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Spektrum 68 - Lerch AG Bauunternehmung

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Roger Manetsch<br />

eidg. dipl. Baumeister<br />

Bereich Tiefbau<br />

BAU-FACTS<br />

Bauherrschaft<br />

Schweizerische Bundesbahnen<br />

SBB Ingenieurbau<br />

und Umwelt Zürich<br />

Ingenieur<br />

Edy Toscano <strong>AG</strong><br />

Winterthur<br />

Bauführer<br />

Roger Manetsch<br />

Polier<br />

Adrian Lacher<br />

Die SBB schenken der Stadt Bülach<br />

eine neue Brücke<br />

Die SBB-Überführung Schützenmattstrasse<br />

wurde im Jahre 1926 als einfeldriger Betonbogen<br />

mit beidseitig aufgeständerter Fahrbahnplatte<br />

konstruiert. Die Brücke dient der<br />

Querung einer Erschliessungsstrasse über die<br />

zweispurige SBB-Linie Bülach-Glattfelden. Das<br />

Bauwerk ist im Eigentum und Unterhalt der<br />

SBB. Die Fahrbahn hat eine nutzbare Breite<br />

von 4 Metern und ist mit einer Lastbeschränkung<br />

von 6 Tonnen limitiert. Die Spannweite<br />

des Betonbogens beträgt 20 Meter, die totale<br />

Brückenlänge 32 Meter. Der Bogen und die<br />

Endstützen sind flach fundiert.<br />

1 Dieses bestehende Bauwerk wird in einer<br />

ersten Phase rückgebaut. Nach dem konventionellen<br />

Abbruch der aufgeständerten Fahrbahnplatte<br />

wird der mittels Frässchnitt längshalbierte<br />

Betonbogen in zwei Teilen ausgehoben.<br />

2 In einer zweiten Phase werden nach erfolgtem<br />

Aushub die beiden neuen Widerlager<br />

in Ortsbeton erstellt.<br />

1<br />

4<br />

Tiefbau<br />

2 4<br />

Parallel zu den Widerlagerarbeiten wird der<br />

neue Brückenüberbau in zwei vorfabrizierten<br />

Elementen erstellt, welche mit je einem Hohlkasten-Stahlträger<br />

getragen werden.<br />

4 In einer dritten Phase werden die Elemente<br />

auf die Widerlager versetzt, die Schwindgasse<br />

ausbetoniert und die Widerlagermauern ergänzt,<br />

bevor in der letzten Phase der Strassenbau<br />

in Angriff genommen wird.<br />

Nach Fertigstellung der neuen Brücke geht das<br />

Objekt ohne Kostenfolge für die Stadt Bülach in<br />

deren Besitz über. Dadurch wird die beschenkte<br />

Stadt um eine Brücke «reicher», ist jedoch ab<br />

diesem Zeitpunkt für den Unterhalt der Brücke<br />

verantwortlich.

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