Ausgabe 02/2013 - Weidenberg
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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />
Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />
am 17.12.2012<br />
Bauantrag (Nutzungsänderung) Beatrix Will, Fenkensees, Seybothenreuth;<br />
Nutzungsänderung in Gaststätte Anwesen Lindenstraße<br />
31, <strong>Weidenberg</strong>, Fl.Nr. 327, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong><br />
Bauantrag Werner Wittauer, Stockau, <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Wohnhausanbau, Fl.Nr. 386/3, Gemarkung Lessau<br />
Bauantrag (isolierte Befreiung) Inge und Fritz Preiß, <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Errichtung von je 1 Gartenhaus auf Fl.Nr. 660/185 u. 660/188, Gemarkung<br />
<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes "Rügersberger Hang"<br />
Bauantrag Inge und Fritz Preiß, <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Errichtung einer Terrassenüberdachung Fl.Nr. 660/185, Gemarkung<br />
<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes "Rügersberger Hang"<br />
Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong><br />
am 14.01.<strong>2013</strong><br />
Bauvoranfrage Karl Haller, Bayreuth;<br />
Anlage eines Teiches mit Rückstaumulde, Errichtung von Ferienhäusern,<br />
Bau eines Tagungshauses auf Fl.Nr. 41, Gemarkung Lehen<br />
Bauvoranfrage Elsbeth und Jürgen Kertsch, <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Fl.Nr.<br />
660/16, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rügersberger Hang" bezüglich<br />
der Baugrenzen und des Kniestock<br />
Bauantrag Vera u. Hermann Dörfler, Untersteinach, <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Umbau und Erweiterung eines Carport, Fl.Nr. 91/9, Gemarkung Untersteinach<br />
Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> am<br />
17.12.2012<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Stockau im Bereich der Fl.Nrn.<br />
482/3, 482/2, 482, 482/1, 483, 484, 485 und 486;<br />
Änderungsbeschluss<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> beschließt die Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Stockau“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 482, 482/1,<br />
482/2, 482/3, 483, 484, 485 und 486, alle Gemarkung Lessau. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt das notwendige Verfahren einzuleiten.<br />
Flurneuordnung; Auftrag Amt für Ländliche Entwicklung Bamberg<br />
Beschluss:<br />
Der Markt <strong>Weidenberg</strong> beantragt beim Amt für Ländliche Entwicklung die<br />
Einleitung des Vorverfahrens zur Flurneuordnung mit den Schwerpunktgebieten<br />
Ützdorf, Lankendorf, Lessau.<br />
Angebot Montessori-Pädagogik im ehemaligen Kindergartengebäude<br />
Beschluss:<br />
Im Hinblick auf die bestätigte Bedarfsabfrage sind die Planungen für die<br />
Montessorigruppe im Altbestand der ehemaligen Kindertageseinrichtung<br />
fortzuführen. Sollte sich durch die Anmeldungen der Bedarf bestätigen,<br />
erfolgt danach die endgültige Freigabe durch den Marktgemeinderat.<br />
Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung Markt <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Beschluss über Einführung eines Kalkulationszeitraumes<br />
- Markt <strong>Weidenberg</strong> -<br />
17<br />
Ausg. <strong>02</strong>/<strong>2013</strong><br />
Beschluss:<br />
Für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung Markt <strong>Weidenberg</strong><br />
wird ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festgesetzt.<br />
Neufestsetzung der Benutzungsgebühren; Erlass einer Elften Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
(BGS-EWS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />
1. Beschluss:<br />
Die Einleitungsgebühr wird auf 2,95 Euro ab Januar <strong>2013</strong> festgesetzt.<br />
2. Beschluss:<br />
Vorliegende Elfte Satzung zu Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />
wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der<br />
Beratung. Er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch<br />
beigeheftet.<br />
Neufestsetzung der Benutzungsgebühren; Erlass einer Ersten Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(BGS-WAS) des Marktes <strong>Weidenberg</strong><br />
1. Beschluss:<br />
Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird ab dem<br />
01.01.<strong>2013</strong> auf 1,85 Euro festgesetzt. Die Gebühr beträgt 1,73 Euro ab<br />
401 Kubikmeter für gewerbliche Betriebe, wenn der Betrieb Sparvorkehrungen<br />
trifft.<br />
2. Beschluss:<br />
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des<br />
Marktes <strong>Weidenberg</strong> wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf<br />
war Gegenstand der Beratung, er ist Bestandteil des Beschlusses und<br />
wird dem Beschlussbuch beigeheftet.<br />
Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong><br />
am 14.01.<strong>2013</strong><br />
Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-Ost;<br />
Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Zieles B<br />
V 3.1.1 (neu) "Windenergie"<br />
Beschluss:<br />
Grundsätzlich wird der Änderung des Regionalplanes Oberfranken-Ost<br />
zugestimmt. Der Markt <strong>Weidenberg</strong> schlägt aber vor, das mit Beschluss<br />
vom 18.07.2011 vorgeschlagene Vorranggebiet noch einmal wohlwollend<br />
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu prüfen. Wir bitten in<br />
diesem Zusammenhang um abschließende Klärung, wie groß der Einfluss<br />
der möglichen Windkraftanlagen auf den Windprofiler ist – vor allem<br />
in Hinsicht auf Dauer der Windmessungen durch den Windprofiler<br />
und einer möglichen Abschaltung der Windräder während der Messung.<br />
Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP);<br />
Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs<br />
Beschluss:<br />
Der Entwurf des LEP wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen oder<br />
Vorschläge werden nicht vorgebracht.<br />
Sanierung Herren-WC im Rathaus <strong>Weidenberg</strong><br />
Beschluss:<br />
Mit der Variante I (Vollsanierung) besteht Einverständnis. Die Kosten<br />
werden im Haushalt <strong>2013</strong> berücksichtigt.<br />
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters<br />
der FF Döhlau-Görau nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG<br />
(Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch den Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong><br />
Beschluss:<br />
Der in der Dienstversammlung der FF Döhlau-Görau gewählte Bernd<br />
Wunderlich wird zum Kommandanten der FF Döhlau-Görau bestellt.<br />
Der in der Dienstversammlung der FF Döhlau-Görau gewählte Daniel<br />
Henschel wird unter der Voraussetzung zum Kommandanten-<br />
Stellvertreter bestellt, dass der Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" inner-