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Unterhaltsamer Nachmittag mit Johann Sebastian ... - Stadt Wiehe

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SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />

W<strong>Wiehe</strong>,<br />

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Februar/2013 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 21. Jahrgang/Nr. 2<br />

<strong>Unterhaltsamer</strong> <strong>Nach<strong>mit</strong>tag</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong> Bach und Söhnen<br />

Musikalische Kostbarkeiten<br />

von <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong> Bach<br />

und zweien seiner komponierenden<br />

Söhne erklingen<br />

im 3. Konzert des Loh-Orchesters<br />

Sondershausen am<br />

24. Februar 2013 um 17 Uhr<br />

im Festsaal im <strong>Stadt</strong>park<br />

<strong>Wiehe</strong>. Der berühmteste<br />

Bach-Sohn Carl Philipp („der<br />

größte Komponist für Klaviermusik,<br />

der jemals gelebt<br />

hat“, so ein Zeitgenosse)<br />

schrieb sein „Clavierkonzert“<br />

a-Moll für ein damals<br />

neues Instrument, den Hammerflügel.<br />

Auf diesem Instrument<br />

ist auch der große Klarvierpart<br />

in <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong>s<br />

5. Brandenburgischen<br />

Konzert zu hören. Schließlich<br />

erklingt die „schillernde<br />

Dissonanzen“-Sinfonie des ältesten Bach-Sohnes Wilhelm<br />

Friedemann, der zwar als verarmter Mann verstarb, aber zu<br />

seiner Zeit einer der wichtigsten Virtuosen auf der Orgel<br />

gewesen ist.<br />

Auf dem Hammerflügel, dem un<strong>mit</strong>telbaren Vorläufer des heu-<br />

Kartenpreis: Vorverkauf: 13,00 Euro, ermäßigt 11,00 Euro<br />

Abendkasse: 15,00 Euro, ermäßigt 13,00 Euro<br />

Vorverkauf: * Fahrradhaus Pedalo <strong>Wiehe</strong> (Tel. 034672/93824),<br />

Mo-Fr.: 09.00-13.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr, Sa.: 09.00-12.00 Uhr<br />

* Touristinformation <strong>Wiehe</strong> (034672/69807),<br />

Mo-Fr.: 11.00-15.00 Uhr – Hier Kartenreservierungen möglich!<br />

* <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />

17<br />

tigen Klaviers, ist in diesem Konzert die Pianistin Katharina<br />

Olivia Brand zu erleben.<br />

Die musikalische Leitung des Konzerts unter dem Motto<br />

„Bach und Söhne“ hat der Generalmusikdirektor Markus L.<br />

Frank. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>


18<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

Sprechzeiten &<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 0 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Bürgermeisterin <strong>Wiehe</strong><br />

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />

Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungs<strong>mit</strong>arbeiter<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />

Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />

jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Darüberhinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />

weitere Termine vereinbart werden.<br />

Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />

Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />

Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />

Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />

Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />

Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />

Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />

Hauptamt, Frau Wemme 8918<br />

Kämmerei, Liegenschafts- und<br />

Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />

Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />

Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />

Kasse, Frau Schirmer 8917<br />

Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />

Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />

Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />

Bauamt, Frau Mewes 8912<br />

Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />

Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />

Fax-Nr. 8914<br />

Internet: www.stadt-wiehe.de<br />

Email info@stadt-wiehe.de<br />

gemeinde-donndorf@t-online.de<br />

Das Heimathaus in Donndorf<br />

Mo., Mi., Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />

Di.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Fr.: 9.30 Uhr – 12.30 Uhr<br />

Bahnhofstr. 26, Tel. 90376, ab 18.00 Uhr Tel. 80013<br />

Erwachsene: 1,00 Euro und Kinder: 0,50 Euro<br />

Sprechzeiten Revierförster<br />

Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>Wiehe</strong>, An der<br />

<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/<br />

3480316)<br />

“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />

Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />

Eigentumswohnungen in <strong>Wiehe</strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />

<strong>Wiehe</strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />

am 26.02.2013 und 12.03.2013 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>Wiehe</strong><br />

in <strong>Wiehe</strong>, August-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />

Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />

Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Oktober bis April, Montag - Freitag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Termine<br />

Die Alte Schule<br />

Schulstraße 5, <strong>Wiehe</strong><br />

Heimatmuseum<br />

z. Zt. Montag bis Freitag, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tel.: 034672-890 oder 81891<br />

Bibliothek<br />

dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />

Tel.: 82459<br />

Rankemuseum<br />

Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />

Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />

Öffnungszeiten der Bibliothek<br />

in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />

Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Schloss <strong>Wiehe</strong><br />

www.schloss-wiehe.de<br />

Polizeisprechstunde<br />

<strong>Wiehe</strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />

jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Abfallentsorgung<br />

Hausmüll<br />

<strong>Wiehe</strong> 26.02. und 12.03.<br />

Garnbach 26.02. und 12.03.<br />

Hechendorf 26.02. und 12.03.<br />

Langenroda 26.02. und 12.03.<br />

Donndorf 26.02. und 12.03.<br />

Kloster Donndorf 26.02. und 12.03.<br />

Kleinroda 26.02. und 12.03.<br />

Bio-Abfall<br />

<strong>Wiehe</strong> 19.02. und 05.03.<br />

Garnbach 19.02. und 05.03.<br />

Hechendorf 19.02. und 05.03.<br />

Langenroda 19.02. und 05.03.<br />

Donndorf 19.02. und 05.03.<br />

Kloster Donndorf 19.02. und 05.03.<br />

Kleinroda 19.02. und 05.03.<br />

Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />

<strong>Wiehe</strong> 13.03. 07.03.<br />

Garnbach 13.03. 07.03.<br />

Hechendorf 13.03. 07.03.<br />

Langenroda 15.02. und 15.03. 01.03. und 22.03.<br />

Donndorf 14.03. 01.03. und 22.03.<br />

Kloster Donndorf 12.03. 07.03.<br />

Kleinroda 12.03. 07.03.<br />

Redaktionsschluss<br />

Der Redaktionsschluss für die kommende<br />

Ausgabe des “<strong>Stadt</strong>boten” ist der<br />

5. März 2013,<br />

Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />

ist der 15. März 2013<br />

eMail: info@stadt-wiehe.de


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W<strong>Wiehe</strong>,<br />

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Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender 2013 der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong>, den Ortsteilen Langenroda,<br />

Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf <strong>mit</strong> den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda<br />

Datum<br />

Februar<br />

Uhrzeit Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung Veranstalter<br />

15.02.2013 19.00 Uhr Schlosskeller <strong>Wiehe</strong>- Geisterstunde Förderverein Schloss<br />

Thema: „Holz in der Denkmalpflege“<br />

<strong>mit</strong> Dr. Jürgen König + Dipl.Ing. Selmar Petzoldt<br />

<strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

20.02.2013 14.00 Uhr Seniorentreff – Vortrag von Schwester Elisabeth Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

22.02.2013 18.00 Uhr Alte Schule <strong>Wiehe</strong> – Lesekreis Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

22.02.2013 18.30 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshaupversammlung Förderverein der St.<br />

Bartholomäus u. St.<br />

Ursula-Kirche zu <strong>Wiehe</strong><br />

23.02.2013 15.00 Uhr Thepra <strong>Wiehe</strong> – 14 Jahre Tafelsänger Tafelsänger + DRK<br />

23.02.2013 17.00 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshauptversammlung FFW + Feuerwehrverein<br />

<strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

24.02.2013 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>Wiehe</strong> - Festsaal<br />

3. Konzert Loh-Orchester Sondershausen<br />

„Bach und Söhne“<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />

25.02.2013 14.00 Uhr Seniorentreff – „Unstruttal Teil 5“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

28.02.2013<br />

März<br />

19.00 Uhr Rankemuseum – Vortrag von Detlev Braasch<br />

„Erlebte Geschichte“<br />

Rankeverein <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

01.03.2013 19.00 Uhr Gemeinderaum <strong>Wiehe</strong> - Weltgebetstag der Frauen Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />

05.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff<br />

Vortrag Herr Heidick, Verkehrswacht<br />

Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

08.03.2013 14.00 Uhr Frauentagsfahrt –Fahrt ins „Mansfelder Land“ Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

12.03.2013 14.00 Uhr Alte Schule <strong>Wiehe</strong> Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

Plauderstunde <strong>mit</strong> Frau Landgraf<br />

15.03.2013 .............. DNT Weimar – Filmkonzert „Der General“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

Anmeldungen bei Dr. Möbis, Ruf: 034672-90794<br />

15.03.2013 19.00 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshauptversammlung Kleingartenverein<br />

„Abendfrieden“ e.V.<br />

16.03.2013 ................ Turnhalle <strong>Wiehe</strong>- Mixed-Einladungsturnier SV„Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />

e.V., Abt. Volleyball<br />

19.03.2013 13.15 Uhr „Horn`s Heuherberge“, OT Garnbach Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

Frühlingsfest<br />

22.03.2013 09.00 Uhr Tag des Wassers <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />

TW-Hochbehälter Wasserwerk <strong>Wiehe</strong><br />

Technisches Museum „Wasserwerk“<br />

Kläranlage<br />

23.03.2013 09.00 Uhr <strong>Stadt</strong>gebiet -Frühjahrsputz <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />

25.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff -„Der Naumburger Meister“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

26.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff -Geräte-Kontrolle-Diabetiker- Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

Frau Wallbraun<br />

27.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff - Avonberaterin Frau Dell Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />

28.03.2013 19.00 Uhr Rankemuseum Rankeverein <strong>Wiehe</strong> e.V<br />

Lesung von Dr. Markus Vette<br />

aus „angekommen & angenommen“<br />

- Heinrich Ranke auf der Insel Rügen -<br />

30.03.2013 15.00 Uhr Kleingartenanlage Donndorf -Osterfeuer FFW Donndorf e.V.<br />

30.03.2013 18.00 Uhr bis Sportlerheim <strong>Wiehe</strong> -Jahreshauptversammlung SV „Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />

19.00 Uhr e.V.<br />

30.03.2013 19.30 Uhr Neuer Sportplatz <strong>Wiehe</strong> - Osterfeuer SV „Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />

e.V., Abt. Fußball<br />

April<br />

01.04.2013 13.30 Uhr Allerstedt - Zentraler Osterspaziergang Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />

(Ostermontag) 14.30 Uhr Andacht <strong>mit</strong> anschließendem Kaffeetrinken<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

19


20<br />

Mitteilungen der Verwaltungen<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

Flurbereinigung <strong>Wiehe</strong><br />

Az.: 1-4-0310<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich<br />

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren <strong>Wiehe</strong> soll das<br />

zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />

nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17<br />

des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), im Zusammenlegungsplan<br />

gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt werden.<br />

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird<br />

hier<strong>mit</strong> aufgefordert, bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha bis spätestens<br />

18.03.2013 ein schriftliches Gebot abzugeben. Für die Abgabe<br />

der Gebote sind Vordrucke zu verwenden, die in der <strong>Stadt</strong><br />

Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />

sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />

Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> während der Sprechzeiten, erhältlich<br />

sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebote in einem<br />

verschlossenen Umschlag einzureichen sind. Vorbereitete Umschläge<br />

sind ebenfalls in der <strong>Stadt</strong> Rossleben sowie in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wiehe</strong> erhältlich.<br />

Für die Landzuteilung gelten die vom Amt für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Gotha festgelegten Zuteilungsbedingungen.<br />

Die Bewerber erkennen <strong>mit</strong> der Abgabe ihrer Gebote diese<br />

Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Die Zuteilungsbedingungen,<br />

eine Liste der Massegrundstücke sowie eine Karte,<br />

aus der die Massegrundstücke ersichtlich sind, liegen in der <strong>Stadt</strong><br />

Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />

sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />

Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> bis einschließlich 15.03.2013 zur<br />

Einsichtnahme aus. gez. Geßner, Amtsleiter<br />

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und<br />

Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.<br />

Gesucht werden in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> 3 Frauen/ Männer und in der<br />

Gemeinde Donndorf 1 Frau/ Mann zur Wahl als Schöffen, die am<br />

Amtsgericht Sondershausen und Landgericht Mühlhausen als<br />

Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat/ Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss<br />

schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt<br />

werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der<br />

in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die<br />

Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014<br />

zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche<br />

Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen<br />

müssen.<br />

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />

wurde oder gegen den ein Er<strong>mit</strong>tlungsverfahren wegen einer<br />

schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von<br />

Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />

Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete<br />

usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen,<br />

d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld<br />

beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis<br />

erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise<br />

würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes<br />

Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten<br />

Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.<br />

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe <strong>mit</strong>bringen muss, kann sich<br />

aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement<br />

rekrutieren.<br />

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die<br />

Erfahrung, die im Umgang <strong>mit</strong> Menschen erworben wurde. Schöffen<br />

in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über<br />

besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt<br />

eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit<br />

und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />

und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche<br />

Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren<br />

kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über<br />

die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />

Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren,<br />

um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist,<br />

braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff<br />

in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit<br />

müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt<br />

werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens<br />

oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist<br />

oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung<br />

ausgesprochen hat.<br />

Schöffen sind <strong>mit</strong> den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede<br />

Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in<br />

dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand<br />

verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder<br />

Freispruch - haben die Schöffen daher <strong>mit</strong> zu verantworten. Wer<br />

die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe,<br />

für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch<br />

wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung<br />

nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.<br />

In der Beratung <strong>mit</strong> den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren<br />

Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch<br />

zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen<br />

lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung<br />

das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich<br />

machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte<br />

eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.<br />

Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit<br />

abverlangt.<br />

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen<br />

bewerben sich bis zum 05.04.2013. Das entsprechende<br />

Formular ist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>, Hauptamt,<br />

Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich oder kann von<br />

der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />

werden.<br />

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre<br />

Bewerbung bis zum 05.04.2013 an das Jugendamt Kyffhäuserkreises,<br />

Am Schlosspark 2, 99706 Sondershausen, Tel.:03632/ 741-<br />

619. Bewerbungsformulare sind ebenfalls bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Wiehe</strong>, Hauptamt, Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich<br />

oder können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />

werden. Moritz, Hauptamt


Jahreshauptversammlung der FFw<br />

Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Langenroda<br />

am 26.1.2013 wurden unter anderen Ehrungen für 65 Jahre<br />

Mitgliedschaft in der Wehr vorgenommen. Kamerad Walter Hülßner,<br />

<strong>mit</strong>tlerweile 84-jährig (im Bild rechts), konnte seine Ehrung<br />

persönlich in Empfang nehmen. Weiterhin wurden für 65 Jahre<br />

treue Dienste geehrt: Kamerad Horst Hilbrecht, Kamerad Heinz<br />

Hülßner, Kamerad Martin Dittmann und Kamerad Walter Petzoldt.<br />

Leider ist Martin Dittmann am 28.1.2013 im Alter von 82 Jahren<br />

verstorben. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Spende für Teich übergeben<br />

Bereits im November 2012 erhielt ich aus den Händen von Vanadis<br />

Jaeger aus Langenroda eine Geldspende in Höhe von 439,39 Euro.<br />

Diese Spende ist zweckgebunden als Zuschuss für die Teichsanierung<br />

in Langenroda. Das Geld wurde anlässlich des Höfefestes<br />

am 2.9.12 in Langenroda, aus Spenden der Versorgung, von den<br />

Familien Jaeger und Braune gesammelt. Jens Jaeger gab an diesem<br />

Tag einen Einblick in das Schmiedehandwerk und Familie Braune<br />

versorgte die Zuschauer <strong>mit</strong> Wildspezialitäten.<br />

Die Teichsanierung ist schon lange ein Thema der beiden Familien.<br />

Natürlich möchten wir versuchen, <strong>mit</strong> gemeinschaftlicher<br />

Kraft der Einwohner unseres Dorfes, den Teich wieder zu einer<br />

Naturoase zum Verweilen zu entwickeln. Mit einer Teichsanierung<br />

oder Entschlammung und Hangbefestigung wird es nicht getan<br />

sein. Es fehlt ganz einfach das Grundwasser. Dahin gehen die<br />

ersten Untersuchungen. Wir sind aber bemüht, auch dieses kleine<br />

idyllische Fleckchen wieder herzustellen und hoffen, dass sich an<br />

dem Teich Kröte, Libelle & Co wieder wohl fühlen. Wir halten die<br />

Einwohner auf dem Laufenden und sind für jede Unterstützung<br />

und Hinweise dankbar. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Patenschaften für Bänke in unserer Natur<br />

In unseren Bürgerversammlungen letzten Monat wurde das Thema<br />

Bank-Patenschaften erneut angesprochen. Wir möchten nachfolgend<br />

den Artikel aus der April-Ausgabe 2012 nochmals veröffentlichen:<br />

Wer ärgert sich nicht über kaputte und eingewachsene Bänke in<br />

unserer schönen Umgebung. Bänke stehen meistens dort, wo man<br />

SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />

W<strong>Wiehe</strong>,<br />

iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

21<br />

einen guten Blick hat, wo man sich entspannen kann und auch<br />

unsere Natur genießen sollte. Nun stellen wir aber oftmals fest,<br />

dass Latten fehlen oder die Farbe abblättert. So entstand beim<br />

Ortsrundgang in Langenroda die Idee, „Bank – Paten“ zu gewinnen.<br />

Das ist nicht neu, denn solch eine Aktion gibt es bereits im<br />

Schlosspark <strong>Wiehe</strong>. Ich rufe hier<strong>mit</strong> alle Bürgerinnen und Bürger,<br />

Vereine und Einrichtungen auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen.<br />

Sagen Sie uns, welche Bank Sie in persönliche Patenschaft nehmen<br />

möchten. Das Material für die Reparatur stellen wir bei Bedarf<br />

zur Verfügung. Auf einem Schildchen wird die Patenschaft kenntlich<br />

gemacht. Schon jetzt freuen wir uns, über Ihr Interesse und<br />

bedanken uns dafür. Meldungen dazu werden bei Frau Uthleb<br />

(8920) oder Herrn Stelzer (89293) gern entgegengenommen.<br />

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang aber auch Beispiele<br />

benennen, dass es einige Bürger gibt, die selbstlos und ohne viel<br />

Worte Anlagen in unserer Flur pflegen und betreuen:<br />

Sitzgruppe am Hainborn - Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

Schieferspitze - Klaus Kathe und Eckhard Deckert<br />

Parkplatz - Familie Neuber<br />

Am Spannhügel u. a. - Familie Gläßer<br />

Rabenswald - Familie Hagemann und Fam. Krüger<br />

Bank am Bachweg - Ehepaar Staatz<br />

am Friedenseck - Jugendgruppe um Frau Jokisch,<br />

gemeinsam <strong>mit</strong> den<br />

Jagdpächtern des Jagdbogens 1<br />

Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Verschmutzung an der Alten Schule<br />

Es gibt immer wieder Einwohner in unserer <strong>Stadt</strong>, die die Worte<br />

Ordnung und Sauberkeit nicht richtig zuordnen können. Besondere<br />

Vorfälle wurden zwischen den Feiertagen an der Alten Schule<br />

in <strong>Wiehe</strong> von Mitarbeitern registriert. Sie zeigen, wie verantwortungslos<br />

junge Menschen <strong>mit</strong> öffentlichen Einrichtungen umgehen.<br />

Mit viel Liebe und Aufwendungen werden jährlich die Gebäude<br />

und Anlagen sowie das Umfeld, wie hier an der Alten Schule,<br />

durch unsere Senioren und die Heimatfreunde gepflegt.<br />

Aber scheinbar interessiert es einige Bürger nicht. Abfälle<br />

aller Art bis hin zur Notdurft sind dort zu finden. Sie sollten<br />

sich schämen! Es ist an dieser Stelle wünschenswert, wenn<br />

das Elternhaus seinen Einfluss auf ihre (z.T. schon volljährigen)<br />

Kinder ausüben würde.<br />

Wir von unserer Seite haben das Ordnungsamt und den Kontaktbereichsbeamten<br />

beauftragt, verstärkt an diesen Plätzen Kontrollen<br />

durchzuführen. D. Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Benutzung der Turnhalle<br />

Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der<br />

Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist Andrea Schäfer, Kölledaer<br />

Str. 12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90100.<br />

G. Holbe, Bürgermeisterin<br />

Kinder- und Jugendzeltlager<br />

In der Zeit vom 13.07.2013 – 20.07.2013 findet in diesem Jahr das<br />

Kinder- und Jugendzeltlager wieder in <strong>Wiehe</strong> statt. Kinder im<br />

Alter von 8 bis 15 Jahren haben die Möglichkeit daran teilzunehmen.<br />

Anmeldungen ab sofort bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>, Zimmer<br />

5, Frau Ummard, Tel.: 8923 <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>


22<br />

Mitteilungen anderer Behörden<br />

Übertritt in die Gymnasien<br />

Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung ist<br />

die Aufnahme an das Gymnasium sowie an das berufliche Gymnasium<br />

geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn<br />

die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der<br />

- Klassenstufe 4 der Grundschule,<br />

- nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw.<br />

Förderschule <strong>mit</strong> Regelschulteil<br />

- sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule<br />

in das Gymnasium<br />

-Schüler der Klasse 10 der Regelschule bzw. Förderschule <strong>mit</strong><br />

Regelschulteil<br />

aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten.<br />

Das Übertrittsverfahren wird für den Kyffhäuserkreis wie folgt<br />

festgelegt:<br />

1. Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium und<br />

für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt<br />

nur in der Woche vom 11. März bis 16. März 2013<br />

Öffnungszeiten für die Anmeldung in den Gymnasien bzw. im<br />

beruflichen Gymnasium geben u. g. Schulen gern telefonisch<br />

bekannt.<br />

Folgende Gymnasien bzw. berufliche Gymnasien im Kyffhäuserkreis<br />

nehmen Anmeldungen entgegen:<br />

- Staatliches Kyffhäuser-Gymnasium,<br />

06567 Bad Frankenhausen, Fritz-Brather-Straße 1<br />

Tel.: 034671 / 79300<br />

- Staatliches Gymnasium „Geschwister Scholl“,<br />

99706 Sondershausen, Güntherstraße 58<br />

Tel.: 03632 / 7114-0<br />

- Staatliches Gymnasium „Friedrich von Hardenberg“<br />

99718 Greußen, Friedrich-von-Hardenberg-Straße 79<br />

Tel.: 03636 / 703454<br />

- Klosterschule Roßleben, Staatlich anerkannte Ersatzschule<br />

06571 Roßleben, Klosterschule 5<br />

Tel.: 034672 / 98100<br />

- Berufliches Gymnasium im Staatlichen Berufsschulzentrum,<br />

99706 Sondershausen, Salzstraße 16<br />

Tel.: 03632 / 52290<br />

2. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende<br />

Unterlagen vorzulegen:<br />

- das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,<br />

- die Schullaufbahnempfehlung (wenn vorhanden) im Original,<br />

- bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten<br />

Eltern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,<br />

das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des<br />

alleinigen Sorgerechts.<br />

3. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch<br />

eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums<br />

vorliegen, muss in o. g. Anmeldewoche ein Antrag auf eine<br />

Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) gestellt werden.<br />

Die Aufnahmeprüfung findet für Schüler des Kyffhäuserkreises<br />

vom 16. bis 18. April 2013 zentral an ausgewählte<br />

Schulen des Schulamtsbereiches Nordthüringen statt. Die Schulen,<br />

an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden<br />

den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.<br />

4. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatlich<br />

anerkannten Ersatzschulen sind, müssen auch bei eventuell<br />

vorhandener Notenvoraussetzung oder Schullaufbahnemp-<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

fehlung für das Gymnasium an der Aufnahmeprüfung teilnehmen<br />

und diese bestehen.<br />

5. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen<br />

wir den Sorgeberechtigten, die Beförderungslinien<br />

des ÖPNV und die Entfernung zwischen Wohnung und Schule zu<br />

berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für<br />

das berufliche Gymnasium zu.<br />

6. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf<br />

ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen<br />

sind Umsetzungen nach Anmeldung möglich und<br />

zulässig.<br />

7. Alle Gymnasien im Landkreis bieten in der Klassenstufe 5 als 1.<br />

Fremdsprache Englisch an. Außerdem muss bei der<br />

Anmeldung eine zweite Fremdsprache gewählt werden. Ein Rechtsanspruch<br />

auf die Wahl einer bestimmten Fremd- sprache existiert<br />

nicht.<br />

8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums<br />

Sondershausen bietet die Fachrichtungen Wirtschaft<br />

und Technik (Spezialisierung Elektrotechnik) an. Abschluss ist in<br />

beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur).<br />

Nähere Informationen zum Beruflichen Gymnasium erhalten Sie<br />

direkt über das Berufliche Gymnasium bzw. im Internet unter: http:/<br />

/www.sbz-sondershausen.de<br />

Nähere Informationen zu den Regelungen sowie zur Anmeldung<br />

in der Anmeldewoche sind in den Gymnasien bzw. im beruflichen<br />

Gymnasium erhältlich. gez. Dr. Althaus, Schulamtsleiter<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />

und Forsten Süd<br />

Müllnerstr. 59<br />

06667 Weißenfels<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens<br />

Kahlwinkel-Lossa Verf. Nr. BLK 024<br />

Hier<strong>mit</strong> wird bekannt gegeben, dass der Beschluss des Amts für<br />

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 19.03.2008<br />

zur Einleitung des vorgenannten Verfahrens durch Urteil des<br />

Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen – Anhalt vom<br />

13.11.2012 aufgehoben wurde.<br />

Das Oberverwaltungsgericht entschied durch Urteil, dass die<br />

Einleitung eines kombinierten Verfahrens nach § 53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

(LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I<br />

S.18418) in Verbindung <strong>mit</strong> § 86 FlurbG i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl.<br />

I S. 546) nicht zulässig ist, da die materiell-rechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Einleitung nach den §§ 53 ff. LwAnpG nicht vorliegen.<br />

Mit diesem Urteil ist zugleich der 1. Änderungsbeschluss zur<br />

Änderung des Verfahrensgebiets und des Verfahrensnamens in<br />

Kahlwinkel - Finne vom 08.01.2009 gegenstandslos.<br />

Weißenfels, d. 14.12.2012 gez. Ronneburg -Dienstsiegel-<br />

Verbrennzeiten im Kyffhäuserkreis<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom<br />

02.03.1993, zuletzt geändert am 03.08.2010, veröffentlicht am<br />

26.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 261), am<br />

27.08.2010 in Kraft getreten, legt das Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

folgende Verbrennzeiten fest.<br />

In der Zeit von Montag, den 18.02.2013 bis einschließlich Mittwoch,<br />

den 27.03.2013 darf trockener, unbelasteter Baum- und<br />

Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken<br />

anfällt, verbrannt werden.


Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten:<br />

1. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen<br />

untersagt. An Tagen <strong>mit</strong> widrigen Witterungsverhältnissen (wie<br />

z. B. Nebel oder Starkniederschlag) ist ein Verbrennen ebenfalls<br />

verboten.<br />

2. Der Baum- und Strauchschnitt muss trocken sein, dass er unter<br />

möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt.<br />

3. Es ist sicherzustellen, dass es keine Konflikte <strong>mit</strong> Brut- und<br />

Setzzeiten gibt.<br />

4. Der für die Verbrennung vorgesehene trockene Baum- und<br />

Strauchschnitt ist un<strong>mit</strong>telbar vor der Entzündung umzulagern,<br />

um zu verhindern, dass Kleintiere (z. B. Igel), die unter dem Stapel<br />

Schutz gesucht haben, <strong>mit</strong> verbrannt werden.<br />

5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />

durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />

und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist<br />

das Feuer zu löschen.<br />

6. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />

anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />

Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder <strong>mit</strong> Schutz<strong>mit</strong>teln<br />

behandelte Hölzer benutzt werden.<br />

7. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

- 1,5 km zu Flugplätzen<br />

- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />

- 100 m zu Lagern <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />

sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />

- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen <strong>mit</strong> leicht entzündlichem<br />

Bewuchs<br />

- 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in<br />

denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu<br />

berücksichtigen sind<br />

- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden <strong>mit</strong> weicher<br />

Überdachung sowie zu Gebäuden <strong>mit</strong> brennbaren Außenverkleidungen<br />

- 5 m zur Grundstücksgrenze.<br />

8. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind <strong>mit</strong><br />

einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />

<strong>mit</strong> Erde abzudecken oder <strong>mit</strong> Wasser zu löschen.<br />

9. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen<br />

und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

10. In der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht<br />

gestattet. Dies gilt nicht für die Ortsteile der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen.<br />

Die Allgemeinverfügung wird unter Auflagen- und Widerrufsvorbehalt<br />

erlassen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706<br />

Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

Antje Hochwind, Landrätin<br />

Änderungen im Schwerbehindertenrecht<br />

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

hat auf die ab 01. Januar 2013 geltenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht<br />

hingewiesen. Demnach kann <strong>mit</strong> Beginn des<br />

kommenden Jahres der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat<br />

ausgestellt werden. Für Thüringen ist die Ausgabe<br />

SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />

W<strong>Wiehe</strong>,<br />

iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

23<br />

der neuen Ausweise allerdings erst ab 2014 geplant. Zudem gibt<br />

es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr.<br />

Den genauen Zeitpunkt der Umstellung auf den<br />

neuen Schwerbehindertenausweis legt jedes Bundesland eigenständig<br />

fest. Die alten Ausweise bleiben in Thüringen weiterhin<br />

gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiter <strong>mit</strong> dem alten<br />

Ausweis in Anspruch genommen werden. Im Freistaat ist die<br />

Ausgabe der neuen Schwerbehindertenausweise erst ab 2014<br />

vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur<br />

noch die neuen Ausweise ausgestellt. Der neue Ausweis ist<br />

spürbar benutzerfreundlicher, er ist so handlich wie der Führerschein<br />

oder die Bankkarte. Blinde Menschen können ihren neuen<br />

Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille- Schrift erkennen.<br />

Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung ist auch in englischer<br />

Sprache enthalten.<br />

Zum 01. Januar 2013 gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung<br />

im öffentlichen Personenverkehr. Die seit 1984 unveränderte<br />

Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen<br />

im öffentlichen Personenverkehr wird von monatlich fünf<br />

auf sechs Euro angehoben. Das bedeutet jährliche Kosten von 72<br />

Euro bzw. halbjährlich 36 Euro. Einkommensschwache – also<br />

insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen<br />

aus der Grundsicherung – sowie blinde und hilflose Menschen<br />

sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.<br />

Dr. Thiele, Pressereferent des Landratsamtes Sondershausen<br />

Jugendschutzbeauftragter des Kyffhäuserkreises<br />

Was ist der Einsatzbereich/ welche Aufgaben betreuen Sie?<br />

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und<br />

schützen, indem es den Zugang zu gesundheitsgefährdenden<br />

Produkten, zu Kinofilmen und Medien auf Bildträgern sowie<br />

Aufenthalte an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit an bestimmte<br />

Altersstufen bindet. Dadurch unterstützt das Gesetz Eltern bei<br />

der verantwortungsbewussten Wahrnehmung der Erziehung ihrer<br />

Kinder. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich<br />

ausschließlich an volljährige Personen, insbesondere an Gewerbetreibende,<br />

Veranstalter und deren Beschäftigte. Sie richten sich<br />

nicht an Kinder und Jugendliche, denn sie sind hier diejenigen, die<br />

es zu schützen gilt. Das Jugendschutzgesetz hat drei Schwerpunkte:<br />

Jugendschutz in der Öffentlichkeit<br />

Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten,<br />

die der Allgemeinheit zugänglich sind; zum Beispiel Geschäfte,<br />

Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Spielhallen, Straßen und öffentliche<br />

Plätze. Als öffentlich gelten auch Räume und Orte, wenn dort<br />

Eintrittsgeld zu zahlen ist oder wenn vorher nicht klar ist, wer dabei<br />

sein wird. Für nicht-öffentliche, private Veranstaltungen oder<br />

Vereinsfeiern gilt das Gesetz nicht.<br />

Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol<br />

Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken<br />

und Lebens<strong>mit</strong>teln gesundheitsgefährdend ist, enthält das<br />

Jugendschutzgesetz Regelungen zur Altersfreigabe dieser Waren.<br />

Jugendschutz im Bereich der Medien<br />

Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche<br />

Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft Kinofilme,<br />

darüber hinaus auch Videos sowie Computer- und Videospiele,<br />

soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen<br />

(also auf CD, DVD, Videokassette). Dabei unterscheidet das<br />

Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und<br />

Fortsetzung nächste Seite


24<br />

Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung<br />

gefährden können. Für den Bereich von Rundfunk (Radio und<br />

Fernsehen) und Online-Medien (z. B. Internet) regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />

der Länder (JMStV) entsprechende<br />

Zugangsbeschränkungen bzw. Vorgaben für Anbieter.<br />

Ist das eine halbe oder Vollzeitstelle als Jugendschutzbeauftragter?<br />

Ich selbst habe eine Vollzeitanstellung im Jugend- und Sozialamt,<br />

welche aber zu je 50% geteilt ist für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen<br />

sowie den gesetzlichen Jugendschutz.<br />

Warum wurde diese Stelle geschaffen?<br />

Die Stelle des gesetzlichen Jugendschutzbeauftragten wurde an<br />

sich nicht neu geschaffen. Sie ist per Gesetz bestimmt. Bislang<br />

wurden die Kontroll- und Ahndungsaufgaben durch die Ordnungsverwaltung<br />

<strong>mit</strong> ausgeführt. Jedoch zeigte sich, dass diese<br />

einen Aufwand erfordern, der fachlich wieder durch das Jugendund<br />

Sozialamt zu erfüllen ist. Die grundgesetzliche Verankerung<br />

erfolgt im Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), der das elterliche<br />

Erziehungsrecht sichert. Aus dem Spannungsverhältnis zwischen<br />

den Rechten des Kindes, der Verantwortung der Eltern und dem<br />

staatlichen Wächteramt ergibt sich der Auftrag Jugendhilfe, der<br />

u. a. im § 1 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und<br />

Jugendhilfe (SGB VIII) maßgeblich verankert ist. Mit der Einführung<br />

des § 8a SGB VIII erfolgte eine weitere Konkretisierung des<br />

Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohls, zu dem<br />

landes(fach)politisch bereits Maßnahmen entwickelt worden sind,<br />

die in den Leitlinien nicht gesondert ausgewiesen werden. Der<br />

erzieherische Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe der Träger<br />

der öffentlichen und freien Jugendhilfe ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

des § 14 SGB VIII. Zur Sicherstellung des Schutzes von<br />

Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit enthält das Jugendschutzgesetz<br />

(JuSchG) ein Regelwerk für das Zusammenleben<br />

der Gemeinschaft in der Öffentlichkeit. Der „Staatsvertrag<br />

über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in<br />

Rundfunk und Telemedien“ – Jugendmedienschutz- Staatsvertrag<br />

- (JMStV) regelt die Aufsicht über den privaten und den<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Gesetz zum Schutze der<br />

arbeitenden Jugend (JArbSchG) stellt als bundeseinheitliches<br />

arbeitsweltbezogenes Gesetz den altersspezifischen Arbeitsschutz<br />

für Kinder und Jugendliche sicher. Es beinhaltet sowohl Beschäftigungsverbote<br />

als auch Regelungen, z. B. über Arbeitszeiten,<br />

Ruhepausen und ärztliche Untersuchungen. Diese bundesrechtlichen<br />

Regelungen erhalten durch landesrechtliche Bestimmungen<br />

eine Konkretisierung. Im Artikel 19 Abs. 1 der Thüringer<br />

Verfassung wird Kindern und Jugendlichen das Recht auf eine<br />

gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie<br />

der Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung,<br />

Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zugesichert. Die Zuständigkeiten<br />

im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sind u. a. im<br />

§ 20 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz<br />

(ThürKJHAG) geregelt. Seit dem 1. August diesen Jahres bin ich<br />

als gesetzlicher Jugendschutzbeauftragter eingesetzt. Für den<br />

präventiven Jugendschutz ist bei uns im Landratsamt für den<br />

Kyffhäuserkreis Frau Katharina Töppe zuständig. Kürzlich fanden<br />

unter ihrer Leitung bereits zum vierten Mal die Jugendpräventionstage<br />

für Schüler der 8. Klassen statt.<br />

Wo wird das künftige Einsatzgebiet -hauptsächlich- sein?<br />

Meine Zuständigkeit liegt im gesamten Kyffhäuserkreis. Schwerpunkte<br />

werden je nach Vorkommnissen gesetzt. Vorerst gilt es, in<br />

Gesprächen <strong>mit</strong> Gewerbetreibenden, Veranstaltern und deren<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

Beschäftigten sensibilisierend den Jugendschutz nahe zu legen.<br />

Hier und da gibt es sicher Aufklärungsarbeit zu leisten.<br />

Wo liegen die Brennpunkte und warum sind sie es?<br />

Zurzeit sind einige Bereiche in Sondershausen seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

benannt wurden. In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem <strong>Stadt</strong>jugendpfleger<br />

(Herr Makrinius), dem <strong>Stadt</strong>jugendring (Herr Gothe),<br />

dem Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong> und der Polizeiinspektion Sondershausen<br />

finden regelmäßig Treffen statt, um u.a. die Situationen<br />

im <strong>Stadt</strong>bereich in Augenschein zu nehmen und gemeinsam<br />

Lösungsansätze zu finden. Die Gründe für mögliche Brennpunkte<br />

sind unterschiedlicher Art. Zum einen spielen sicher auch sozialgesellschaftliche<br />

Probleme, wie Arbeitslosigkeit oder Schulverweigerung,<br />

eine Rolle.<br />

Haben sich die Brennpunkte verlagert?<br />

Da ich diesbezüglich noch keine Erfahrungswerte habe, kann ich<br />

dies nicht <strong>mit</strong> Sicherheit beantworten. Aus meinem persönlichen<br />

Empfinden heraus, denke ich, dass eine Verlagerung stattgefunden<br />

hat. Mittlerweile kann man beobachten, dass teilweise der<br />

Respekt voreinander geschwunden und die Gewaltbereitschaft<br />

gestiegen ist.<br />

Gibt es diese Stelle jetzt das erste Mal?<br />

Nein. Bis vor ca. fünf Jahren wurden die Aufgaben des gesetzlichen<br />

Jugendschutzes von einem Mitarbeiter des Jugendamtes als<br />

halbe Stelle wahrgenommen. Danach wurden sie von der Ordnungsverwaltung<br />

unseres Landratsamts durchgeführt.<br />

In welchem Bereich waren Sie vorher tätig?<br />

Meine bisherigen Tätigkeitsbereiche befanden sich größten teils<br />

im sozialen Bereich. Zuletzt war ich als Integrationshelfer für eine<br />

Schülerin <strong>mit</strong> Behinderung eingesetzt. Diese Tätigkeit beinhaltete<br />

die Betreuung während der Schulzeit in einem Förderzentrum<br />

(einschließlich des Schulweges). Als Integrationshelfer stellt man<br />

für den Betroffenen ein Hilfs- und ein Kommunikations<strong>mit</strong>tel dar<br />

und unterstützt ihn bzw. sie, die klassenbezogenen Angebote des<br />

Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten. So half ich auch bei<br />

lebenspraktischen Verrichtungen und unterstützte ganz allgemein<br />

bei der Orientierung im Schulalltag.<br />

Jeffrey Schulz, LRA Kyffhäuserkreis<br />

Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />

Braucht <strong>Wiehe</strong> einen Badeverein?<br />

Wie in der Presse öfters zu lesen, ist die Unstrutregion im nordöstlichen<br />

Teil des Kyffhäuserkreises schon gut <strong>mit</strong> Bädern versorgt.<br />

Diese kommunalen Bäder werden meist durch Fördervereine finanziell<br />

unterstützt. Nun ist die Frage erlaubt: Braucht die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wiehe</strong> auch noch einen Badeverein?<br />

Nach zwei Jahren Bauzeit in den Jahren 1956 bis 1958 durch<br />

fleißige, ehrenamtlich tätige Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> konnte die<br />

Eröffnung am 01. Mai 1958 gefeiert werden. Danach entwickelte<br />

sich das Bad prächtig. Nach der Wende konnten umfangreiche<br />

Sanierungen vorgenommen und vor kurzem ein behindertengerechter<br />

Zugang zum großen Becken realisiert werden. Leider<br />

wurde der Druck seitens der Aufsichtsbehörden auf die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

so erhöht, dass eine Eröffnung des Freibades in 2013<br />

nicht mehr zu finanzieren ist. Nun sind wieder einmal die Bürger der<br />

<strong>Stadt</strong> gefragt. Überlegungen außerhalb der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

wurden angestellt, wie ein Badebetrieb realisiert werden kann.<br />

Viele Ideen, unter anderem auch einer eingetragenen Genossenschaft,<br />

wurden durchgesprochen. Letztendlich fiel die Entscheidung,<br />

einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Die Vorteile<br />

liegen auf der Hand. Gelder – und darum geht es in der heutigen


Zeit leider nur noch - können z. B. über Spenden eingesammelt<br />

werden. Der Verein kann diese Gelder zu 100% und ohne Umwege<br />

in den Erhalt & Ausbau des Badebetriebes investieren. Ziel soll<br />

es sein, eine Begegnungsstätte zu schaffen, in der sich Jung & Alt,<br />

Singles und Familien treffen können, um sich fit zu halten sowie<br />

den stressigen, viel zu schnellen Alltag mal zu vergessen. Ein<br />

kleiner aber feiner Kurzurlaub also!<br />

Auf welche Antwort kommen Sie beim Lesen dieser Zeilen? Wir<br />

sind gespannt und würden diese gern zur Gründungsveranstaltung<br />

des Vereins „Familienbad Hohe Schrecke“ hören. Die Veranstaltung<br />

beginnt am 23.02.2013 um 19:00 Uhr und findet im <strong>Stadt</strong>park<br />

<strong>Wiehe</strong> statt. Zukünftige Termine und Veranstaltungen finden<br />

Sie unter http://bad.stadt-wiehe.de. Dirk Köhler<br />

SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />

W<strong>Wiehe</strong>,<br />

iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

Evangelische Gottesdienste<br />

16. Febr. 11.00 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Pfarrer Lucke,<br />

Gottesdienst zur Diamantenen Hochzeit<br />

von Klaus und Martha Markscheffel<br />

23. Februar 16.45 Uhr Abfahrt nach Allstedt<br />

17.00 Uhr Allerstedt, Pfarrer Lucke<br />

01. März 18.00 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Weltgebetstag der<br />

Frauen, Pfarrer Blume<br />

17. März 09.30 Uhr Kloster Donndorf,<br />

Abendmahlsgottesdienst zur Ältesten- und<br />

Ehrenamtlichenrüste des Probstsprengels<br />

Halle-Wittenberg<br />

Vakanzvertreter:<br />

Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />

Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail: klemensniemann@gmail.com<br />

Bürozeiten im Pfarramt <strong>Wiehe</strong>, Markt 10, dienstags: 8.00 – 12.00<br />

Uhr<br />

Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221 E-Mail: pfarramtwiehe@aol.com<br />

Frau Launicke<br />

Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>Wiehe</strong>:<br />

M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899<br />

Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />

Weltgebetstag der Frauen<br />

Freitag, 01. März 2013 um 18.00 Uhr<br />

„Ich war fremd – ihr habt mich aufgenommen.“ Das Motto des<br />

diesjährigen Weltgebetstages steht für Offenheit gegenüber dem<br />

Anderen, für Vielfalt und kulturelle Bereicherung durch Austausch.<br />

Frankreich ist <strong>mit</strong> vielen Regionen der Welt über seine<br />

Kolonialgeschichte verknüpft. Die Verbindungen der Vergangenheit<br />

sind auch heute nicht zu übersehen. Viele Migranten stammen<br />

aus den ehemaligen Kolonien.Wir laden Sie herzlich ein, Frankreich<br />

und die Frauen dort kennenzulernen. Im Gemeinderaum in<br />

<strong>Wiehe</strong> wollen wir am 1. März ab 18:00 Uhr gemeinsam beten,<br />

singen und genießen. Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />

Katholische Gottesdienste<br />

So., 17. Februar 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Heilige Messe<br />

So., 24. Februar 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Wortgottesfeier<br />

So., 03. März 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Wortgottesfeier<br />

Sa., 09. März 17.00 Uhr Donndorf, Heilige Messe<br />

So., 17. März 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Heilige Messe<br />

Änderungen werden vorbehalten!<br />

Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />

künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />

3390. Pfarrer Christian Bock<br />

Zum Geburtstag<br />

25<br />

in <strong>Wiehe</strong><br />

03.03. Dehmel, Erika 82<br />

03.03. Schaupeter, Lothar 68<br />

06.03. Braasch, Gisela 71<br />

11.03. Müller, Hans 72<br />

12.03. Krosse, Dietmar 69<br />

13.03. Hoppe, Harald 74<br />

15.03. Arnhold, Gisela 69<br />

15.03. Koch, Rosemarie 78<br />

16.03. Füchsel, Gesa 69<br />

16.03. Hilbrecht, Hans 75<br />

16.03. Mauf, Erika 81<br />

17.03. Reissner, Irene 71<br />

17.03. Ruppe, Irene 83<br />

18.03. Rische, Ruth 77<br />

21.03. Steineck, Wanda 77<br />

22.03. Langheinrich, Rudi 80<br />

23.03. Markscheffel, Marta 79<br />

23.03. Mauf, Hans 71<br />

25.03. Weber, Irmhild 69<br />

25.03. Wichert, Benno 73<br />

26.03. Ruppe, Ruth 84<br />

27.03. Puplick, Irmgard 72<br />

28.03. Entschel, Doris 71<br />

28.03. Pätz, Sigrid 71<br />

29.03. Krüger, Klaus 73<br />

31.03. Gesell, Margret 71<br />

31.03. Kirchner, Hildegard 78<br />

in Garnbach<br />

02.03. Rammelt, Elisabeth 72<br />

12.03. Krüger, Irmgard 90<br />

30.03. John, Otto 93<br />

in Langenroda<br />

01.03. Weber, Edelgard 69<br />

02.03. Meinert, Erhard 73<br />

03.03. Dittmann, Elfriede 74<br />

08.03. Thiele, Elsbeth 82<br />

19.03. Petzoldt, Anneliese 90<br />

in Donndorf<br />

09.03. Pieper, Monika 66<br />

14.03. Stoye, Heide Maria 72<br />

17.03. Friedrich, Dagmar 71<br />

26.03. Schaube, Erhard 79<br />

27.03. Landgraf, Regina 65<br />

28.03. Müller, Lothar 66<br />

30.03. Schumann, Günter 72<br />

in Kleinroda<br />

04.03. Ruppe, Hans-Ulrich 78<br />

06.03. Abicht, Isolde 84<br />

24.03. Hoffmann, Thea 77<br />

in Kloster-Donndorf<br />

01.03. Giehl, Herta 89<br />

07.03. Baber, Helmut 83<br />

10.03. Nitsche, Katharina 77<br />

19.03. Schmidt, Rolf 74<br />

20.03. Andrae, Ilse Mathilde 90<br />

20.03. Etzrodt, Helga 74<br />

23.03. Grünewald, Erika 77<br />

26.03. Kohlschreiber, Ursula 83<br />

27.03. Keil, Jochen 67<br />

Herzlichen Glückwunsch!


26<br />

Am Samstag, dem 02.02.2013 fand im <strong>Stadt</strong>park der alljährliche<br />

Seniorenfasching des WCC e.V. statt. Die Veranstaltung lockte so<br />

viele Senioren aus <strong>Wiehe</strong> und den umliegenden Gemeinden an,<br />

dass im Scherz kurzfristig darüber nachgedacht wurde, im nächsten<br />

Jahr einen Kartenvorverkauf zu starten. Das kurzweilige<br />

Programm des <strong>Wiehe</strong>schen Carneval Clubs begeisterte das Publikum<br />

und mehrere Zugaben waren die Folge. Am darauf folgenden<br />

Sonntag startete pünktlich um 15:00 Uhr der Kinderfasching.<br />

Auch hier konnten viele Kinder, Eltern und Großeltern begrüßt<br />

werden. In dem speziell von Kindern für Kinder gestalteten Programm,<br />

u.a. <strong>mit</strong> Tänzen, Pfannkuchenwettessen, Tauziehen u.v.m.<br />

verging der <strong>Nach<strong>mit</strong>tag</strong> viel zu schnell. Der Elferrat des WCC e.V.<br />

bedankt sich bei allen, die zu diesem unterhaltsamen Faschingswochenende<br />

beigetragen haben. Der Vorstand des WCC e.V.<br />

Veranstaltungen im Seniorenclub<br />

15.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

18.02. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

18.02. 14.00 Uhr Blättern in der Vergangenheit<br />

19.02 14.00 Uhr Kraftfahrerschulung<br />

19.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

20.02. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

20.02. 14.00 Uhr Vortrag von Schw. Elisabeth<br />

21.02. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

21.02. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />

22.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

25.02. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

25.02. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />

26.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

27.02. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

27.02. 14.00 Uhr Spielnach<strong>mit</strong>tag<br />

28.02. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

28.02. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />

01.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

04.03. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

04.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

05.03. 14.00 Uhr Verkehrswacht<br />

06.03. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

06.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

07.03. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

07.03. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />

08.03. Frauentagsfahrt<br />

11.03. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

11.03. 14.00 Uhr Blättern in der Vergangenheit<br />

12.03. 14.00 Uhr Fahrt zur Kirche nach Nausitz<br />

13.03. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

13.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe<br />

14.03. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

14.03. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />

15.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />

Rammelt, Seniorenclub<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

Senioren- und Kinderfasching Vorhaben der Heimatfreunde<br />

Am 19. Januar hatte der Vorstand zur diesjährigen Hauptversammlung<br />

eingeladen, in der nach Berichten über das vergangene Jahr,<br />

auch die Vorhaben für das neue Jahr 2013 vorgestellt und beraten<br />

wurden. So sind z.B. monatliche Plauderstunden <strong>mit</strong> einem bestimmten<br />

Thema, Rad- und Fußwanderungen, Exkursionen nach<br />

Halle, Apolda und Weimar zu bedeutenden Ausstellung sowie<br />

Theaterfahrten in das DNT Weimar geplant.<br />

Ende Mai fahren 20 Heimatfreunde für 3 Tage nach Quedlinburg<br />

und Halberstadt, am 15. September ist eine Busfahrt zur Burgruine<br />

Hanstein und nach Heiligenstadt gebucht. Hierfür sind noch<br />

mehrere Plätze frei. Ein besonderes Anliegen ist die weitere Betreuung<br />

des Heimatmuseums in der Alten Schule, wo auch Leihgaben<br />

von alten Fotos, Schriften und Gegenständen ausgestellt werden.<br />

Zurzeit werden Zeichnungen von Schülern der Klasse 4 gezeigt.<br />

In den Schulferien können Schüler verschiedene physikalische<br />

Experimente erproben. Auch für das Erlernen der Sütterlinschrift<br />

sind Übungen vorgesehen.<br />

Der Vorstand lädt zum Besuch und zum Mitmachen ein. Auch<br />

Nicht<strong>mit</strong>glieder sind willkommen. Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

Geisterstunde zum Thema Holz<br />

Das neue Jahr befindet sich bereits in seinem zweiten Monat und<br />

es wird für den Förderverein Schloss <strong>Wiehe</strong> e.V. als Veranstalter<br />

höchste Zeit, dass auch die Geister im Schlossgewölbe wieder im<br />

Rahmen ihrer traditionellen „Geisterstunde“ bewegt werden. Als<br />

geistiger Vater und Referent konnte zum Thema „Holz lebt – auch<br />

unser Bauholz !?“ Herr Selmar Petzoldt aus Langenroda gewonnen<br />

werden. Herr Selmar Petzoldt ist Diplomingenieur und seit<br />

mehr als 20 Jahren als Holzsachverständiger selbstständig tätig.<br />

Sein weithin anerkanntes Fachwissen, gepaart <strong>mit</strong> ca. 4 Jahrzehnten<br />

Berufserfahrung, hat auch in der Wissenschaft anerkannte<br />

Spuren hinterlassen, in denen nunmehr auch Sie als Besucher<br />

unserer „Geisterstunde“ im Schloss <strong>Wiehe</strong> an seiner Hand und für<br />

jedermann verständlich, untermalt <strong>mit</strong> vielen interessanten Fotos<br />

am Freitag, dem 15. Februar 2013, um 19.00 Uhr im Gewölbekeller<br />

von Schloss <strong>Wiehe</strong> wandeln können. Wir werden unsererseits als<br />

Veranstalter den abendlichen Vortrag <strong>mit</strong> geistvollen Getränken<br />

(Rotwein und Weißwein, auf Wunsch aber auch Wasser) begleiten<br />

und so<strong>mit</strong> versuchen, auch Ihren Geist in Schwingungen zu<br />

versetzen und in die Gesprächsrunde <strong>mit</strong> einzubringen. Der Eintritt<br />

wird Ihnen leicht gemacht, weil auf Eintritts- und Bewirtungsgeld<br />

von uns als Veranstalter verzichtet wird. Traditionell wird lediglich<br />

beim Heimgang am Opferstein für den Erhalt von Schloss <strong>Wiehe</strong><br />

um eine Spende gebeten, welche das sanierungsbedürftige Schloss<br />

und ihr Bauherr <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> bitter nötig haben.<br />

W. Willo<strong>mit</strong>zer, Vorsitzender Förderverein Schloss <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />

Weltwassertag am 22. März<br />

Jährlich findet am 22. März der Weltwassertag statt. Die Generalversammlung<br />

der Vereinten Nationen erklärt das Jahr 2013 zum<br />

Internationalen Jahr der Zusammenarbeit im Wasserbereich. Der<br />

Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt am 22.<br />

März 2013 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Tag der<br />

offenen Tür durch. Folgende Anlagen können in dieser Zeit<br />

besichtigt werden:<br />

- Kläranlage Artern (Am Westbahnhof)<br />

- Kläranlage Bad Frankenhausen (Seehäuser Straße)<br />

- Kläranlage Roßleben (Wendelsteiner Straße)<br />

Bartels, Werkleiter KAT, Sitz Artern


Haus- und Straßensammlung<br />

Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V., als selbstständige<br />

Organisation im PARITÄTischen Landesverband Thüringen,<br />

führt in der Zeit vom 18. März 2013 bis zum 2. April 2013 in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wiehe</strong> und der Gemeinde Donndorf eine durch das Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und Straßensammlung<br />

durch. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. ist als<br />

anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten<br />

der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit Ihrer Spende<br />

unterstützen Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit<br />

zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten<br />

und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und<br />

Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen<br />

und Projekte werden Ihre Spenden vor allem für zusätzliche<br />

Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer Maßnahmen<br />

genutzt. Die Personen, die <strong>mit</strong> der Sammlung beauftragt sind,<br />

führen zur Entgegennahme von Geldspenden nummerierte, abgesiegelte<br />

Sammellisten <strong>mit</strong> sich.<br />

Die erste Seite der Liste weist den Namen des Veranstalters, den<br />

Namen des Sammlers sowie die genehmigte Sammlungszeit und<br />

den Sammlungszweck auf. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“<br />

e. V. dankt allen Spendern für die Unterstützung unserer<br />

Arbeit zum Wohle und im Interesse der Menschen unserer Region.<br />

THEPRA Landesverband Thüringen e. V.<br />

Neue kostenlose Broschüre<br />

Braunsroda: Ob Kräuterwanderung, Yoga in der Natur, Erkundung<br />

des dörflichen Lebens oder Abenteuertour für Kinder – die<br />

Natur- und Landschaftsführer der hohen Schrecke haben passgenaue<br />

Führungsangebote entwickelt. Diese können nun von Gruppen,<br />

Familien oder auch einzelnen Wanderern gebucht werden.<br />

Ebenso stehen die Natur- und Landschaftsführer den Gastronomen<br />

und Übernachtungsanbietern als Partner zur Verfügung, um<br />

ein Angebotspaket zu schnüren. Alle Kontaktdaten sowie weitere<br />

Informationen finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Buchen<br />

sollst du suchen – Natur- und Landschaftsführer in der Hohen<br />

Schrecke“. Diese ist erhältlich in den Gemeindeverwaltungen, der<br />

Touristinformation in <strong>Wiehe</strong> und im Projektbüro in Braunsroda.<br />

Ab 2013 wird auch das Angebot des Regionalen Bauernmarktes<br />

in Braunsroda um eine Naturführung erweitert. Auf den Bauernmärkten<br />

von April bis Oktober findet jeweils um 10.30 Uhr eine<br />

Naturführung statt. Start: Gutshof von Bismarck, Preis: 5,50 Euro<br />

pro Person, Dauer: 2 bis 2,5 Stunden.<br />

Christin Kellner, Regionalmanagement Hohe Schrecke<br />

Sternsinger im Rathaus<br />

Sternsinger besuchten am 15.01.2013 die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Wiehe</strong>. Die als Heilige drei Könige verkleideten Mädchen und<br />

Jungen sammeln singend Spenden für Kinderhilfsprojekte in<br />

Tansania und für Not leidende Kinder auf der ganzen Welt.<br />

SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />

W<strong>Wiehe</strong>,<br />

iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

Goldener Meisterbrief<br />

27<br />

Glückwünsche überbrachte Bürgermeisterin Dagmar Dittmer<br />

am 16.01.2013 an Rolf Schöne zum Erhalt des goldenen Meisterbriefes.<br />

Die Würdigung erhielt er von der Erfurter Handwerkskammer<br />

für das Böttcherhandwerk, das er seit 50 Jahren<br />

ausübt. Foto: SBW<br />

Die Schützengilde<br />

Es war vor 500 Jahren, als die bereits bestehende Armbrust-<br />

Schützengilde von <strong>Wiehe</strong> eine Einladung zum Schützenhof nach<br />

Frankenhausen erhielt. Die Schützen hatte ursprünglich die Aufgabe,<br />

die <strong>Stadt</strong> vor Überfällen <strong>mit</strong> Raub und Brandschatzungen zu<br />

schützen. Erst später diente der Verein der sportlichen Freizeitbetätigung.<br />

Mit einer kleinen Ausstellung könnte an das Jubiläum der Schützen<br />

und ihrem Schützenhaus erinnert werden, wenn uns Bürger<br />

alte Fotos, Schriften, Königsscheiben und andere Dokumente<br />

leihweise zur Verfügung stellen würden. Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />

An die Friedhofsnutzer<br />

Hier<strong>mit</strong> möchten wir Sie bitten, die Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />

(FUG) für das Jahr 2012 noch zu überweisen bzw. im Pfarrbüro in<br />

<strong>Wiehe</strong>, Markt 10, dienstags von 8.00-12.00 Uhr, einzuzahlen.<br />

FUG Donndorf:<br />

Einzel- und Urnengrab: 11,00 Euro,<br />

Doppelgrab: 22,00 Euro<br />

FUG Langenroda:<br />

Einzel- und Urnengrab: 10,50 Euro,<br />

Doppelgrab: 21,00 Euro<br />

Kontonummer: 340 000 3610 bei der Kyffhäusersparkasse,<br />

BLZ: 820 550 00<br />

Verwendungszweck: FUG Donndorf bzw. Langenroda<br />

Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong>, Gemeindekirchenrat<br />

Wetterverlauf vom 01.01. – 31.01.2013<br />

* Niederschlag fielen 32,5 Liter.<br />

* Wind hatten wir an 26 Tagen, davon 6 Tage Starkwind <strong>mit</strong> Böen<br />

am 04.01., 29.01. und 30.01.<br />

* Nebel gab es am 15.01.<br />

* Schnee lag vom 12.01. bis 27.01.<br />

* Gewitter gab es am 30.01. und 31.01.<br />

Bauernregel: Je frostiger der Januar, desto freundlicher das Jahr.<br />

Wetterbeobachter Donndorf


28<br />

Impressum<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote<br />

<strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong><br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong><br />

Gemeinde Donndorf<br />

Verlag: Unstrut-Verlag <strong>Wiehe</strong> GmbH,<br />

Im Gewerbegebiet 1,<br />

06571 <strong>Wiehe</strong>;<br />

Fon: 6968-0<br />

Geschäftsführer:<br />

Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />

für Text und Anzeigen).<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />

die Bürgermeister<br />

Anzeigenleitung:<br />

Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />

Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />

Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />

Telefon: 90567<br />

Der <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong> erscheint monatlich<br />

<strong>mit</strong> einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />

Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />

an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> einschließlich<br />

der Ortsteile Langenroda,<br />

Garnbach und Hechendorf und an die<br />

Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />

Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />

Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />

Verbindung <strong>mit</strong> unseren allgemeinen und<br />

zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />

Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />

Euro;<br />

Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />

und Versandkosten.<br />

Texte, insbesondere Termine werden<br />

nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />

veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />

für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />

und Anzeigen.<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

100-jährigen Bestehen der Feuerwehr <strong>Wiehe</strong> - Teil 4<br />

„Hurra – die Schule brennt“, das ist der Titel eines<br />

bekannten Filmes. Darüber freuen sich alle Kinder der<br />

Welt, nicht nur im Film. Der Ruf „Die Schule brennt“<br />

schallte am 1. Juli 1931 gegen 18.00 Uhr durch <strong>Wiehe</strong>. Die<br />

Kinder waren schon froh, die Ferien hatten ja noch nicht<br />

begonnen. Natürlich brannte es nicht in Wirklichkeit, eine<br />

Übung war angesetzt, weil einige Tage vorher in Donndorf<br />

bei einem Einsatz mangels Saugkorb die Spritze keine befriedigende<br />

Leistung gebracht hatte. Die Ursache waren Fremdkörper, die <strong>mit</strong> dem<br />

Wasser eben ohne Saugkorb aufgenommen wurden. Trotz Arbeits- und<br />

Erntezeit waren 40 Kameraden zur Stelle, also 60 % der Mannschaft, was<br />

den Wehrführer und den Bürgermeister besonders freute. Rettungsmannschaften<br />

<strong>mit</strong> Rauchmasken retteten einige Kinder. An Seilen wurden<br />

mehrere Jungen aus dem oberen Stockwerk herabgelassen. Die große<br />

Leiter kam zum Einsatz, um das Feuer von oben <strong>mit</strong> kräftigem Strahl zu<br />

bekämpfen. Zeitweilig waren 6 Schlauchleitungen unter Wasser. Während<br />

der ganzen Übung funktionierte die Motorspritze einwandfrei,<br />

natürlich <strong>mit</strong> dem erwähnten Saugkorb. Eine erste Bestimmung ging an die<br />

Dörfer: Jede Gemeinde hat für geeignete Wasserentnahmestellen zu<br />

sorgen. Diese Übung kam unvermutet und wurde vom Kreisbrandmeister<br />

Steinkopf angeordnet. Er war persönlich in <strong>Wiehe</strong>. Besonders die Landwirte<br />

wurden anschließend ermahnt, die „Feuerordnung“ zu beachten.<br />

Das erfolgte in der Regel durch Mitteilung in der „Goldenen Aue“ und<br />

„Finne“. „Landwirte, denkt an alles“, so lautete der Aufruf, der besonders<br />

in der Erntezeit das Einhalten folgender Vorschriften beinhaltete: Bleibt<br />

<strong>mit</strong> offenem Licht den Boden und dem Stall fern! Rauchen unterlasst in<br />

diesen Räumen! Verschließt Scheunen, da<strong>mit</strong> nicht fahrende Gesellen dort<br />

übernachten können! Beim Dreschen <strong>mit</strong> Dampfmaschinen auf Windrichtung<br />

achten! Scheunenbrand kann zu verheerendem Ortsbrand führen!<br />

Die Feuerordnung bestimmt die Lagerung von Stroh, Heu, Korn usw.<br />

z. B. 40 m Entfernung von weich gedeckten Gebäuden und 20 m von der<br />

Nachbargrenze. Das Nichtbeachten ist feuergefährlich und unter Umständen<br />

strafbar. Helft Brandstiftungen aufklären! Belohnungen bis zu 2000<br />

M sind zugesagt. „Schütze dein Haus“ unter dieser Überschrift sollte der<br />

Schlendrian bekämpft werden. Später im November wurde eine Nachtübung<br />

in der Brauhausstraße durchgeführt,<br />

weil man sich in der Nacht<br />

besonders vorsichtig bewegen<br />

muss. Die Bereitschaft der Motorspritze<br />

zu jeder Zeit sollte<br />

erprobt werden. Diese Spritzen<br />

brauchten ständig sorgfältige Pflege,<br />

mehr als die einfachen alten<br />

Handdruckspritzen. „Allzeit bereit“<br />

war zu dieser Zeit das Leitwort<br />

einer schlagkräftigen Feuerwehr<br />

in <strong>Wiehe</strong>. Die sollte ja im<br />

Ernstfall ihren Mann stehen.<br />

Schon 1935 gab es einen Lehrgang<br />

über Schaumlöschverfahren.<br />

Auch aus <strong>Wiehe</strong> nahmen einige<br />

Kameraden daran teil.<br />

Feuer in der Harmoniumfabrik Hildebrand<br />

am 30. Juli 1935. Das Schützenfest<br />

fand seinen Ausklang und<br />

die <strong>Stadt</strong> lag im ersten tiefen Schlaf.<br />

Gegen 2.00 Uhr tönte grell das Feuerhorn.<br />

Der Schreckensruf „Feuer,<br />

es brennt!“ ertönte. Über der Roßlebener<br />

Straße stand ein blutroter<br />

Feuerschein. Die Spritzen rasselten<br />

bergab der Fabrik Hildebrand<br />

zu. Das Sägegatter und die trockenen<br />

Holzstapel brennen <strong>mit</strong> haushoher<br />

Flamme, die Teerdächer geben<br />

reichliche Nahrung. Der Wind<br />

steht jedoch günstig und weht die<br />

Flammen vom Hauptgebäude ab.<br />

Die Handdruckspritze nimmt die<br />

Brandbekämpfung auf, aber Wirkung<br />

zeigt sie erst als die Motorspritze<br />

Wasser gibt und zwar <strong>mit</strong><br />

3 – 4 großen Strahlrohren. Die<br />

Leistung der Handdruckspritze<br />

war von der Ausdauer und den<br />

Kräften der Mannschaft abhängig.<br />

Die Holzstapel sinken in Glut<br />

und Asche, es gehören große Mengen von Wasser<br />

dazu, dem Brandherd Einhalt zu bieten. Nach ungefähr<br />

einer Stunde ist der Brandherd bekämpft und die<br />

Glut niedergekämpft. Über die Brandursache lässt<br />

sich nichts Bestimmtes sagen. Auf Grund der schlagkräftigen<br />

Feuerwehr <strong>Wiehe</strong> gab es 1935 einen Wehrbefehl<br />

in folgenden Ortschaften Löschhilfe zu leisten:<br />

Allerstedt, Wohlmirstedt, Wendelstein, Memleben, Bucha, Bernsdorf<br />

, Kahlwinkel, Zeisdorf, Rothenberga, Garnbach, Donndorf <strong>mit</strong><br />

Kloster, Kleinroda, Langenroda, Nausitz, Schönewerda, Essmansdorf,<br />

Bottendorf, Roßleben und Lossa. Also insgesamt 20 Gemeinden,<br />

eine stattliche Anzahl für die damaligen Verhältnisse und eine<br />

enorme Aufgabe für die Feuerwehr <strong>Wiehe</strong>. Immer wieder musste<br />

geübt werden. Besonders die Maschinisten wurden öfter zur Teilnahme<br />

an Lehrgängen gerufen. Magdeburg war eine der Ausbildungsstellen.<br />

Dort waren 4 Kameraden aus <strong>Wiehe</strong>, an der Spitze der<br />

Kamerad Scharschmidt, der den Lehrgang als äußerst lehrreich und<br />

interessant bezeichnete. Leider sind die Namen der anderen nicht<br />

mehr bekannt. Jedenfalls wurde das Gelernte den Kameraden sofort<br />

weitergegeben.<br />

Feuerschutzwoche im September 1935 in <strong>Wiehe</strong>. Im Prinzip soll da<strong>mit</strong><br />

das Interesse am Brandschutz geweckt werden. Die Feuerwehr wollte den<br />

guten Kontakt und ihren guten Ruf bei den Einwohnern weiterhin pflegen<br />

und ausbauen. Kontrolliert wurden Dachböden, Keller, elektrische Anlagen<br />

usw. Im Programm standen auch Kirchgang, Gefallenenehrung,<br />

Umzug <strong>mit</strong> sämtlichen Geräten, Vorführungen und Übungen auf dem<br />

Marktplatz und dem Schlosshof.<br />

Brand am 12. Dezember 1935 im „Nikolsdörfchen“ (jetzt Dr.-Külz-<br />

Straße). Abends 20.00 Uhr tönte das Feuerhorn. Feuer im Holzstall der<br />

Familie Nestler und Mauf. Hilfsbereite Anwohner retteten das im<br />

angrenzenden Stall befindliche Vieh. Auch die Hühner wurden in Säcke<br />

gesteckt und in Sicherheit gebracht. Es verbrannten ca. 25 Zentner Heu<br />

und Stroh. Die Feuerwehr war rasch zur Stelle und aus dem Hydranten<br />

erfolgte zunächst die Brandbekämpfung. Mit dem Eingreifen der Motorspritze<br />

konnte der Brand wirksam bekämpft werden. Weitere Gebäude<br />

waren nicht gefährdet. In einer Stunde wurde das Feuer gelöscht und Teile<br />

der Wehr konnten abrücken. Brandursache war vermutlich: Fahrlässigkeit<br />

eines Kindes <strong>mit</strong> offenem Licht. FF <strong>Wiehe</strong> – Eigendorf<br />

U16/48/10<br />

ANWÄLTE<br />

SCHÖTZ-<br />

HEINRICH<br />

ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />

9 68 99<br />

ROSSLEBEN<br />

Notrufnummern<br />

Notrufe<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />

Not- und Bereitschaftsdienste<br />

DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />

Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2 30 50 70<br />

KAT, Kyffhäuser Abwasser- und 03466/3290<br />

Trinkwasserverband Artern 0172/ 7 98 54 90<br />

(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />

Wasserwerk <strong>Wiehe</strong>:<br />

Herr Kammel 0173/ 36 17 341<br />

Fa. F. Bigeschke 03 46 72/6 04 61<br />

GSA 0180/ 2 20 09<br />

Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3 30 20 00

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