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Januar - Gemeindeverwaltung Beilrode

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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Beilrode</strong> - 6 -<br />

Nr. 1/2013<br />

Information der Geschäftsstelle<br />

Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichzeit<br />

Die Wasserzähler einiger Anschlussnehmer werden aufgrund<br />

Eichzeitablauf durch unsere technischen Mitarbeiter ausgetauscht.<br />

Dazu bitten wir, unseren Mitarbeitern freien Zutritt zu den Messeinrichtungen<br />

zu gewähren.<br />

Die betreffenden Anschlussnehmer werden zu gegebener Zeit<br />

über den geplanten Wechseltermin informiert.<br />

Kleinkläranlagen - Erinnerung<br />

Das Sächsische Wassergesetz hat in seinem Entwurf zur Umrüstung<br />

der noch in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen nach<br />

TGL 7762 den Hinweis, dass zum 31.12.2015 die wasserrechtlichen<br />

Genehmigungen für Anlagen erlöschen, die nicht dem<br />

Stand der Technik entsprechen.<br />

Ebenso sind für noch in Betrieb befindliche abflusslose Gruben<br />

die Dichtheitsnachweise zu erbringen.<br />

Fäkalabfuhr<br />

Alle Grundstückseigentümer mit dezentraler Abwasserentsorgung<br />

haben die Pflicht ihre Grubenentleerung sachgerecht zu<br />

gestalten und dem Zweckverband <strong>Beilrode</strong>- Arzberg die Fäkalien<br />

zu überlassen.<br />

Der Entsorger des Zweckverband <strong>Beilrode</strong>-Arzberg, ist die Firma<br />

Reimann aus Mügeln, die Abfuhr der Fäkalien ist unter Tel.<br />

03 43 62/3 71 34 anzumelden, bei Havarien oder Dringlichkeit<br />

unter 01 72/3 46 89 66.<br />

Einfrierungen - Hinweis<br />

Wir möchten nochmals auf die Pflichten der Grundstückseigentümer<br />

verweisen, für einen frostfreien Raum zu sorgen in dem<br />

sich der Zähler befindet.<br />

Denn durch einen heftigen Wintereinbruch kann es zu Frostschäden<br />

an den Wasserversorgungsanlagen in privaten Grundstücken<br />

kommen, wir möchten auf die Vorsorgemaßnahmen<br />

aufmerksam machen, damit es keine eingefrorenen Trinkwasserzähler<br />

gibt, denn für die betroffenen Bürger ist dies ärgerlich,<br />

weil es mit Kosten und teilweise mit Notwasserversorgung verbunden<br />

ist.<br />

Ihr Zweckverband BeiIrode-Arzberg<br />

Schöffenwahl 2013<br />

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und<br />

Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.<br />

Gesucht werden in den Gemeinden <strong>Beilrode</strong> und Arzberg Frauen<br />

und Männer, die am Amtsgericht Torgau und Landgericht<br />

Leipzig als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen<br />

teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss<br />

schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an<br />

Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim<br />

Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen<br />

Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht<br />

werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den o. g. Gemeinden<br />

wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt<br />

sein werden.<br />

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche<br />

Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe<br />

von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder<br />

gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren<br />

Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehren-<br />

ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch<br />

hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />

Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete<br />

usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen<br />

gewählt werden.<br />

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das<br />

Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen<br />

können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis<br />

erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise<br />

würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes<br />

Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen,<br />

Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die<br />

Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich<br />

aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement<br />

rekrutieren.<br />

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern<br />

die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.<br />

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung<br />

über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle<br />

Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />

Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />

und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes<br />

- gesundheitliche Eignung.<br />

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über<br />

Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen<br />

von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken<br />

gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren,<br />

um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist,<br />

braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff<br />

in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit<br />

müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt<br />

werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens<br />

oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist<br />

oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung<br />

ausgesprochen hat.<br />

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede<br />

Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit<br />

in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand<br />

verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung<br />

oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten.<br />

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige<br />

Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen<br />

Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche<br />

Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht<br />

anstreben.<br />

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren<br />

Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch<br />

zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen<br />

lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung<br />

das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend<br />

verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte<br />

eingehen können und an der Beratung argumentativ<br />

teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit<br />

abverlangt.<br />

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen<br />

bis zum 28.02.2013 bei der <strong>Gemeindeverwaltung</strong><br />

<strong>Beilrode</strong> (0 34 21/7 32 20) oder Arzberg (03 42 22/4 02 71) (je nach<br />

Hauptwohnsitz). Das entsprechende Formular kann unter der o. g.<br />

Telefonnummer oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />

werden.<br />

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre<br />

Bewerbung bis zum 28.02.2013 an das Jugendamt des Landkreises<br />

Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Bewerbungsformulare<br />

sind ebenfalls im Internet auf den o. g. Seiten<br />

abrufbar.<br />

<strong>Gemeindeverwaltung</strong><br />

<strong>Beilrode</strong>

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