Kursangebot zum Schwerbehindertenrecht - Landschaftsverband ...
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§ 40 Abs. 1, BetrVG – Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats<br />
Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.<br />
§ 40 Abs. 1, Satz 1 + 2 landespersonalvertretungsgesetz für das land Nordrhein-<br />
Westfalen (lPVG-NrW)<br />
Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle.<br />
Reisen, die zur Erfüllung von Aufgaben des Personalrats notwendig sind, sind dem<br />
Leiter der Dienststelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Mitglieder des Personalrats erhalten<br />
bei solchen Reisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.<br />
§ 42 Abs. 5, Satz 1 landespersonalvertretungsgesetz für das land Nordrhein-<br />
Westfalen (lPVG-NrW)<br />
Die Mitglieder des Personalrats und Ersatzmitglieder, die regelmäßig zu Sitzungen<br />
des Personalrats herangezogen werden, sind unter Fortzahlung der Bezüge und<br />
Erstattung der angemessenen Kosten für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen<br />
vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die<br />
für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.<br />
§ 44 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)<br />
Die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehenden Kosten trägt die Dienststelle.<br />
Mitglieder des Personalrates erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
notwendig sind, Reisekostenvergütungen nach dem Bundesreisekostengesetz.<br />
§ 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)<br />
Die Mitglieder des Personalrates sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme<br />
an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese<br />
Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.<br />
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<strong>Landschaftsverband</strong> Rheinland<br />
LVR-Integrationsamt<br />
50663 Köln<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
Friedel Rüth<br />
iStockphoto Bildagentur (Titel)<br />
LVR (Seite 4 / 5)<br />
Klaus Deiters (Vorwort / Seite 5)<br />
Bosbach Kommunikation & Design GmbH, Köln<br />
Raiffeisendruckerei GmbH, Neuwied<br />
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