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Sitzung vom 22. Januar 2001 (HFA) - Münzenberg

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Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, dem <strong>22.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2001</strong>, im<br />

<strong>Sitzung</strong>sraum der Stadtverwaltung<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Tagesordnung:<br />

1. Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung <strong>vom</strong> 26.01.2000<br />

Anwesend / abwesend:<br />

(entschuldigt = „e“, unentschuldigt = „u“)<br />

I. Magistrat:<br />

Bürgermeister Klaus Bolz<br />

Erste Stadträtin Jutta Heck<br />

Stadträtin Cornelia Scheurich<br />

Stadtrat Hartmut Lecke „u“<br />

Stadtrat Holger Kissing<br />

Stadtrat Willi Müller<br />

Stadtrat Rudolf Haas<br />

Außerdem waren anwesend:<br />

Uli Zelk<br />

Beginn der <strong>Sitzung</strong>: 19:30 Uhr<br />

Ende der <strong>Sitzung</strong>: 20:40 Uhr<br />

Schriftführerin: Daniela Groß<br />

II. Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses:<br />

Rudolf Eimer (Vorsitzender)<br />

Gerold Müller<br />

Lothar Groß<br />

Hagen Vetter<br />

Heidelore Bolz<br />

Hans-Jürgen Zeiß<br />

Klaus Volker Reuhl<br />

Katrin Völkel-Lutz (für Diethardt Stamm)<br />

-----------------------------------------------------------<br />

Der Ausschuss war durch Einladung <strong>vom</strong> 10.01.<strong>2001</strong> unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und<br />

ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Ausschussvorsitzender Rudolf Eimer eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses<br />

fest.<br />

Zu TOP 1:<br />

Die vorgeschlagenen neuen Satzungsregelungen als 1. Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung<br />

wurden einzeln diskutiert und im Rahmen der Gesamtabstimmung einstimmig dem Parlament zur Annahme<br />

mit folgenden Änderungen empfohlen:<br />

Artikel II - § 25a Abs. 2:<br />

„Die Kosten der Herstellung sind nach § 35a von den Nutzungsberechtigten der Gräber zu tragen“.<br />

- 2 -<br />

/2


Artikel III - § 25b Abs. 2:<br />

„Die Zustimmung ist unter Vorlage einer Skizze mit angegebenen Maßen zu beantragen. Auf dem Antrag und<br />

den Skizzen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des Werkstoffes, und<br />

die vorgesehene Inschrift ersichtlich sein“.<br />

Artikel III - § 25b Abs. 4:<br />

„Das Wort „Zeichnungen“ wird durch das Wort „Skizzen“ ersetzt“.<br />

Artikel V - § 34 Abs. 1b:<br />

Die Gebühr für die Aufbewahrung einer Leiche von 20 EURO gilt für einen Zeitraum von 4 Tagen (anstatt<br />

bisher 3 Tagen).<br />

Artikel V - § 34 Abs. 1f:<br />

Der Betrag für die Zulassung / Veränderung einer Grabstelle nach § 25 b je Stelle wird von 20 Euro auf 10<br />

Euro gekürzt.<br />

Diese Änderung wird mit 6 Ja-Stimmen und 2 Gegen-Stimmen beschlossen.<br />

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rudolf Eimer, spricht dem erkrankten Herrn Stamm<br />

seine Genesungswünsche aus und schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

<strong>Münzenberg</strong>, 23.01.<strong>2001</strong><br />

................................................. ..................................................<br />

Daniela Groß Rudolf Eimer<br />

Schriftführerin Ausschußvorsitzender

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