25.03.2013 Aufrufe

Unterhaltsamer Nachmittag mit Johann Sebastian ... - Stadt Wiehe

Unterhaltsamer Nachmittag mit Johann Sebastian ... - Stadt Wiehe

Unterhaltsamer Nachmittag mit Johann Sebastian ... - Stadt Wiehe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20<br />

Mitteilungen der Verwaltungen<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

Flurbereinigung <strong>Wiehe</strong><br />

Az.: 1-4-0310<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich<br />

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren <strong>Wiehe</strong> soll das<br />

zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke)<br />

nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17<br />

des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), im Zusammenlegungsplan<br />

gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt werden.<br />

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird<br />

hier<strong>mit</strong> aufgefordert, bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha bis spätestens<br />

18.03.2013 ein schriftliches Gebot abzugeben. Für die Abgabe<br />

der Gebote sind Vordrucke zu verwenden, die in der <strong>Stadt</strong><br />

Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />

sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />

Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> während der Sprechzeiten, erhältlich<br />

sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebote in einem<br />

verschlossenen Umschlag einzureichen sind. Vorbereitete Umschläge<br />

sind ebenfalls in der <strong>Stadt</strong> Rossleben sowie in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wiehe</strong> erhältlich.<br />

Für die Landzuteilung gelten die vom Amt für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Gotha festgelegten Zuteilungsbedingungen.<br />

Die Bewerber erkennen <strong>mit</strong> der Abgabe ihrer Gebote diese<br />

Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Die Zuteilungsbedingungen,<br />

eine Liste der Massegrundstücke sowie eine Karte,<br />

aus der die Massegrundstücke ersichtlich sind, liegen in der <strong>Stadt</strong><br />

Roßleben (Abt. Liegenschaften), Schulplatz 6, 06571 Roßleben<br />

sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> (Abt. Liegenschaften), Leopold-von-<br />

Ranke-Straße 33, 06571 <strong>Wiehe</strong> bis einschließlich 15.03.2013 zur<br />

Einsichtnahme aus. gez. Geßner, Amtsleiter<br />

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und<br />

Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.<br />

Gesucht werden in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wiehe</strong> 3 Frauen/ Männer und in der<br />

Gemeinde Donndorf 1 Frau/ Mann zur Wahl als Schöffen, die am<br />

Amtsgericht Sondershausen und Landgericht Mühlhausen als<br />

Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat/ Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss<br />

schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt<br />

werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der<br />

in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die<br />

Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014<br />

zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche<br />

Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen<br />

müssen.<br />

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />

wurde oder gegen den ein Er<strong>mit</strong>tlungsverfahren wegen einer<br />

schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von<br />

Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte,<br />

Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete<br />

usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 15. 15. 15. 15. 15. Februar Februar Februar Februar Februar 2013 2013 2013 2013 2013<br />

gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen,<br />

d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld<br />

beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis<br />

erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise<br />

würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes<br />

Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten<br />

Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.<br />

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe <strong>mit</strong>bringen muss, kann sich<br />

aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement<br />

rekrutieren.<br />

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die<br />

Erfahrung, die im Umgang <strong>mit</strong> Menschen erworben wurde. Schöffen<br />

in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über<br />

besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt<br />

eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit<br />

und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />

und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche<br />

Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren<br />

kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über<br />

die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />

Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren,<br />

um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist,<br />

braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff<br />

in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit<br />

müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt<br />

werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens<br />

oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist<br />

oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung<br />

ausgesprochen hat.<br />

Schöffen sind <strong>mit</strong> den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede<br />

Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in<br />

dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand<br />

verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder<br />

Freispruch - haben die Schöffen daher <strong>mit</strong> zu verantworten. Wer<br />

die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe,<br />

für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch<br />

wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung<br />

nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.<br />

In der Beratung <strong>mit</strong> den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren<br />

Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch<br />

zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen<br />

lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung<br />

das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich<br />

machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte<br />

eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.<br />

Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit<br />

abverlangt.<br />

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen<br />

bewerben sich bis zum 05.04.2013. Das entsprechende<br />

Formular ist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wiehe</strong>, Hauptamt,<br />

Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich oder kann von<br />

der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />

werden.<br />

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre<br />

Bewerbung bis zum 05.04.2013 an das Jugendamt Kyffhäuserkreises,<br />

Am Schlosspark 2, 99706 Sondershausen, Tel.:03632/ 741-<br />

619. Bewerbungsformulare sind ebenfalls bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Wiehe</strong>, Hauptamt, Herrn Moritz, (Tel.:034672/89-15) erhältlich<br />

oder können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen<br />

werden. Moritz, Hauptamt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!