGB keine Erschließungsbeiträge mehr zu entrichten. Nach<br />
dem Straßenausbaubeitragsgesetz können jederzeit Beiträge erhoben werden. Angaben<br />
über Höhe und Zeitpunkt können seitens des bezirklichen Tiefbauamtes nicht gemacht<br />
werden.<br />
Von dem Grundstück ist Straßenland nach dem festgesetzten Bebauungsplan X-105 nicht<br />
mehr abzutreten.<br />
Besonderheiten<br />
Belastungen:<br />
In den Grundbüchern in Abt. II ist jeweils eine Bau- und Gewerbebeschränkung eingetragen<br />
(1920).<br />
Ferner sind im Baulastenverzeichnis von Steglitz-Zehlendorf von <strong>Berlin</strong> unter den<br />
Baulastenblättern 826, 696, 388 und 638 wechselseitig begünstigende und belastende<br />
Baulasten eingetragen.<br />
Es handelt sich um Regelungen zu Stellplatzflächen, zur GFZ-Beschränkung,<br />
Abstandsbaulast, Feuerwehrzufahrt, Leichtungsrecht.<br />
© <strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG Seite 6