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© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst

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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

28. Juni 2007<br />

Nr. 48/2007 / Seite 6 von 13<br />

besseren Versorgung dienen würde, schon weil die Kontrollgruppe fehle. Man müsse<br />

bestimmten Vorgaben des Bundesversicherungsamtes folgen.<br />

3. Oberarztvergütung: Erfolg des MB vor dem Arbeitsgericht<br />

Der Marburger Bund (MB) hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Kassel Erfolg,<br />

wonach ein Arzt, der die Funktion eines Oberarztes ausübt, auch als Oberarzt<br />

nach dem Tarifvertrag des MB bezahlt werden muss.<br />

Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt eine Stufe tiefer in die Entgeltgruppe<br />

für Fachärzte eingruppiert, obwohl der betroffene Arzt Oberarzttätigkeiten ausübte<br />

(AZ 5 Ca 116/07). "Das Urteil ist eine harte juristische Ohrfeige für alle Klinikarbeitgeber,<br />

die die arztspezifischen Tarifverträge bewusst falsch umsetzen und Oberärzte<br />

um ihr zustehendes Gehalt prellen", so MB-Vorsitzender Dr. Frank Ulrich Montgomery.<br />

Die Arbeitgeber und insbesondere deren Dachverbände Vereinigung der kommunalen<br />

Arbeitgeberverbände (VKA) und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sollten<br />

Lehren aus dem Urteil ziehen und die „unerträgliche Falschmünzerei" in Sachen Oberarztvergütung<br />

einstellen. Der MB kündigte an, er sei bereit, weiterhin den juristischen<br />

Weg zu beschreiten und für jeden Oberarzt die ihm zustehende Bezahlung<br />

einzuklagen.<br />

Es geht bei der Auseinandersetzung um eine Passage in den neuen Ärzte-<br />

Tarifverträgen, die die Ärztegewerkschaft mit den Arbeitgebern des öffentlichen<br />

<strong>Dienst</strong>es im Jahr 2006 vereinbart hatte. Demnach ist Oberarzt derjenige, dem die<br />

medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik<br />

bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Etliche Arbeitgeber, so der MB,<br />

hätten aber den oftmals schon langjährig als Oberärzten tätigen Medizinern die niedriger<br />

bezahlte Facharztgruppe zugewiesen, da es angeblich eine ausdrückliche Übertragung<br />

nicht gegeben habe. Der Marburger Bund argumentiert jedoch, dass es für<br />

eine „Übertragung" im Gegensatz zu einer „Anordnung" keiner schriftliche Form bedürfe.

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