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Shell Lkw-Studie bis 2030

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STATISTIK UND DEFINITIONEN<br />

eRFASSuNGSMethOdik<br />

In Deutschland wird die Kraftfahrzeug-Statistik vom Kraftfahrt-<br />

Bundesamt in Flensburg geführt. Grundlagen sind die Datenmeldungen<br />

der Zulassungsbehörden und der Haftpflichtversicherung<br />

(Kfz mit Versicherungskennzeichen) sowie der Bestand im<br />

Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Die statistischen Auswertungen<br />

umfassen alle nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(StVZO) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten<br />

Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wird.<br />

Die Methodik zur Erfassung des <strong>Lkw</strong>-Bestandes in Deutschland<br />

wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert: Die Zählungen<br />

des Kfz-Bestandes werden seit dem Jahr 2001 jeweils nur noch<br />

zum Jahresbeginn mit dem 1. Januar als Stichtag durchgeführt;<br />

<strong>bis</strong> zum Jahr 1999 erfolgten sie zusätzlich jeweils zur Jahresmitte<br />

mit dem Stichtag 1. Juli.<br />

Seit dem 1. Oktober 2005 und damit statistisch wirksam seit dem<br />

1. Januar 2006 werden Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung<br />

(Wohnmobile, Krankenwagen, u.a.) den Pkw zugeordnet.<br />

Auch die Stilllegungsfrist wurde unterschiedlich ausgelegt: Vor<br />

2001 wurden Fahrzeuge, die nicht länger als 12 Monate<br />

stillgelegt waren, mit zum Bestand gezählt. Von 2001 <strong>bis</strong> 2007<br />

zählten vorübergehende Stilllegungen, die nicht länger als 18<br />

Monate abgemeldet waren, zum Fahrzeugbestand. Heute<br />

jedoch werden nur noch effektiv angemeldete Fahrzeuge zum<br />

Fahrzeugbestand gezählt. Diese Verschiebungen schlagen sich<br />

in den Zahlen nieder: Während der <strong>Lkw</strong>-Bestand 2001/00 und<br />

2006/05 wuchs, wird er 2008 im Vergleich zu 2007 auf<br />

Grund der neuen Praxis um ca. 10-12 % niedriger ausgewiesen.<br />

Bei den Nutzfahrzeugen werden statt <strong>bis</strong>her 2,85 Mio.<br />

(geschätzt) nach neuer Methodik 2,51 Mio. leichte Nutzfahrzeuge,<br />

<strong>Lkw</strong> und Sattelzugmaschinen gezählt, also etwa 340 Tsd.<br />

Einheiten weniger. 97)<br />

die wiChtiGSteN deFiNitiONeN 98)<br />

Bestand<br />

Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten<br />

Kraftfahrzeuge und -anhänger (ausschließlich der außer Betrieb<br />

gesetzten Fahrzeuge) zum angegebenen Zählzeitpunkt.<br />

Neuzulassung<br />

Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen<br />

Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland.<br />

Außerbetriebsetzung<br />

Abmeldung eines Fahrzeugs (z.B. zur Verschrottung, Ausfuhr<br />

oder Nutzung auf nicht öffentlichem Gelände, z.B. Firmengelände).<br />

emissionsklasse<br />

Zuordnung auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts,<br />

dient dem Zulassungsverfahren. Zum besseren Verständnis<br />

werden, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, Begriffe<br />

wie Euro 3 verwendet (siehe hierzu auch Erläuterungen zu den<br />

Emissionsklassen).<br />

97) Vgl. Ulrich Borchers, a.a.O., S. 3.<br />

98) Zu den Fahrzeugbenennungen vgl. auch DIN 70010 Systematik der<br />

Straßenfahrzeuge.<br />

kraftstoffverbrauch<br />

Gem. Richtlinie 80/1268/EWG i.d.F. 93/116/EG wird der<br />

Kraftstoffverbrauch aus der Kohlendioxidemission mit folgenden<br />

Umrechnungsfaktoren berechnet.<br />

Benzin: Faktor 23,7 (bei der Verbrennung von 1 l Benzin<br />

entstehen 2370 Gramm CO2) Diesel: Faktor 26,5<br />

CNG: Faktor 17,9<br />

LPG: Faktor 16,3<br />

Nutzfahrzeug<br />

Kraftfahrzeug, das aufgrund seiner Bauart zum Transport von Personen,<br />

Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen<br />

bestimmt ist. Personenkraftwagen und Krafträder sind ausgeschlossen.<br />

lastkraftwagen<br />

Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum<br />

Transport von Gütern bestimmt ist.<br />

Zugmaschine<br />

Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum<br />

Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist.<br />

Sattelzugmaschine<br />

Zugmaschine, die eine besondere Vorrichtung zum Mitführen<br />

von Sattelanhängern hat, wobei ein wesentlicher Teil des<br />

Gewichtes des Sattelanhängers von der Sattelzugmaschine<br />

getragen wird.<br />

Sonstiges kraftfahrzeug<br />

Unter anderem Abschlepp- und Kranwagen, selbstfahrende<br />

Arbeitsmaschinen, Bestattungswagen, Feuerwehrfahrzeuge,<br />

Geldtransporter, Kanalreinigungs- und Schlammabsaugwagen,<br />

<strong>Lkw</strong> für Fahrzeug-Beförderung, Müllwagen, Polizei- und Zivilschutzfahrzeuge,<br />

Steigleitern, Straßenreinigungsfahrzeuge,<br />

Verkaufs- und Ausstellungswagen, Werkstattwagen und <strong>bis</strong><br />

2005 auch Wohnmobile und Krankenwagen.<br />

kraftfahrzeuganhänger oder Anhängefahrzeug<br />

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart<br />

dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden.<br />

Mehr Informationen unter: www.kba.de<br />

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