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Peiner Wirtschaftsspiegel rtschaftsspiegel Wi - Wirtschafts- und ...

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<strong>Peiner</strong> <strong><strong>Wi</strong><strong>rtschaftsspiegel</strong></strong> ;<br />

Überbrückungsgeld bleibt<br />

eine Alternative zur Ich AG<br />

Die einst von der Hartz-Komission vorgeschlagene<br />

„Ich AG“ hat für Furore<br />

gesorgt, denn ein zusätzliches Förderprogramm<br />

soll Arbeitslosen den Weg in die<br />

Selbstständigkeit erleichtern. 55 nutzten<br />

diesen Weg bisher in Peine.<br />

Ein vereinfachtes Reglement, die längerfristige<br />

finanzielle Unterstützung <strong>und</strong><br />

das sichere Aufgefangensein in dem<br />

sozialen Netz von gesetzlicher Renten<strong>und</strong><br />

Kranken- sowie Pflegeversicherung<br />

bieten auf den ersten Blick den entscheidenden<br />

Anstoß auf dem Weg aus<br />

der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit.<br />

Dabei hat auch die Neuregelung ihre<br />

Tücken <strong>und</strong> das herkömmliche Überbrückungsgeld<br />

bleibt nach wie vor eine<br />

Alternative. So haben Arbeitssuchende<br />

auf dem Weg in die Selbstständigkeit die<br />

Qual der Wahl. Als Faustregel hat sich<br />

aber ergeben, dass der Existenzgründerzuschuss<br />

für die Ich-AG vor allem für die<br />

günstig ist, die vom Arbeitsamt nur<br />

geringe Zahlungen erhalten.<br />

Zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte, die<br />

zuvor auch nur über ein geringes<br />

Einkommen verfügten. Darüber hinaus<br />

spielt die erwartete Geschäftsentwicklung<br />

eine entscheidende Rolle: Während<br />

das Überbrückungsgeld in Höhe des<br />

zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes über<br />

sechs Monate gezahlt wird, besteht beim<br />

Existenzgründerzuschusses ein möglicher<br />

Zahlungs-Zeitraum von bis zu drei<br />

Jahren. Dabei erhält der Unternehmer<br />

mit der Möglichkeit, sein Geschäft nach<br />

<strong>und</strong> nach auszubauen, 600 Euro monatlich<br />

im ersten Jahr, 360 im zweiten <strong>und</strong><br />

240 Euro im dritten. Die Mitgliedschaft<br />

in den gesetzlichen Renten- <strong>und</strong> Sozialversicherungen<br />

ist währenddessen verpflichtend,<br />

während der Unternehmer<br />

mit Überbrückungsgeld selbst für seine<br />

Absicherung verantwortlich zeichnet.<br />

Teil der Zuschüsse in soziale Absicherung<br />

Für Ich-AG-Gründer bedeutet das im<br />

Einzelnen, dass sie monatlich 230 Euro<br />

in die Rentenkasse zahlen, während der<br />

Beitrag für die Krankenkasse mindestens<br />

167 Euro <strong>und</strong> für die Pflegeversicherung<br />

r<strong>und</strong> 20 Euro beträgt.<br />

Summa summarum zahlt der Unternehmer<br />

mindestens 417 Euro an Versicherungsbeiträgen.<br />

Der mit Überbrückungsgeld<br />

Geförderte würde je nach Einkommen<br />

monatlich mindestens 500 Euro,<br />

höchstens aber 733 Euro zahlen. Allerdings<br />

ist dabei zu beachten, dass sein<br />

monatliches „Einkommen“ vom Arbeitsamt<br />

zum einen höher angesiedelt ist<br />

<strong>und</strong> zum anderen keinen Einschränkungen<br />

beim Jahresverdienst unterliegt.<br />

27<br />

Ratgeber<br />

Sollten die Einkünfte bei der Ich-AG in<br />

der Jahresübersicht nämlich 25 000<br />

Euro übersteigen, entfällt für die<br />

kommenden Jahre der Zuschuss.<br />

Intensive Vorbereitung ist unabdingbar<br />

Somit zeigt sich, dass die Entscheidung<br />

für die eine oder die andere Fördervariante<br />

zum Rechenexempel wird <strong>und</strong> von<br />

den jeweiligen Rahmenbedingungen des<br />

künftigen Unternehmers abhängt.<br />

Vor allem geht es dabei um eine unternehmerische<br />

Entscheidung, die wegen<br />

ihrer weitreichenden Konsequenzen<br />

bereits im Vorfeld der Gründung zu treffen<br />

ist. „Das bedarf intensiver Vorbereitungen“,<br />

wie Horst Gabriel, Leiter des<br />

Arbeitsamtes Peine betont. Verschiedene<br />

Trainingsmaßnahmen durch Bildungsträger<br />

oder auch Existenzgründerseminare<br />

können dabei Hilfestellungen leisten,<br />

denn: Ein ausgefeiltes Unternehmenskonzept,<br />

der sogenannte Business-Plan,<br />

ist bei der Existenzgründung unabdingbar<br />

– auch wenn er bei der Ich-AG im<br />

Gegensatz zur Bewilligung des Überbrückungsgeldes<br />

nicht zwingend verlangt<br />

wird. Schließlich beinhalte er auch die<br />

detailiierte „Kostenmanagement“, das<br />

ein vorzeitiges Scheitern durch Überschuldung<br />

durchaus verhindern kann.<br />

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Lehmkuhlenweg 27 · 31224 Peine<br />

Telefon (0 51 71) 58 87 80 · Fax (0 51 71) 58 87 82<br />

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