3 - Gemeinde Weyarn
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Aus dem Rathaus<br />
9. Erlass einer Veränderungssperre für die Ortschaft<br />
Esterndorf.<br />
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) i. V. m. Art. 23 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für den Freistaat Bayern (GO) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Weyarn</strong> folgende Veränderungssperre als Satzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke<br />
Fl.Nrn. 1324/T, 1324/1, 1323/T, 1322/T, 1321/T,<br />
1216, 1218, 1220, 1222, 1221, 1223, 1240, 1214,<br />
1230, 1226, 1225, 1227, 1228, 1229, 1234, 1234/1,<br />
1237 und 1244 der Gemarkung Holzolling in Esterndorf.<br />
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong> vom 13.01.2011 und ist<br />
dort grün gekennzeichnet. Dieser Lageplan ist als<br />
Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung.<br />
6<br />
§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre;<br />
Ausnahmen<br />
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen<br />
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt<br />
und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.<br />
Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen<br />
von Grundstücken und baulichen Anlagen,<br />
deren Veränderungen nicht genehmigungs-,<br />
zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, dürfen<br />
nicht vorgenommen werden. Vorhaben, die vor Inkrafttreten<br />
der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt<br />
worden sind, Unterhaltungsarbeiten und<br />
die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung<br />
werden hiervon nicht berührt.<br />
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />
kann von der Veränderungssperre<br />
eine Ausnahme zugelassen werden.<br />
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung<br />
des Beschlusses über die Veränderungssperre<br />
in Kraft.<br />
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den<br />
Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Be-<br />
März 2011<br />
bauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist,<br />
spätestens nach Ablauf von zwei Jahren.<br />
<strong>Weyarn</strong>,<br />
Michael Pelzer, Erster Bürgermeister<br />
Begründung zur Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong><br />
über eine Veränderungssperre für Esterndorf:<br />
Die Ortschaft Esterndorf ist im Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong> als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />
dargestellt. Die Ortschaft liegt auf der Höhenterrasse<br />
südlich über dem Leitzachtal. Sie ist geprägt<br />
von landwirtschaftlichen Anwesen bzw. ehemaligen<br />
landwirtschaftlichen Anwesen, die ebenso<br />
wie die Kirche zum Teil unter Denkmalschutz stehen.<br />
Die Ortschaft vermittelt den Eindruck eines intakten<br />
„Bauerndorfes“. Es ist Ziel der <strong>Gemeinde</strong>, diese Baustruktur<br />
und den dörflichen Charakter zu erhalten.<br />
Diesem Charakter würde es widersprechen, wenn<br />
eine bauliche Entwicklung einsetzen würde, die zum<br />
Beispiel auf Mietwohnungsbau und ledigliche Lückenfüllung<br />
ausgerichtet wäre.<br />
Aus diesem Grund bedarf die bauliche Entwicklung<br />
von Esterndorf einer umfassenden und intensiven<br />
Überlegung und Planung. Um sicherzustellen, dass<br />
in der Zwischenzeit keine diesem Ziel widersprechenden<br />
Nutzungen und Bauten entstehen, ist der<br />
Erlass der Veränderungssperre notwendig.<br />
10. Weiterhin hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den ergänzenden<br />
Unterlagen zum Bauantrag von Herrn Georg Gröbmeyer<br />
zum Wiederaufbau einer Werkstatt und Garage<br />
mit Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 447 der Gemarkung<br />
Wattersdorf, Mangfallweg 19, <strong>Weyarn</strong>, zugestimmt.<br />
Aus der Arbeit des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats<br />
1. Für die Zufahrtsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Nr. 23 „Südlich der Schloßstraße im<br />
Ortsteil Wattersdorf“, gab es noch keinen Namen.<br />
Einer der Anlieger, Herr Schelshorn hatte vier Vorschläge<br />
eingereicht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich<br />
für den Namen „Obermüllerweg“, benannt nach