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Fortbildungsprogramm 2013 - Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen

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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven,<br />

das Bildungsreferat im <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>ift und im <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-Hospital bietet gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote, die sich als<br />

Baustein des Qualitätsmanagements verstehen und zur Personalentwicklung beitragen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot<br />

unterstützt den Mitarbeiter, entlässt ihn aber nicht aus seiner persönlichen Verantwortung, sich gemäß den geltenden Berufsordnungen<br />

und/ oder den Vorgaben der Führungskraft fort- und weiterzubilden.<br />

Wir möchten Ihnen gerne Zusatzinformationen zum Thema Fort- und Weiterbildung geben.<br />

Nach Eingang Ihres Jahresbedarfs erhalten Sie nach Zustimmung Ihres Vorgesetzten eine Jahresanmeldebestätigung, die Sie<br />

dazu berechtigt, an den Fortbildungen teilzunehmen.<br />

Das hier vorliegende Fortbildungsangebot gliedert sich in einen Teil für <strong>Bremen</strong> und einen Teil für Bremerhaven. Sie haben die<br />

Möglichkeit, sich an beiden <strong>St</strong>andorten anzumelden – wobei Sie bitte zunächst die Angebote Ihres eigenen Hauses beachten.<br />

Laut der Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe müssen jährlich 20 <strong>St</strong>unden Fortbildungen zur beruflichen<br />

Kompetenzerhaltung absolviert werden.<br />

Innerbetriebliche Fortbildungen werden als Fortbildungen verstanden, die vom Bildungsreferat oder in Abstimmung mit dem<br />

Bildungsreferat vor allem für die im SJS und JHB tätigen Mitarbeiter organisiert und durchgeführt werden.<br />

Hierzu zählen:<br />

Pflichtfortbildungen<br />

Für Pflichtfortbildungen gilt die komplette Fortbildungsdauer unabhängig vom Beschäftigungsumfang als Arbeitszeit. In Einzelfällen<br />

kann sich das Direktorium vorbehalten, die Anrechnung als Arbeitszeit gesondert festzulegen.<br />

Pflichtveranstaltungen sind im Programmheft des <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>iftes und des <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-Hospitals und in den Einzelausschreibungen<br />

als solche gekennzeichnet. Jeder Mitarbeiter hat die für ihn verpflichtenden Veranstaltungen entsprechend den planerischen Vorgaben<br />

der Abteilungsleitung zu besuchen.<br />

Freistellung und Kostenübernahme nach AVR<br />

Fachliche Fortbildungen sind Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung des aktuellen <strong>St</strong>andes von Wissenschaft und Praxis<br />

dienen. Sie sichern und verbessern damit die Qualität der Patientenversorgung. Sie unterstützen die Mitarbeiter, ihre beruflichen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktualisieren, zu vertiefen oder zu ergänzen, um die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben am<br />

Arbeitsplatz bewältigen zu können. Hierzu zählen Weiterbildungen, außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und<br />

innerbetriebliche Fortbildungen.<br />

Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an fachlichen Fortbildungskursen teilnimmt, erhält hierfür eine<br />

Arbeitsbefreiung von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. (§10 Abs. 6 AT zu den AVR). Die Genehmigungen erfolgen durch<br />

die Führungskraft.<br />

Der Dienstgeber fördert Fortbildungen in unterschiedlicher Weise:<br />

Fortbildung im Interesse des Dienstgebers<br />

Im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs wird der Mitarbeiter für die notwendige Fortbildungszeit freigestellt<br />

und die Kosten der Fortbildung werden durch den Dienstgeber getragen (§ 10 a AT zu den AVR).<br />

Es besteht ein Erstattungsanspruch des Dienstgebers für die getätigten Aufwendungen, wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch<br />

des Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Beendigung<br />

der Maßnahme endet.<br />

Fortbildung im vorrangigen Interesse des Mitarbeiters:<br />

Der Mitarbeiter wünscht den Besuch einer Fortbildung. Der Dienstgeber unterstützt im Einzelfall den Mitarbeiter mit der teilweisen<br />

bzw. kompletten Übernahme der Kursgebühren und/oder mit einer teilweisen bzw. kompletten Freistellung für die Fortbildungszeit.<br />

Ggf. werden Fahrtkosten und Unterkunft übernommen.<br />

In diesem Sinne freuen wir uns über Ihre rege Teilnahme an unseren Fortbildungen sowie über Rückmeldungen und Anregungen,<br />

damit wir unsere Angebote weiterentwickeln können. Auch beraten wir Sie jederzeit gerne an beiden <strong>St</strong>andorten unter den angegebenen<br />

Telefonnummern und E-Mail-Adressen:<br />

Sabine Bullwinkel: Telefon 0421/347-1703 sbullwinkel@sjs-bremen.de<br />

Telefon 0471/4805-173 sbullwinkel@josephhospital.de<br />

Antje Trotzky: Telefon 0421/347-1013 atrotzky@sjs-bremen.de<br />

Telefon 0471/4805-173 atrotzky@josephhospital.de<br />

<strong>Bremen</strong>, Dezember 2012<br />

Ihr Referat Bildung<br />

Sabine Bullwinkel Antje Trotzky<br />

3<br />

Vorwort

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