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3 - Gemeinde Weyarn

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Aus dem Rathaus<br />

dass jeder die Möglichkeit hatte, sich einzubringen und<br />

sich konstruktiv an Gestaltungen, Vorschlägen, Projekten<br />

zu beteiligen. Diese Gesprächskultur hatte nicht zum Inhalt,<br />

ein Alles oder Nichts zu fordern. Ich denke darüber<br />

nach, warum das diesmal nicht gelungen ist. Möglicherweise<br />

haben auch wir Fehler gemacht. Ich schließe das<br />

für mich sicher nicht aus. Meine Sorge ist nur, dass am<br />

Schluss Gräben bleiben. Ein Gutteil der kreativen Energie<br />

einer <strong>Gemeinde</strong> und ihrer Bürgerinnen und Bürger geht<br />

dann mit dem Zuschütten dieser Gräben wieder drauf.<br />

Der Weiterentwicklung unserer Dörfer dient das nicht.<br />

Bausachen aus dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigte den Entwurf des Planungsbüros<br />

Otto Kurz für den Bebauungsplan Nr. 53<br />

„<strong>Weyarn</strong>, Enzianweg“ mit einer geringfügigen Änderung<br />

und beauftragte die Verwaltung, das baurechtliche<br />

Verfahren durchzuführen.<br />

2. Ebenfalls genehmigt hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den Entwurf<br />

des Bebauungsplans Nr. 54 „Wattersdorf, <strong>Weyarn</strong>er<br />

Str. 8, 8 a“ für die Erweiterung des Pensionsgebäudes.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat wollte lediglich klargestellt<br />

haben, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung<br />

nur für die Wohnbebauung gilt. Die Verwaltung<br />

wurde beauftragt, das baurechtliche Verfahren<br />

durchzuführen.<br />

3. Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom<br />

13.1.2011 wurde das geplante Café-Gebäude in<br />

Kleinhöhenkirchen mittels zweier Schaugerüste dargestellt.<br />

Der Bauausschuss hat diese besichtigt. Danach<br />

wird einer Gebäudestellung in Ost-West-Richtung<br />

der Vorzug gegeben. Die erforderlichen Stellplätze<br />

sind entlang der Gruber Straße anzulegen.<br />

Die Bestätigung hinsichtlich der ausreichenden<br />

Wasserversorgung ist noch vorzulegen.<br />

4. Es ist beantragt, für das Grundstücke Fl.Nrn. 881/1<br />

der Gemarkung Wattersdorf in Thalham eine Ortsabrundungssatzung<br />

zu erlassen. In diesem Zusammenhang<br />

besteht die Problematik, dass größere<br />

Lkw nach Errichtung des beantragten neuen Wohn-<br />

März 2011<br />

gebäudes keine ausreichende Wendemöglichkeit<br />

auf dem Grundstück mehr hätten. Das Landratsamt<br />

Miesbach hat auf eine entsprechende Anfrage der<br />

<strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich der Aufnahme einer Längenund<br />

Gewichtsbeschränkung in die Satzung mitgeteilt,<br />

dass eine solche Festsetzung in der Satzung<br />

nicht möglich ist. Das wäre ausschließlich durch eine<br />

straßenverkehrsrechtliche Anordnung möglich.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat stellte sich die rechtliche Situation<br />

so dar, dass derzeit eine konfliktfreie Bauleitplanung<br />

nicht möglich ist. Er beauftragte daher die Verwaltung,<br />

diesbezüglich noch eine Rechtsauskunft<br />

des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags einzuholen.<br />

5. Zu der von Herrn Thomas Seebauer vorgelegten<br />

Umplanung zum Neubau eines Zweifamilienhauses<br />

mit Doppelgarage auf dem Grundstück Altenburger<br />

Straße 3, Kleinhöhenkirchen, erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

das Einvernehmen. Die neue Planung entspricht<br />

den Vorschlägen von Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky<br />

und der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

6. Zum Bauantrag von Herrn Adolf Zinner zum Neubau<br />

eines Austragshauses mit Garage auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 729, Gemarkung Gotzing, Ferdinand 1,<br />

<strong>Weyarn</strong>, erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat unter der Voraussetzung,<br />

dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben<br />

handelt, das Einvernehmen.<br />

7. Ebenso erteilt hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das Einvernehmen<br />

zu einer Umplanung des Vorbescheidsantrags<br />

von Herrn Bernhard Sifferlinger zum Neubau von 4<br />

Reihenhäusern mit 4 Garagen und 4 überdachten<br />

Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 608/3, Gemarkung<br />

Wattersdorf, Schmiedstraße 10, Stürzlham.<br />

8. Weiterhin hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das Einvernehmen<br />

zu dem Bauantrag der Eheleute Michael und Veronika<br />

Feicht zum Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />

Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964, Gemarkung<br />

Holzolling, Am Lindl, Standkirchen, erteilt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

war lediglich der Auffassung, dass sich<br />

die aufgeständerte Terrasse nicht in die Eigenart der<br />

Umgebung einfügt. Hier ist das Gelände entsprechend<br />

anzupassen.<br />

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