© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
28. Juni 2007<br />
Nr. 48/2007 / Seite 12 von 13<br />
Bei Patienten, die sich in eine Hausapotheke eingeschrieben hätten, würden Wechselwirkungen<br />
am leichtesten erkannt. In vielen Fällen könne der Apotheker zusammen<br />
mit dem Arzt Wechselwirkungen vermeiden, zum Beispiel durch das Ausweichen<br />
auf einen alternativen Wirkstoff oder den Hinweis auf die zeitlich getrennte Einnahme<br />
der Medikamente.<br />
10. Impfung: KKH zahlt Reiseschutzimpfung<br />
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein<br />
(KVNO) haben eine Impfvereinbarung geschlossen, wonach die KKH zahlreiche Reiseschutzimpfungen<br />
für den Auslandsurlaub unmittelbar über die Versichertenkarte<br />
abrechnet.<br />
Der Vertrag tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und gilt für Impfungen gegen die Krankheiten<br />
Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-<br />
Meningitis (Hirnhautentzündung) und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME (Zecken-Hirnhaut-Entzündung).<br />
Die KKH hat – nach eigenen Angaben – als erste gesetzliche Krankenkasse im Mai<br />
2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den<br />
Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme vor dem Auslandsaufenthalt<br />
als Satzungsleistung zu erstatten.<br />
11. Protestaktion: Demonstration gegen Regress in Niedersachsen<br />
Mit einer Demonstration vor dem Verwaltungsgebäude der AOK Niedersachsen sollen<br />
die niedergelassenen Ärzte nach den Vorstellungen der Freien Ärzteschaft (FÄ) gegen<br />
die Regressforderungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) protestieren.<br />
Durch die Strafzahlungen, so die FÄ, würden hunderte von Praxen in die Insolvenz<br />
getrieben. Der Begriff Regress sei ohnehin nicht zutreffend. Der Arzt habe von diesem<br />
Geld nicht einen Euro mehr erhalten. Deshalb zahle er auch nichts zurück. Er<br />
werde bestraft, weil er im Interesse der Patienten, mehr Medikamente verschrieben<br />
habe, als die GKV-Kassen vorgesehen hätten.