Unterhaltsamer Nachmittag mit Johann Sebastian ... - Stadt Wiehe
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Februar/2013 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 21. Jahrgang/Nr. 2<br />
<strong>Unterhaltsamer</strong> <strong>Nach<strong>mit</strong>tag</strong><br />
<strong>mit</strong> <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong> Bach und Söhnen<br />
Musikalische Kostbarkeiten<br />
von <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong> Bach<br />
und zweien seiner komponierenden<br />
Söhne erklingen<br />
im 3. Konzert des Loh-Orchesters<br />
Sondershausen am<br />
24. Februar 2013 um 17 Uhr<br />
im Festsaal im <strong>Stadt</strong>park<br />
<strong>Wiehe</strong>. Der berühmteste<br />
Bach-Sohn Carl Philipp („der<br />
größte Komponist für Klaviermusik,<br />
der jemals gelebt<br />
hat“, so ein Zeitgenosse)<br />
schrieb sein „Clavierkonzert“<br />
a-Moll für ein damals<br />
neues Instrument, den Hammerflügel.<br />
Auf diesem Instrument<br />
ist auch der große Klarvierpart<br />
in <strong>Johann</strong> <strong>Sebastian</strong>s<br />
5. Brandenburgischen<br />
Konzert zu hören. Schließlich<br />
erklingt die „schillernde<br />
Dissonanzen“-Sinfonie des ältesten Bach-Sohnes Wilhelm<br />
Friedemann, der zwar als verarmter Mann verstarb, aber zu<br />
seiner Zeit einer der wichtigsten Virtuosen auf der Orgel<br />
gewesen ist.<br />
Auf dem Hammerflügel, dem un<strong>mit</strong>telbaren Vorläufer des heu-<br />
Kartenpreis: Vorverkauf: 13,00 Euro, ermäßigt 11,00 Euro<br />
Abendkasse: 15,00 Euro, ermäßigt 13,00 Euro<br />
Vorverkauf: * Fahrradhaus Pedalo <strong>Wiehe</strong> (Tel. 034672/93824),<br />
Mo-Fr.: 09.00-13.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr, Sa.: 09.00-12.00 Uhr<br />
* Touristinformation <strong>Wiehe</strong> (034672/69807),<br />
Mo-Fr.: 11.00-15.00 Uhr – Hier Kartenreservierungen möglich!<br />
* <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />
17<br />
tigen Klaviers, ist in diesem Konzert die Pianistin Katharina<br />
Olivia Brand zu erleben.<br />
Die musikalische Leitung des Konzerts unter dem Motto<br />
„Bach und Söhne“ hat der Generalmusikdirektor Markus L.<br />
Frank. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>
18<br />
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Sprechzeiten &<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 0 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />
Bürgermeisterin <strong>Wiehe</strong><br />
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />
Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungs<strong>mit</strong>arbeiter<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />
Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />
jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Darüberhinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />
weitere Termine vereinbart werden.<br />
Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />
Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />
Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />
Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />
Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />
Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />
Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />
Hauptamt, Frau Wemme 8918<br />
Kämmerei, Liegenschafts- und<br />
Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />
Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />
Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />
Kasse, Frau Schirmer 8917<br />
Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />
Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />
Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />
Bauamt, Frau Mewes 8912<br />
Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />
Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />
Fax-Nr. 8914<br />
Internet: www.stadt-wiehe.de<br />
Email info@stadt-wiehe.de<br />
gemeinde-donndorf@t-online.de<br />
Das Heimathaus in Donndorf<br />
Mo., Mi., Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />
Di.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Fr.: 9.30 Uhr – 12.30 Uhr<br />
Bahnhofstr. 26, Tel. 90376, ab 18.00 Uhr Tel. 80013<br />
Erwachsene: 1,00 Euro und Kinder: 0,50 Euro<br />
Sprechzeiten Revierförster<br />
Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>Wiehe</strong>, An der<br />
<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/<br />
3480316)<br />
“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />
Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />
Eigentumswohnungen in <strong>Wiehe</strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />
<strong>Wiehe</strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />
am 26.02.2013 und 12.03.2013 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>Wiehe</strong><br />
in <strong>Wiehe</strong>, August-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />
Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />
Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Oktober bis April, Montag - Freitag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Termine<br />
Die Alte Schule<br />
Schulstraße 5, <strong>Wiehe</strong><br />
Heimatmuseum<br />
z. Zt. Montag bis Freitag, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Tel.: 034672-890 oder 81891<br />
Bibliothek<br />
dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />
Tel.: 82459<br />
Rankemuseum<br />
Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />
Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />
Öffnungszeiten der Bibliothek<br />
in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
Schloss <strong>Wiehe</strong><br />
www.schloss-wiehe.de<br />
Polizeisprechstunde<br />
<strong>Wiehe</strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />
jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Abfallentsorgung<br />
Hausmüll<br />
<strong>Wiehe</strong> 26.02. und 12.03.<br />
Garnbach 26.02. und 12.03.<br />
Hechendorf 26.02. und 12.03.<br />
Langenroda 26.02. und 12.03.<br />
Donndorf 26.02. und 12.03.<br />
Kloster Donndorf 26.02. und 12.03.<br />
Kleinroda 26.02. und 12.03.<br />
Bio-Abfall<br />
<strong>Wiehe</strong> 19.02. und 05.03.<br />
Garnbach 19.02. und 05.03.<br />
Hechendorf 19.02. und 05.03.<br />
Langenroda 19.02. und 05.03.<br />
Donndorf 19.02. und 05.03.<br />
Kloster Donndorf 19.02. und 05.03.<br />
Kleinroda 19.02. und 05.03.<br />
Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />
<strong>Wiehe</strong> 13.03. 07.03.<br />
Garnbach 13.03. 07.03.<br />
Hechendorf 13.03. 07.03.<br />
Langenroda 15.02. und 15.03. 01.03. und 22.03.<br />
Donndorf 14.03. 01.03. und 22.03.<br />
Kloster Donndorf 12.03. 07.03.<br />
Kleinroda 12.03. 07.03.<br />
Redaktionsschluss<br />
Der Redaktionsschluss für die kommende<br />
Ausgabe des “<strong>Stadt</strong>boten” ist der<br />
5. März 2013,<br />
Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />
ist der 15. März 2013<br />
eMail: info@stadt-wiehe.de
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W<strong>Wiehe</strong>,<br />
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Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender 2013 der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong>, den Ortsteilen Langenroda,<br />
Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf <strong>mit</strong> den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda<br />
Datum<br />
Februar<br />
Uhrzeit Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung Veranstalter<br />
15.02.2013 19.00 Uhr Schlosskeller <strong>Wiehe</strong>- Geisterstunde Förderverein Schloss<br />
Thema: „Holz in der Denkmalpflege“<br />
<strong>mit</strong> Dr. Jürgen König + Dipl.Ing. Selmar Petzoldt<br />
<strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
20.02.2013 14.00 Uhr Seniorentreff – Vortrag von Schwester Elisabeth Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
22.02.2013 18.00 Uhr Alte Schule <strong>Wiehe</strong> – Lesekreis Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
22.02.2013 18.30 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshaupversammlung Förderverein der St.<br />
Bartholomäus u. St.<br />
Ursula-Kirche zu <strong>Wiehe</strong><br />
23.02.2013 15.00 Uhr Thepra <strong>Wiehe</strong> – 14 Jahre Tafelsänger Tafelsänger + DRK<br />
23.02.2013 17.00 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshauptversammlung FFW + Feuerwehrverein<br />
<strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
24.02.2013 17.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>Wiehe</strong> - Festsaal<br />
3. Konzert Loh-Orchester Sondershausen<br />
„Bach und Söhne“<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />
25.02.2013 14.00 Uhr Seniorentreff – „Unstruttal Teil 5“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
28.02.2013<br />
März<br />
19.00 Uhr Rankemuseum – Vortrag von Detlev Braasch<br />
„Erlebte Geschichte“<br />
Rankeverein <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
01.03.2013 19.00 Uhr Gemeinderaum <strong>Wiehe</strong> - Weltgebetstag der Frauen Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />
05.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff<br />
Vortrag Herr Heidick, Verkehrswacht<br />
Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
08.03.2013 14.00 Uhr Frauentagsfahrt –Fahrt ins „Mansfelder Land“ Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
12.03.2013 14.00 Uhr Alte Schule <strong>Wiehe</strong> Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
Plauderstunde <strong>mit</strong> Frau Landgraf<br />
15.03.2013 .............. DNT Weimar – Filmkonzert „Der General“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
Anmeldungen bei Dr. Möbis, Ruf: 034672-90794<br />
15.03.2013 19.00 Uhr Gaststätte „Zur Tanne“- Jahreshauptversammlung Kleingartenverein<br />
„Abendfrieden“ e.V.<br />
16.03.2013 ................ Turnhalle <strong>Wiehe</strong>- Mixed-Einladungsturnier SV„Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />
e.V., Abt. Volleyball<br />
19.03.2013 13.15 Uhr „Horn`s Heuherberge“, OT Garnbach Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
Frühlingsfest<br />
22.03.2013 09.00 Uhr Tag des Wassers <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />
TW-Hochbehälter Wasserwerk <strong>Wiehe</strong><br />
Technisches Museum „Wasserwerk“<br />
Kläranlage<br />
23.03.2013 09.00 Uhr <strong>Stadt</strong>gebiet -Frühjahrsputz <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong><br />
25.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff -„Der Naumburger Meister“ Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
26.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff -Geräte-Kontrolle-Diabetiker- Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
Frau Wallbraun<br />
27.03.2013 14.00 Uhr Seniorentreff - Avonberaterin Frau Dell Seniorentreff <strong>Wiehe</strong><br />
28.03.2013 19.00 Uhr Rankemuseum Rankeverein <strong>Wiehe</strong> e.V<br />
Lesung von Dr. Markus Vette<br />
aus „angekommen & angenommen“<br />
- Heinrich Ranke auf der Insel Rügen -<br />
30.03.2013 15.00 Uhr Kleingartenanlage Donndorf -Osterfeuer FFW Donndorf e.V.<br />
30.03.2013 18.00 Uhr bis Sportlerheim <strong>Wiehe</strong> -Jahreshauptversammlung SV „Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />
19.00 Uhr e.V.<br />
30.03.2013 19.30 Uhr Neuer Sportplatz <strong>Wiehe</strong> - Osterfeuer SV „Rot-Weiß“ <strong>Wiehe</strong><br />
e.V., Abt. Fußball<br />
April<br />
01.04.2013 13.30 Uhr Allerstedt - Zentraler Osterspaziergang Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />
(Ostermontag) 14.30 Uhr Andacht <strong>mit</strong> anschließendem Kaffeetrinken<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
19
20<br />
Mitteilungen der Verwaltungen<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />
Flurbereinigung <strong>Wiehe</strong><br />
Az.: 1-4-0310<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich<br />
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren <strong>Wiehe</strong> soll das<br />
zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />
nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17<br />
des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), im Zusammenlegungsplan<br />
gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt werden.<br />
Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird<br />
hier<strong>mit</strong> aufgefordert, bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />
Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha bis spätestens<br />
18.03.2013 ein schriftliches Gebot abzugeben. Für die Abgabe<br />
der Gebote sind Vordrucke zu verwenden, die in der <strong>Stadt</strong><br />
Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />
sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />
Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> während der Sprechzeiten, erhältlich<br />
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebote in einem<br />
verschlossenen Umschlag einzureichen sind. Vorbereitete Umschläge<br />
sind ebenfalls in der <strong>Stadt</strong> Rossleben sowie in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wiehe</strong> erhältlich.<br />
Für die Landzuteilung gelten die vom Amt für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Gotha festgelegten Zuteilungsbedingungen.<br />
Die Bewerber erkennen <strong>mit</strong> der Abgabe ihrer Gebote diese<br />
Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Die Zuteilungsbedingungen,<br />
eine Liste der Massegrundstücke sowie eine Karte,<br />
aus der die Massegrundstücke ersichtlich sind, liegen in der <strong>Stadt</strong><br />
Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />
sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />
Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> bis einschließlich 15.03.2013 zur<br />
Einsichtnahme aus. gez. Geßner, Amtsleiter<br />
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />
Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und<br />
Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.<br />
Gesucht werden in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> 3 Frauen/ Männer und in der<br />
Gemeinde Donndorf 1 Frau/ Mann zur Wahl als Schöffen, die am<br />
Amtsgericht Sondershausen und Landgericht Mühlhausen als<br />
Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat/ Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss<br />
schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt<br />
werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der<br />
in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die<br />
Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen<br />
und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014<br />
zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche<br />
Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen<br />
müssen.<br />
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />
wurde oder gegen den ein Er<strong>mit</strong>tlungsverfahren wegen einer<br />
schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von<br />
Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />
Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete<br />
usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen,<br />
d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld<br />
beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis<br />
erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise<br />
würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes<br />
Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten<br />
Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.<br />
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe <strong>mit</strong>bringen muss, kann sich<br />
aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement<br />
rekrutieren.<br />
Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die<br />
Erfahrung, die im Umgang <strong>mit</strong> Menschen erworben wurde. Schöffen<br />
in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über<br />
besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt<br />
eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit<br />
und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />
und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche<br />
Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren<br />
kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über<br />
die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />
Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren,<br />
um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist,<br />
braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff<br />
in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit<br />
müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt<br />
werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens<br />
oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist<br />
oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung<br />
ausgesprochen hat.<br />
Schöffen sind <strong>mit</strong> den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede<br />
Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in<br />
dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand<br />
verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder<br />
Freispruch - haben die Schöffen daher <strong>mit</strong> zu verantworten. Wer<br />
die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe,<br />
für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch<br />
wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung<br />
nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.<br />
In der Beratung <strong>mit</strong> den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren<br />
Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch<br />
zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen<br />
lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung<br />
das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich<br />
machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte<br />
eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.<br />
Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit<br />
abverlangt.<br />
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen<br />
bewerben sich bis zum 05.04.2013. Das entsprechende<br />
Formular ist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>, Hauptamt,<br />
Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich oder kann von<br />
der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />
werden.<br />
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre<br />
Bewerbung bis zum 05.04.2013 an das Jugendamt Kyffhäuserkreises,<br />
Am Schlosspark 2, 99706 Sondershausen, Tel.:03632/ 741-<br />
619. Bewerbungsformulare sind ebenfalls bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Wiehe</strong>, Hauptamt, Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich<br />
oder können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />
werden. Moritz, Hauptamt
Jahreshauptversammlung der FFw<br />
Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Langenroda<br />
am 26.1.2013 wurden unter anderen Ehrungen für 65 Jahre<br />
Mitgliedschaft in der Wehr vorgenommen. Kamerad Walter Hülßner,<br />
<strong>mit</strong>tlerweile 84-jährig (im Bild rechts), konnte seine Ehrung<br />
persönlich in Empfang nehmen. Weiterhin wurden für 65 Jahre<br />
treue Dienste geehrt: Kamerad Horst Hilbrecht, Kamerad Heinz<br />
Hülßner, Kamerad Martin Dittmann und Kamerad Walter Petzoldt.<br />
Leider ist Martin Dittmann am 28.1.2013 im Alter von 82 Jahren<br />
verstorben. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Spende für Teich übergeben<br />
Bereits im November 2012 erhielt ich aus den Händen von Vanadis<br />
Jaeger aus Langenroda eine Geldspende in Höhe von 439,39 Euro.<br />
Diese Spende ist zweckgebunden als Zuschuss für die Teichsanierung<br />
in Langenroda. Das Geld wurde anlässlich des Höfefestes<br />
am 2.9.12 in Langenroda, aus Spenden der Versorgung, von den<br />
Familien Jaeger und Braune gesammelt. Jens Jaeger gab an diesem<br />
Tag einen Einblick in das Schmiedehandwerk und Familie Braune<br />
versorgte die Zuschauer <strong>mit</strong> Wildspezialitäten.<br />
Die Teichsanierung ist schon lange ein Thema der beiden Familien.<br />
Natürlich möchten wir versuchen, <strong>mit</strong> gemeinschaftlicher<br />
Kraft der Einwohner unseres Dorfes, den Teich wieder zu einer<br />
Naturoase zum Verweilen zu entwickeln. Mit einer Teichsanierung<br />
oder Entschlammung und Hangbefestigung wird es nicht getan<br />
sein. Es fehlt ganz einfach das Grundwasser. Dahin gehen die<br />
ersten Untersuchungen. Wir sind aber bemüht, auch dieses kleine<br />
idyllische Fleckchen wieder herzustellen und hoffen, dass sich an<br />
dem Teich Kröte, Libelle & Co wieder wohl fühlen. Wir halten die<br />
Einwohner auf dem Laufenden und sind für jede Unterstützung<br />
und Hinweise dankbar. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Patenschaften für Bänke in unserer Natur<br />
In unseren Bürgerversammlungen letzten Monat wurde das Thema<br />
Bank-Patenschaften erneut angesprochen. Wir möchten nachfolgend<br />
den Artikel aus der April-Ausgabe 2012 nochmals veröffentlichen:<br />
Wer ärgert sich nicht über kaputte und eingewachsene Bänke in<br />
unserer schönen Umgebung. Bänke stehen meistens dort, wo man<br />
SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />
W<strong>Wiehe</strong>,<br />
iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
21<br />
einen guten Blick hat, wo man sich entspannen kann und auch<br />
unsere Natur genießen sollte. Nun stellen wir aber oftmals fest,<br />
dass Latten fehlen oder die Farbe abblättert. So entstand beim<br />
Ortsrundgang in Langenroda die Idee, „Bank – Paten“ zu gewinnen.<br />
Das ist nicht neu, denn solch eine Aktion gibt es bereits im<br />
Schlosspark <strong>Wiehe</strong>. Ich rufe hier<strong>mit</strong> alle Bürgerinnen und Bürger,<br />
Vereine und Einrichtungen auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen.<br />
Sagen Sie uns, welche Bank Sie in persönliche Patenschaft nehmen<br />
möchten. Das Material für die Reparatur stellen wir bei Bedarf<br />
zur Verfügung. Auf einem Schildchen wird die Patenschaft kenntlich<br />
gemacht. Schon jetzt freuen wir uns, über Ihr Interesse und<br />
bedanken uns dafür. Meldungen dazu werden bei Frau Uthleb<br />
(8920) oder Herrn Stelzer (89293) gern entgegengenommen.<br />
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang aber auch Beispiele<br />
benennen, dass es einige Bürger gibt, die selbstlos und ohne viel<br />
Worte Anlagen in unserer Flur pflegen und betreuen:<br />
Sitzgruppe am Hainborn - Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
Schieferspitze - Klaus Kathe und Eckhard Deckert<br />
Parkplatz - Familie Neuber<br />
Am Spannhügel u. a. - Familie Gläßer<br />
Rabenswald - Familie Hagemann und Fam. Krüger<br />
Bank am Bachweg - Ehepaar Staatz<br />
am Friedenseck - Jugendgruppe um Frau Jokisch,<br />
gemeinsam <strong>mit</strong> den<br />
Jagdpächtern des Jagdbogens 1<br />
Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Verschmutzung an der Alten Schule<br />
Es gibt immer wieder Einwohner in unserer <strong>Stadt</strong>, die die Worte<br />
Ordnung und Sauberkeit nicht richtig zuordnen können. Besondere<br />
Vorfälle wurden zwischen den Feiertagen an der Alten Schule<br />
in <strong>Wiehe</strong> von Mitarbeitern registriert. Sie zeigen, wie verantwortungslos<br />
junge Menschen <strong>mit</strong> öffentlichen Einrichtungen umgehen.<br />
Mit viel Liebe und Aufwendungen werden jährlich die Gebäude<br />
und Anlagen sowie das Umfeld, wie hier an der Alten Schule,<br />
durch unsere Senioren und die Heimatfreunde gepflegt.<br />
Aber scheinbar interessiert es einige Bürger nicht. Abfälle<br />
aller Art bis hin zur Notdurft sind dort zu finden. Sie sollten<br />
sich schämen! Es ist an dieser Stelle wünschenswert, wenn<br />
das Elternhaus seinen Einfluss auf ihre (z.T. schon volljährigen)<br />
Kinder ausüben würde.<br />
Wir von unserer Seite haben das Ordnungsamt und den Kontaktbereichsbeamten<br />
beauftragt, verstärkt an diesen Plätzen Kontrollen<br />
durchzuführen. D. Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Benutzung der Turnhalle<br />
Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der<br />
Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist Andrea Schäfer, Kölledaer<br />
Str. 12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90100.<br />
G. Holbe, Bürgermeisterin<br />
Kinder- und Jugendzeltlager<br />
In der Zeit vom 13.07.2013 – 20.07.2013 findet in diesem Jahr das<br />
Kinder- und Jugendzeltlager wieder in <strong>Wiehe</strong> statt. Kinder im<br />
Alter von 8 bis 15 Jahren haben die Möglichkeit daran teilzunehmen.<br />
Anmeldungen ab sofort bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>, Zimmer<br />
5, Frau Ummard, Tel.: 8923 <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>
22<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Übertritt in die Gymnasien<br />
Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung ist<br />
die Aufnahme an das Gymnasium sowie an das berufliche Gymnasium<br />
geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn<br />
die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der<br />
- Klassenstufe 4 der Grundschule,<br />
- nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw.<br />
Förderschule <strong>mit</strong> Regelschulteil<br />
- sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule<br />
in das Gymnasium<br />
-Schüler der Klasse 10 der Regelschule bzw. Förderschule <strong>mit</strong><br />
Regelschulteil<br />
aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten.<br />
Das Übertrittsverfahren wird für den Kyffhäuserkreis wie folgt<br />
festgelegt:<br />
1. Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium und<br />
für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt<br />
nur in der Woche vom 11. März bis 16. März 2013<br />
Öffnungszeiten für die Anmeldung in den Gymnasien bzw. im<br />
beruflichen Gymnasium geben u. g. Schulen gern telefonisch<br />
bekannt.<br />
Folgende Gymnasien bzw. berufliche Gymnasien im Kyffhäuserkreis<br />
nehmen Anmeldungen entgegen:<br />
- Staatliches Kyffhäuser-Gymnasium,<br />
06567 Bad Frankenhausen, Fritz-Brather-Straße 1<br />
Tel.: 034671 / 79300<br />
- Staatliches Gymnasium „Geschwister Scholl“,<br />
99706 Sondershausen, Güntherstraße 58<br />
Tel.: 03632 / 7114-0<br />
- Staatliches Gymnasium „Friedrich von Hardenberg“<br />
99718 Greußen, Friedrich-von-Hardenberg-Straße 79<br />
Tel.: 03636 / 703454<br />
- Klosterschule Roßleben, Staatlich anerkannte Ersatzschule<br />
06571 Roßleben, Klosterschule 5<br />
Tel.: 034672 / 98100<br />
- Berufliches Gymnasium im Staatlichen Berufsschulzentrum,<br />
99706 Sondershausen, Salzstraße 16<br />
Tel.: 03632 / 52290<br />
2. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende<br />
Unterlagen vorzulegen:<br />
- das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,<br />
- die Schullaufbahnempfehlung (wenn vorhanden) im Original,<br />
- bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten<br />
Eltern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,<br />
das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des<br />
alleinigen Sorgerechts.<br />
3. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch<br />
eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums<br />
vorliegen, muss in o. g. Anmeldewoche ein Antrag auf eine<br />
Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) gestellt werden.<br />
Die Aufnahmeprüfung findet für Schüler des Kyffhäuserkreises<br />
vom 16. bis 18. April 2013 zentral an ausgewählte<br />
Schulen des Schulamtsbereiches Nordthüringen statt. Die Schulen,<br />
an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden<br />
den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.<br />
4. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatlich<br />
anerkannten Ersatzschulen sind, müssen auch bei eventuell<br />
vorhandener Notenvoraussetzung oder Schullaufbahnemp-<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
fehlung für das Gymnasium an der Aufnahmeprüfung teilnehmen<br />
und diese bestehen.<br />
5. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen<br />
wir den Sorgeberechtigten, die Beförderungslinien<br />
des ÖPNV und die Entfernung zwischen Wohnung und Schule zu<br />
berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für<br />
das berufliche Gymnasium zu.<br />
6. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf<br />
ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen<br />
sind Umsetzungen nach Anmeldung möglich und<br />
zulässig.<br />
7. Alle Gymnasien im Landkreis bieten in der Klassenstufe 5 als 1.<br />
Fremdsprache Englisch an. Außerdem muss bei der<br />
Anmeldung eine zweite Fremdsprache gewählt werden. Ein Rechtsanspruch<br />
auf die Wahl einer bestimmten Fremd- sprache existiert<br />
nicht.<br />
8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums<br />
Sondershausen bietet die Fachrichtungen Wirtschaft<br />
und Technik (Spezialisierung Elektrotechnik) an. Abschluss ist in<br />
beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur).<br />
Nähere Informationen zum Beruflichen Gymnasium erhalten Sie<br />
direkt über das Berufliche Gymnasium bzw. im Internet unter: http:/<br />
/www.sbz-sondershausen.de<br />
Nähere Informationen zu den Regelungen sowie zur Anmeldung<br />
in der Anmeldewoche sind in den Gymnasien bzw. im beruflichen<br />
Gymnasium erhältlich. gez. Dr. Althaus, Schulamtsleiter<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />
und Forsten Süd<br />
Müllnerstr. 59<br />
06667 Weißenfels<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens<br />
Kahlwinkel-Lossa Verf. Nr. BLK 024<br />
Hier<strong>mit</strong> wird bekannt gegeben, dass der Beschluss des Amts für<br />
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 19.03.2008<br />
zur Einleitung des vorgenannten Verfahrens durch Urteil des<br />
Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen – Anhalt vom<br />
13.11.2012 aufgehoben wurde.<br />
Das Oberverwaltungsgericht entschied durch Urteil, dass die<br />
Einleitung eines kombinierten Verfahrens nach § 53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />
(LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I<br />
S.18418) in Verbindung <strong>mit</strong> § 86 FlurbG i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl.<br />
I S. 546) nicht zulässig ist, da die materiell-rechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Einleitung nach den §§ 53 ff. LwAnpG nicht vorliegen.<br />
Mit diesem Urteil ist zugleich der 1. Änderungsbeschluss zur<br />
Änderung des Verfahrensgebiets und des Verfahrensnamens in<br />
Kahlwinkel - Finne vom 08.01.2009 gegenstandslos.<br />
Weißenfels, d. 14.12.2012 gez. Ronneburg -Dienstsiegel-<br />
Verbrennzeiten im Kyffhäuserkreis<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom<br />
02.03.1993, zuletzt geändert am 03.08.2010, veröffentlicht am<br />
26.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 261), am<br />
27.08.2010 in Kraft getreten, legt das Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
folgende Verbrennzeiten fest.<br />
In der Zeit von Montag, den 18.02.2013 bis einschließlich Mittwoch,<br />
den 27.03.2013 darf trockener, unbelasteter Baum- und<br />
Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken<br />
anfällt, verbrannt werden.
Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten:<br />
1. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen<br />
untersagt. An Tagen <strong>mit</strong> widrigen Witterungsverhältnissen (wie<br />
z. B. Nebel oder Starkniederschlag) ist ein Verbrennen ebenfalls<br />
verboten.<br />
2. Der Baum- und Strauchschnitt muss trocken sein, dass er unter<br />
möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt.<br />
3. Es ist sicherzustellen, dass es keine Konflikte <strong>mit</strong> Brut- und<br />
Setzzeiten gibt.<br />
4. Der für die Verbrennung vorgesehene trockene Baum- und<br />
Strauchschnitt ist un<strong>mit</strong>telbar vor der Entzündung umzulagern,<br />
um zu verhindern, dass Kleintiere (z. B. Igel), die unter dem Stapel<br />
Schutz gesucht haben, <strong>mit</strong> verbrannt werden.<br />
5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />
durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />
und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist<br />
das Feuer zu löschen.<br />
6. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />
anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />
Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder <strong>mit</strong> Schutz<strong>mit</strong>teln<br />
behandelte Hölzer benutzt werden.<br />
7. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
- 1,5 km zu Flugplätzen<br />
- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />
- 100 m zu Lagern <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />
sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen <strong>mit</strong> leicht entzündlichem<br />
Bewuchs<br />
- 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in<br />
denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />
(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu<br />
berücksichtigen sind<br />
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden <strong>mit</strong> weicher<br />
Überdachung sowie zu Gebäuden <strong>mit</strong> brennbaren Außenverkleidungen<br />
- 5 m zur Grundstücksgrenze.<br />
8. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind <strong>mit</strong><br />
einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />
<strong>mit</strong> Erde abzudecken oder <strong>mit</strong> Wasser zu löschen.<br />
9. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen<br />
und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />
10. In der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht<br />
gestattet. Dies gilt nicht für die Ortsteile der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen.<br />
Die Allgemeinverfügung wird unter Auflagen- und Widerrufsvorbehalt<br />
erlassen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706<br />
Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />
Antje Hochwind, Landrätin<br />
Änderungen im Schwerbehindertenrecht<br />
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
hat auf die ab 01. Januar 2013 geltenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht<br />
hingewiesen. Demnach kann <strong>mit</strong> Beginn des<br />
kommenden Jahres der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat<br />
ausgestellt werden. Für Thüringen ist die Ausgabe<br />
SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />
W<strong>Wiehe</strong>,<br />
iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
23<br />
der neuen Ausweise allerdings erst ab 2014 geplant. Zudem gibt<br />
es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr.<br />
Den genauen Zeitpunkt der Umstellung auf den<br />
neuen Schwerbehindertenausweis legt jedes Bundesland eigenständig<br />
fest. Die alten Ausweise bleiben in Thüringen weiterhin<br />
gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiter <strong>mit</strong> dem alten<br />
Ausweis in Anspruch genommen werden. Im Freistaat ist die<br />
Ausgabe der neuen Schwerbehindertenausweise erst ab 2014<br />
vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur<br />
noch die neuen Ausweise ausgestellt. Der neue Ausweis ist<br />
spürbar benutzerfreundlicher, er ist so handlich wie der Führerschein<br />
oder die Bankkarte. Blinde Menschen können ihren neuen<br />
Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille- Schrift erkennen.<br />
Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung ist auch in englischer<br />
Sprache enthalten.<br />
Zum 01. Januar 2013 gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung<br />
im öffentlichen Personenverkehr. Die seit 1984 unveränderte<br />
Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen<br />
im öffentlichen Personenverkehr wird von monatlich fünf<br />
auf sechs Euro angehoben. Das bedeutet jährliche Kosten von 72<br />
Euro bzw. halbjährlich 36 Euro. Einkommensschwache – also<br />
insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen<br />
aus der Grundsicherung – sowie blinde und hilflose Menschen<br />
sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.<br />
Dr. Thiele, Pressereferent des Landratsamtes Sondershausen<br />
Jugendschutzbeauftragter des Kyffhäuserkreises<br />
Was ist der Einsatzbereich/ welche Aufgaben betreuen Sie?<br />
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und<br />
schützen, indem es den Zugang zu gesundheitsgefährdenden<br />
Produkten, zu Kinofilmen und Medien auf Bildträgern sowie<br />
Aufenthalte an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit an bestimmte<br />
Altersstufen bindet. Dadurch unterstützt das Gesetz Eltern bei<br />
der verantwortungsbewussten Wahrnehmung der Erziehung ihrer<br />
Kinder. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich<br />
ausschließlich an volljährige Personen, insbesondere an Gewerbetreibende,<br />
Veranstalter und deren Beschäftigte. Sie richten sich<br />
nicht an Kinder und Jugendliche, denn sie sind hier diejenigen, die<br />
es zu schützen gilt. Das Jugendschutzgesetz hat drei Schwerpunkte:<br />
Jugendschutz in der Öffentlichkeit<br />
Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten,<br />
die der Allgemeinheit zugänglich sind; zum Beispiel Geschäfte,<br />
Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Spielhallen, Straßen und öffentliche<br />
Plätze. Als öffentlich gelten auch Räume und Orte, wenn dort<br />
Eintrittsgeld zu zahlen ist oder wenn vorher nicht klar ist, wer dabei<br />
sein wird. Für nicht-öffentliche, private Veranstaltungen oder<br />
Vereinsfeiern gilt das Gesetz nicht.<br />
Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol<br />
Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken<br />
und Lebens<strong>mit</strong>teln gesundheitsgefährdend ist, enthält das<br />
Jugendschutzgesetz Regelungen zur Altersfreigabe dieser Waren.<br />
Jugendschutz im Bereich der Medien<br />
Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche<br />
Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft Kinofilme,<br />
darüber hinaus auch Videos sowie Computer- und Videospiele,<br />
soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen<br />
(also auf CD, DVD, Videokassette). Dabei unterscheidet das<br />
Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und<br />
Fortsetzung nächste Seite
24<br />
Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung<br />
gefährden können. Für den Bereich von Rundfunk (Radio und<br />
Fernsehen) und Online-Medien (z. B. Internet) regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />
der Länder (JMStV) entsprechende<br />
Zugangsbeschränkungen bzw. Vorgaben für Anbieter.<br />
Ist das eine halbe oder Vollzeitstelle als Jugendschutzbeauftragter?<br />
Ich selbst habe eine Vollzeitanstellung im Jugend- und Sozialamt,<br />
welche aber zu je 50% geteilt ist für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen<br />
sowie den gesetzlichen Jugendschutz.<br />
Warum wurde diese Stelle geschaffen?<br />
Die Stelle des gesetzlichen Jugendschutzbeauftragten wurde an<br />
sich nicht neu geschaffen. Sie ist per Gesetz bestimmt. Bislang<br />
wurden die Kontroll- und Ahndungsaufgaben durch die Ordnungsverwaltung<br />
<strong>mit</strong> ausgeführt. Jedoch zeigte sich, dass diese<br />
einen Aufwand erfordern, der fachlich wieder durch das Jugendund<br />
Sozialamt zu erfüllen ist. Die grundgesetzliche Verankerung<br />
erfolgt im Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), der das elterliche<br />
Erziehungsrecht sichert. Aus dem Spannungsverhältnis zwischen<br />
den Rechten des Kindes, der Verantwortung der Eltern und dem<br />
staatlichen Wächteramt ergibt sich der Auftrag Jugendhilfe, der<br />
u. a. im § 1 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und<br />
Jugendhilfe (SGB VIII) maßgeblich verankert ist. Mit der Einführung<br />
des § 8a SGB VIII erfolgte eine weitere Konkretisierung des<br />
Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohls, zu dem<br />
landes(fach)politisch bereits Maßnahmen entwickelt worden sind,<br />
die in den Leitlinien nicht gesondert ausgewiesen werden. Der<br />
erzieherische Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe der Träger<br />
der öffentlichen und freien Jugendhilfe ergibt sich aus den Bestimmungen<br />
des § 14 SGB VIII. Zur Sicherstellung des Schutzes von<br />
Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit enthält das Jugendschutzgesetz<br />
(JuSchG) ein Regelwerk für das Zusammenleben<br />
der Gemeinschaft in der Öffentlichkeit. Der „Staatsvertrag<br />
über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in<br />
Rundfunk und Telemedien“ – Jugendmedienschutz- Staatsvertrag<br />
- (JMStV) regelt die Aufsicht über den privaten und den<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Gesetz zum Schutze der<br />
arbeitenden Jugend (JArbSchG) stellt als bundeseinheitliches<br />
arbeitsweltbezogenes Gesetz den altersspezifischen Arbeitsschutz<br />
für Kinder und Jugendliche sicher. Es beinhaltet sowohl Beschäftigungsverbote<br />
als auch Regelungen, z. B. über Arbeitszeiten,<br />
Ruhepausen und ärztliche Untersuchungen. Diese bundesrechtlichen<br />
Regelungen erhalten durch landesrechtliche Bestimmungen<br />
eine Konkretisierung. Im Artikel 19 Abs. 1 der Thüringer<br />
Verfassung wird Kindern und Jugendlichen das Recht auf eine<br />
gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie<br />
der Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung,<br />
Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zugesichert. Die Zuständigkeiten<br />
im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sind u. a. im<br />
§ 20 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz<br />
(ThürKJHAG) geregelt. Seit dem 1. August diesen Jahres bin ich<br />
als gesetzlicher Jugendschutzbeauftragter eingesetzt. Für den<br />
präventiven Jugendschutz ist bei uns im Landratsamt für den<br />
Kyffhäuserkreis Frau Katharina Töppe zuständig. Kürzlich fanden<br />
unter ihrer Leitung bereits zum vierten Mal die Jugendpräventionstage<br />
für Schüler der 8. Klassen statt.<br />
Wo wird das künftige Einsatzgebiet -hauptsächlich- sein?<br />
Meine Zuständigkeit liegt im gesamten Kyffhäuserkreis. Schwerpunkte<br />
werden je nach Vorkommnissen gesetzt. Vorerst gilt es, in<br />
Gesprächen <strong>mit</strong> Gewerbetreibenden, Veranstaltern und deren<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
Beschäftigten sensibilisierend den Jugendschutz nahe zu legen.<br />
Hier und da gibt es sicher Aufklärungsarbeit zu leisten.<br />
Wo liegen die Brennpunkte und warum sind sie es?<br />
Zurzeit sind einige Bereiche in Sondershausen seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
benannt wurden. In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem <strong>Stadt</strong>jugendpfleger<br />
(Herr Makrinius), dem <strong>Stadt</strong>jugendring (Herr Gothe),<br />
dem Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong> und der Polizeiinspektion Sondershausen<br />
finden regelmäßig Treffen statt, um u.a. die Situationen<br />
im <strong>Stadt</strong>bereich in Augenschein zu nehmen und gemeinsam<br />
Lösungsansätze zu finden. Die Gründe für mögliche Brennpunkte<br />
sind unterschiedlicher Art. Zum einen spielen sicher auch sozialgesellschaftliche<br />
Probleme, wie Arbeitslosigkeit oder Schulverweigerung,<br />
eine Rolle.<br />
Haben sich die Brennpunkte verlagert?<br />
Da ich diesbezüglich noch keine Erfahrungswerte habe, kann ich<br />
dies nicht <strong>mit</strong> Sicherheit beantworten. Aus meinem persönlichen<br />
Empfinden heraus, denke ich, dass eine Verlagerung stattgefunden<br />
hat. Mittlerweile kann man beobachten, dass teilweise der<br />
Respekt voreinander geschwunden und die Gewaltbereitschaft<br />
gestiegen ist.<br />
Gibt es diese Stelle jetzt das erste Mal?<br />
Nein. Bis vor ca. fünf Jahren wurden die Aufgaben des gesetzlichen<br />
Jugendschutzes von einem Mitarbeiter des Jugendamtes als<br />
halbe Stelle wahrgenommen. Danach wurden sie von der Ordnungsverwaltung<br />
unseres Landratsamts durchgeführt.<br />
In welchem Bereich waren Sie vorher tätig?<br />
Meine bisherigen Tätigkeitsbereiche befanden sich größten teils<br />
im sozialen Bereich. Zuletzt war ich als Integrationshelfer für eine<br />
Schülerin <strong>mit</strong> Behinderung eingesetzt. Diese Tätigkeit beinhaltete<br />
die Betreuung während der Schulzeit in einem Förderzentrum<br />
(einschließlich des Schulweges). Als Integrationshelfer stellt man<br />
für den Betroffenen ein Hilfs- und ein Kommunikations<strong>mit</strong>tel dar<br />
und unterstützt ihn bzw. sie, die klassenbezogenen Angebote des<br />
Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten. So half ich auch bei<br />
lebenspraktischen Verrichtungen und unterstützte ganz allgemein<br />
bei der Orientierung im Schulalltag.<br />
Jeffrey Schulz, LRA Kyffhäuserkreis<br />
Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />
Braucht <strong>Wiehe</strong> einen Badeverein?<br />
Wie in der Presse öfters zu lesen, ist die Unstrutregion im nordöstlichen<br />
Teil des Kyffhäuserkreises schon gut <strong>mit</strong> Bädern versorgt.<br />
Diese kommunalen Bäder werden meist durch Fördervereine finanziell<br />
unterstützt. Nun ist die Frage erlaubt: Braucht die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wiehe</strong> auch noch einen Badeverein?<br />
Nach zwei Jahren Bauzeit in den Jahren 1956 bis 1958 durch<br />
fleißige, ehrenamtlich tätige Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> konnte die<br />
Eröffnung am 01. Mai 1958 gefeiert werden. Danach entwickelte<br />
sich das Bad prächtig. Nach der Wende konnten umfangreiche<br />
Sanierungen vorgenommen und vor kurzem ein behindertengerechter<br />
Zugang zum großen Becken realisiert werden. Leider<br />
wurde der Druck seitens der Aufsichtsbehörden auf die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
so erhöht, dass eine Eröffnung des Freibades in 2013<br />
nicht mehr zu finanzieren ist. Nun sind wieder einmal die Bürger der<br />
<strong>Stadt</strong> gefragt. Überlegungen außerhalb der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
wurden angestellt, wie ein Badebetrieb realisiert werden kann.<br />
Viele Ideen, unter anderem auch einer eingetragenen Genossenschaft,<br />
wurden durchgesprochen. Letztendlich fiel die Entscheidung,<br />
einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Die Vorteile<br />
liegen auf der Hand. Gelder – und darum geht es in der heutigen
Zeit leider nur noch - können z. B. über Spenden eingesammelt<br />
werden. Der Verein kann diese Gelder zu 100% und ohne Umwege<br />
in den Erhalt & Ausbau des Badebetriebes investieren. Ziel soll<br />
es sein, eine Begegnungsstätte zu schaffen, in der sich Jung & Alt,<br />
Singles und Familien treffen können, um sich fit zu halten sowie<br />
den stressigen, viel zu schnellen Alltag mal zu vergessen. Ein<br />
kleiner aber feiner Kurzurlaub also!<br />
Auf welche Antwort kommen Sie beim Lesen dieser Zeilen? Wir<br />
sind gespannt und würden diese gern zur Gründungsveranstaltung<br />
des Vereins „Familienbad Hohe Schrecke“ hören. Die Veranstaltung<br />
beginnt am 23.02.2013 um 19:00 Uhr und findet im <strong>Stadt</strong>park<br />
<strong>Wiehe</strong> statt. Zukünftige Termine und Veranstaltungen finden<br />
Sie unter http://bad.stadt-wiehe.de. Dirk Köhler<br />
SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />
W<strong>Wiehe</strong>,<br />
iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
Evangelische Gottesdienste<br />
16. Febr. 11.00 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Pfarrer Lucke,<br />
Gottesdienst zur Diamantenen Hochzeit<br />
von Klaus und Martha Markscheffel<br />
23. Februar 16.45 Uhr Abfahrt nach Allstedt<br />
17.00 Uhr Allerstedt, Pfarrer Lucke<br />
01. März 18.00 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Weltgebetstag der<br />
Frauen, Pfarrer Blume<br />
17. März 09.30 Uhr Kloster Donndorf,<br />
Abendmahlsgottesdienst zur Ältesten- und<br />
Ehrenamtlichenrüste des Probstsprengels<br />
Halle-Wittenberg<br />
Vakanzvertreter:<br />
Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />
Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail: klemensniemann@gmail.com<br />
Bürozeiten im Pfarramt <strong>Wiehe</strong>, Markt 10, dienstags: 8.00 – 12.00<br />
Uhr<br />
Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221 E-Mail: pfarramtwiehe@aol.com<br />
Frau Launicke<br />
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>Wiehe</strong>:<br />
M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899<br />
Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />
Weltgebetstag der Frauen<br />
Freitag, 01. März 2013 um 18.00 Uhr<br />
„Ich war fremd – ihr habt mich aufgenommen.“ Das Motto des<br />
diesjährigen Weltgebetstages steht für Offenheit gegenüber dem<br />
Anderen, für Vielfalt und kulturelle Bereicherung durch Austausch.<br />
Frankreich ist <strong>mit</strong> vielen Regionen der Welt über seine<br />
Kolonialgeschichte verknüpft. Die Verbindungen der Vergangenheit<br />
sind auch heute nicht zu übersehen. Viele Migranten stammen<br />
aus den ehemaligen Kolonien.Wir laden Sie herzlich ein, Frankreich<br />
und die Frauen dort kennenzulernen. Im Gemeinderaum in<br />
<strong>Wiehe</strong> wollen wir am 1. März ab 18:00 Uhr gemeinsam beten,<br />
singen und genießen. Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong><br />
Katholische Gottesdienste<br />
So., 17. Februar 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Heilige Messe<br />
So., 24. Februar 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Wortgottesfeier<br />
So., 03. März 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Wortgottesfeier<br />
Sa., 09. März 17.00 Uhr Donndorf, Heilige Messe<br />
So., 17. März 08.30 Uhr <strong>Wiehe</strong>, Heilige Messe<br />
Änderungen werden vorbehalten!<br />
Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />
künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />
3390. Pfarrer Christian Bock<br />
Zum Geburtstag<br />
25<br />
in <strong>Wiehe</strong><br />
03.03. Dehmel, Erika 82<br />
03.03. Schaupeter, Lothar 68<br />
06.03. Braasch, Gisela 71<br />
11.03. Müller, Hans 72<br />
12.03. Krosse, Dietmar 69<br />
13.03. Hoppe, Harald 74<br />
15.03. Arnhold, Gisela 69<br />
15.03. Koch, Rosemarie 78<br />
16.03. Füchsel, Gesa 69<br />
16.03. Hilbrecht, Hans 75<br />
16.03. Mauf, Erika 81<br />
17.03. Reissner, Irene 71<br />
17.03. Ruppe, Irene 83<br />
18.03. Rische, Ruth 77<br />
21.03. Steineck, Wanda 77<br />
22.03. Langheinrich, Rudi 80<br />
23.03. Markscheffel, Marta 79<br />
23.03. Mauf, Hans 71<br />
25.03. Weber, Irmhild 69<br />
25.03. Wichert, Benno 73<br />
26.03. Ruppe, Ruth 84<br />
27.03. Puplick, Irmgard 72<br />
28.03. Entschel, Doris 71<br />
28.03. Pätz, Sigrid 71<br />
29.03. Krüger, Klaus 73<br />
31.03. Gesell, Margret 71<br />
31.03. Kirchner, Hildegard 78<br />
in Garnbach<br />
02.03. Rammelt, Elisabeth 72<br />
12.03. Krüger, Irmgard 90<br />
30.03. John, Otto 93<br />
in Langenroda<br />
01.03. Weber, Edelgard 69<br />
02.03. Meinert, Erhard 73<br />
03.03. Dittmann, Elfriede 74<br />
08.03. Thiele, Elsbeth 82<br />
19.03. Petzoldt, Anneliese 90<br />
in Donndorf<br />
09.03. Pieper, Monika 66<br />
14.03. Stoye, Heide Maria 72<br />
17.03. Friedrich, Dagmar 71<br />
26.03. Schaube, Erhard 79<br />
27.03. Landgraf, Regina 65<br />
28.03. Müller, Lothar 66<br />
30.03. Schumann, Günter 72<br />
in Kleinroda<br />
04.03. Ruppe, Hans-Ulrich 78<br />
06.03. Abicht, Isolde 84<br />
24.03. Hoffmann, Thea 77<br />
in Kloster-Donndorf<br />
01.03. Giehl, Herta 89<br />
07.03. Baber, Helmut 83<br />
10.03. Nitsche, Katharina 77<br />
19.03. Schmidt, Rolf 74<br />
20.03. Andrae, Ilse Mathilde 90<br />
20.03. Etzrodt, Helga 74<br />
23.03. Grünewald, Erika 77<br />
26.03. Kohlschreiber, Ursula 83<br />
27.03. Keil, Jochen 67<br />
Herzlichen Glückwunsch!
26<br />
Am Samstag, dem 02.02.2013 fand im <strong>Stadt</strong>park der alljährliche<br />
Seniorenfasching des WCC e.V. statt. Die Veranstaltung lockte so<br />
viele Senioren aus <strong>Wiehe</strong> und den umliegenden Gemeinden an,<br />
dass im Scherz kurzfristig darüber nachgedacht wurde, im nächsten<br />
Jahr einen Kartenvorverkauf zu starten. Das kurzweilige<br />
Programm des <strong>Wiehe</strong>schen Carneval Clubs begeisterte das Publikum<br />
und mehrere Zugaben waren die Folge. Am darauf folgenden<br />
Sonntag startete pünktlich um 15:00 Uhr der Kinderfasching.<br />
Auch hier konnten viele Kinder, Eltern und Großeltern begrüßt<br />
werden. In dem speziell von Kindern für Kinder gestalteten Programm,<br />
u.a. <strong>mit</strong> Tänzen, Pfannkuchenwettessen, Tauziehen u.v.m.<br />
verging der <strong>Nach<strong>mit</strong>tag</strong> viel zu schnell. Der Elferrat des WCC e.V.<br />
bedankt sich bei allen, die zu diesem unterhaltsamen Faschingswochenende<br />
beigetragen haben. Der Vorstand des WCC e.V.<br />
Veranstaltungen im Seniorenclub<br />
15.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
18.02. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
18.02. 14.00 Uhr Blättern in der Vergangenheit<br />
19.02 14.00 Uhr Kraftfahrerschulung<br />
19.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
20.02. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
20.02. 14.00 Uhr Vortrag von Schw. Elisabeth<br />
21.02. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
21.02. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />
22.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
25.02. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
25.02. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />
26.02. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
27.02. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
27.02. 14.00 Uhr Spielnach<strong>mit</strong>tag<br />
28.02. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
28.02. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />
01.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
04.03. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
04.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
05.03. 14.00 Uhr Verkehrswacht<br />
06.03. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
06.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
07.03. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
07.03. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />
08.03. Frauentagsfahrt<br />
11.03. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
11.03. 14.00 Uhr Blättern in der Vergangenheit<br />
12.03. 14.00 Uhr Fahrt zur Kirche nach Nausitz<br />
13.03. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
13.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe<br />
14.03. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
14.03. 14.00 Uhr Gymnastik <strong>mit</strong> Frau Lindner<br />
15.03. 14.00 Uhr Unterhaltungsnach<strong>mit</strong>tag<br />
Rammelt, Seniorenclub<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
Senioren- und Kinderfasching Vorhaben der Heimatfreunde<br />
Am 19. Januar hatte der Vorstand zur diesjährigen Hauptversammlung<br />
eingeladen, in der nach Berichten über das vergangene Jahr,<br />
auch die Vorhaben für das neue Jahr 2013 vorgestellt und beraten<br />
wurden. So sind z.B. monatliche Plauderstunden <strong>mit</strong> einem bestimmten<br />
Thema, Rad- und Fußwanderungen, Exkursionen nach<br />
Halle, Apolda und Weimar zu bedeutenden Ausstellung sowie<br />
Theaterfahrten in das DNT Weimar geplant.<br />
Ende Mai fahren 20 Heimatfreunde für 3 Tage nach Quedlinburg<br />
und Halberstadt, am 15. September ist eine Busfahrt zur Burgruine<br />
Hanstein und nach Heiligenstadt gebucht. Hierfür sind noch<br />
mehrere Plätze frei. Ein besonderes Anliegen ist die weitere Betreuung<br />
des Heimatmuseums in der Alten Schule, wo auch Leihgaben<br />
von alten Fotos, Schriften und Gegenständen ausgestellt werden.<br />
Zurzeit werden Zeichnungen von Schülern der Klasse 4 gezeigt.<br />
In den Schulferien können Schüler verschiedene physikalische<br />
Experimente erproben. Auch für das Erlernen der Sütterlinschrift<br />
sind Übungen vorgesehen.<br />
Der Vorstand lädt zum Besuch und zum Mitmachen ein. Auch<br />
Nicht<strong>mit</strong>glieder sind willkommen. Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
Geisterstunde zum Thema Holz<br />
Das neue Jahr befindet sich bereits in seinem zweiten Monat und<br />
es wird für den Förderverein Schloss <strong>Wiehe</strong> e.V. als Veranstalter<br />
höchste Zeit, dass auch die Geister im Schlossgewölbe wieder im<br />
Rahmen ihrer traditionellen „Geisterstunde“ bewegt werden. Als<br />
geistiger Vater und Referent konnte zum Thema „Holz lebt – auch<br />
unser Bauholz !?“ Herr Selmar Petzoldt aus Langenroda gewonnen<br />
werden. Herr Selmar Petzoldt ist Diplomingenieur und seit<br />
mehr als 20 Jahren als Holzsachverständiger selbstständig tätig.<br />
Sein weithin anerkanntes Fachwissen, gepaart <strong>mit</strong> ca. 4 Jahrzehnten<br />
Berufserfahrung, hat auch in der Wissenschaft anerkannte<br />
Spuren hinterlassen, in denen nunmehr auch Sie als Besucher<br />
unserer „Geisterstunde“ im Schloss <strong>Wiehe</strong> an seiner Hand und für<br />
jedermann verständlich, untermalt <strong>mit</strong> vielen interessanten Fotos<br />
am Freitag, dem 15. Februar 2013, um 19.00 Uhr im Gewölbekeller<br />
von Schloss <strong>Wiehe</strong> wandeln können. Wir werden unsererseits als<br />
Veranstalter den abendlichen Vortrag <strong>mit</strong> geistvollen Getränken<br />
(Rotwein und Weißwein, auf Wunsch aber auch Wasser) begleiten<br />
und so<strong>mit</strong> versuchen, auch Ihren Geist in Schwingungen zu<br />
versetzen und in die Gesprächsrunde <strong>mit</strong> einzubringen. Der Eintritt<br />
wird Ihnen leicht gemacht, weil auf Eintritts- und Bewirtungsgeld<br />
von uns als Veranstalter verzichtet wird. Traditionell wird lediglich<br />
beim Heimgang am Opferstein für den Erhalt von Schloss <strong>Wiehe</strong><br />
um eine Spende gebeten, welche das sanierungsbedürftige Schloss<br />
und ihr Bauherr <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> bitter nötig haben.<br />
W. Willo<strong>mit</strong>zer, Vorsitzender Förderverein Schloss <strong>Wiehe</strong> e.V.<br />
Weltwassertag am 22. März<br />
Jährlich findet am 22. März der Weltwassertag statt. Die Generalversammlung<br />
der Vereinten Nationen erklärt das Jahr 2013 zum<br />
Internationalen Jahr der Zusammenarbeit im Wasserbereich. Der<br />
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt am 22.<br />
März 2013 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Tag der<br />
offenen Tür durch. Folgende Anlagen können in dieser Zeit<br />
besichtigt werden:<br />
- Kläranlage Artern (Am Westbahnhof)<br />
- Kläranlage Bad Frankenhausen (Seehäuser Straße)<br />
- Kläranlage Roßleben (Wendelsteiner Straße)<br />
Bartels, Werkleiter KAT, Sitz Artern
Haus- und Straßensammlung<br />
Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V., als selbstständige<br />
Organisation im PARITÄTischen Landesverband Thüringen,<br />
führt in der Zeit vom 18. März 2013 bis zum 2. April 2013 in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wiehe</strong> und der Gemeinde Donndorf eine durch das Thüringer<br />
Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und Straßensammlung<br />
durch. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“ e. V. ist als<br />
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten<br />
der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit Ihrer Spende<br />
unterstützen Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit<br />
zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten<br />
und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und<br />
Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen<br />
und Projekte werden Ihre Spenden vor allem für zusätzliche<br />
Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer Maßnahmen<br />
genutzt. Die Personen, die <strong>mit</strong> der Sammlung beauftragt sind,<br />
führen zur Entgegennahme von Geldspenden nummerierte, abgesiegelte<br />
Sammellisten <strong>mit</strong> sich.<br />
Die erste Seite der Liste weist den Namen des Veranstalters, den<br />
Namen des Sammlers sowie die genehmigte Sammlungszeit und<br />
den Sammlungszweck auf. Der „THEPRA Landesverband Thüringen“<br />
e. V. dankt allen Spendern für die Unterstützung unserer<br />
Arbeit zum Wohle und im Interesse der Menschen unserer Region.<br />
THEPRA Landesverband Thüringen e. V.<br />
Neue kostenlose Broschüre<br />
Braunsroda: Ob Kräuterwanderung, Yoga in der Natur, Erkundung<br />
des dörflichen Lebens oder Abenteuertour für Kinder – die<br />
Natur- und Landschaftsführer der hohen Schrecke haben passgenaue<br />
Führungsangebote entwickelt. Diese können nun von Gruppen,<br />
Familien oder auch einzelnen Wanderern gebucht werden.<br />
Ebenso stehen die Natur- und Landschaftsführer den Gastronomen<br />
und Übernachtungsanbietern als Partner zur Verfügung, um<br />
ein Angebotspaket zu schnüren. Alle Kontaktdaten sowie weitere<br />
Informationen finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Buchen<br />
sollst du suchen – Natur- und Landschaftsführer in der Hohen<br />
Schrecke“. Diese ist erhältlich in den Gemeindeverwaltungen, der<br />
Touristinformation in <strong>Wiehe</strong> und im Projektbüro in Braunsroda.<br />
Ab 2013 wird auch das Angebot des Regionalen Bauernmarktes<br />
in Braunsroda um eine Naturführung erweitert. Auf den Bauernmärkten<br />
von April bis Oktober findet jeweils um 10.30 Uhr eine<br />
Naturführung statt. Start: Gutshof von Bismarck, Preis: 5,50 Euro<br />
pro Person, Dauer: 2 bis 2,5 Stunden.<br />
Christin Kellner, Regionalmanagement Hohe Schrecke<br />
Sternsinger im Rathaus<br />
Sternsinger besuchten am 15.01.2013 die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Wiehe</strong>. Die als Heilige drei Könige verkleideten Mädchen und<br />
Jungen sammeln singend Spenden für Kinderhilfsprojekte in<br />
Tansania und für Not leidende Kinder auf der ganzen Welt.<br />
SSSS<strong>Stadt</strong>bote tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>Wiehe</strong>,<br />
W<strong>Wiehe</strong>,<br />
iehe, iehe, iehe, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
Goldener Meisterbrief<br />
27<br />
Glückwünsche überbrachte Bürgermeisterin Dagmar Dittmer<br />
am 16.01.2013 an Rolf Schöne zum Erhalt des goldenen Meisterbriefes.<br />
Die Würdigung erhielt er von der Erfurter Handwerkskammer<br />
für das Böttcherhandwerk, das er seit 50 Jahren<br />
ausübt. Foto: SBW<br />
Die Schützengilde<br />
Es war vor 500 Jahren, als die bereits bestehende Armbrust-<br />
Schützengilde von <strong>Wiehe</strong> eine Einladung zum Schützenhof nach<br />
Frankenhausen erhielt. Die Schützen hatte ursprünglich die Aufgabe,<br />
die <strong>Stadt</strong> vor Überfällen <strong>mit</strong> Raub und Brandschatzungen zu<br />
schützen. Erst später diente der Verein der sportlichen Freizeitbetätigung.<br />
Mit einer kleinen Ausstellung könnte an das Jubiläum der Schützen<br />
und ihrem Schützenhaus erinnert werden, wenn uns Bürger<br />
alte Fotos, Schriften, Königsscheiben und andere Dokumente<br />
leihweise zur Verfügung stellen würden. Heimatfreunde <strong>Wiehe</strong><br />
An die Friedhofsnutzer<br />
Hier<strong>mit</strong> möchten wir Sie bitten, die Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />
(FUG) für das Jahr 2012 noch zu überweisen bzw. im Pfarrbüro in<br />
<strong>Wiehe</strong>, Markt 10, dienstags von 8.00-12.00 Uhr, einzuzahlen.<br />
FUG Donndorf:<br />
Einzel- und Urnengrab: 11,00 Euro,<br />
Doppelgrab: 22,00 Euro<br />
FUG Langenroda:<br />
Einzel- und Urnengrab: 10,50 Euro,<br />
Doppelgrab: 21,00 Euro<br />
Kontonummer: 340 000 3610 bei der Kyffhäusersparkasse,<br />
BLZ: 820 550 00<br />
Verwendungszweck: FUG Donndorf bzw. Langenroda<br />
Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong>, Gemeindekirchenrat<br />
Wetterverlauf vom 01.01. – 31.01.2013<br />
* Niederschlag fielen 32,5 Liter.<br />
* Wind hatten wir an 26 Tagen, davon 6 Tage Starkwind <strong>mit</strong> Böen<br />
am 04.01., 29.01. und 30.01.<br />
* Nebel gab es am 15.01.<br />
* Schnee lag vom 12.01. bis 27.01.<br />
* Gewitter gab es am 30.01. und 31.01.<br />
Bauernregel: Je frostiger der Januar, desto freundlicher das Jahr.<br />
Wetterbeobachter Donndorf
28<br />
Impressum<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote<br />
<strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong> <strong>Wiehe</strong><br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong><br />
Gemeinde Donndorf<br />
Verlag: Unstrut-Verlag <strong>Wiehe</strong> GmbH,<br />
Im Gewerbegebiet 1,<br />
06571 <strong>Wiehe</strong>;<br />
Fon: 6968-0<br />
Geschäftsführer:<br />
Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />
für Text und Anzeigen).<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />
die Bürgermeister<br />
Anzeigenleitung:<br />
Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />
Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />
Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />
Telefon: 90567<br />
Der <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong> erscheint monatlich<br />
<strong>mit</strong> einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />
Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />
an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> einschließlich<br />
der Ortsteile Langenroda,<br />
Garnbach und Hechendorf und an die<br />
Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />
Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />
Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />
Verbindung <strong>mit</strong> unseren allgemeinen und<br />
zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />
Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />
Euro;<br />
Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />
und Versandkosten.<br />
Texte, insbesondere Termine werden<br />
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />
veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />
für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />
und Anzeigen.<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />
100-jährigen Bestehen der Feuerwehr <strong>Wiehe</strong> - Teil 4<br />
„Hurra – die Schule brennt“, das ist der Titel eines<br />
bekannten Filmes. Darüber freuen sich alle Kinder der<br />
Welt, nicht nur im Film. Der Ruf „Die Schule brennt“<br />
schallte am 1. Juli 1931 gegen 18.00 Uhr durch <strong>Wiehe</strong>. Die<br />
Kinder waren schon froh, die Ferien hatten ja noch nicht<br />
begonnen. Natürlich brannte es nicht in Wirklichkeit, eine<br />
Übung war angesetzt, weil einige Tage vorher in Donndorf<br />
bei einem Einsatz mangels Saugkorb die Spritze keine befriedigende<br />
Leistung gebracht hatte. Die Ursache waren Fremdkörper, die <strong>mit</strong> dem<br />
Wasser eben ohne Saugkorb aufgenommen wurden. Trotz Arbeits- und<br />
Erntezeit waren 40 Kameraden zur Stelle, also 60 % der Mannschaft, was<br />
den Wehrführer und den Bürgermeister besonders freute. Rettungsmannschaften<br />
<strong>mit</strong> Rauchmasken retteten einige Kinder. An Seilen wurden<br />
mehrere Jungen aus dem oberen Stockwerk herabgelassen. Die große<br />
Leiter kam zum Einsatz, um das Feuer von oben <strong>mit</strong> kräftigem Strahl zu<br />
bekämpfen. Zeitweilig waren 6 Schlauchleitungen unter Wasser. Während<br />
der ganzen Übung funktionierte die Motorspritze einwandfrei,<br />
natürlich <strong>mit</strong> dem erwähnten Saugkorb. Eine erste Bestimmung ging an die<br />
Dörfer: Jede Gemeinde hat für geeignete Wasserentnahmestellen zu<br />
sorgen. Diese Übung kam unvermutet und wurde vom Kreisbrandmeister<br />
Steinkopf angeordnet. Er war persönlich in <strong>Wiehe</strong>. Besonders die Landwirte<br />
wurden anschließend ermahnt, die „Feuerordnung“ zu beachten.<br />
Das erfolgte in der Regel durch Mitteilung in der „Goldenen Aue“ und<br />
„Finne“. „Landwirte, denkt an alles“, so lautete der Aufruf, der besonders<br />
in der Erntezeit das Einhalten folgender Vorschriften beinhaltete: Bleibt<br />
<strong>mit</strong> offenem Licht den Boden und dem Stall fern! Rauchen unterlasst in<br />
diesen Räumen! Verschließt Scheunen, da<strong>mit</strong> nicht fahrende Gesellen dort<br />
übernachten können! Beim Dreschen <strong>mit</strong> Dampfmaschinen auf Windrichtung<br />
achten! Scheunenbrand kann zu verheerendem Ortsbrand führen!<br />
Die Feuerordnung bestimmt die Lagerung von Stroh, Heu, Korn usw.<br />
z. B. 40 m Entfernung von weich gedeckten Gebäuden und 20 m von der<br />
Nachbargrenze. Das Nichtbeachten ist feuergefährlich und unter Umständen<br />
strafbar. Helft Brandstiftungen aufklären! Belohnungen bis zu 2000<br />
M sind zugesagt. „Schütze dein Haus“ unter dieser Überschrift sollte der<br />
Schlendrian bekämpft werden. Später im November wurde eine Nachtübung<br />
in der Brauhausstraße durchgeführt,<br />
weil man sich in der Nacht<br />
besonders vorsichtig bewegen<br />
muss. Die Bereitschaft der Motorspritze<br />
zu jeder Zeit sollte<br />
erprobt werden. Diese Spritzen<br />
brauchten ständig sorgfältige Pflege,<br />
mehr als die einfachen alten<br />
Handdruckspritzen. „Allzeit bereit“<br />
war zu dieser Zeit das Leitwort<br />
einer schlagkräftigen Feuerwehr<br />
in <strong>Wiehe</strong>. Die sollte ja im<br />
Ernstfall ihren Mann stehen.<br />
Schon 1935 gab es einen Lehrgang<br />
über Schaumlöschverfahren.<br />
Auch aus <strong>Wiehe</strong> nahmen einige<br />
Kameraden daran teil.<br />
Feuer in der Harmoniumfabrik Hildebrand<br />
am 30. Juli 1935. Das Schützenfest<br />
fand seinen Ausklang und<br />
die <strong>Stadt</strong> lag im ersten tiefen Schlaf.<br />
Gegen 2.00 Uhr tönte grell das Feuerhorn.<br />
Der Schreckensruf „Feuer,<br />
es brennt!“ ertönte. Über der Roßlebener<br />
Straße stand ein blutroter<br />
Feuerschein. Die Spritzen rasselten<br />
bergab der Fabrik Hildebrand<br />
zu. Das Sägegatter und die trockenen<br />
Holzstapel brennen <strong>mit</strong> haushoher<br />
Flamme, die Teerdächer geben<br />
reichliche Nahrung. Der Wind<br />
steht jedoch günstig und weht die<br />
Flammen vom Hauptgebäude ab.<br />
Die Handdruckspritze nimmt die<br />
Brandbekämpfung auf, aber Wirkung<br />
zeigt sie erst als die Motorspritze<br />
Wasser gibt und zwar <strong>mit</strong><br />
3 – 4 großen Strahlrohren. Die<br />
Leistung der Handdruckspritze<br />
war von der Ausdauer und den<br />
Kräften der Mannschaft abhängig.<br />
Die Holzstapel sinken in Glut<br />
und Asche, es gehören große Mengen von Wasser<br />
dazu, dem Brandherd Einhalt zu bieten. Nach ungefähr<br />
einer Stunde ist der Brandherd bekämpft und die<br />
Glut niedergekämpft. Über die Brandursache lässt<br />
sich nichts Bestimmtes sagen. Auf Grund der schlagkräftigen<br />
Feuerwehr <strong>Wiehe</strong> gab es 1935 einen Wehrbefehl<br />
in folgenden Ortschaften Löschhilfe zu leisten:<br />
Allerstedt, Wohlmirstedt, Wendelstein, Memleben, Bucha, Bernsdorf<br />
, Kahlwinkel, Zeisdorf, Rothenberga, Garnbach, Donndorf <strong>mit</strong><br />
Kloster, Kleinroda, Langenroda, Nausitz, Schönewerda, Essmansdorf,<br />
Bottendorf, Roßleben und Lossa. Also insgesamt 20 Gemeinden,<br />
eine stattliche Anzahl für die damaligen Verhältnisse und eine<br />
enorme Aufgabe für die Feuerwehr <strong>Wiehe</strong>. Immer wieder musste<br />
geübt werden. Besonders die Maschinisten wurden öfter zur Teilnahme<br />
an Lehrgängen gerufen. Magdeburg war eine der Ausbildungsstellen.<br />
Dort waren 4 Kameraden aus <strong>Wiehe</strong>, an der Spitze der<br />
Kamerad Scharschmidt, der den Lehrgang als äußerst lehrreich und<br />
interessant bezeichnete. Leider sind die Namen der anderen nicht<br />
mehr bekannt. Jedenfalls wurde das Gelernte den Kameraden sofort<br />
weitergegeben.<br />
Feuerschutzwoche im September 1935 in <strong>Wiehe</strong>. Im Prinzip soll da<strong>mit</strong><br />
das Interesse am Brandschutz geweckt werden. Die Feuerwehr wollte den<br />
guten Kontakt und ihren guten Ruf bei den Einwohnern weiterhin pflegen<br />
und ausbauen. Kontrolliert wurden Dachböden, Keller, elektrische Anlagen<br />
usw. Im Programm standen auch Kirchgang, Gefallenenehrung,<br />
Umzug <strong>mit</strong> sämtlichen Geräten, Vorführungen und Übungen auf dem<br />
Marktplatz und dem Schlosshof.<br />
Brand am 12. Dezember 1935 im „Nikolsdörfchen“ (jetzt Dr.-Külz-<br />
Straße). Abends 20.00 Uhr tönte das Feuerhorn. Feuer im Holzstall der<br />
Familie Nestler und Mauf. Hilfsbereite Anwohner retteten das im<br />
angrenzenden Stall befindliche Vieh. Auch die Hühner wurden in Säcke<br />
gesteckt und in Sicherheit gebracht. Es verbrannten ca. 25 Zentner Heu<br />
und Stroh. Die Feuerwehr war rasch zur Stelle und aus dem Hydranten<br />
erfolgte zunächst die Brandbekämpfung. Mit dem Eingreifen der Motorspritze<br />
konnte der Brand wirksam bekämpft werden. Weitere Gebäude<br />
waren nicht gefährdet. In einer Stunde wurde das Feuer gelöscht und Teile<br />
der Wehr konnten abrücken. Brandursache war vermutlich: Fahrlässigkeit<br />
eines Kindes <strong>mit</strong> offenem Licht. FF <strong>Wiehe</strong> – Eigendorf<br />
U16/48/10<br />
ANWÄLTE<br />
SCHÖTZ-<br />
HEINRICH<br />
ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />
9 68 99<br />
ROSSLEBEN<br />
Notrufnummern<br />
Notrufe<br />
Polizei 110<br />
Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />
Not- und Bereitschaftsdienste<br />
DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />
Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2 30 50 70<br />
KAT, Kyffhäuser Abwasser- und 03466/3290<br />
Trinkwasserverband Artern 0172/ 7 98 54 90<br />
(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />
Wasserwerk <strong>Wiehe</strong>:<br />
Herr Kammel 0173/ 36 17 341<br />
Fa. F. Bigeschke 03 46 72/6 04 61<br />
GSA 0180/ 2 20 09<br />
Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3 30 20 00