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Shell Lkw-Studie bis 2030

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III<br />

STRASSENGüTERVERKEHR UND UMWELT<br />

eu-luFtquAlitätSPOlitik<br />

luftschadstoffe<br />

Neben dem Verkehr sind auch Industrie, Landwirtschaft und Haushalte Ursprung von Luftschadstoffen, die dort bei entsprechenden Aktivitäten<br />

in die Atmosphäre freigesetzt (emittiert) werden. Solche Luftschadstoffe oder Emissionen sind:<br />

NOX (Stickoxide), CO (Kohlenstoffmonoxid), NMVOC (nicht methanhaltige flüchtige organische Verbindungen oder auch Kohlenwasserstoffe<br />

HC), PM10 (Feinstaub mit einer Partikel größe <strong>bis</strong> Mikrometer 10 μm), PM2,5 (Feinstaub mit einer Partikelgröße <strong>bis</strong> Mikrometer 2,5 μm).<br />

Für diese Luftschadstoffe existieren Grenzwerte, die infolge von Langzeitstudien oder Untersuchungen zur Schädigung des menschlichen<br />

Organismus bei einer bestimmten Konzentration bzw. einer dauerhaften Belastung der menschlichen Atemluft festgelegt wurden.<br />

Die europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG legt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Immissionsobergrenzen<br />

für zahlreiche Schadstoffe fest; darunter auch für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2), da diese als besonders schädlich für<br />

den Menschen gelten. Als Immissionen werden hier Luftschadstoffe bezeichnet, die vom Menschen zum Beispiel durch die Atemluft aufgenommen<br />

werden. Zum 1. Januar 2010 wurden deren Grenzwerte nochmals verschärft:<br />

Die zurzeit bedeutendsten Luftschadstoffe des Straßenverkehrs<br />

sind Stickoxide und Partikel. Feinstaub aus dem Verkehrssektor<br />

stammt sowohl aus der Verbrennung von Kraftstoffen,<br />

entsteht aber auch durch Abrieb und Aufwirbelung, wobei der<br />

Feinstaub aus dem Verbrennungsprozess aktuell (noch)<br />

überwiegt. 32) Der Straßengüterverkehr ist zu einem wesentlichen<br />

Teil an den Gesamtemissionen von Stickoxiden (NO X)<br />

und auch von Feinstaub (PM 10 ) beteiligt. Sowohl die Stickoxid-<br />

als auch die Feinstaubemissionen konnten seit Mitte der<br />

1990er Jahre deutlich um etwa 40 <strong>bis</strong> 50 % gesenkt werden<br />

(Abbildung 12).<br />

Auch wenn der Einfluss verkehrsbedingter Emissionen auf die<br />

angestrebten Luftqualitätsziele im Einzelnen nicht immer<br />

eindeutig feststeht, werden weitere Emissionsminderungen<br />

jedoch als erforderlich erachtet.<br />

3.2 kRAFtStOFFquAlitäteN<br />

Die technischen Grundlagen für die Festlegung umweltbezogener<br />

Kraftstoffqualitäten – und Abgasgrenzwerte für Pkw<br />

und Nutzfahrzeuge – wurden in den 1990er Jahren mit dem<br />

europäischen Autoöl-Programm der EU-Kommission gelegt.<br />

Ziel des Autoöl-Programms war es, die kostenwirksamsten<br />

32) Vgl. Umweltbundesamt, Hintergrund: Feinstaubbelastung in Deutschland, Dessau,<br />

Mai 2009, S.4 und S.10f; Verband der Automobilindustrie, Der Diesel in der<br />

Feinstaub-Diskussion, Frankfurt/M., 1.5.2005.<br />

iMMiSSiONSGReNZweRte AB 1. JANuAR 2010<br />

Schadstoff Mittelungszeitraum Grenzwert<br />

PM 10<br />

NO 2<br />

24 Stunden 50 μg/m 3 PM 10 dürfen nur 7- statt <strong>bis</strong>her 35-mal im Jahr überschritten werden<br />

1 Kalenderjahr 20 μg/m 3 PM 10 statt <strong>bis</strong>her 40 μg/m 3 als Jahresmittelwert<br />

1 Stunde 200 μg/m 3 NO 2 dürfen nur 18-mal im Jahr überschritten werden<br />

1 Kalenderjahr 40 μg/m 3 NO 2 als Jahresmittelwert<br />

Kommunen sind verpflichtet, diese Immissionswerte zu überwachen und bei Grenzwertüberschreitungen mit in Luftreinhalteplänen<br />

formu lierten Maßnahmen entgegenzuwirken. Da ab 2010 für Feinstaub und Stickstoffdioxid zahlreiche Grenzwertüberschreitungen<br />

erwartet werden, sind von den Kommunen verstärkt Luftreinhaltemaßnahmen zu ergreifen. 31)<br />

31) Vgl. Umweltbundesamt, Hintergrund: Entwicklung der Luftqualität in Deutschland, Dessau, Oktober 2009.<br />

Möglichkeiten zur Einhaltung bestimmter Luftqualitätsziele zu<br />

ermitteln. 33)<br />

Die EU-Kraftstoffrichtlinie 98/70/EG über die Qualität von<br />

Otto- und Dieselkraftstoffen war Bestandteil des Autoöl-Maßnahmenpakets.<br />

Sie beschreibt die Mindestanforderungen an<br />

Otto- und Dieselkraftstoff. Hier werden unter anderem für<br />

bestimmte Kraftstoffinhaltsstoffe Minimal- bzw. Maximalwerte<br />

verbindlich festgelegt. Für Dieselkraftstoff sind neben der<br />

Verringerung der Dichte und der Definition des Siedeverhaltens<br />

die Reduktion polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe,<br />

des Schwefelgehaltes sowie die Verbesserung der<br />

Zündwilligkeit (Cetanzahl) zu nennen. 34)<br />

Die wohl wichtigste Veränderung bei den Kraftstoffinhaltsstoffen<br />

war die fast vollständige Entschwefelung der Kraftstoffe.<br />

Seit dem 1. Januar 2003 werden in Deutschland nur noch<br />

Kraftstoffe mit einem maximalen Schwefelgehalt von 10 ppm<br />

angeboten. 35) Hierdurch wurden nicht nur die Schwefeldioxid-<br />

Emissionen und damit der Beitrag des motorisierten Straßen-<br />

33) Vgl. EU-Kommission, Bericht über das Programm Autoöl II, KOM(2000) 626 endgültig,<br />

Brüssel, den 5.10.2000.<br />

34) Vgl. Europäisches Parlament/Rat, Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von<br />

Otto- und Dieselkraftstoffen, Anhang II und IV, Amtsblatt der Europäischen Union,<br />

L 350/58-68, Brüssel, 28.12.1998. Für weitere Einzelheiten zu Kraftstoffqualitäten<br />

vgl. Kap. 4.<br />

35) ppm = part per million; das entspricht einem Teilchen auf eine Million Teilchen oder<br />

10 Milligramm auf ein Kilogramm. Bei einem Schwefelgehalt von maximal 10 ppm<br />

spricht man auch von schwefelfreien Kraftstoffen.<br />

umweltzonen<br />

Eine solche von einigen Städten bereits umgesetzte Maßnahme ist die Einführung von Umweltzonen. Sie sollen<br />

dazu beitragen, die Feinstaubkonzentration in bestimmten Stadtgebieten zu senken. In Umweltzonen dürfen nur<br />

Fahrzeuge mit den entsprechenden Plaketten die ausgewiesenen Gebiete befahren.<br />

Für Fahrzeuge ohne Plakette und für Fahrzeuge mit Plaketten bestimmter Farben besteht dann dort ein generelles<br />

Fahrverbot, soweit keine Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Hilfsdienste oder Nahverkehrsfahrzeuge festgelegt<br />

wurden. Die mit der Einrichtung von Umweltzonen erreichten Verbesserungen können nur langfristig bestimmt<br />

werden, sodass über den Nutzen dieser Zonen zurzeit sehr stark diskutiert wird beziehungsweise auch gegen<br />

Fahrverbote und Ordnungsgelder geklagt wird.<br />

verkehrs zu saurem Regen fast vollständig reduziert. Darüber<br />

hinaus erhöhen niedrige Schwefelgehalte die Dauerhaltbarkeit<br />

und Effizienz von Abgasnachbehandlungssystemen. Die<br />

neu formulierten Kraftstoffe haben so <strong>bis</strong> etwa 2005 eine<br />

zusätzliche Minderung verkehrsbedingter Schadstoffemissionen<br />

ermöglicht. Allerdings mussten hierfür auf Seiten der<br />

Raffinerien erhöhter Energieeinsatz und CO 2-Emissionen zur<br />

Aufwertung der Kraftstoffe in Kauf genommen werden,<br />

wodurch der Vorteil der neuen Kraftstoffe zu einem Teil<br />

wieder aufgehoben wurde.<br />

In den vergangenen Jahren ist die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie<br />

nochmals überarbeitet worden. Schwerpunkt ist der<br />

verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen. Zudem wurde der<br />

Aromatengehalt von Dieselkraftstoff nochmals von 11 auf 8 %<br />

reduziert. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zur Reduktion<br />

der Partikelemissionen erwartet. 36)<br />

3.3 ABGASGReNZweRte<br />

Zur Verringerung verkehrsbedingter Luftschadstoffemissionen<br />

aus Verbrennungsmotoren wurden bereits in den 1970er<br />

Jahren erste Abgasgrenzwerte erlassen, um die durch den<br />

anwachsenden Verkehr steigende Luftverschmutzung zu<br />

36) Vgl. Europäisches Parlament/Rat, Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie<br />

98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe,<br />

ANHANG II, in: Amtsblatt der Europäischen Union, L 140/88-113, Brüssel, 5.6.2009.<br />

26/27<br />

verringern und so Mensch und Umwelt besser vor negativen<br />

Auswirkungen zu schützen. In den frühen 1990er Jahren<br />

gelang schließlich mit Einführung von EU-weiten Abgasgrenzwerten<br />

für alle Fahrzeugklassen, den sogenannten Euronormen<br />

oder Schadstoffklassen, ein bedeutender Schritt zu<br />

emissionsärmeren Fahrzeugen. Durch die Abgasgrenzwerte<br />

der Euronormen werden bei Nutzfahrzeugen die Emissionen<br />

von Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC),<br />

Stickoxiden (NO X) und Feinstaub (PM 10) limitiert. Die Euronormen<br />

sind seit ihrer Einführung immer weiter verschärft worden.<br />

Bei der weiteren Betrachtung muss zwischen leichten Nutzfahrzeugen<br />

sowie <strong>Lkw</strong> über 3,5 Tonnen und Sattelzugmaschinen<br />

aufgrund geltender, unterschiedlicher gesetzlicher<br />

Rahmenbedingungen unterschieden werden.<br />

leichte Nutzfahrzeuge<br />

Die Abgasgrenzwerte für leichte<br />

Nutzfahrzeuge <strong>bis</strong> zu einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen<br />

werden in Gramm pro gefahrenem<br />

Kilometer angegeben und auf dem Rollenprüfstand gemäß<br />

des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) bestimmt. 37) Die<br />

37) Vgl. Europäisches Parlament/Rat, Verordnung (EG) 715/2007 über die Typgenehmigung<br />

von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen<br />

und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6), in: Amtsblatt der Europäischen Union,<br />

L 171/1-16, Brüssel, 29.6.2007.

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