Fortbildungsprogramm 2013 - Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen
Fortbildungsprogramm 2013 - Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen
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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven,<br />
das Bildungsreferat im <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>ift und im <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-Hospital bietet gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote, die sich als<br />
Baustein des Qualitätsmanagements verstehen und zur Personalentwicklung beitragen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot<br />
unterstützt den Mitarbeiter, entlässt ihn aber nicht aus seiner persönlichen Verantwortung, sich gemäß den geltenden Berufsordnungen<br />
und/ oder den Vorgaben der Führungskraft fort- und weiterzubilden.<br />
Wir möchten Ihnen gerne Zusatzinformationen zum Thema Fort- und Weiterbildung geben.<br />
Nach Eingang Ihres Jahresbedarfs erhalten Sie nach Zustimmung Ihres Vorgesetzten eine Jahresanmeldebestätigung, die Sie<br />
dazu berechtigt, an den Fortbildungen teilzunehmen.<br />
Das hier vorliegende Fortbildungsangebot gliedert sich in einen Teil für <strong>Bremen</strong> und einen Teil für Bremerhaven. Sie haben die<br />
Möglichkeit, sich an beiden <strong>St</strong>andorten anzumelden – wobei Sie bitte zunächst die Angebote Ihres eigenen Hauses beachten.<br />
Laut der Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe müssen jährlich 20 <strong>St</strong>unden Fortbildungen zur beruflichen<br />
Kompetenzerhaltung absolviert werden.<br />
Innerbetriebliche Fortbildungen werden als Fortbildungen verstanden, die vom Bildungsreferat oder in Abstimmung mit dem<br />
Bildungsreferat vor allem für die im SJS und JHB tätigen Mitarbeiter organisiert und durchgeführt werden.<br />
Hierzu zählen:<br />
Pflichtfortbildungen<br />
Für Pflichtfortbildungen gilt die komplette Fortbildungsdauer unabhängig vom Beschäftigungsumfang als Arbeitszeit. In Einzelfällen<br />
kann sich das Direktorium vorbehalten, die Anrechnung als Arbeitszeit gesondert festzulegen.<br />
Pflichtveranstaltungen sind im Programmheft des <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-<strong>St</strong>iftes und des <strong>St</strong>. <strong>Joseph</strong>-Hospitals und in den Einzelausschreibungen<br />
als solche gekennzeichnet. Jeder Mitarbeiter hat die für ihn verpflichtenden Veranstaltungen entsprechend den planerischen Vorgaben<br />
der Abteilungsleitung zu besuchen.<br />
Freistellung und Kostenübernahme nach AVR<br />
Fachliche Fortbildungen sind Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung des aktuellen <strong>St</strong>andes von Wissenschaft und Praxis<br />
dienen. Sie sichern und verbessern damit die Qualität der Patientenversorgung. Sie unterstützen die Mitarbeiter, ihre beruflichen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktualisieren, zu vertiefen oder zu ergänzen, um die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben am<br />
Arbeitsplatz bewältigen zu können. Hierzu zählen Weiterbildungen, außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und<br />
innerbetriebliche Fortbildungen.<br />
Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an fachlichen Fortbildungskursen teilnimmt, erhält hierfür eine<br />
Arbeitsbefreiung von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. (§10 Abs. 6 AT zu den AVR). Die Genehmigungen erfolgen durch<br />
die Führungskraft.<br />
Der Dienstgeber fördert Fortbildungen in unterschiedlicher Weise:<br />
Fortbildung im Interesse des Dienstgebers<br />
Im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs wird der Mitarbeiter für die notwendige Fortbildungszeit freigestellt<br />
und die Kosten der Fortbildung werden durch den Dienstgeber getragen (§ 10 a AT zu den AVR).<br />
Es besteht ein Erstattungsanspruch des Dienstgebers für die getätigten Aufwendungen, wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch<br />
des Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Beendigung<br />
der Maßnahme endet.<br />
Fortbildung im vorrangigen Interesse des Mitarbeiters:<br />
Der Mitarbeiter wünscht den Besuch einer Fortbildung. Der Dienstgeber unterstützt im Einzelfall den Mitarbeiter mit der teilweisen<br />
bzw. kompletten Übernahme der Kursgebühren und/oder mit einer teilweisen bzw. kompletten Freistellung für die Fortbildungszeit.<br />
Ggf. werden Fahrtkosten und Unterkunft übernommen.<br />
In diesem Sinne freuen wir uns über Ihre rege Teilnahme an unseren Fortbildungen sowie über Rückmeldungen und Anregungen,<br />
damit wir unsere Angebote weiterentwickeln können. Auch beraten wir Sie jederzeit gerne an beiden <strong>St</strong>andorten unter den angegebenen<br />
Telefonnummern und E-Mail-Adressen:<br />
Sabine Bullwinkel: Telefon 0421/347-1703 sbullwinkel@sjs-bremen.de<br />
Telefon 0471/4805-173 sbullwinkel@josephhospital.de<br />
Antje Trotzky: Telefon 0421/347-1013 atrotzky@sjs-bremen.de<br />
Telefon 0471/4805-173 atrotzky@josephhospital.de<br />
<strong>Bremen</strong>, Dezember 2012<br />
Ihr Referat Bildung<br />
Sabine Bullwinkel Antje Trotzky<br />
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Vorwort