Auszüge - Bachmann Verlag
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3. herrschaFt UnD recht<br />
herrschaft<br />
Methoden und Formen von herrschaft<br />
auf zwei säulen beruht jeder moderne staat, auf der steuerhoheit<br />
und auf dem Gewaltmonopol. im spätrömischen imperium hatte<br />
ein gut organisiertes steuerwesen noch die gigantischen ausgaben für<br />
die truppen und den Kaiserhof getragen. in den germanischen nachfolgereichen<br />
verfiel diese institution; zwar war es für den einzelnen<br />
Grundherrn leicht, seine bauern zu den bestimmten abgaben zu zwingen,<br />
aber die Könige und Fürsten hatten mit Versuchen, permanent<br />
flächendeckende steuern einzuführen mangels entsprechender Organisation<br />
noch wenig wirkung. Das zeigt etwa der mißglückte Versuch,<br />
1495 einen ‚gemeinen Pfennig‘ im Deutschen reich vorzuschreiben.<br />
auch gelang es überall der Geistlichkeit und dem adel, sich von steuern<br />
befreien zu lassen. es waren immer einzelanlässe, die zu erfolgreichen<br />
besteuerungskampagnen führten, namentlich Kriege oder die heirat<br />
eines Königskindes. Doch selbst in Frankreich, das unter einer starken<br />
Monarchie stand, war das, wenigstens bis 1439, nur durch die akzeptanz<br />
der Mitwirkung der Vertreter der stände, also einer tendenziell<br />
demokratischen einrichtung, möglich. Die Parlamente in england und<br />
Frankreich haben darin einen Ursprung, ihnen entsprachen im reich<br />
die landstände. wo eine direkte besteuerung jedoch gut funktionierte,<br />
war bei den bürgern und den Juden in den städten. alltäglicher waren<br />
im späten Mittelalter indirekte steuern auf die verkauften Güter und<br />
traditionell die zölle auf den handel.<br />
trotz mancher Versuche in der Gesetzgebung, etwa die bauern generell<br />
vom tragen von waffen auszuschließen oder den bürgern<br />
nur eine bestimmte wehr zu erlauben, waren die zentralgewalten des<br />
Mittelalters noch weit entfernt davon, ein Gewaltmonopol auszuüben.<br />
Die obrigkeitliche Kontrolle war noch viel zu wenig ausgebildet, als