Peiner Wirtschaftsspiegel rtschaftsspiegel Wi - Wirtschafts- und ...
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<strong>Peiner</strong> <strong><strong>Wi</strong><strong>rtschaftsspiegel</strong></strong> ;<br />
Überbrückungsgeld bleibt<br />
eine Alternative zur Ich AG<br />
Die einst von der Hartz-Komission vorgeschlagene<br />
„Ich AG“ hat für Furore<br />
gesorgt, denn ein zusätzliches Förderprogramm<br />
soll Arbeitslosen den Weg in die<br />
Selbstständigkeit erleichtern. 55 nutzten<br />
diesen Weg bisher in Peine.<br />
Ein vereinfachtes Reglement, die längerfristige<br />
finanzielle Unterstützung <strong>und</strong><br />
das sichere Aufgefangensein in dem<br />
sozialen Netz von gesetzlicher Renten<strong>und</strong><br />
Kranken- sowie Pflegeversicherung<br />
bieten auf den ersten Blick den entscheidenden<br />
Anstoß auf dem Weg aus<br />
der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit.<br />
Dabei hat auch die Neuregelung ihre<br />
Tücken <strong>und</strong> das herkömmliche Überbrückungsgeld<br />
bleibt nach wie vor eine<br />
Alternative. So haben Arbeitssuchende<br />
auf dem Weg in die Selbstständigkeit die<br />
Qual der Wahl. Als Faustregel hat sich<br />
aber ergeben, dass der Existenzgründerzuschuss<br />
für die Ich-AG vor allem für die<br />
günstig ist, die vom Arbeitsamt nur<br />
geringe Zahlungen erhalten.<br />
Zum Beispiel Teilzeitbeschäftigte, die<br />
zuvor auch nur über ein geringes<br />
Einkommen verfügten. Darüber hinaus<br />
spielt die erwartete Geschäftsentwicklung<br />
eine entscheidende Rolle: Während<br />
das Überbrückungsgeld in Höhe des<br />
zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes über<br />
sechs Monate gezahlt wird, besteht beim<br />
Existenzgründerzuschusses ein möglicher<br />
Zahlungs-Zeitraum von bis zu drei<br />
Jahren. Dabei erhält der Unternehmer<br />
mit der Möglichkeit, sein Geschäft nach<br />
<strong>und</strong> nach auszubauen, 600 Euro monatlich<br />
im ersten Jahr, 360 im zweiten <strong>und</strong><br />
240 Euro im dritten. Die Mitgliedschaft<br />
in den gesetzlichen Renten- <strong>und</strong> Sozialversicherungen<br />
ist währenddessen verpflichtend,<br />
während der Unternehmer<br />
mit Überbrückungsgeld selbst für seine<br />
Absicherung verantwortlich zeichnet.<br />
Teil der Zuschüsse in soziale Absicherung<br />
Für Ich-AG-Gründer bedeutet das im<br />
Einzelnen, dass sie monatlich 230 Euro<br />
in die Rentenkasse zahlen, während der<br />
Beitrag für die Krankenkasse mindestens<br />
167 Euro <strong>und</strong> für die Pflegeversicherung<br />
r<strong>und</strong> 20 Euro beträgt.<br />
Summa summarum zahlt der Unternehmer<br />
mindestens 417 Euro an Versicherungsbeiträgen.<br />
Der mit Überbrückungsgeld<br />
Geförderte würde je nach Einkommen<br />
monatlich mindestens 500 Euro,<br />
höchstens aber 733 Euro zahlen. Allerdings<br />
ist dabei zu beachten, dass sein<br />
monatliches „Einkommen“ vom Arbeitsamt<br />
zum einen höher angesiedelt ist<br />
<strong>und</strong> zum anderen keinen Einschränkungen<br />
beim Jahresverdienst unterliegt.<br />
27<br />
Ratgeber<br />
Sollten die Einkünfte bei der Ich-AG in<br />
der Jahresübersicht nämlich 25 000<br />
Euro übersteigen, entfällt für die<br />
kommenden Jahre der Zuschuss.<br />
Intensive Vorbereitung ist unabdingbar<br />
Somit zeigt sich, dass die Entscheidung<br />
für die eine oder die andere Fördervariante<br />
zum Rechenexempel wird <strong>und</strong> von<br />
den jeweiligen Rahmenbedingungen des<br />
künftigen Unternehmers abhängt.<br />
Vor allem geht es dabei um eine unternehmerische<br />
Entscheidung, die wegen<br />
ihrer weitreichenden Konsequenzen<br />
bereits im Vorfeld der Gründung zu treffen<br />
ist. „Das bedarf intensiver Vorbereitungen“,<br />
wie Horst Gabriel, Leiter des<br />
Arbeitsamtes Peine betont. Verschiedene<br />
Trainingsmaßnahmen durch Bildungsträger<br />
oder auch Existenzgründerseminare<br />
können dabei Hilfestellungen leisten,<br />
denn: Ein ausgefeiltes Unternehmenskonzept,<br />
der sogenannte Business-Plan,<br />
ist bei der Existenzgründung unabdingbar<br />
– auch wenn er bei der Ich-AG im<br />
Gegensatz zur Bewilligung des Überbrückungsgeldes<br />
nicht zwingend verlangt<br />
wird. Schließlich beinhalte er auch die<br />
detailiierte „Kostenmanagement“, das<br />
ein vorzeitiges Scheitern durch Überschuldung<br />
durchaus verhindern kann.<br />
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