3 - Gemeinde Weyarn
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Aus dem Rathaus<br />
dass jeder die Möglichkeit hatte, sich einzubringen und<br />
sich konstruktiv an Gestaltungen, Vorschlägen, Projekten<br />
zu beteiligen. Diese Gesprächskultur hatte nicht zum Inhalt,<br />
ein Alles oder Nichts zu fordern. Ich denke darüber<br />
nach, warum das diesmal nicht gelungen ist. Möglicherweise<br />
haben auch wir Fehler gemacht. Ich schließe das<br />
für mich sicher nicht aus. Meine Sorge ist nur, dass am<br />
Schluss Gräben bleiben. Ein Gutteil der kreativen Energie<br />
einer <strong>Gemeinde</strong> und ihrer Bürgerinnen und Bürger geht<br />
dann mit dem Zuschütten dieser Gräben wieder drauf.<br />
Der Weiterentwicklung unserer Dörfer dient das nicht.<br />
Bausachen aus dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigte den Entwurf des Planungsbüros<br />
Otto Kurz für den Bebauungsplan Nr. 53<br />
„<strong>Weyarn</strong>, Enzianweg“ mit einer geringfügigen Änderung<br />
und beauftragte die Verwaltung, das baurechtliche<br />
Verfahren durchzuführen.<br />
2. Ebenfalls genehmigt hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den Entwurf<br />
des Bebauungsplans Nr. 54 „Wattersdorf, <strong>Weyarn</strong>er<br />
Str. 8, 8 a“ für die Erweiterung des Pensionsgebäudes.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wollte lediglich klargestellt<br />
haben, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung<br />
nur für die Wohnbebauung gilt. Die Verwaltung<br />
wurde beauftragt, das baurechtliche Verfahren<br />
durchzuführen.<br />
3. Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom<br />
13.1.2011 wurde das geplante Café-Gebäude in<br />
Kleinhöhenkirchen mittels zweier Schaugerüste dargestellt.<br />
Der Bauausschuss hat diese besichtigt. Danach<br />
wird einer Gebäudestellung in Ost-West-Richtung<br />
der Vorzug gegeben. Die erforderlichen Stellplätze<br />
sind entlang der Gruber Straße anzulegen.<br />
Die Bestätigung hinsichtlich der ausreichenden<br />
Wasserversorgung ist noch vorzulegen.<br />
4. Es ist beantragt, für das Grundstücke Fl.Nrn. 881/1<br />
der Gemarkung Wattersdorf in Thalham eine Ortsabrundungssatzung<br />
zu erlassen. In diesem Zusammenhang<br />
besteht die Problematik, dass größere<br />
Lkw nach Errichtung des beantragten neuen Wohn-<br />
März 2011<br />
gebäudes keine ausreichende Wendemöglichkeit<br />
auf dem Grundstück mehr hätten. Das Landratsamt<br />
Miesbach hat auf eine entsprechende Anfrage der<br />
<strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich der Aufnahme einer Längenund<br />
Gewichtsbeschränkung in die Satzung mitgeteilt,<br />
dass eine solche Festsetzung in der Satzung<br />
nicht möglich ist. Das wäre ausschließlich durch eine<br />
straßenverkehrsrechtliche Anordnung möglich.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat stellte sich die rechtliche Situation<br />
so dar, dass derzeit eine konfliktfreie Bauleitplanung<br />
nicht möglich ist. Er beauftragte daher die Verwaltung,<br />
diesbezüglich noch eine Rechtsauskunft<br />
des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags einzuholen.<br />
5. Zu der von Herrn Thomas Seebauer vorgelegten<br />
Umplanung zum Neubau eines Zweifamilienhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Altenburger<br />
Straße 3, Kleinhöhenkirchen, erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
das Einvernehmen. Die neue Planung entspricht<br />
den Vorschlägen von Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky<br />
und der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
6. Zum Bauantrag von Herrn Adolf Zinner zum Neubau<br />
eines Austragshauses mit Garage auf dem Grundstück<br />
Fl.Nr. 729, Gemarkung Gotzing, Ferdinand 1,<br />
<strong>Weyarn</strong>, erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat unter der Voraussetzung,<br />
dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben<br />
handelt, das Einvernehmen.<br />
7. Ebenso erteilt hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das Einvernehmen<br />
zu einer Umplanung des Vorbescheidsantrags<br />
von Herrn Bernhard Sifferlinger zum Neubau von 4<br />
Reihenhäusern mit 4 Garagen und 4 überdachten<br />
Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 608/3, Gemarkung<br />
Wattersdorf, Schmiedstraße 10, Stürzlham.<br />
8. Weiterhin hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das Einvernehmen<br />
zu dem Bauantrag der Eheleute Michael und Veronika<br />
Feicht zum Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />
Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964, Gemarkung<br />
Holzolling, Am Lindl, Standkirchen, erteilt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
war lediglich der Auffassung, dass sich<br />
die aufgeständerte Terrasse nicht in die Eigenart der<br />
Umgebung einfügt. Hier ist das Gelände entsprechend<br />
anzupassen.<br />
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