Reglement und Lehrplan (BBT) - Kaufmännische Berufsschule ...
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Art. 14 Prüfungsergebnis<br />
1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt.<br />
Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt:<br />
1. Verkaufsk<strong>und</strong>e (Note zweimal gesetzt)<br />
2. Warenk<strong>und</strong>e (Note zweimal gesetzt)<br />
3. Betriebsk<strong>und</strong>e (Note zweimal gesetzt)<br />
4. Handelsrecht<br />
5. Rechnungswesen<br />
6. Deutsch<br />
7. Französisch oder Italienisch<br />
8. Textverarbeitung <strong>und</strong> Kommunikation/Informatik<br />
9. Staats- <strong>und</strong> Wirtschaftsk<strong>und</strong>e<br />
2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten ( 1/12 der Notensumme) <strong>und</strong> wird<br />
auf eine Dezimalstelle ger<strong>und</strong>et.<br />
3 Als Erfahrungsnote gilt, wo nichts anderes erwähnt, das auf eine Dezimalstelle ger<strong>und</strong>ete<br />
Mittel der letzten zwei Semesterzeugnisse je Fach.<br />
4 Die Prüfung ist bestanden, wenn<br />
– die Gesamtnote nicht schlechter als 4,0 ist<br />
– nicht mehr als 3 der 12 Noten unter 4,0 liegen<br />
– die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr als 2<br />
Noteneinheiten beträgt.<br />
5 Repetenten, die in den nachgenannten Fächern eine ungenügende Note erzielt haben<br />
sowie Kandidaten, die nach Artikel 41 des B<strong>und</strong>esgesetzes zur Lehrabschlussprüfung<br />
zugelassen werden <strong>und</strong> nicht über die benötigten Semesternoten verfügen,<br />
werden wie folgt geprüft:<br />
– Textverarbeitung <strong>und</strong> Kommunikation/Informatik 60 Min. schriftlich<br />
– Staats- <strong>und</strong> Wirtschaftsk<strong>und</strong>e 15 Min. mündlich<br />
Es werden keine Semesternoten berücksichtigt.<br />
6 Ist ein Detailhandelsangestellter in Freifächern geprüft worden, so werden Noten<br />
von 4,0 <strong>und</strong> besser im Notenausweis eingetragen. Der Eintrag tieferer Noten kann<br />
vom Kandidaten verlangt werden. Freifachnoten werden nicht in die Gesamtnote<br />
einbezogen.<br />
Art. 15 Notenformular <strong>und</strong> Expertenbericht<br />
1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in gr<strong>und</strong>legende Tätigkeiten <strong>und</strong> Kenntnisse<br />
nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie<br />
halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.<br />
2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung,<br />
so tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular<br />
ein.<br />
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