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EXPOSÉ L 12975 Zum Heckeshorn 8, 18 - Liegenschaftsfonds Berlin

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<strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG<br />

Warschauer Str. 41/42<br />

D-10243 <strong>Berlin</strong><br />

Tel.: +49 · (0)30 · 22 33 - 67 79<br />

Fax: +49 · (0)30 · 22 33 - 67 05<br />

Email: ines.christ-praikow@liegenschaftsfonds.de<br />

Internet: www.liegenschaftsfonds.de<br />

Sonstiges<br />

Für das Grundstück <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> <strong>18</strong> existiert ein eigenständiger Wärmeliefervertrag mit<br />

der GASAG. Die WGI (Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und<br />

Ingenieurleistungen mbH) vertritt die Interessen der GASAG. Die Heizkessel befinden sich<br />

im Eigentum der GASAG.<br />

Für <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> 8 und <strong>18</strong> ist zu Gunsten der GASAG eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit zu bestellen.<br />

Ferner befinden sich auf dem Grundstück Telekommunikationsanlagen der Deutschen<br />

Telekom, deren Rechtsgrundlage für die Hauszuführungen durch<br />

Grundstückseigentümererklärungen vertraglich geregelt sind, und der Kabel Deutschland<br />

GmbH sowie der Vattenfall Europe <strong>Berlin</strong> AG (Hausanschlusskabel). Grundbuchliche<br />

Leitungssicherungen werden nicht notwendig.<br />

Erschließung<br />

Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Für die Straße <strong>Zum</strong> <strong>Heckeshorn</strong> sind nach den<br />

Vorschriften der §§ 127 ff BauGB keine Erschließungsbeiträge mehr zu entrichten. Nach<br />

dem Straßenausbaubeitragsgesetz können jederzeit Beiträge erhoben werden. Angaben<br />

über Höhe und Zeitpunkt können seitens des bezirklichen Tiefbauamtes nicht gemacht<br />

werden.<br />

Von dem Grundstück ist Straßenland nach dem festgesetzten Bebauungsplan X-105 nicht<br />

mehr abzutreten.<br />

Besonderheiten<br />

Belastungen:<br />

In den Grundbüchern in Abt. II ist jeweils eine Bau- und Gewerbebeschränkung eingetragen<br />

(1920).<br />

Ferner sind im Baulastenverzeichnis von Steglitz-Zehlendorf von <strong>Berlin</strong> unter den<br />

Baulastenblättern 826, 696, 388 und 638 wechselseitig begünstigende und belastende<br />

Baulasten eingetragen.<br />

Es handelt sich um Regelungen zu Stellplatzflächen, zur GFZ-Beschränkung,<br />

Abstandsbaulast, Feuerwehrzufahrt, Leichtungsrecht.<br />

© <strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG Seite 6

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