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Stadtbote Wiehe, Freitag, 17. August 2012 iehe ... - Stadt Wiehe

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SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>August</strong>/<strong>2012</strong> AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 20. Jahrgang/Nr. 8<br />

83


84<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Sprechzeiten &<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

<strong>Freitag</strong> 0 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Bürgermeisterin <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />

Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />

Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />

jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Darüberhinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />

weitere Termine vereinbart werden.<br />

Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />

Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />

Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />

Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />

Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />

Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />

Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />

Hauptamt, Frau Wemme<br />

Kämmerei, Liegenschafts- und<br />

8918<br />

Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />

Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />

Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />

Kasse, Frau Schirmer 8917<br />

Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />

Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />

Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />

Bauamt, Frau Mewes 8912<br />

Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />

Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />

Bauhof, Herr Kaebel 686753<br />

Fax-Nr. 8914<br />

Internet: www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />

Email info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />

gemeinde-donndorf@t-online.de<br />

Das Heimathaus in Donndorf<br />

Mo., Mi., Do.:<br />

Di.:<br />

8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />

8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – <strong>17.</strong>00 Uhr<br />

Fr.: 9.30 Uhr – 12.30 Uhr<br />

Bahnhofstr. 26, Tel. 90376, ab 18.00 Uhr Tel. 80013<br />

Erwachsene: 1,00 Euro und Kinder: 0,50 Euro<br />

Neue Sprechzeiten Revierförster ab 1. Juli<br />

Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, An der<br />

<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/<br />

3480316)<br />

“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />

Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />

Eigentumswohnungen in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />

am 28.08.<strong>2012</strong> und 11.09.<strong>2012</strong> von 14.00 Uhr bis <strong>17.</strong>00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>August</strong>-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />

Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />

Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Oktober bis April, Montag - <strong>Freitag</strong> 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Termine<br />

Die Alte Schule<br />

Schulstraße 5, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Heimatmuseum<br />

z. Zt. Montag bis <strong>Freitag</strong>, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tel.: 034672-890 oder 81891<br />

Bibliothek<br />

dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis <strong>17.</strong>30 Uhr,<br />

Tel.: 82459<br />

Rankemuseum<br />

Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />

Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />

Öffnungszeiten der Bibliothek<br />

in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />

Montag - <strong>Freitag</strong> 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

www.schloss-w<strong>iehe</strong>.de<br />

Polizeisprechstunde<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />

jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Abfallentsorgung<br />

Hausmüll<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Garnbach 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Hechendorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Langenroda 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Donndorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Kloster Donndorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Kleinroda 28.08., 11.09. und 25.09.<br />

Bio-Abfall<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Garnbach 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Hechendorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Langenroda 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Donndorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Kloster Donndorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Kleinroda 21.08., 04.09. und 18.09.<br />

Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />

Garnbach 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />

Hechendorf 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />

Langenroda 31.08. und 28.09. 24.08. und 21.09.<br />

Donndorf 30.08. und 27.09. 24.08. und 21.09.<br />

Kloster Donndorf 28.08. und 25.09. 23.08. und 20.09.<br />

Kleinroda 28.08. und 25.09. 23.08. und 20.09.<br />

Redaktionsschluss<br />

Der Redaktionsschluss für die kommende<br />

Ausgabe des “<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong>n” ist der<br />

4. September <strong>2012</strong>,<br />

Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />

ist der 14. September <strong>2012</strong>


SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender <strong>2012</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, den Ortsteilen Langenroda, Garnbach sowie der Gemeinde<br />

Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda<br />

Datum<br />

<strong>August</strong><br />

Uhrzeit Veranstaltungsort Art der Veranstaltung Veranstalter<br />

<strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong> 20.00 Uhr Musiksommer <strong>2012</strong> Festliches Bläserkonzert Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />

St. Bartholomäus-Kirche mit dem Thüringer Blech- derverein der Kirchen<br />

bläserkreis unter Leitung<br />

von Ralf Splittgerber<br />

(Halle)<br />

zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

<strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong> 21.00 Uhr bis Parkgelände im Open Air mit „Blue Life“ Werder Bremen Fan<br />

02.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Club <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

18.08.<strong>2012</strong> bis 10.00 Uhr bis Innenstadt+Marktplatz Bartholomäusmarkt <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

19.08.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr<br />

18.08.<strong>2012</strong> bis 14.00 Uhr bis Heimatmuseum Ausstellung,Zeichnungen Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

19.08.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr v. Frau Gertrud Bellstedt e.V.<br />

19.08.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Triathlon Eckhard Müller, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

21.08.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr St. Ursula-Kirche Vortrag Dr.Leibrock Rankeverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

Evang.Kirchengemeinde<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Heimatfreunde,<br />

Schlossverein<br />

25.08.<strong>2012</strong> 08.00 Uhr Kleingartenanlage Reiterfest Reit- u. Fahrverein<br />

Donndorf „Barbarossa“ e.V.<br />

26.08.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr Musiksommer <strong>2012</strong> Konzert mit Joachim Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />

St. Ursula-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Gassmann derverein der Kirchen<br />

September<br />

Vihuela & Gitarre zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

02.09.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr bis OT Langenroda Höfefest im Rahmen Dorfbeiratsausschuss<br />

<strong>17.</strong>00 Uhr 700 Jahrfeier Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

02.09.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr St. Johann Baptist- Konzert mit Bläseren- Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />

Kirche Gehofen semble AERO-ART derverein der Kirchen<br />

unter Leitung von<br />

Kantor Peter Telschow<br />

zu Gehofen<br />

08.09.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr Kleingartenanlage 6. Lanz-Bulldogtreffen Traktoren- u. Oldtimer-<br />

Donndorf freunde Donndorf<br />

09.09.<strong>2012</strong> 18.00 Uhr St. Ursula-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ökumenischer Festgottes- Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong> u.<br />

dienst zum Tag des Denk- Förderverein der<br />

mals Kirchen zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

09.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr bis Alte Schule Sonderausstellung Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

<strong>17.</strong>00 Uhr Heimatmuseum „Holz-ein wichtiger<br />

Baustoff“<br />

09.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr bis Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Schloßfest Förderverein Schloß<br />

<strong>17.</strong>00 Uhr Schloßpark Tag d. offenen Denkmals <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

09.09.<strong>2012</strong> 11.00 Uhr LHVHS Tag d. offenen Denkmals LHVHS Thüringen e.V.<br />

13.00 Uhr Kloster Donndorf<br />

15.00 Uhr -Führungen-<br />

18.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr Alte Schule Plauderstunde Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

22.09.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr Ranke-Museum Vortrag Rankeverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

22.09.<strong>2012</strong> bis 10.00 Uhr Feldscheune Garnbach Lanzbulldogtreffen Interessengemeinschaft<br />

23.09.<strong>2012</strong> Lanzbulldogverein Garnbach<br />

28.09.<strong>2012</strong> bis ................... Partnertreff in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> mit Naturfreunden aus Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

30.09.<strong>2012</strong> Altrip<br />

28.09.<strong>2012</strong> bis ................... Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Maria Stuart Karasch-Ensemble<br />

30.09.<strong>2012</strong><br />

Oktober<br />

In & Out Schloss- u.<br />

Open Air<br />

Theaterspektakel<br />

01.10.<strong>2012</strong> 19.30 Uhr Weimarhalle Weimar 1. Sinfoniekonzert Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Anmeldung Dr. Möbis, Ruf:<br />

034672-90794<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

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86<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Ortsteile Langenroda und Garnbach (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung)<br />

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345) des § 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die<br />

Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG -) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 05.02.2008 mit den Änderungen vom 20.03.2009 (GVBl.S.238) und vom 12.05.2009 (GVBl.S.415) sowie der<br />

§§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch das<br />

Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 18.08.2009 (GVBl. S. 646), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in<br />

seiner Sitzung am 25.06.<strong>2012</strong> folgende Satzung mit Beschluss- Nr. 81- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Grundsatz<br />

(1) Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> oder dem jeweiligen Wehrführer zu beantragen.<br />

(2) Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe), im Rahmen des<br />

Katastrophenschutzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 9 Abs. 2 ThürBKG) und die gegenseitige Hilfe i. S. von § 4 ThürBKG sind grundsätzlich<br />

unentgeltlich.<br />

(3) Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> nach Maßgabe der folgenden<br />

Vorschriften und des Kostenverzeichnisses das Bestandteil dieser Satzung ist.<br />

§ 2<br />

Entgeltliche Leistungen<br />

(1) Kostenersatzpflicht besteht<br />

a) für die nach § 22 ThürBKG einzurichtende Brandsicherheitswache und<br />

b) für Einsatzmaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 48 ThürBKG.<br />

(2) Gebührenpflicht gilt für alle Leistungen der Feuerwehr, die nicht im Rahmen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 u. § 9<br />

Abs. 2 ThürBKG erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das sind insbesondere<br />

a) überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, wie Arbeiten auf der Einsatzstelle nach Beseitigung der<br />

allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen;<br />

b) die vorübergehende Überlassung von feuerwehrtechnischen Gerät zum privatem Gebrauch;<br />

c) die Durchführung von Arbeiten an fremden Geräten.<br />

(3) Kostenersatz und Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die angeforderten und ausgerückten Mannschaften mit ihren<br />

Fahrzeugen und Geräten wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen, nicht von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu vertretenden Gründen nicht mehr tätig werden.<br />

§ 3<br />

Schuldner<br />

(1) Kostenschuldner sind die Veranstalter der in § 22 Abs.1 (ThürBKG) genannten Veranstaltungen und die in § 48 ThürBKG<br />

genannten Personen und Unternehmen.<br />

(2) Gebührenschuldner ist, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird<br />

die Feuerwehr im Interesse eines Mieters oder Pächters in Anspruch genommen, so haften diese für die Gebührenschuld nur, wenn<br />

die Inanspruchnahme ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.<br />

(3) Mehrere Kosten- und Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 4<br />

Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren<br />

(1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden nach den bei den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden<br />

Personal- und Sachkosten bemessen.<br />

(2) Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten<br />

Personen. Als Einsatzdauer gilt die Zeit von der Alarmierung der Einsatzkräfte bis zur Meldung der<br />

wiederhergestellten Einsatzbereitschaft. Die Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom<br />

Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen.<br />

(3) Maßgebend für die Sachkosten ist die Benutzungsdauer der verwendeten Geräte. Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer i. S.<br />

von Abs. 2.<br />

(4) Die Höhe des Kostenersatzes (Pflichtleistungen) und der Gebühren (freiwillige Leistungen) richtet sich nach den Pauschalsätzen<br />

der Anlage 1 (Kostenverzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>), welche<br />

Bestandteil dieser Satzung ist. Für den Ersatz von Kosten und die Erhebung von Gebühren, die nicht in der Anlage enthalten sind,<br />

werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Leistungen festgelegten Sätze erhoben.<br />

(5) Mit den nach dem Sachkostentarif der Anlage erhobenen Pauschalsätzen sind alle durch den Betrieb der Geräte entstehenden<br />

Kosten, insbesondere Kraftstoffverbrauch, Instandhaltung und Reinigung abgegolten.<br />

Zusätzlich sind zu zahlen:


SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

a) die Selbstkosten der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> für verbrauchtes Material, wie z. B. Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel,<br />

zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 v. H.;<br />

b) die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten für die bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigten oder unbrauchbar<br />

gewordenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenständen, sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf<br />

Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind;<br />

c) die Ersatzbeschaffungskosten für bei der Ausleihe abhanden gekommene Geräte.<br />

§ 5<br />

Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit<br />

(1) Der Anspruch entsteht<br />

a) für den Kostenersatz i. S. der §§ 22 Absatz 4 und 48 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und Dienstleistung;<br />

b) auf Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr mit der Anforderung der Hilfe- oder Dienstleistung.<br />

(2) Die Kostenersatz-/Gebührenschuld ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> ist berechtigt, vor Durchführung von gebührenpflichtigen Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr<br />

angemessene Vorauszahlungen zu fordern.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.12.2002 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Anlage 1<br />

Kostenverzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr setzt sich aus dem Personalkostentarif (Nr. 1) und dem Sachkostentarif<br />

(Nr. 2) zusammen.<br />

1. Personalkostentarif<br />

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung bis zur Meldung der<br />

wiederhergestellten Einsatzbereitschaft anzusetzen. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die<br />

ganzen Stundenkosten erhoben.<br />

1.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />

Für Brand- und Hilfeleistungseinsätze werden je Stunde 20,00 €uro je eingesetztem Angehörigen erhoben. Zusätzliche Kosten fallen<br />

bei Forderungen von Arbeitgebern auf das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers in tatsächlicher Höhe an.<br />

1.2. Brandsicherheitswachen<br />

Für die Abstellung zum Brandsicherheitswachdienst gemäß § 22 ThürBKG werden je Stunde Wachdienst für jeden abgestellten<br />

Feuerwehrangehörigen 10,00 €uro erhoben. Abweichend von Nr. 1 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere<br />

Stunde berechnet.<br />

2. Sachkostentarif<br />

Die Sachkosten bez<strong>iehe</strong>n sich auf die Streckenkosten (2.1.) je Kilometer Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in den<br />

Kategorien Ausrückekosten (2.2.) und Arbeitsstundenkosten (2.3.). Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht<br />

gesondert berechnet.<br />

2.1. Streckenkosten<br />

Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet.<br />

2.2. Ausrückestundenkosten<br />

Mit den Ausrückestundenkosten wird der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen abgegolten, deren Kosten<br />

nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im<br />

Übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben.<br />

Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung bis zur Meldung der wiederhergestellten Einsatzbereitschaft anzusetzen.<br />

2.3. Arbeitsstundenkosten<br />

Für ein Gerät, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört, werden Arbeitsstundenkosten<br />

berechnet. Ebenso werden Arbeitsstundenkosten berechnet, wenn das Gerät unabhängig vom Fahrzeug betrieben wird und das<br />

Fahrzeug nur als Transportmittel diente.<br />

2.4. Kostensätze<br />

Streckenkosten (2.1.), Ausrückestundenkosten (2.2.) und Arbeitsstundenkosten (2.3.) werden für folgende Feuerwehrfahrzeuge und<br />

Geräte berechnet.<br />

Bezeichnung je km je Stunde<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 8-TS 8-STA 1,74 Euro 118,00 Euro<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16/20 3,65 Euro 157,00 Euro<br />

Kleinlöschfahrzeug KLF-Th 4,04 Euro 322,00 Euro<br />

Beleuchtungssatz 21,00 Euro<br />

Stromerzeuger 56,00 Euro<br />

Tauchpumpe TP 4 53,00 Euro<br />

Kellerentwässerungspumpe K 2 18,00 Euro<br />

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88<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Atemschutzgerät 60,00 Euro<br />

Motorkettensäge 24,00 Euro<br />

B-Druckschlauch 2,00 Euro<br />

C-Druckschlauch 2,00 Euro<br />

Beschluss-Nr.: 81-21/<strong>2012</strong><br />

Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />

Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />

Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,<br />

die ständig zu besonderen Dienstleitungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

und ihrer Ortsteile Garnbach und Langenroda - Aufwandsentschädigung-Satzung der<br />

Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Ihrer Ortsteile Garnbach und Langenroda –<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345), und des § 2 der<br />

Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21.12.1993 (GVBl. 1994 Seite 33), zuletzt geändert durch<br />

die Thüringer Verordnung zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro in Rechtsverordnungen aus dem Bereich<br />

des Innenministeriums vom 11.12.2001 (GVBl. S. 92) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 25.06.<strong>2012</strong> nachstehende Satzung mit<br />

Beschluss- Nr. 80- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Grundsatz<br />

(1) Durch die Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Auslagen<br />

und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.<br />

(2) Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Sie ruht, wenn ein Feuerwehrangehöriger<br />

ununterbrochen länger als 3 Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt.<br />

§ 2<br />

Form der Aufwandsentschädigung<br />

Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrags festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Zahlung der Aufwandsentschädigung<br />

(1) Der Pauschbetrag der Aufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus gezahlt.<br />

(2) Entsteht der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung in der zweiten Hälfte des Monats, so wird für diesen Monat nur der halbe<br />

Betrag gezahlt.<br />

(3) Beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt im Laufe eines Monats ist die Aufwandsentschädigung für diesen Monat zu belassen.<br />

§ 4<br />

Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister 40,00 Euro<br />

Wehrführer <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> 40,00 Euro<br />

Wehrführer OT Langenroda 30,00 Euro<br />

Wehrführer OT Garnbach 30,00 Euro<br />

(2) Nimmt der ständige Vertreter des <strong>Stadt</strong>brandmeisters oder des Wehrführers einen Teil der Aufgaben regelmäßig wahr, so erhält<br />

er eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für den<br />

stellv. <strong>Stadt</strong>brandmeister 15,00 Euro<br />

stellv. Wehrführer <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> 15,00 Euro<br />

stellv. Wehrführer OT Langenroda 15,00 Euro<br />

stellv. Wehrführer OT Garnbach 15,00 Euro<br />

(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den<br />

1. Jugendfeuerwehrwart 25,00 Euro<br />

2. Jugendfeuerwehrwart 25,00 Euro


SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Gerätewart Atemschutz und Technik (<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>) 15,00 Euro<br />

Gerätewart Ausrüstung<br />

(<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>) 10,00 Euro<br />

Gerätewart OT Langenroda 15,00 Euro<br />

§ 5<br />

Gleichstellungsklausel<br />

Die Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.12.2002 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 80-21/<strong>2012</strong><br />

Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />

Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />

Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Ortsteile Langenroda und Garnbach<br />

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die<br />

Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Bekanntmachung vom 5.02.2008 (GVBl. S. 22) geändert durch Artikel<br />

1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsverband<br />

vom 12.05.2009 und der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27.01.2009 hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in seiner Sitzung am 25.06.<strong>2012</strong> folgende Satzung (Feuerwehrsatzung) mit Beschluss- Nr. 79- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Organisation, Bezeichnung<br />

(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und den Ortsteilen Langenroda u. Garnbach sind als öffentliche Feuerwehren (§ 3<br />

und § 9 ThürBKG) eine städtische Einrichtung.<br />

Sie führen die Bezeichnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“,<br />

den Ortsteil Langenroda: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> / OT Langenroda“,<br />

den Ortsteil Garnbach: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> / OT Garnbach“.<br />

(2) Sie sind selbständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters.<br />

(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedienen sie sich der Unterstützung des Feuerwehrvereins<br />

(§ 15).<br />

§ 2<br />

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren<br />

(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen den abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung<br />

bei anderen Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und 9 ThürBKG, ferner die Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG.<br />

(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehr -<br />

Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften aus- und fortzubilden.<br />

§ 3<br />

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren<br />

Die Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in folgende Abteilungen:<br />

(1) Einsatzabteilung<br />

(2) Alters- und Ehrenabteilung<br />

(3) Jugendabteilung<br />

Die Jugendabteilung ist der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> angegliedert. Fortsetzung nächste Seite<br />

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90<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

§ 4<br />

Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden<br />

(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden<br />

aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder<br />

unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ersatz verlangen.<br />

(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Wehrführer unverzüglich anzuzeigen<br />

- im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,<br />

- Verluste oder Schäden an der persönlichen oder sonstigen Ausrüstung.<br />

Soweit Ansprüche für oder gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in Frage kommen, ist die Anzeige an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> weiterzuleiten.<br />

§ 5<br />

Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren<br />

(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können<br />

Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).<br />

(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

oder in den Ortsteilen haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zur Verfügung stehen. Sie müssen den<br />

Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein, das 16. Lebensjahr vollendet und dürfen das 60.<br />

Lebensjahr nicht überschritten haben (§ 13 Abs. 1 ThürBKG). Der Bürgermeister kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die<br />

Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zulassen. Die erforderliche geistige<br />

und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen (§ 13 Abs.1 ThürBKG).<br />

(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> oder des Ortsteiles sein.<br />

(4) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer zu beantragen. Minderjährige<br />

haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />

(5) Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (§ 13 Abs. 4 ThürBKG)<br />

verlangt werden.<br />

(6) Auf Vorschlag des Wehrführers, entscheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und verpflichtet den ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 ThürBKG).<br />

(7) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises und der Feuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige durch<br />

seine Unterschrift.<br />

§ 6<br />

Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />

(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit<br />

a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. auf Antrag des 65.Lebensjahres,<br />

b) dem Austritt,<br />

c) dem Ausschluss,<br />

d) dem Wegzug,<br />

e) dem Tod.<br />

(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden.<br />

(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund nach Anhörung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters<br />

oder des Wehrführers entpflichten (§ 13 Abs. 5 ThürBKG). Ein wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />

Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung und/ oder bei angesetzten Übungen.<br />

§ 7<br />

Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen aus ihrer Mitte den <strong>Stadt</strong>brandmeister, den stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeister, den<br />

Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer.<br />

(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Wehrführers oder der sonst<br />

zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen.<br />

Sie haben insbesondere<br />

a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften)<br />

sowie Anweisungen des Wehrführers oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />

b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,<br />

c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />

(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung) nur<br />

im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />

(4) Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2.<br />

(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietes gilt § 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung<br />

(ThürFwEntschVO).<br />

§ 8<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so können der <strong>Stadt</strong>brandmeister und der Wehrführer im<br />

Einvernehmen mit dem Dienstherrn ihm<br />

a) eine Ermahnung,<br />

b) einen mündlichen Verweis


SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

aussprechen.<br />

Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder<br />

mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />

§ 9<br />

Alters- und Ehrenabteilung<br />

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw.<br />

65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung<br />

ausscheidet.<br />

(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet<br />

a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden muss,<br />

b) durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend)<br />

c) durch Tod.<br />

§ 10<br />

Jugendabteilung<br />

(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> führt den Namen „Jugendfeuerwehr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>/ Langenroda“.<br />

(2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 8. Lebensjahr bis - in der<br />

Regel - zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach<br />

ihrer eigenen Jugendordnung.<br />

(3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung des<br />

Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes bedient.<br />

§ 11<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister, stellvertretender <strong>Stadt</strong>brandmeister, Wehrführer u. stellvertretender Wehrführer<br />

(1) Der Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehren <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Garnbach und Langenroda ist der <strong>Stadt</strong>brandmeister.<br />

(2) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />

(3) Die Wahl findet anlässlich einer gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (§1) statt.<br />

(4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> angehört, die erforderliche<br />

Fachkenntnis besitzt und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />

(5) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr und die Ausbildung ihrer<br />

Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung<br />

zu sorgen und den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung der Aufgaben haben ihn<br />

der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister und die Wehrführer zu unterstützen. Er soll zum Ehrenbeamten (§ 15 Abs. 4 ThürBKG) auf Zeit<br />

ernannt werden.<br />

(6) Der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister hat den <strong>Stadt</strong>brandmeister bei Verhinderung zu vertreten. Er wird von den Angehörigen<br />

der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet in der gleichen Versammlung statt, in der der<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister gewählt wird. Andernfalls hat der Bürgermeister nach Ablauf der Wahlzeit oder einem sonstigen Freiwerden der<br />

Stelle so rechtzeitig eine Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnen zwei Monaten nach<br />

Freiwerden der Stelle die Wahl des stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeisters stattfinden kann. Der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister soll<br />

zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden.<br />

(7) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter können ihre Ämter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ausüben (§ 13 Abs. 1<br />

ThürBKG). Nach Vollendung des 65. Lebensjahres sind sie durch den Bürgermeister zu verabschieden.<br />

(8) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren nach Weisung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters. Die Wehrführer werden von den<br />

Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der<br />

Einsatzabteilung der jeweiligen Feuerwehr angehört und die erforderliche Fachkenntniss besitzt. Die Wahl des Wehrführers erfolgt<br />

in der Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr (§ 15 Abs. 1 ThürBKG).<br />

(9) Der stellvertretende Wehrführer hat dem Wehrführer im Verhinderungsfall zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der jeweiligen<br />

Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren angehört und die erforderliche Fachkenntniss besitzt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt in der<br />

Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.<br />

(10) Für die Wehrführer und deren Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 entsprechend.<br />

(11) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben Anspruch auf<br />

angemessene Aufwandsentschädigung.<br />

(12) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter können auch zum Wehrführer gewählt werden.<br />

§ 12<br />

Jahreshauptversammlung<br />

(1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers findet jährlich eine getrennte Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren statt.<br />

(2)Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Er hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />

(3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der<br />

Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.<br />

(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister<br />

mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben. Fortsetzung nächste Seite<br />

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92<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung<br />

nach Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzbeteiligung<br />

beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung<br />

beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll.<br />

§13<br />

Gemeinsame Hauptversammlung<br />

(1) Unter Vorsitz des <strong>Stadt</strong>brandmeisters findet alle fünf Jahre eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> statt. Bei dieser Versammlung hat der <strong>Stadt</strong>brandmeister einen Bericht über die abgelaufenen fünf Jahre zu erstatten.<br />

(2) Die gemeinsame Hauptversammlung wird vom <strong>Stadt</strong>brandmeister einberufen. Sie ist ebenfalls einzuberufen, wenn dies mindestens<br />

ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von<br />

zwei Wochen durchzuführen.<br />

(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister<br />

mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben.<br />

(4) Stimmberechtigt in der gemeinsamen Hauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilungen. Die Versammlung ist<br />

beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine<br />

zweite Versammlung nach Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der<br />

Einsatzbeteiligungen beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />

Die gemeinsame Hauptversammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen<br />

soll.<br />

§ 14<br />

Wahl des <strong>Stadt</strong>brandmeisters, des stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeisters, des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers<br />

(1) Die nach § 15 Abs.2 ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die<br />

jeweilige Versammlung bestimmt.<br />

(2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu verständigen.<br />

Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 12 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.<br />

(3) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter werden in der gemeinsamen Jahreshauptversammlung nach § 13 einzeln nach<br />

Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(4) Der Wehrführer und sein Stellvertreter werden in der Jahreshauptversammlung nach § 12 einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei Einzelwahlen kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten<br />

mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden.<br />

(6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl des Wehrführers und dem stellvertretenden<br />

Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Bestellung im <strong>Stadt</strong>rat zu übergeben.<br />

§ 15<br />

Feuerwehrvereine<br />

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu einem privatrechtlichen Feuerwehrverein zusammenschließen. Näheres<br />

regelt die Vereinssatzung.<br />

§ 16<br />

Gleichstellungsklausel<br />

Die Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />

§ 17<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.12.2008 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 79-21/<strong>2012</strong><br />

Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />

Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />

Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.


Amtlicher Teil Donndorf<br />

Beschlüsse der <strong>17.</strong> Öffentlichen Sitzung<br />

des Gemeinderates Donndorf am 04.07.<strong>2012</strong><br />

Beschluss-Nr.: 64-17/12 Satzung über die Straßenreinigung der<br />

Gemeinde Donndorf<br />

Beschluss-Nr.: 65-17/12 Vergabe einer Hausnummer<br />

(„Am Kadensberg 12“)<br />

Beschluss-Nr.: 66-17/12 Einziehung einer öffentlich<br />

gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />

als Bestandteil einer öffentlich<br />

gewidmeten Straße (Gemarkung<br />

Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1<br />

und 580/254)<br />

Beschluss-Nr. 67-17/12 Umsetzung Wanderwegenetzkonzept<br />

Hohe Schrecke<br />

G. Holbe, Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf<br />

Einziehung einer öffentlich gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />

als Bestandteil einer öffentlich gewidmeten Straße (Gemarkung<br />

Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1 und 580/254)<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993<br />

(GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes<br />

vom 10.03.2005 (GVBl. S. 80) soll die nachfolgend aufgeführte<br />

Straße in der Gemeinde Donndorf eingezogen werden. Hiermit<br />

soll der nachfolgend aufgeführte Einziehungsentwurf gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz ortsüblich öffentlich<br />

bekannt gemacht werden, um Gelegenheit zu Einwendungen<br />

zu geben.<br />

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. <strong>August</strong> <strong>2012</strong> bis zum 30.<br />

Oktober <strong>2012</strong> in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str.<br />

33, 06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abt. Liegenschaften, während der<br />

folgenden Sprechzeiten zur Einsicht aus: Dienstag: 9.00 Uhr<br />

bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und <strong>Freitag</strong>: 9.00<br />

Uhr bis 11.00 Uhr. Einwendungen gegen die geplante Einziehung<br />

sind bis zum 30. Oktober <strong>2012</strong> an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str. 33, 06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abt. Liegenschaften,<br />

zu richten.<br />

SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Entwurf<br />

Einziehung einer öffentlich gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />

als Bestandteil einer öffentlich gewidmeten Straße (Gemarkung<br />

Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1 und 580/254)<br />

Gemäß § 8 Abs. Thüringer Straßengesetz vom 07.05.193 (GVBl. S.<br />

273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10.03.2005<br />

(GVBl. S. 80), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte Straße<br />

in der Gemeinde Donndorf einzuz<strong>iehe</strong>n:<br />

Einziehung<br />

Bei den Flurstücken 255/1 sowie 580/254 in der Flur 1, Gemarkung<br />

Donndorf, handelt es sich um Wegegrundstücke als Bestandteil<br />

einer öffentlich gewidmeten Straße in Baulast der Gemeinde Donndorf.<br />

Diese Wegegrundstücke sind für den öffentlichen Verkehr<br />

entbehrlich und werden eingezogen.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, d. 23.07.<strong>2012</strong><br />

G. Holbe, Bürgermeisterin der Gemeinde Donndorf<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Mitteilungen der Verwaltungen<br />

Glückwünsche an Annekatrin Thiele<br />

Am 1. <strong>August</strong>, Mittwoch nachmittags, 13.10 Uhr saßen viele<br />

w<strong>iehe</strong>sche Einwohner und Olympiainteressierte vor dem Fernseher,<br />

um dem Ruderwettkampf im Doppelvierer live zu sehen. Voller<br />

Spannung verfolgten auch wir den Wettkampf. Eine ungewöhnliche<br />

Stille herrschte und Daumen wurden gedrückt. Es hat geholfen!<br />

Die vier Frauen, unter ihnen Annekatrin Thiele aus <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

haben den Einzug auf das Siegerpodest erkämpft. Alle Einwohner<br />

der <strong>Stadt</strong> gratulieren Annekatrin Thiele und den anderen drei<br />

Ruderinnen Carina Bär, Julia Richter und Britta Oppelt für diese<br />

hervorragende sportliche Leistung. Annekatrin lebt zwar seit<br />

mehreren Jahren nicht mehr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, kommt aber, so weit es ihre<br />

Zeit erlaubt, sehr gern in ihre Heimatstadt. So wie ihre Eltern, Peter<br />

und Gislinde Thiele, ist Annekatrin Mitglied im <strong>W<strong>iehe</strong></strong>schen<br />

Karnevalsverein. Der sportliche Ehrgeiz ist ein unverkennbares<br />

Markenzeichen für Annekatrin. Davon kann ihr erster Trainer, Karl<br />

Träger, der 17-fache Senioren-Weltmeister im Rudern, berichten.<br />

Dass Annekatrin so eine erfolgreiche Sportlerin geworden ist, hat<br />

sie neben ihrem unermüdlichen sportlichen Ehrgeiz, aber auch der<br />

vollen Unterstützung ihrer Familie und ihrem Trainerteam von<br />

Kindesbeinen an zu verdanken. Wir gratulieren herzlich und<br />

werden ihr nach ihrer Rückkehr aus London einen würdigen<br />

Empfang bereiten. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Grünpflege öffentlicher Flächen<br />

Es entspricht dem Wunsch vieler Bürger und der <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> ein gepflegtes Erscheinungsbild bietet.<br />

Hierzu zählt insbesondere auch die regelmäßige Mahd der öffentlichen<br />

Grünflächen. Leider sind seit den letzten Jahren die Anzahl<br />

der Arbeitskräfte aus dem 2. Arbeitsmarkt, die die Grünpflege in<br />

der <strong>Stadt</strong> durchführen, stark reduziert worden. Mit den verbleibenden<br />

Mitarbeitern im Bauhof und den wenigen Arbeitskräften aus<br />

Fördermaßnahmen, ist die Grünpflege im ehemaligen Umfang<br />

einfach nicht mehr zu bewältigen. Erschwerend kommt die allgemein<br />

schlechte Finanzlage vieler thüringer Gemeinden hinzu. All<br />

das zwingt auch die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu umfangreichen Sparmaßnahmen.<br />

Auf Grund der besonderen Situation, hinsichtlich der Personal-<br />

und der Technikausstattung in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, rufen wir die<br />

Bürgerschaft auf, an der Grünpflege der öffentlichen Flächen<br />

mitzuwirken. Wir bitten, kleinere Mengen Grünabfälle selbst zu<br />

entsorgen: Der Bauhof kommt darüber hinaus auf Ihren Anruf<br />

oder Ihre Meldung zu Ihnen, um größere Grünschnittmengen<br />

abzufahren (Tel. 89293, 8922, 8912, 8920). Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

bedankt sich bei allen, die mit zupacken. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

93


94<br />

Reinhaltung Garagenkomplexe<br />

Aufgrund der personellen und technischen Ausstattung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> ist es vorläufig nicht möglich, alle öffentlichen<br />

Flächen in gewohnter Art und Weise regelmäßig zu mähen und<br />

von Wildwuchs zu befreien. Insbesondere gilt dies für Flächen,<br />

die durch Dritte genutzt werden. Aus diesem Grund rufen wir die<br />

Nutzer der Garagenkomplexe in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> dazu auf, die<br />

Zufahrten und die Plätze, welche an die Garagen angrenzen,<br />

selbstständig zu pflegen und sauber zu halten. Die Abfuhr des<br />

Grases und des Wildwuchses übernimmt, nach einer Mitteilung<br />

durch Sie, der Bauhof. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Benutzung der Turnhalle<br />

Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der<br />

Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist ab 01. September <strong>2012</strong>,<br />

Andrea Schäfer, Kölledaer Str. 12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/<br />

90100. Bis zu diesem Zeitpunkt ist Ilona Krüger, Kleine Weidengasse<br />

12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90049, weiterhin Ihr Ansprechpartner.<br />

G. Holbe, Bürgermeisterin<br />

Information<br />

Aufgrund des 321. Bartholomäusmarktes vom 18. – 19.08.<strong>2012</strong><br />

wird eine Verlegung der Bushaltestellen Markt und Burkhardtstraße<br />

erforderlich. Die Bushaltestellen werden im Zeitraum vom<br />

16.08.<strong>2012</strong> bis einschließlich 20.08.<strong>2012</strong> in die Donndorfer Straße/<br />

Lindenplatz verlegt. Der reguläre Fahrplan tritt voraussichtlich ab<br />

21.08.<strong>2012</strong> wieder in Kraft. Beachten Sie bitte die Aushänge der<br />

Verkehrsgesellschaften! <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Schäden an der Kläranlage<br />

Seit einigen Monaten sorgen gleichgültige, „unwissende“? MitbürgerInnen<br />

oder Unternehmer dafür, dass unsere Kläranlage, die<br />

1.234.787,89 Euro gekostet hat, Schaden nimmt und der Aufwand<br />

für Reparaturen steigt. Wie Sie vor Ort in Augenschein nehmen<br />

können, werden die Pumpen, die das Schutzwasser aus den<br />

Sammlern kommend in die Anlage pumpen, mit solcherlei Scheuerlappen,<br />

Wischmopps und Putzwolle, zum Teil noch mit Metallspänen<br />

behaftet, beschädigt oder ganz zerstört. Eine Pumpe<br />

kostet in der Reparatur rund 1.000,00 Euro und eine neue rund<br />

3.500,00 Euro. Dreimal musste die <strong>Stadt</strong>verwaltung schon neue<br />

Pumpen installieren lassen; zweimal ging es noch mit einer Reparatur.<br />

Sie sehen also, dass schon eine große Summe aufgewandt<br />

werden musste, damit die Kläranlage ihre Aufgabe erfüllen kann.<br />

Ausfälle führen automatisch zu Verstößen gegen die vorgegebenen<br />

Parameter für Einlaufwerte in die Vorflut.<br />

Das führt wiederum dazu, dass die <strong>Stadt</strong> als Betreiber der Anlage<br />

schnell mal ein Bußgeld in Höhe bis zu 100.000,00 Euro bekommen<br />

kann; und das bezahlen wir alle mit der neu zu kalkulierenden<br />

Abwassergebühr. Verschiedene Untersuchungen durch unsere<br />

Mitarbeiter erbrachten bisher keinen Hinweis oder einen Verursacher.<br />

Aus diesem Grund werden wir andere Behörden einschalten,<br />

die die besseren Möglichkeiten besitzen, solche Unverantwortliche<br />

zu ermitteln und zu bestrafen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung möchte<br />

jedoch an dieser Stelle an alle appellieren, Abfälle dahin zu<br />

entsorgen, wo sie hingehören. Jeder besitzt zu Hause die entsprechenden<br />

Abfallbehältnisse und hat die Möglichkeit, Entsorgungsunternehmen<br />

mit der Entsorgung bestimmter Abfälle zu beauftragen.<br />

Die Toiletten, Gullys und Einlaufschächte sind keine Müllschlucker!<br />

Kammel, Ltr. Bau- und Ordnungsamt<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />

Versteigerung eines Olympiaschals<br />

Ab sofort beginnt die Versteigerung eines Olympiaschals (mit<br />

Unterschriften der Medaillengewinner im Ruder-Doppelvierer der<br />

Damen und Ruder-Achter der Herren sowie anderer Olympioniken<br />

der Sommerspiele <strong>2012</strong> aus London) für einen guten Zweck. Der<br />

Erlös kommt dem Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und dem Ruderklub Roßleben<br />

zugute. Gebote werden bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

unter der Tel.-Nr.: 034672-890 oder per Mail (sekretariat@stadtw<strong>iehe</strong>.de)<br />

bis zum <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong>, 12.00 Uhr, entgegengenommen. Des<br />

Weiteren besteht die Möglichkeit am Marktsonntag, dem<br />

19.08.<strong>2012</strong>, von 10.00 Uhr bis <strong>17.</strong>00 Uhr, Gebote am Stand des WCC<br />

auf dem Marktplatz abzugeben. Der Gewinner unserer Aktion wird<br />

am Marktsonntag, <strong>17.</strong>15 Uhr, auf dem Marktplatz bekannt gegeben.<br />

Die Gebote sind mit dem vollständigen Namen, der Adresse<br />

und einer Tel.-Nummer zu versehen.<br />

Abgegebene Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen<br />

werden. Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Cornelia Leißner und Holger Brandt, Geschäftsführer der Agrarproduktions-<br />

und Handels GmbH, übergaben am 20.07.<strong>2012</strong> eine<br />

Spende in Höhe von 2.000,00 Euro an Bürgermeisterin Dagmar<br />

Dittmer, zweckgebunden für das Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Aus Anlass<br />

des 20-jährigen Bestehens des Landwirtschaftsbetriebes<br />

baten die Geschäftsführer um Spenden für diesen guten Zweck.<br />

Immerhin kamen 1.781,00 Euro zusammen. Die Geschäftsführer<br />

haben den Betrag auf 2.000,00 Euro aufgefüllt. Bürgermeisterin<br />

Dittmer bedankte sich im Namen des <strong>Stadt</strong>rates, aber vor allem der<br />

badefreudigen Gäste für das Engagement des Unternehmens in<br />

der Region. Foto: SBW<br />

700 Jahre Langenroda – Wir<br />

grüßen alle Gäste<br />

Mit diesem Spruch verkünden die Langenrodaer weithin sichtbar<br />

ihr Jubiläumsjahr und stimmen sich, ihre Freunde und ihre Gäste<br />

auf die Festtage in diesem Jahr ein. Bereits stattgefunden hat der<br />

Fackelumzug am 30. April mit Schalmeienorchester und Leuchtreklame<br />

(die Langenrodaer wissen, dass mit Leuchtreklame der<br />

angeleuchtete Spruch „700 Jahre Langenroda – Wir grüßen alle<br />

Gäste“ gemeint ist). Dank einiger Freunde aus dem Vorbereitungskreis<br />

leuchtet diese Reklame zu besonderen Anlässen für Langenroda.<br />

Am 12. Mai erklang ein Konzert der Langenrodaer und ihrer<br />

Freunde bei dem auch die Zuhörer Instrumente erklingen ließen.<br />

Im Anschluss an das Konzert fand die Eröffnung der Fotoausstellung<br />

„Das Gesicht Langenrodas – Mensch und Landschaft“ statt.<br />

Diese ist ganzjährig zu sehen und wer möchte, kann die Objekte,<br />

die durchaus künstlerischen Anspruch haben, erwerben. Die<br />

Kirche wird in einem neuen Flyer präsentiert, der nicht nur für<br />

Langenrodaer, sondern auch Kirchenfreunde und kunsthistorisch<br />

Interessierte Wissenswertes bietet. Am 09. und 10. Juni fand<br />

das traditionelle Schützenfest statt. Die Jagdhornbläser der Hege-


gemeinschaft „Mägdesprung“ bliesen zur Eröffnung. Den Ausscheid<br />

zur Schützenkönigswürde entschied Holger Konieczny für<br />

sich. Die Donndorfer Lindenprinzessin Mandy I. gratulierte.<br />

Weitere Wettkämpfe wurden im Bürgerschießen und Vereinsschießen<br />

ausgetragen, wobei sich spontan neue Vereine wie das<br />

„Leipziger Allerlei“ bildeten. Unterhaltung und Verköstigung<br />

waren prima und die Stimmung dementsprechend gut. Der 21. Juni<br />

war der Tag der Sonnenwende. Wegen starkem Regen wurde das<br />

Sonnenwendfeuer kurzfristig auf den 24. Juni verschoben. Trotz<br />

wiederholten Regenschauern wurde das Ritual am 24. Juni vollzogen.<br />

Für die Verköstigung sorgten die Kameraden der Freiwilligen<br />

Feuerwehr. Die Kinder brieten Stockbrot und ausgemachte Sonnenanbeter<br />

flochten Sonnenwendkränze.<br />

Wer genau hinsieht erkennt, Langenroda beginnt seine Geschichte<br />

zu präsentieren. An der Kirchenmauer vor dem Treppenaufgang<br />

zur Kirche ist die ca. 250 Jahre alte Kirchentür zu sehen, die dem<br />

Vorgängerbau der heutigen St.-Georg-Kirche diente. Vor dem<br />

Haus der ehemaligen Gemeindeverwaltung steht nun an der<br />

Mauer eine alte Holzbank mit Milchkannen, ganz so wie es früher<br />

gewesen sein musste, als die Bauern die Milch zur Abholung vor<br />

die Tür stellten. Vor 700 Jahren wurde Langenroda zum ersten Mal<br />

urkundlich erwähnt. Da bestand der Ort, so ist anzunehmen, aus<br />

mehreren Anwesen mit Häusern, Viehbeständen, Feldern und<br />

Wiesen. Der Wald ist vermutlich noch vor der Ersterwähnung in<br />

großen Teilen gewichen - Langenroda ist eine Rodungsansiedlung.<br />

Die Menschen lebten von der Landwirtschaft sowie der<br />

Arbeit im Wald, ergänzt durch Handwerke und Gewerke. Später<br />

begann die Industrialisierung Spuren zu hinterlassen, und Arbeitsplätze<br />

im Kalibergbau, in der Zuckerindustrie und anderen,<br />

meist kleineren Unternehmen entstanden oder wurden ausgebaut.<br />

Durch die über Generationen andauernde Bindung der<br />

Menschen an ihre Heimat und das Zweckdenken, eventuell Nützliches<br />

für später aufzuheben, sammelten sich in den Scheuen,<br />

Ställen und auf den Dachböden allerlei Gerätschaften und Zeugnisse<br />

vergangener Zeiten. Am 02. September werden die Höfe im<br />

Rahmen eines Festes offen sein, und vieles von den angesprochenen<br />

Schätzen kommt nach langen Jahren wieder an das Tageslicht.<br />

An der Vorbereitung wird eifrig gearbeitet. Unterstützung in jeder<br />

Form, ob Sie durch Ihre Idee, Langenroda besonders zu schmükken,<br />

tatkräftig mit anzupacken oder die Planung finanziell unterstützen<br />

wollen, sind sehr willkommen. Bei Andrea Bachmann<br />

laufen die Fäden zusammen (Tel. 91329). Nach dem Höfefest<br />

folgen weitere Veranstaltungen, über die wir zu gegebener Zeit<br />

noch informieren werden.<br />

Der Vorbereitungskreis 700 Jahre Langenroda<br />

Wetterverlauf vom 01.06. – 30.06.<strong>2012</strong><br />

* Niederschlag fielen 133,2 Liter.<br />

* Wind hatten wir an 20 Tagen, davon 9 Tage Starkwind.<br />

* Nebel war am 15.06. zu verzeichnen.<br />

* Gewitter gab es viermal.<br />

Bauernregel: Fällt Juniregen in den Roggen, so bleibt der Weizen<br />

auch nicht trocken.<br />

Wetterverlauf vom 01.07. – 31.07.1012<br />

* Niederschlag fielen 64,7 Liter.<br />

* Wind hatten wir an 21 Tagen, davon 8 Tage Starkwind.<br />

* Nebel war am 04.07. zu verzeichnen.<br />

* Gewitter gab es 5 Tagen.<br />

Bauernregel: Man muss die Feste feiern, wie sie fallen, und das<br />

Wetter nehmen, wie‘s ist. Wetterbeobachter Donndorf<br />

SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Achtung!<br />

Neu eingetroffen in der Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und sehr zu<br />

empfehlen: „Wanderführer Kyffhäuserkreis und angrenzende<br />

Gebiete“ - mit übersichtlich gestalteten Wandertouren, Radtourenvorschlägen<br />

und Reitmöglichkeiten vom bekannten Buchautor<br />

Roland Geißler. Karin Jordanland<br />

Zum Zum Geburtstag<br />

Geburtstag<br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

01.09. Wedel, Anna 80<br />

04.09. Galander, Hildegard 81<br />

07.09. Müller, Waltraud 78<br />

08.09. Both, Siegfried 75<br />

08.09. Dorniok, Anita 70<br />

09.09. Döhler, Erika 70<br />

09.09. Faber, Margarete 78<br />

12.09. Becher, Horst 66<br />

12.09. Scharf, Hans-Hubert 72<br />

15.09. Tauscher, Erich 69<br />

20.09. Emmerich, Ingrid 65<br />

20.09. Hecht, Karl-Heinz 72<br />

21.09. Schwendler, Ilse 88<br />

22.09. Brada, Helmut 80<br />

22.09. Dorniok, Werner 81<br />

23.09. Morgan, Horst 83<br />

24.09. Pätz, Konrad 73<br />

26.09. Schreeg, Dieter 69<br />

27.09. Kettner, Edith 80<br />

29.09. Kümmling, Ingeburg 72<br />

in Garnbach<br />

09.09. Schnellhardt, Detlev 72<br />

in Hechendorf<br />

09.09. Popko, Adolf 72<br />

in Langenroda<br />

16.09. Baumgart, Brigitta 83<br />

16.09. Gröber, Hermann 83<br />

in Donndorf<br />

03.09. Mainzer, Gerhard 73<br />

05.09. Schaube, Ruth 77<br />

06.09. Rieger, Heidelore 66<br />

12.09. Widera, Hildegard 79<br />

16.09. Hilbrecht, Anny 85<br />

18.09. Thomann, Ursula 72<br />

21.09. Krüger, Ilona 65<br />

21.09. Läbe, Ingrid 75<br />

25.09. Rink, Gisela 71<br />

27.09. Alt, Eleonore 84<br />

29.09. Reich, Georg 76<br />

in Kleinroda<br />

16.09. Ruppe, Marga 71<br />

19.09. Kummer, Reinhard 70<br />

21.09. Ortmanns, Uwe 69<br />

in Kloster-Donndorf<br />

02.09. Hackert, Frieda 90<br />

02.09. Kles, Lucie 87<br />

05.09. Nitsche, Ruth 66<br />

19.09. Koch, Johanna 87<br />

29.09. Heinrich, Walter 92<br />

95<br />

Her Herzlichen Her zlichen Glückwunsch!<br />

Glückwunsch!<br />

Glückwunsch!


96<br />

Die Hohe Schrecke präsentiert ihr neues Erscheinungsbild. Auf<br />

dem Bauernmarkt in Braunsroda informiert Dagmar Dittmer, Vorsitzende<br />

des Vereins Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft e.V.,<br />

über das Naturschutzgroßprojekt. SBW/Melanie Tulke<br />

Neues Logo für alten Wald<br />

Die Hohe Schrecke erscheint in neuem Gewand. Ein halbes Jahr<br />

lang tüftelten der Marketingausschuss des Vereins Hohe Schrekke<br />

– Alter Wald mit Zukunft e.V. und die Naturstiftung David<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

zusammen mit einer Grafikagentur aus Halle an einem einheitlichen<br />

Erscheinungsbild für die Hohe Schrecke. Auf dem Bauernmarkt in<br />

Braunsroda am 04. <strong>August</strong> konnte das Ergebnis zum ersten Mal<br />

bestaunt werden. Die Vereinsvorsitzende Dagmar Dittmer und die<br />

neue Regionalmanagerin Melanie Tulke präsentierten stolz den<br />

Hohe Schrecke Infostand.<br />

Unter dem Motto „Hohe Schrecke – Alter Wald neu entdeckt“<br />

zeigt sich die Region ab sofort mit einer einheitlichen Marke. Diese<br />

wird sich fortan auf allen Broschüren, Plakaten und dem Hohe<br />

Schrecke Journal wiederfinden. Auch die Umgestaltung der Internetseite<br />

im neuen Design steht bevor. Der Hohe Schrecke Infostand<br />

ist als Nächstes auf dem Bartholomäusmarkt am 18. und 19.<br />

<strong>August</strong> in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu sehen. Melanie Tulke, Regionalmanagerin<br />

Ein Abend mit Pfarrer Leibrock<br />

Die Kirchgemeinde <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, die Heimatfreunde, der Ranke- und der<br />

Schlossverein laden gemeinsam zu einem interessanten und aktuellen<br />

Vortrag mit dem Thema „Unser Martin Luther lebt; die<br />

Religiosität des modernen Menschen“ ein. Felix Leibrock ist<br />

Lehrbeauftragter an der Universität Jena und der Hochschule für<br />

Musik Weimar, gefragter und geschätzter Pfarrer und Referent. Er<br />

war <strong>Stadt</strong>kulturdirektor in Weimar und im Jahr 2008 Kurator der<br />

Weimarer Reden.<br />

Seine in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> geplante Buchpräsentation beginnt am Dienstag,<br />

dem 21. <strong>August</strong>, um 19.00 Uhr, in der St.-Ursula-Kirche. Der Eintritt<br />

ist frei. Kubatz, Dr. Möbis<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

Das Motto am Tag des offenen Denkmals am 9. September <strong>2012</strong> widmet sich dem Naturstoff „Holz“.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: 11.00 – 16.00 Uhr stündliche Führungen (13.00 Uhr Kinderführung)<br />

Schlossfest: 11.30 Uhr Öffnung der Versorgungsstände im Schlosspark<br />

12.30 – 14.30 Uhr Blaskonzert mit den „Beichlinger Blasmusikanten“<br />

14.00 Uhr Vorträge zum Markenzeichen „Holz“ in der Denkmalpflege von Dr. Jürgen<br />

König und Dipl.-Ing. Selmar Petzoldt (1. OG von Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>)<br />

15.00 Uhr Empfang der Silbermedaillengewinner im Doppelvierer der<br />

Olympischen Sommerspiele in London <strong>2012</strong>,<br />

unter ihnen Annekatrin Thiele aus <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

15.00 – 16.30 Uhr Kaffeekonzert mit den „<strong>Stadt</strong>musikanten <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />

13.00 – 16.30 Uhr Kinderprogramm im Schlosspark<br />

<strong>17.</strong>00 Uhr Ende der Veranstaltung<br />

St. Bartholomäus-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />

18.00 Uhr ökumenische Festandacht mit Einweihung des restaurierten Kanzelaltars<br />

St. Ursula-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />

Kath. Kirche „Heilige Familie“: 14.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />

Heimatmuseum „Alte Schule“: 14.00 – 16.00 Uhr Sonderausstellung<br />

Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: 10.00 – 13.00 Uhr offen<br />

Garnbach<br />

St. Nikolai-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />

Langenroda<br />

St. Georgskirche: 13.00 – 16.00 Uhr offen<br />

Bockwindmühle: 11.00 – 18.00 Uhr mit Mühlenführungen, gastronomische Betreuung<br />

Donndorf<br />

Alte St. Peter- und Paulkirche: 10.00 – 15.00 Uhr offen<br />

Neue St. Peter- und Paulkirche: Besichtigung nur von außen möglich<br />

Kloster-Donndorf<br />

Zisterzienserinnen-Klosteranlage: Führungen: 11.00 Uhr, 13.00 Uhr, 15.00 Uhr<br />

Änderungen vorbehalten!


<strong>Freitag</strong> der 13., ein Glückstag<br />

Für viele ist <strong>Freitag</strong> der 13. ein Tag, an dem man lieber im Bett<br />

bleiben sollte. Dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder des<br />

Feuerwehrvereins <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. Am 13.07.<strong>2012</strong> konnten diese<br />

nämlich einen Zuwendungsbescheid des Thüringer Innenministeriums<br />

in Höhe von 960,00 Euro in Empfang nehmen.<br />

Bürgermeisterin Dagmar Dittmer übergab den Zuwendungsbescheid<br />

anlässlich der regelmäßig stattfindenden Ausbildung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr im Beisein der Landtagsabgeordneten<br />

Gudrun Holbe an die Vorsitzende des Feuerwehrvereins<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V., Veronika Jelinek. Diese wurde durch die<br />

Vereinsmitglieder des Feuerwehrvereins und die Kameraden<br />

der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Mit Hilfe der Zuwendung<br />

und einem Eigenanteil aus der Vereinskasse soll moderne<br />

Medientechnik für die Ausbildung der Jugendfeuerwehr<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>/ Langenroda und der Freiwilligen Feuerwehr <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

beschafft werden.<br />

Der Feuerwehrverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. bedankt sich hiermit bei der<br />

Bürgermeisterin Frau Dittmer und der Landtagsabgeordneten<br />

Frau Holbe für die Unterstützung des Vorhabens. Wer Interesse<br />

an sinnvoller Freizeitgestaltung, sportlicher Betätigung,<br />

den Umgang mit verschiedenen technischen Geräten und<br />

noch dazu den Willen hat, anderen zu helfen, der ist bei der<br />

Feuerwehr gern gesehen. Interessenten können sich am zweiten<br />

<strong>Freitag</strong> im Monat ab 18.00 Uhr direkt bei der Feuerwehr<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> ein Bild von der Arbeit eines Feuerwehrmannes/ oder<br />

einer Feuerwehrfrau verschaffen. Gern können Sie sich auch<br />

direkt bei den Wehrleitern der jeweiligen Feuerwehr oder im<br />

Rathaus beim Ordnungsamt über die Arbeit der Feuerwehr<br />

erkundigen. Auch die Jugendfeuerwehr sucht ständig Nachwuchs<br />

und freut sich über jedes neue Mitglied.<br />

V. Jelinek, Vorsitzende des Feuerwehrverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Veranstaltungen im Seniorenclub<br />

<strong>17.</strong>08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

20.08. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />

20.08. 14.00 Uhr Gesunde Ernährung<br />

21.08. 14.00 Uhr Kleine Fahrt in die Natur<br />

22.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

22.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

23.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

23.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

24.08. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />

27.08. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />

27.08. 14.00 Uhr Buchlesung<br />

28.08. 14.00 Uhr Singen als Atemgymnastik<br />

29.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

29.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

30.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

30.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

31.08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

03.09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />

03.09. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />

04.09. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

05.09. 14.00 Uhr Vortrag mit Vera Graul<br />

05.09. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

06.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

06.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

07.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />

10.09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />

10.09. 14.00 Uhr kulinarisch verwöhnen<br />

11.09. Diabetikertreffen in Sondershausen<br />

11.10. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

12.09. Diabetiker Projekttag in Artern<br />

12.10. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

12.11. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

13.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

13.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

14.09. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

<strong>17.</strong>09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />

<strong>17.</strong>09. 14.00 Uhr Buchlesung<br />

18.09. 14.00 Uhr Rückblick<br />

18.09. 14.00 Uhr Kraftfahrerschulung<br />

19.09. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

19.09. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

20.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

20.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

21.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />

Rammelt, Seniorenclub<br />

97


98<br />

Erfolgreicher Ringer aus der Rankestadt:<br />

Interview mit Georg Schulz<br />

Wer bist Du? Georg Schulz.<br />

Wo wohnst Du? In <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />

Hast Du Geschwister? Ja. Zwei.<br />

In welche Schule gehst Du? Ich gehe in die Grundschule „Am alten<br />

Wald“ in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und komme jetzt in die 4. Klasse.<br />

Welches sind Deine Lieblingsfächer? Sport, Mathe und Kunst.<br />

Was sind Deine Hobbys? Sport allgemein und Ringen mag ich<br />

besonders.<br />

Was reizt Dich so am Ringen? Ringen ist ein Kraftsport und ich<br />

muss viele athletische Übungen beherrschen. (Mit einem Schmunzeln<br />

im Gesicht.) Das ich manche in den Schwitzkasten nehmen<br />

kann.<br />

Seit wann übst Du diese Sportart aus? Seit 3 Jahren. Mein kleiner<br />

Bruder Paul hat jetzt auch angefangen.<br />

Wie bist Du zum Ringen gekommen? Durch meinen Papa.<br />

Musst Du jeden Tag trainieren? Nein, ich trainiere 2-mal wöchentlich<br />

für 1,5 Stunden. Ich treibe aber zu Hause Sport und springe zum<br />

Beispiel viel auf dem Trampolin.<br />

Welches sind Deine besten Erfolge? Ich belegte am 7.01.<strong>2012</strong> den<br />

1. Platz in der Landesmeisterschaft Sachsen-Anhalt im griechischrömischen<br />

Ringkampf. Damit erzielte ich die Qualifikation für die<br />

offene Mitteldeutsche Meisterschaft am 23.06.<strong>2012</strong> in Plauen.<br />

Dort erkämpfte ich mir unter zahlreichen Teilnehmern aus Sachsen-Anhalt,<br />

Sachsen, Brandenburg, Berlin und Thüringen, ebenfalls<br />

im griechisch-römischen Ringkampf den 2. Platz. Dazwischen<br />

fand noch ein Freier Ringkampf in Artern am 5.05.<strong>2012</strong> statt, den<br />

ich mit einer Bronzemedaille verließ.<br />

Welches ist Dein größtes Ziel? Ich möchte richtig gut werden im<br />

Ringen.<br />

Für Deine bisherigen Erfolge gratulieren wir Dir recht herzlich und<br />

für die Erreichung Deiner Ziele wünschen wir Dir alles Gute, Kraft<br />

und Ausdauer. Wir sind stolz auf Kinder und Jugendliche, die mit<br />

Fleiß und Beharrlichkeit an einer sportlichen Karriere arbeiten oder<br />

sich durch den Sport eine gute Kondition aufbauen.<br />

Das Gespräch führte Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Evangelische Gottesdienste<br />

18. <strong>August</strong> 11.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Ökumenische<br />

Andacht zum<br />

Bartholomäusmarkt,<br />

Pfarrer Breithaupt<br />

19. <strong>August</strong> 09.00 Uhr Langenroda,<br />

Pfarrerin Stöckigt<br />

26. <strong>August</strong> 10.15 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Pfarrer i.R. Braasch<br />

02. September 09.30 Uhr Donndorf, Pfarrerin Stöckigt<br />

09. September 18.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Ökumenischer<br />

Festgottesdienst in der St.<br />

Ursula-Kirche, Pfarrer<br />

Niemann, Pfarrer Bock<br />

15. September 14.00 Uhr Kloster Donndorf,<br />

Taufgottesdienst,<br />

Pfarrerin Stöckigt<br />

16. September 09.00 Uhr Langenroda,<br />

Pfarrerin Stöckigt<br />

Vakanzvertreter:<br />

Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />

Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail:<br />

klemensniemann@gmail.com<br />

Bürozeiten im Pfarramt <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Markt 10,<br />

dienstags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221 E-Mail:<br />

pfarramtw<strong>iehe</strong>@aol.com Frau Launicke<br />

Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />

M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899<br />

Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Katholische Gottesdienste<br />

Sa., 18. <strong>August</strong> 18.00 Uhr Donndorf,<br />

Wortgottesfeier<br />

So., 26. <strong>August</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />

Änderungen werden vorbehalten!<br />

Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />

künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />

3390. Pfarrer Christian Bock<br />

Neue Konfirmanden – auf der Suche<br />

Wir gehen in ein neues Konfirmandenzeitalter! Haben Sie in der<br />

Familie oder im Bekanntenkreis jemanden, der jetzt im Konfirmandenalter<br />

ist? Ein Kind, ein Jugendlicher, in der 7. oder 8. Klasse?<br />

Wir freuen uns, wenn Sie ihn oder sie ansprechen und zum Konfi<br />

Unterricht anmelden. Die jetzigen Konfirmanden würden sich über<br />

neue Mitstreiter aus der Regionalgemeinde Artern-Heldrungen<br />

und den Kirchspielen <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Roßleben freuen. Zusammen<br />

sind wir stark und fit für Neues. Anmeldungen sind ab sofort<br />

möglich über das Evangelische Pfarramt in Artern, 03466/302653,<br />

das Evangelische Pfarramt in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (034672/83132) oder per Mail:<br />

klemensniemann@gmail.com. Pfr. Niemann<br />

Blutspendetermin<br />

Ort: Grundschule <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Donnerstag, den 22.11.<strong>2012</strong>, von 14.30 Uhr<br />

bis 18.30 Uhr<br />

S. Ullrich, DRK Ortsverband <strong>W<strong>iehe</strong></strong>


SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Lottomittel für DCV „Blau-Weiß“ Donndorf<br />

Am 16. Juli <strong>2012</strong> übergab <strong>W<strong>iehe</strong></strong>s Bürgermeisterin Dagmar Dittmer im Beisein von CDU-Landtagsabgeordneter Gudrun Holbe einen<br />

Förderbescheid an den Donndorfer Carnevalsverein „Blau Weiß“ 1979 e.V. Zur Instandsetzung und Sanierung des Parkettfußbodens<br />

im Bürgerhaus Donndorf hatte der Thüringer Innenminister, Jörg Geibert, 3.900,00 Euro aus Überschüssen der Staatslotterie bewilligt.<br />

Den Restbetrag dieser Maßnahme über 1.100,00 Euro trägt der DCV aus eigenen Mitteln. DCV-Vorsitzender Günter Hilbrecht freute<br />

sich über die großzügige Unterstützung aus Erfurt, die es ermöglicht, künftig den Saal in einem ordnungsgemäßen Zustand für<br />

Veranstaltungen – und zwar für sämtliche Vereine – zu nutzen. Besonderer Dank gilt hierbei Abgeordneter Gudrun Holbe und ihrem<br />

Wahlkreisbüro, die sich im Vorfeld für die Bewilligung einsetzten. DCV „Blau-Weiß“ 1979 e.V. Donndorf<br />

Wanderung zum Ort des Grauens!<br />

Hurra es sind Ferien! Aber was soll man nur den ganzen Tag<br />

anfangen? Angebote gibt es viele, aber es soll nicht immer etwas<br />

kosten. Wie wäre es mit einer Wanderung? Schnappen Sie sich<br />

ihre Kinder, oder Kinder, mobilisiert eure Eltern, packt einen<br />

Picknickkorb; Fotoapparat und Fernglas sollten auch nicht vergessen<br />

werden, und schon kann´s losgehen. Für diejenigen, die<br />

nicht wissen, wo sie hinwandern sollen, liegt im Heimatmuseum<br />

ein „Kleiner Wanderführer“ bereit mit vielen Tipps, u. a. mit<br />

Wanderrouten um <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und beliebte andere Wanderziele in der<br />

näheren Umgebung.<br />

Entdecken Sie ihre Heimat neu. Beginnen Sie mit einem kleinen<br />

Rundgang: wandern Sie hinter dem Schwimmbad zum Hainborn.<br />

Im Wassertretbecken können Sie Ihre Füße für den kleinen Rundweg<br />

fit machen. Am Trinkstein besteht die Möglichkeit, einen<br />

Schluck frisches Quellwasser zu sich zu nehmen, bevor es weitergeht,<br />

bis sich der Weg teilt. Nehmen Sie links den Aufstieg zum<br />

„Friedenseck“. Dort bietet es sich an, den Picknickkorb zu erleichtern.<br />

Frisch gestärkt kann es weiter gehen über den Naturlehrpfad<br />

zum Kuckuckswald am Galgenberg – dem Ort des Grauens –, so<br />

ist es auf einer Informationstafel zu lesen. Dort wird man nicht nur<br />

mit einer herrlichen Aussicht ins Unstruttal belohnt, sondern auch<br />

mit Informationstafeln, die Auskunft zum „Ort des Grauens“, zu<br />

Aussichtspunkten, z. B der Bottendorfer Höhe oder den Kalihalden<br />

in Roßleben, geben. Bei guter Sicht kann man bis zum Brocken<br />

oder bis zum Aussichtsturm der Arche Nebra sehen.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Erkundung der Wanderwege<br />

um <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Gratulation zum 50. Ehejubiläum<br />

Die Bürgermeisterin Gudrun Holbe sowie die Kameraden der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Donndorf gratulierten am 02. Juni dem<br />

Ehepaar Ingeborg und Norbert Töpfer (Foto) aus Donndorf zu<br />

ihrer Goldenen Hochzeit. Norbert Töpfer war als Ortsbrandmeister<br />

jahrelang aktiv in der FFW Donndorf tätig. Foto: SBW<br />

Ausstellungen im Heimatmuseum<br />

Bis zum diesjährigen Bartholomäusmarkt können noch die Hobbyzeichnungen<br />

von Frau Gertrud Bellstedt in der Alten Schule<br />

besichtigt werden. Danach folgt eine neue Ausstellung mit dem<br />

Thema des Denkmaltages <strong>2012</strong> „Holz- ein wichtiger, vielseitig<br />

anwendbarer und nachwachsender Rohstoff“. Mit über 100 Fotos<br />

und mehreren hölzernen Gegenständen werden zahlreiche Beispiele<br />

zu diesem Thema veranschaulicht. Die Heimatfreunde laden<br />

zum Besuch ein. Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

99


100<br />

Impressum<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Gemeinde Donndorf<br />

Verlag: Unstrut-Verlag <strong>W<strong>iehe</strong></strong> GmbH,<br />

Im Gewerbegebiet 1,<br />

06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>;<br />

Fon: 6968-0<br />

Geschäftsführer:<br />

Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />

für Text und Anzeigen).<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />

die Bürgermeister<br />

Anzeigenleitung:<br />

Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />

Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />

Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />

Telefon: 90567<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> erscheint monatlich<br />

mit einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />

Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />

an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> einschließlich<br />

der Ortsteile Langenroda,<br />

Garnbach und Hechendorf und an die<br />

Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />

Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />

Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />

Verbindung mit unseren allgemeinen und<br />

zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />

Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />

Euro;<br />

Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />

und Versandkosten.<br />

Texte, insbesondere Termine werden<br />

nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />

veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />

für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />

und Anzeigen.<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Leuchtstele rückt Schloss ins Blickfeld<br />

Seit vielen Jahren ist die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sehr engagiert, ihr hoch über<br />

der <strong>Stadt</strong> gelegenes Schloss zu erhalten, zu sanieren sowie eine<br />

langfristige Nutzung zu ermöglichen. Langsam und stetig gehen<br />

die Arbeiten voran. Doch noch immer kann dieses architektonische<br />

Kleinod nur eingeschränkt besichtigt werden. So bleiben<br />

nicht nur die Innenräume vorerst den Besuchern weitgehend<br />

verborgen, auch verhüllen Wetterschutzplanen die Fassaden.<br />

Jetzt haben <strong>Stadt</strong> und Förderverein in enger Zusammenarbeit mit<br />

dem bereits langjährig am Schloss tätigen Planungsbüros vor dem<br />

Schlosstor eine Leuchtstele errichtet, und damit ein sichtbares<br />

Zeichen für die Sanierung des Schlosses gesetzt. Mit zahlreichen<br />

Fotos, Zeichnungen und Texten wird auf den vier Seiten der Stele<br />

über die Schlossgeschichte, die Sanierungsarbeiten und über das<br />

bisher beabsichtigte Nutzungskonzept Auskunft gegeben.<br />

An dem sonnigen Vormittag des 25. Juli <strong>2012</strong> fanden sich etwa 40<br />

Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> zur feierlichen Einweihung vor<br />

der Leuchtstele ein. Frau Bürgermeisterin Dagmar Dittmer hielt die<br />

Eröffnungsrede, der sich auch der Vorstandsvorsitzende des<br />

Fördervereins, Willi Willomitzer, begeistert anschloss. Gemeinsam<br />

stießen sie mit einem Glas Sekt auf die gelungene Gestaltung<br />

der Stele an, welche sogleich von den Anwesenden ausgiebig und<br />

kritisch studiert wurde und offensichtlich allen sehr gefällt. Die<br />

Leuchtstele ist zu 85% mit Städtebaufördermitteln finanziert worden.<br />

Den Mitleistungsanteil der <strong>Stadt</strong> in Höhe von 15% übernahm<br />

der Förderverein Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. Besonderer Dank gilt allen,<br />

die bei der Gestaltung der Stele tatkräftig mitgeholfen haben,<br />

insbesondere den Vertretern der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung sowie Herrn<br />

Willomitzer, Herrn Kubatz, Herrn<br />

Butzmann und Herrn Bigeschke<br />

vom Förderverein, sowie Frau<br />

Quaas und Frau Thor vom Büro<br />

quaas-stadtplaner einschließlich<br />

Herrn Pludra von Bau-Consult<br />

Hermsdorf, welcher zahlreiche<br />

Fotos und Grafiken für die<br />

Gestaltung lieferte. Nicht zu<br />

vergessen sind auch die Mitarbeiter<br />

des Bauhofes, die die Stele<br />

aufgerichtet haben. Übrigens:<br />

Die Leuchtstele ergänzt hervorragend<br />

die im Jahre 2011 neu<br />

geschaffene Internetseite zum<br />

Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (www.schlossw<strong>iehe</strong>.de).<br />

Die farbliche Gestaltung<br />

von Stele und Webseite ist<br />

dabei aufeinander abgestimmt<br />

worden. Beide Projekte erweitern<br />

das Informationsangebot<br />

für Besucher, Bürger und Gäste<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Eine weitere<br />

Besonderheit ist, dass die Stele<br />

an Stelle einer Straßenlaterne<br />

errichtet wurde und abends von<br />

innen heraus mit LEDs beleuchtet<br />

wird. Damit ist die Leuchtstele<br />

ein Blickfang gleich am Ortseingang<br />

und verweist einladend<br />

auf das noch hinter Schlosstor und Schlossallee verborgende<br />

Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />

Gegenwärtig stehen weitere große Aufgaben im laufenden Bauabschnitt<br />

des Schlosses an. Endlich kann und soll die statische<br />

Sicherung der Fassaden, insbesondere an der Nordwestecke des<br />

Schlosses, in Angriff genommen werden. Nach dem Verputzen<br />

dieser Fassaden können die Wetterschutzplanen entfernt werden.<br />

Das Schloss wird dann mit neuem Glanz wieder erstrahlen und<br />

weithin sichtbar sein. Kammel, Bau- und Ordnungsamt<br />

U16/48/10<br />

ANWÄLTE<br />

SCHÖTZ-<br />

HEINRICH<br />

ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />

9 68 99<br />

ROSSLEBEN<br />

Notrufnummern<br />

Notrufe<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />

Not- und Bereitschaftsdienste<br />

DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />

Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2 30 50 70<br />

KAT 0172/ 7 98 54 90<br />

(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />

Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />

Herr Kammel 0173/ 36 17 341<br />

Fa. F. Bigeschke 03 46 72/6 04 61<br />

GSA 0180/ 2 20 09<br />

Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3 30 20 00

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