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Stadtbote Wiehe, Freitag, 11. Juli 2008 iehe, Freitag ... - Stadt Wiehe

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82<br />

Amtlicher Teil <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

SANIERUNGSSATZUNG<br />

nach § 142 Abs. 4 BauGB<br />

-Satzungsbeschluss-<br />

1. Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) und der §§ 142, 143 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 27. August 1998 (BGBl. I S. 21541) beschließt der<br />

<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in seiner Sitzung am 28.10.2002<br />

folgende Satzung:<br />

§1 Festlegung des Ergänzungsgebietes<br />

Das insgesamt 1,54 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Ergänzungsgebiet<br />

zum Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält<br />

die Bezeichnung „Ergänzungsgebiet <strong>Stadt</strong>park“.<br />

Das Ergänzungsgebiet umfaßt alle Grundstücke und Grundstücksteile<br />

innerhalb der im Lageplan (Maßstab 1 : 1000) abgegrenzten<br />

Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als<br />

Anlage (Anlage 2) beigefügt.<br />

§ 2 Verfahren<br />

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach<br />

§ 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der besonderen<br />

sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB<br />

ist ausgeschlossen.<br />

§ 3 Genehmigungspflichten<br />

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige<br />

Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme<br />

von Absatz 2 Anwendung.<br />

§ 4 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung<br />

rechtsverbindlich.<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>11.</strong> <strong>11.</strong> <strong>11.</strong> <strong>11.</strong> <strong>11.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>Juli</strong> <strong>Juli</strong> <strong>Juli</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2008</strong> <strong>2008</strong> <strong>2008</strong> <strong>2008</strong> <strong>2008</strong><br />

2. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung<br />

dem Thüringer Landesverwaltungsamt anzuzeigen.<br />

3. Die Satzung ist zusammen mit dem Hinweis auf das Anzeigeverfahren<br />

ortsüblich bekanntzumachen.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> Siegel Dittmer<br />

26.06.08 Bürgermeisterin<br />

Beschlussdatum: 28.10.02<br />

Beschlussnummer: 115-21/02<br />

Der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt des Kyffhäuserkreises<br />

vorgelegt und am 18.06.08 bestätigt.<br />

Öffentlich bekannt gegeben am <strong>11.</strong>07.08 im „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“.<br />

Amtlicher Teil Donndorf<br />

Beschlüsse der 32. öffentlichen Ratssitzung am 17.06.<strong>2008</strong><br />

Beschluss-Nr. 163-32/08 Aufnahme von Bewerbern in<br />

die Vorschlagliste für die<br />

Wahl als Schöffe<br />

Beschluss-Nr. 164-32/08 Bestellung<br />

der Kassenverwalterin<br />

G. Holbe, Bürgermeisterin<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Mitteilungen der Verwaltungen<br />

Zahlungserinnerung<br />

Hiermit möchten wir alle Eigentümer einer Grabstätte auf dem<br />

Gemeindefriedhof Kleinroda an die Zahlung der Abfallgebühren<br />

und des Wassergeldes laut Gebührenordnung zur Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde Donndorf vom 13.<strong>11.</strong>1998 erinnern.<br />

Termin der Zahlung: 01.07.<strong>2008</strong><br />

Folgende Gebühren sind zu entrichten:<br />

Abfallgebühren pro Grabstelle pro Jahr:<br />

Einzelgrab: 3,00 Euro<br />

Doppelgrab: 6,00 Euro<br />

Urnengrab/<br />

Kindergrab: 2,00 Euro<br />

Wassergeld pro Grabstelle pro<br />

Jahr:<br />

Einzelgrab: 5,00 Euro<br />

Doppelgrab: 8,00 Euro<br />

Urnengrab/<br />

Kindergrab: 3,00 Euro<br />

Hiermit möchten wir alle Eigentümer<br />

einer Grabstätte auf dem<br />

Gemeindefriedhof Donndorf an<br />

die Zahlung der Abfallgebühren<br />

und des Wassergeldes laut Gebührenordnung<br />

zur Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde Donndorf<br />

vom 13.<strong>11.</strong>1998 erinnern.<br />

Termin der Zahlung: 01.07.<strong>2008</strong><br />

Folgende Gebühren sind zu entrichten:<br />

Abfallgebühren pro Grabstelle<br />

pro Jahr:<br />

Einzelgrab: 3,00 Euro

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