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Ausgabe 02/2013 - Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />

Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />

am 17.12.2012<br />

Bauantrag (Nutzungsänderung) Beatrix Will, Fenkensees, Seybothenreuth;<br />

Nutzungsänderung in Gaststätte Anwesen Lindenstraße<br />

31, <strong>Weidenberg</strong>, Fl.Nr. 327, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong><br />

Bauantrag Werner Wittauer, Stockau, <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Wohnhausanbau, Fl.Nr. 386/3, Gemarkung Lessau<br />

Bauantrag (isolierte Befreiung) Inge und Fritz Preiß, <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Errichtung von je 1 Gartenhaus auf Fl.Nr. 660/185 u. 660/188, Gemarkung<br />

<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes "Rügersberger Hang"<br />

Bauantrag Inge und Fritz Preiß, <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Errichtung einer Terrassenüberdachung Fl.Nr. 660/185, Gemarkung<br />

<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes "Rügersberger Hang"<br />

Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />

am 14.01.<strong>2013</strong><br />

Bauvoranfrage Karl Haller, Bayreuth;<br />

Anlage eines Teiches mit Rückstaumulde, Errichtung von Ferienhäusern,<br />

Bau eines Tagungshauses auf Fl.Nr. 41, Gemarkung Lehen<br />

Bauvoranfrage Elsbeth und Jürgen Kertsch, <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Fl.Nr.<br />

660/16, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rügersberger Hang" bezüglich<br />

der Baugrenzen und des Kniestock<br />

Bauantrag Vera u. Hermann Dörfler, Untersteinach, <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Umbau und Erweiterung eines Carport, Fl.Nr. 91/9, Gemarkung Untersteinach<br />

Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> am<br />

17.12.2012<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Stockau im Bereich der Fl.Nrn.<br />

482/3, 482/2, 482, 482/1, 483, 484, 485 und 486;<br />

Änderungsbeschluss<br />

Beschluss:<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> beschließt die Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Stockau“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 482, 482/1,<br />

482/2, 482/3, 483, 484, 485 und 486, alle Gemarkung Lessau. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt das notwendige Verfahren einzuleiten.<br />

Flurneuordnung; Auftrag Amt für Ländliche Entwicklung Bamberg<br />

Beschluss:<br />

Der Markt <strong>Weidenberg</strong> beantragt beim Amt für Ländliche Entwicklung die<br />

Einleitung des Vorverfahrens zur Flurneuordnung mit den Schwerpunktgebieten<br />

Ützdorf, Lankendorf, Lessau.<br />

Angebot Montessori-Pädagogik im ehemaligen Kindergartengebäude<br />

Beschluss:<br />

Im Hinblick auf die bestätigte Bedarfsabfrage sind die Planungen für die<br />

Montessorigruppe im Altbestand der ehemaligen Kindertageseinrichtung<br />

fortzuführen. Sollte sich durch die Anmeldungen der Bedarf bestätigen,<br />

erfolgt danach die endgültige Freigabe durch den Marktgemeinderat.<br />

Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung Markt <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Beschluss über Einführung eines Kalkulationszeitraumes<br />

- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />

17<br />

Ausg. <strong>02</strong>/<strong>2013</strong><br />

Beschluss:<br />

Für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung Markt <strong>Weidenberg</strong><br />

wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren; Erlass einer Elften Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

(BGS-EWS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />

1. Beschluss:<br />

Die Einleitungsgebühr wird auf 2,95 Euro ab Januar <strong>2013</strong> festgesetzt.<br />

2. Beschluss:<br />

Vorliegende Elfte Satzung zu Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />

wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der<br />

Beratung. Er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch<br />

beigeheftet.<br />

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren; Erlass einer Ersten Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(BGS-WAS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />

1. Beschluss:<br />

Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />

01.01.<strong>2013</strong> auf 1,85 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 1,73 Euro ab<br />

401 Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />

trifft.<br />

2. Beschluss:<br />

Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des<br />

Marktes <strong>Weidenberg</strong> wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />

war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />

wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />

Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong><br />

am 14.01.<strong>2013</strong><br />

Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-Ost;<br />

Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Zieles B<br />

V 3.1.1 (neu) "Windenergie"<br />

Beschluss:<br />

Grundsätzlich wird der Änderung des Regionalplanes Oberfranken-Ost<br />

zugestimmt. Der Markt <strong>Weidenberg</strong> schlägt aber vor, das mit Beschluss<br />

vom 18.07.2011 vorgeschlagene Vorranggebiet noch einmal wohlwollend<br />

im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu prüfen. Wir bitten in<br />

diesem Zusammenhang um abschließende Klärung, wie groß der Einfluss<br />

der möglichen Windkraftanlagen auf den Windprofiler ist – vor allem<br />

in Hinsicht auf Dauer der Windmessungen durch den Windprofiler<br />

und einer möglichen Abschaltung der Windräder während der Messung.<br />

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP);<br />

Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs<br />

Beschluss:<br />

Der Entwurf des LEP wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen oder<br />

Vorschläge werden nicht vorgebracht.<br />

Sanierung Herren-WC im Rathaus <strong>Weidenberg</strong><br />

Beschluss:<br />

Mit der Variante I (Vollsanierung) besteht Einverständnis. Die Kosten<br />

werden im Haushalt <strong>2013</strong> berücksichtigt.<br />

Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters<br />

der FF Döhlau-Görau nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG<br />

(Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch den Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong><br />

Beschluss:<br />

Der in der Dienstversammlung der FF Döhlau-Görau gewählte Bernd<br />

Wunderlich wird zum Kommandanten der FF Döhlau-Görau bestellt.<br />

Der in der Dienstversammlung der FF Döhlau-Görau gewählte Daniel<br />

Henschel wird unter der Voraussetzung zum Kommandanten-<br />

Stellvertreter bestellt, dass der Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" inner-

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