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3 - Gemeinde Weyarn

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Aus dem Rathaus<br />

9. Erlass einer Veränderungssperre für die Ortschaft<br />

Esterndorf.<br />

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) i. V. m. Art. 23 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für den Freistaat Bayern (GO) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Weyarn</strong> folgende Veränderungssperre als Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke<br />

Fl.Nrn. 1324/T, 1324/1, 1323/T, 1322/T, 1321/T,<br />

1216, 1218, 1220, 1222, 1221, 1223, 1240, 1214,<br />

1230, 1226, 1225, 1227, 1228, 1229, 1234, 1234/1,<br />

1237 und 1244 der Gemarkung Holzolling in Esterndorf.<br />

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong> vom 13.01.2011 und ist<br />

dort grün gekennzeichnet. Dieser Lageplan ist als<br />

Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung.<br />

6<br />

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre;<br />

Ausnahmen<br />

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen<br />

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt<br />

und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.<br />

Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen<br />

von Grundstücken und baulichen Anlagen,<br />

deren Veränderungen nicht genehmigungs-,<br />

zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, dürfen<br />

nicht vorgenommen werden. Vorhaben, die vor Inkrafttreten<br />

der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt<br />

worden sind, Unterhaltungsarbeiten und<br />

die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung<br />

werden hiervon nicht berührt.<br />

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />

kann von der Veränderungssperre<br />

eine Ausnahme zugelassen werden.<br />

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung<br />

des Beschlusses über die Veränderungssperre<br />

in Kraft.<br />

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den<br />

Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Be-<br />

März 2011<br />

bauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist,<br />

spätestens nach Ablauf von zwei Jahren.<br />

<strong>Weyarn</strong>,<br />

Michael Pelzer, Erster Bürgermeister<br />

Begründung zur Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong><br />

über eine Veränderungssperre für Esterndorf:<br />

Die Ortschaft Esterndorf ist im Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong> als „Fläche für die Landwirtschaft“<br />

dargestellt. Die Ortschaft liegt auf der Höhenterrasse<br />

südlich über dem Leitzachtal. Sie ist geprägt<br />

von landwirtschaftlichen Anwesen bzw. ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Anwesen, die ebenso<br />

wie die Kirche zum Teil unter Denkmalschutz stehen.<br />

Die Ortschaft vermittelt den Eindruck eines intakten<br />

„Bauerndorfes“. Es ist Ziel der <strong>Gemeinde</strong>, diese Baustruktur<br />

und den dörflichen Charakter zu erhalten.<br />

Diesem Charakter würde es widersprechen, wenn<br />

eine bauliche Entwicklung einsetzen würde, die zum<br />

Beispiel auf Mietwohnungsbau und ledigliche Lückenfüllung<br />

ausgerichtet wäre.<br />

Aus diesem Grund bedarf die bauliche Entwicklung<br />

von Esterndorf einer umfassenden und intensiven<br />

Überlegung und Planung. Um sicherzustellen, dass<br />

in der Zwischenzeit keine diesem Ziel widersprechenden<br />

Nutzungen und Bauten entstehen, ist der<br />

Erlass der Veränderungssperre notwendig.<br />

10. Weiterhin hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den ergänzenden<br />

Unterlagen zum Bauantrag von Herrn Georg Gröbmeyer<br />

zum Wiederaufbau einer Werkstatt und Garage<br />

mit Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 447 der Gemarkung<br />

Wattersdorf, Mangfallweg 19, <strong>Weyarn</strong>, zugestimmt.<br />

Aus der Arbeit des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats<br />

1. Für die Zufahrtsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Nr. 23 „Südlich der Schloßstraße im<br />

Ortsteil Wattersdorf“, gab es noch keinen Namen.<br />

Einer der Anlieger, Herr Schelshorn hatte vier Vorschläge<br />

eingereicht. Der <strong>Gemeinde</strong>rat entschied sich<br />

für den Namen „Obermüllerweg“, benannt nach

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