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1 Anlagenband zum HH 2012 - Soest

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Die Aufgabenbereiche der KBS<br />

Wirtschaftsplan <strong>2012</strong><br />

der Kommunalen Betriebe <strong>Soest</strong> AöR<br />

Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) als leistungsfähige Rechts- und Betriebsform verbindet<br />

die Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform mit denjenigen der selbständigen<br />

Eigengesellschaft (GmbH) in einem sich dynamisch verändernden Aufgaben- und<br />

Wettbewerbsumfeld. Insbesondere beinhaltet das die Vermeidung von Steuerungsdefiziten<br />

aus einer öffentlich-rechtlichen Organisation mit größtmöglicher unternehmerischer Flexibilität<br />

durch rechtliche Verselbständigung aus einer Eigengesellschaft. Die Stadt <strong>Soest</strong> hat in<br />

den Vorjahren bereits frühzeitig die Möglichkeiten geprüft, diese Vorteile nutzbar zu machen<br />

und damit den Haushalt durch die verbesserte Nutzung der vorhandenen Ressourcen zu<br />

entlasten. Ziel war es, mit der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechtes die betrieblich<br />

geprägten Bereiche zu bündeln und unternehmerisch zu leiten, ohne dass die Stadt dabei<br />

maßgebliche Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten verliert.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Soest</strong> hat deshalb in seiner Sitzung vom 29. November 2006 die Errichtung<br />

einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) mit den Aufgabenbereichen<br />

des Abwasserwerkes, des Kommunalbetriebes sowie des Friedhofes beschlossen. Die<br />

Errichtung erfolgte mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01.2007.<br />

Die zweite Stufe des Gründungsprozesses wurde mit dem Ratsbeschluss vom 28.11.2007<br />

vollzogen. Der Rat beschloss die Erweiterung der KBS <strong>zum</strong> 01.01.2008 durch die Übertragung<br />

der städtischen Abteilung Straßen, Gewässer, Grün. Aufgrund des Erlasses des nordrhein-westfälischen<br />

Innenministeriums vom 03.06.2004 erfolgte allerdings keine Übertragung<br />

des städtischen Straßenvermögens auf die KBS.<br />

Ab dem 01.01.2008 ist die KBS satzungsgemäß für folgende Aufgaben zuständig, die ihr zur<br />

Wahrnehmung in eigenem Namen und eigener Verantwortung übertragen worden sind:<br />

- Abwasserbeseitigung auf dem Stadtgebiet <strong>Soest</strong> mit Ausnahme der Pflicht zur Vorlage<br />

des Abwasserbeseitigungskonzeptes,<br />

- Abfallbeseitigung auf dem Stadtgebiet <strong>Soest</strong>,<br />

- Betrieb des Wertstoffhofes,<br />

- Betrieb der Kompostierungsanlage,<br />

- Straßenreinigung und Winterdienst,<br />

- Friedhofs- und Bestattungswesen,<br />

- Betrieb einer Werkstatt für eigene und städtische Fahrzeuge,<br />

- Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 91 des Landeswassergesetzes,<br />

- Durchführung von Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich der<br />

technischen Ausführungsplanung sowie der vorbereitenden Planung der hierfür erforderlichen<br />

und im städtischen Haushalt zu beschließenden Investitionen;<br />

- Durchführung von Bau- und Unterhaltung der städtischen Grünflächen einschließlich<br />

der technischen Ausführungsplanung sowie der vorbereitenden Planung der hierfür<br />

erforderlichen und im städtischen Haushalt zu beschließenden Investitionen,<br />

- Planung, Ausführung und Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung.<br />

Weiterhin ist die KBS satzungsgemäß für die zur Erfüllung übertragenen bei der Stadt <strong>Soest</strong><br />

verbliebenen Aufgaben zuständig:<br />

- Vorbereitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes,<br />

- Einziehung von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen im Namen und auf Rechnung<br />

der Stadt sowie die Vorbereitung von Erschließungsverträgen.<br />

C 208

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