© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
28. Juni 2007<br />
Nr. 48/2007 / Seite 6 von 13<br />
besseren Versorgung dienen würde, schon weil die Kontrollgruppe fehle. Man müsse<br />
bestimmten Vorgaben des Bundesversicherungsamtes folgen.<br />
3. Oberarztvergütung: Erfolg des MB vor dem Arbeitsgericht<br />
Der Marburger Bund (MB) hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Kassel Erfolg,<br />
wonach ein Arzt, der die Funktion eines Oberarztes ausübt, auch als Oberarzt<br />
nach dem Tarifvertrag des MB bezahlt werden muss.<br />
Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt eine Stufe tiefer in die Entgeltgruppe<br />
für Fachärzte eingruppiert, obwohl der betroffene Arzt Oberarzttätigkeiten ausübte<br />
(AZ 5 Ca 116/07). "Das Urteil ist eine harte juristische Ohrfeige für alle Klinikarbeitgeber,<br />
die die arztspezifischen Tarifverträge bewusst falsch umsetzen und Oberärzte<br />
um ihr zustehendes Gehalt prellen", so MB-Vorsitzender Dr. Frank Ulrich Montgomery.<br />
Die Arbeitgeber und insbesondere deren Dachverbände Vereinigung der kommunalen<br />
Arbeitgeberverbände (VKA) und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sollten<br />
Lehren aus dem Urteil ziehen und die „unerträgliche Falschmünzerei" in Sachen Oberarztvergütung<br />
einstellen. Der MB kündigte an, er sei bereit, weiterhin den juristischen<br />
Weg zu beschreiten und für jeden Oberarzt die ihm zustehende Bezahlung<br />
einzuklagen.<br />
Es geht bei der Auseinandersetzung um eine Passage in den neuen Ärzte-<br />
Tarifverträgen, die die Ärztegewerkschaft mit den Arbeitgebern des öffentlichen<br />
<strong>Dienst</strong>es im Jahr 2006 vereinbart hatte. Demnach ist Oberarzt derjenige, dem die<br />
medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik<br />
bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Etliche Arbeitgeber, so der MB,<br />
hätten aber den oftmals schon langjährig als Oberärzten tätigen Medizinern die niedriger<br />
bezahlte Facharztgruppe zugewiesen, da es angeblich eine ausdrückliche Übertragung<br />
nicht gegeben habe. Der Marburger Bund argumentiert jedoch, dass es für<br />
eine „Übertragung" im Gegensatz zu einer „Anordnung" keiner schriftliche Form bedürfe.