Auszüge - Bachmann Verlag
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sen. ausdrücklich wird in vielen Gesetzbüchern das recht des Mannes<br />
festgeschrieben, gegenüber einer ungehorsamen Frau zur Körperstrafe zu<br />
greifen, womit sie dem Gesinde und den Kindern gleichgestellt war – und<br />
faktisch wurden ja auch oft und oft sehr junge Mädchen an wesentlich<br />
ältere Männer verheiratet. bei ehebruch wurden die Frauen in ganz europa<br />
den härtesten leibstrafen bis hin zur Verstümmelung und tötung<br />
unterworfen, wogegen die Männer frei ausgingen oder mit geringen bußen<br />
davonkamen. in den spätmittelalterlichen städten versuchten die<br />
Gerichte freilich, eher eine wiederversöhnung zu erreichen1 .<br />
Frauen waren fast überall unfähig, sich selbst vor Gericht zu vertreten,<br />
sowohl im zivil- als auch im Kriminalrecht. nicht einmal bei<br />
notzucht war das anders. es genüge eine bestimmung des normannischen<br />
rechts aus dem beginnenden 13. Jahrhundert zu zitieren: wurde<br />
eine Frau vergewaltigt, und ihr Mann konnte sich im zweikampf nicht<br />
gegen den schänder behaupten, hatte er eine buße zu bezahlen – sie<br />
aber wurde öffentlich gestäupt. Der ruf der Frau, eine eventuelle wiedergutmachung<br />
des ihr widerfahrenen Unrechts, ihre auspeitschung –<br />
alles hing also ausschließlich von der körperlichen Kraft ihres beschützers,<br />
des ‚Muntwalts‘, ab. noch schlimmer ging es einer angeklagte<br />
oder anklägerin in den christlichen Kreuzfahrerreichen: Falls ihr Kämpe<br />
besiegt wurde, hatte sie den tod durch Verbrennung zu erwarten,<br />
egal was der Grund für den gerichtlichen zweikampf gewesen war2 .<br />
sitte und Gesetzgebung verlangten auch kategorisch, die Ungleichheit<br />
von Männern und Frauen durch differente Kleidung auszudrücken.<br />
Vergleicht man diese damals unumstößliche norm mit der<br />
heutigen, für beide Geschlechter gleicherweise akzeptierten Uni-Mode,<br />
wird die spannung zwischen Gegenwart und Mittelalter auch in diesem<br />
Punkt besonders deutlich. Die einhaltung dieser Kodierung wurde<br />
durch heftige sanktionen erzwungen, im späten Mittelalter mußten<br />
mehrfach transvestiten den scheiterhaufen besteigen3 .<br />
im allgemeinen konnte eine Frau zu einer gewissen selbstbestimmung<br />
nur in der erfüllung der dem Patriarchat noch übergeordneten<br />
religiösen ideale gelangen, etwa wenn sie sich als begine der üblichen<br />
Frauenrolle als Gattin und Mutter verweigerte, um ein armes,<br />
ganz von Gebet und arbeit erfülltes Frömmigkeitsleben mit Gleichgesinnten<br />
zu führen, oder wenn sie von wallfahrtsort zu wallfahrtsort<br />
pilgerte, wie im 12. Jahrhundert die unverheiratete bona von Pisa und<br />
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