Jahresbericht 2007 - Medizinische Gesellschaft Basel MedGes
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3. Ombudsman<br />
<strong>2007</strong> wurde der Ombudsman in 34 Fällen von 32 Patienten beansprucht. Auch<br />
in diesem Jahr waren es mehrheitlich zu Unrecht unzufriedene Patienten, nämlich<br />
total 23, 3 davon eifersüchtige Frauen. In einem Fall hatten unvorsichtige<br />
Bemerkungen von Spitalärzten zu einer vollumfänglich unberechtigten Beschwerde<br />
mit Schadenersatzforderungen gegen einen Hausarzt geführt.<br />
In einem komplizierten Fall musste dem Beschwerde führenden Patienten empfohlen<br />
werden, auf juristische Schritte zu verzichten, da die vorhandenen Daten<br />
für den Nachweis eines Behandlungsfehlers nicht genügten.<br />
In 2 eher harmlosen Fällen lag die Schuld am Zerwürfnis mit den Patienten<br />
mindestens teilweise oder ganz bei den involvierten Aerzten. Ein Kollege musste<br />
zum wiederholten Mal an seine Pflicht, ein ärztliches Zeugnis auszustellen,<br />
gemahnt werden.<br />
In einem Fall kam der Ombudsman zum Eindruck, dass ein behandelnder Arzt<br />
die WZW-Kriterien verletzte.<br />
Am schwierigsten war die Vermittlung bei zwei Problemfällen zwischen Patient<br />
und Psychiater. Einer dieser Fälle wurde schliesslich vom Ehrenrat zugunsten<br />
der Psychiaterin entschieden, im andern Fall war die Vermittlung durch den<br />
Ombudsman nicht sehr erfolgreich.<br />
Lehrreich war der Fall von Nachkommen einer Verstorbenen, die sich zu recht<br />
gegen die Bezahlung von Arztrechnungen und Mahnungen wehrten, weil sie<br />
das Erbe wegen Verschuldung der Verstorbenen nicht angetreten hatten. Da<br />
Aerzte keinen privilegierten Gläubigerstatus haben, empfiehlt es sich beim Tod<br />
eines Patienten ausstehende Rechnungen sofort bei der Krankenkasse einzufordern,<br />
welche gemäss Vertrag mit der <strong>MedGes</strong> das Geld direkt an den Arzt<br />
überweisen wird (nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens müssen die Krankenkassen<br />
bei Ueberschuldung des Verstorbenen das dem Arzt geschuldete<br />
Geld ans Erbschaftsamt bezahlen!).<br />
18<br />
Prof. Dr. Felix Brunner<br />
Ombudsman