Stadtbote Wiehe, Freitag, 17. August 2012 iehe ... - Stadt Wiehe
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SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
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<strong>August</strong>/<strong>2012</strong> AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 20. Jahrgang/Nr. 8<br />
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84<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Sprechzeiten &<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
<strong>Freitag</strong> 0 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />
Bürgermeisterin <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />
Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />
Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />
jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Darüberhinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />
weitere Termine vereinbart werden.<br />
Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />
Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />
Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />
Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />
Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />
Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />
Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />
Hauptamt, Frau Wemme<br />
Kämmerei, Liegenschafts- und<br />
8918<br />
Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />
Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />
Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />
Kasse, Frau Schirmer 8917<br />
Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />
Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />
Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />
Bauamt, Frau Mewes 8912<br />
Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />
Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />
Bauhof, Herr Kaebel 686753<br />
Fax-Nr. 8914<br />
Internet: www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />
Email info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />
gemeinde-donndorf@t-online.de<br />
Das Heimathaus in Donndorf<br />
Mo., Mi., Do.:<br />
Di.:<br />
8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />
8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – <strong>17.</strong>00 Uhr<br />
Fr.: 9.30 Uhr – 12.30 Uhr<br />
Bahnhofstr. 26, Tel. 90376, ab 18.00 Uhr Tel. 80013<br />
Erwachsene: 1,00 Euro und Kinder: 0,50 Euro<br />
Neue Sprechzeiten Revierförster ab 1. Juli<br />
Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, An der<br />
<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/<br />
3480316)<br />
“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />
Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />
Eigentumswohnungen in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />
am 28.08.<strong>2012</strong> und 11.09.<strong>2012</strong> von 14.00 Uhr bis <strong>17.</strong>00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>August</strong>-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />
Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />
Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Oktober bis April, Montag - <strong>Freitag</strong> 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Termine<br />
Die Alte Schule<br />
Schulstraße 5, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Heimatmuseum<br />
z. Zt. Montag bis <strong>Freitag</strong>, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Tel.: 034672-890 oder 81891<br />
Bibliothek<br />
dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis <strong>17.</strong>30 Uhr,<br />
Tel.: 82459<br />
Rankemuseum<br />
Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />
Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />
Öffnungszeiten der Bibliothek<br />
in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />
Montag - <strong>Freitag</strong> 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
www.schloss-w<strong>iehe</strong>.de<br />
Polizeisprechstunde<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />
jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Abfallentsorgung<br />
Hausmüll<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Garnbach 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Hechendorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Langenroda 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Donndorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Kloster Donndorf 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Kleinroda 28.08., 11.09. und 25.09.<br />
Bio-Abfall<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Garnbach 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Hechendorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Langenroda 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Donndorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Kloster Donndorf 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Kleinroda 21.08., 04.09. und 18.09.<br />
Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />
Garnbach 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />
Hechendorf 29.08. und 26.09. 23.08. und 20.09.<br />
Langenroda 31.08. und 28.09. 24.08. und 21.09.<br />
Donndorf 30.08. und 27.09. 24.08. und 21.09.<br />
Kloster Donndorf 28.08. und 25.09. 23.08. und 20.09.<br />
Kleinroda 28.08. und 25.09. 23.08. und 20.09.<br />
Redaktionsschluss<br />
Der Redaktionsschluss für die kommende<br />
Ausgabe des “<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong>n” ist der<br />
4. September <strong>2012</strong>,<br />
Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />
ist der 14. September <strong>2012</strong>
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender <strong>2012</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, den Ortsteilen Langenroda, Garnbach sowie der Gemeinde<br />
Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda<br />
Datum<br />
<strong>August</strong><br />
Uhrzeit Veranstaltungsort Art der Veranstaltung Veranstalter<br />
<strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong> 20.00 Uhr Musiksommer <strong>2012</strong> Festliches Bläserkonzert Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />
St. Bartholomäus-Kirche mit dem Thüringer Blech- derverein der Kirchen<br />
bläserkreis unter Leitung<br />
von Ralf Splittgerber<br />
(Halle)<br />
zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
<strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong> 21.00 Uhr bis Parkgelände im Open Air mit „Blue Life“ Werder Bremen Fan<br />
02.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Club <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
18.08.<strong>2012</strong> bis 10.00 Uhr bis Innenstadt+Marktplatz Bartholomäusmarkt <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
19.08.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr<br />
18.08.<strong>2012</strong> bis 14.00 Uhr bis Heimatmuseum Ausstellung,Zeichnungen Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
19.08.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr v. Frau Gertrud Bellstedt e.V.<br />
19.08.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Triathlon Eckhard Müller, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
21.08.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr St. Ursula-Kirche Vortrag Dr.Leibrock Rankeverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
Evang.Kirchengemeinde<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Heimatfreunde,<br />
Schlossverein<br />
25.08.<strong>2012</strong> 08.00 Uhr Kleingartenanlage Reiterfest Reit- u. Fahrverein<br />
Donndorf „Barbarossa“ e.V.<br />
26.08.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr Musiksommer <strong>2012</strong> Konzert mit Joachim Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />
St. Ursula-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Gassmann derverein der Kirchen<br />
September<br />
Vihuela & Gitarre zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
02.09.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr bis OT Langenroda Höfefest im Rahmen Dorfbeiratsausschuss<br />
<strong>17.</strong>00 Uhr 700 Jahrfeier Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
02.09.<strong>2012</strong> <strong>17.</strong>00 Uhr St. Johann Baptist- Konzert mit Bläseren- Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />
Kirche Gehofen semble AERO-ART derverein der Kirchen<br />
unter Leitung von<br />
Kantor Peter Telschow<br />
zu Gehofen<br />
08.09.<strong>2012</strong> 10.00 Uhr Kleingartenanlage 6. Lanz-Bulldogtreffen Traktoren- u. Oldtimer-<br />
Donndorf freunde Donndorf<br />
09.09.<strong>2012</strong> 18.00 Uhr St. Ursula-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ökumenischer Festgottes- Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong> u.<br />
dienst zum Tag des Denk- Förderverein der<br />
mals Kirchen zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
09.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr bis Alte Schule Sonderausstellung Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
<strong>17.</strong>00 Uhr Heimatmuseum „Holz-ein wichtiger<br />
Baustoff“<br />
09.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr bis Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Schloßfest Förderverein Schloß<br />
<strong>17.</strong>00 Uhr Schloßpark Tag d. offenen Denkmals <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
09.09.<strong>2012</strong> 11.00 Uhr LHVHS Tag d. offenen Denkmals LHVHS Thüringen e.V.<br />
13.00 Uhr Kloster Donndorf<br />
15.00 Uhr -Führungen-<br />
18.09.<strong>2012</strong> 14.00 Uhr Alte Schule Plauderstunde Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
22.09.<strong>2012</strong> 19.00 Uhr Ranke-Museum Vortrag Rankeverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
22.09.<strong>2012</strong> bis 10.00 Uhr Feldscheune Garnbach Lanzbulldogtreffen Interessengemeinschaft<br />
23.09.<strong>2012</strong> Lanzbulldogverein Garnbach<br />
28.09.<strong>2012</strong> bis ................... Partnertreff in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> mit Naturfreunden aus Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
30.09.<strong>2012</strong> Altrip<br />
28.09.<strong>2012</strong> bis ................... Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Maria Stuart Karasch-Ensemble<br />
30.09.<strong>2012</strong><br />
Oktober<br />
In & Out Schloss- u.<br />
Open Air<br />
Theaterspektakel<br />
01.10.<strong>2012</strong> 19.30 Uhr Weimarhalle Weimar 1. Sinfoniekonzert Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Anmeldung Dr. Möbis, Ruf:<br />
034672-90794<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
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<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Ortsteile Langenroda und Garnbach (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung)<br />
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345) des § 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die<br />
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG -) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 05.02.2008 mit den Änderungen vom 20.03.2009 (GVBl.S.238) und vom 12.05.2009 (GVBl.S.415) sowie der<br />
§§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch das<br />
Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 18.08.2009 (GVBl. S. 646), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in<br />
seiner Sitzung am 25.06.<strong>2012</strong> folgende Satzung mit Beschluss- Nr. 81- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Grundsatz<br />
(1) Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> oder dem jeweiligen Wehrführer zu beantragen.<br />
(2) Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe), im Rahmen des<br />
Katastrophenschutzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 9 Abs. 2 ThürBKG) und die gegenseitige Hilfe i. S. von § 4 ThürBKG sind grundsätzlich<br />
unentgeltlich.<br />
(3) Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> nach Maßgabe der folgenden<br />
Vorschriften und des Kostenverzeichnisses das Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
§ 2<br />
Entgeltliche Leistungen<br />
(1) Kostenersatzpflicht besteht<br />
a) für die nach § 22 ThürBKG einzurichtende Brandsicherheitswache und<br />
b) für Einsatzmaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 48 ThürBKG.<br />
(2) Gebührenpflicht gilt für alle Leistungen der Feuerwehr, die nicht im Rahmen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 u. § 9<br />
Abs. 2 ThürBKG erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das sind insbesondere<br />
a) überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, wie Arbeiten auf der Einsatzstelle nach Beseitigung der<br />
allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen;<br />
b) die vorübergehende Überlassung von feuerwehrtechnischen Gerät zum privatem Gebrauch;<br />
c) die Durchführung von Arbeiten an fremden Geräten.<br />
(3) Kostenersatz und Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die angeforderten und ausgerückten Mannschaften mit ihren<br />
Fahrzeugen und Geräten wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen, nicht von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu vertretenden Gründen nicht mehr tätig werden.<br />
§ 3<br />
Schuldner<br />
(1) Kostenschuldner sind die Veranstalter der in § 22 Abs.1 (ThürBKG) genannten Veranstaltungen und die in § 48 ThürBKG<br />
genannten Personen und Unternehmen.<br />
(2) Gebührenschuldner ist, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird<br />
die Feuerwehr im Interesse eines Mieters oder Pächters in Anspruch genommen, so haften diese für die Gebührenschuld nur, wenn<br />
die Inanspruchnahme ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.<br />
(3) Mehrere Kosten- und Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 4<br />
Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren<br />
(1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden nach den bei den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden<br />
Personal- und Sachkosten bemessen.<br />
(2) Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten<br />
Personen. Als Einsatzdauer gilt die Zeit von der Alarmierung der Einsatzkräfte bis zur Meldung der<br />
wiederhergestellten Einsatzbereitschaft. Die Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom<br />
Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen.<br />
(3) Maßgebend für die Sachkosten ist die Benutzungsdauer der verwendeten Geräte. Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer i. S.<br />
von Abs. 2.<br />
(4) Die Höhe des Kostenersatzes (Pflichtleistungen) und der Gebühren (freiwillige Leistungen) richtet sich nach den Pauschalsätzen<br />
der Anlage 1 (Kostenverzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>), welche<br />
Bestandteil dieser Satzung ist. Für den Ersatz von Kosten und die Erhebung von Gebühren, die nicht in der Anlage enthalten sind,<br />
werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Leistungen festgelegten Sätze erhoben.<br />
(5) Mit den nach dem Sachkostentarif der Anlage erhobenen Pauschalsätzen sind alle durch den Betrieb der Geräte entstehenden<br />
Kosten, insbesondere Kraftstoffverbrauch, Instandhaltung und Reinigung abgegolten.<br />
Zusätzlich sind zu zahlen:
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
a) die Selbstkosten der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> für verbrauchtes Material, wie z. B. Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel,<br />
zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 v. H.;<br />
b) die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten für die bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigten oder unbrauchbar<br />
gewordenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenständen, sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf<br />
Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind;<br />
c) die Ersatzbeschaffungskosten für bei der Ausleihe abhanden gekommene Geräte.<br />
§ 5<br />
Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit<br />
(1) Der Anspruch entsteht<br />
a) für den Kostenersatz i. S. der §§ 22 Absatz 4 und 48 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und Dienstleistung;<br />
b) auf Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr mit der Anforderung der Hilfe- oder Dienstleistung.<br />
(2) Die Kostenersatz-/Gebührenschuld ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.<br />
(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> ist berechtigt, vor Durchführung von gebührenpflichtigen Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr<br />
angemessene Vorauszahlungen zu fordern.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.12.2002 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Anlage 1<br />
Kostenverzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr setzt sich aus dem Personalkostentarif (Nr. 1) und dem Sachkostentarif<br />
(Nr. 2) zusammen.<br />
1. Personalkostentarif<br />
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung bis zur Meldung der<br />
wiederhergestellten Einsatzbereitschaft anzusetzen. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die<br />
ganzen Stundenkosten erhoben.<br />
1.1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />
Für Brand- und Hilfeleistungseinsätze werden je Stunde 20,00 €uro je eingesetztem Angehörigen erhoben. Zusätzliche Kosten fallen<br />
bei Forderungen von Arbeitgebern auf das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers in tatsächlicher Höhe an.<br />
1.2. Brandsicherheitswachen<br />
Für die Abstellung zum Brandsicherheitswachdienst gemäß § 22 ThürBKG werden je Stunde Wachdienst für jeden abgestellten<br />
Feuerwehrangehörigen 10,00 €uro erhoben. Abweichend von Nr. 1 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere<br />
Stunde berechnet.<br />
2. Sachkostentarif<br />
Die Sachkosten bez<strong>iehe</strong>n sich auf die Streckenkosten (2.1.) je Kilometer Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in den<br />
Kategorien Ausrückekosten (2.2.) und Arbeitsstundenkosten (2.3.). Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht<br />
gesondert berechnet.<br />
2.1. Streckenkosten<br />
Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet.<br />
2.2. Ausrückestundenkosten<br />
Mit den Ausrückestundenkosten wird der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen abgegolten, deren Kosten<br />
nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im<br />
Übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben.<br />
Dabei ist der Zeitraum von der Alarmierung bis zur Meldung der wiederhergestellten Einsatzbereitschaft anzusetzen.<br />
2.3. Arbeitsstundenkosten<br />
Für ein Gerät, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört, werden Arbeitsstundenkosten<br />
berechnet. Ebenso werden Arbeitsstundenkosten berechnet, wenn das Gerät unabhängig vom Fahrzeug betrieben wird und das<br />
Fahrzeug nur als Transportmittel diente.<br />
2.4. Kostensätze<br />
Streckenkosten (2.1.), Ausrückestundenkosten (2.2.) und Arbeitsstundenkosten (2.3.) werden für folgende Feuerwehrfahrzeuge und<br />
Geräte berechnet.<br />
Bezeichnung je km je Stunde<br />
Löschgruppenfahrzeug LF 8-TS 8-STA 1,74 Euro 118,00 Euro<br />
Tanklöschfahrzeug TLF 16/20 3,65 Euro 157,00 Euro<br />
Kleinlöschfahrzeug KLF-Th 4,04 Euro 322,00 Euro<br />
Beleuchtungssatz 21,00 Euro<br />
Stromerzeuger 56,00 Euro<br />
Tauchpumpe TP 4 53,00 Euro<br />
Kellerentwässerungspumpe K 2 18,00 Euro<br />
87
88<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Atemschutzgerät 60,00 Euro<br />
Motorkettensäge 24,00 Euro<br />
B-Druckschlauch 2,00 Euro<br />
C-Druckschlauch 2,00 Euro<br />
Beschluss-Nr.: 81-21/<strong>2012</strong><br />
Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />
Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />
Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />
Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.<br />
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,<br />
die ständig zu besonderen Dienstleitungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
und ihrer Ortsteile Garnbach und Langenroda - Aufwandsentschädigung-Satzung der<br />
Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Ihrer Ortsteile Garnbach und Langenroda –<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345), und des § 2 der<br />
Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21.12.1993 (GVBl. 1994 Seite 33), zuletzt geändert durch<br />
die Thüringer Verordnung zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro in Rechtsverordnungen aus dem Bereich<br />
des Innenministeriums vom 11.12.2001 (GVBl. S. 92) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 25.06.<strong>2012</strong> nachstehende Satzung mit<br />
Beschluss- Nr. 80- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Grundsatz<br />
(1) Durch die Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Auslagen<br />
und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.<br />
(2) Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Sie ruht, wenn ein Feuerwehrangehöriger<br />
ununterbrochen länger als 3 Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt.<br />
§ 2<br />
Form der Aufwandsentschädigung<br />
Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrags festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Zahlung der Aufwandsentschädigung<br />
(1) Der Pauschbetrag der Aufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus gezahlt.<br />
(2) Entsteht der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung in der zweiten Hälfte des Monats, so wird für diesen Monat nur der halbe<br />
Betrag gezahlt.<br />
(3) Beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt im Laufe eines Monats ist die Aufwandsentschädigung für diesen Monat zu belassen.<br />
§ 4<br />
Höhe der Aufwandsentschädigung<br />
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den<br />
<strong>Stadt</strong>brandmeister 40,00 Euro<br />
Wehrführer <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> 40,00 Euro<br />
Wehrführer OT Langenroda 30,00 Euro<br />
Wehrführer OT Garnbach 30,00 Euro<br />
(2) Nimmt der ständige Vertreter des <strong>Stadt</strong>brandmeisters oder des Wehrführers einen Teil der Aufgaben regelmäßig wahr, so erhält<br />
er eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für den<br />
stellv. <strong>Stadt</strong>brandmeister 15,00 Euro<br />
stellv. Wehrführer <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> 15,00 Euro<br />
stellv. Wehrführer OT Langenroda 15,00 Euro<br />
stellv. Wehrführer OT Garnbach 15,00 Euro<br />
(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den<br />
1. Jugendfeuerwehrwart 25,00 Euro<br />
2. Jugendfeuerwehrwart 25,00 Euro
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Gerätewart Atemschutz und Technik (<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>) 15,00 Euro<br />
Gerätewart Ausrüstung<br />
(<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>) 10,00 Euro<br />
Gerätewart OT Langenroda 15,00 Euro<br />
§ 5<br />
Gleichstellungsklausel<br />
Die Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.12.2002 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 80-21/<strong>2012</strong><br />
Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />
Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />
Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />
Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.<br />
Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Ortsteile Langenroda und Garnbach<br />
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S.41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. S. 345), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die<br />
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Bekanntmachung vom 5.02.2008 (GVBl. S. 22) geändert durch Artikel<br />
1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsverband<br />
vom 12.05.2009 und der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27.01.2009 hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in seiner Sitzung am 25.06.<strong>2012</strong> folgende Satzung (Feuerwehrsatzung) mit Beschluss- Nr. 79- 21/ <strong>2012</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Organisation, Bezeichnung<br />
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und den Ortsteilen Langenroda u. Garnbach sind als öffentliche Feuerwehren (§ 3<br />
und § 9 ThürBKG) eine städtische Einrichtung.<br />
Sie führen die Bezeichnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“,<br />
den Ortsteil Langenroda: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> / OT Langenroda“,<br />
den Ortsteil Garnbach: „Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> / OT Garnbach“.<br />
(2) Sie sind selbständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters.<br />
(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedienen sie sich der Unterstützung des Feuerwehrvereins<br />
(§ 15).<br />
§ 2<br />
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren<br />
(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen den abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung<br />
bei anderen Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und 9 ThürBKG, ferner die Brandsicherheitswache nach § 22 ThürBKG.<br />
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehr -<br />
Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften aus- und fortzubilden.<br />
§ 3<br />
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren<br />
Die Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in folgende Abteilungen:<br />
(1) Einsatzabteilung<br />
(2) Alters- und Ehrenabteilung<br />
(3) Jugendabteilung<br />
Die Jugendabteilung ist der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> angegliedert. Fortsetzung nächste Seite<br />
89
90<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
§ 4<br />
Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden<br />
(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden<br />
aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder<br />
unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ersatz verlangen.<br />
(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Wehrführer unverzüglich anzuzeigen<br />
- im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,<br />
- Verluste oder Schäden an der persönlichen oder sonstigen Ausrüstung.<br />
Soweit Ansprüche für oder gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in Frage kommen, ist die Anzeige an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> weiterzuleiten.<br />
§ 5<br />
Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren<br />
(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können<br />
Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).<br />
(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
oder in den Ortsteilen haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zur Verfügung stehen. Sie müssen den<br />
Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein, das 16. Lebensjahr vollendet und dürfen das 60.<br />
Lebensjahr nicht überschritten haben (§ 13 Abs. 1 ThürBKG). Der Bürgermeister kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die<br />
Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zulassen. Die erforderliche geistige<br />
und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen (§ 13 Abs.1 ThürBKG).<br />
(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> oder des Ortsteiles sein.<br />
(4) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer zu beantragen. Minderjährige<br />
haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />
(5) Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (§ 13 Abs. 4 ThürBKG)<br />
verlangt werden.<br />
(6) Auf Vorschlag des Wehrführers, entscheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und verpflichtet den ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrangehörigen durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 ThürBKG).<br />
(7) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises und der Feuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige durch<br />
seine Unterschrift.<br />
§ 6<br />
Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit<br />
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. auf Antrag des 65.Lebensjahres,<br />
b) dem Austritt,<br />
c) dem Ausschluss,<br />
d) dem Wegzug,<br />
e) dem Tod.<br />
(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden.<br />
(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund nach Anhörung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters<br />
oder des Wehrführers entpflichten (§ 13 Abs. 5 ThürBKG). Ein wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />
Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung und/ oder bei angesetzten Übungen.<br />
§ 7<br />
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen aus ihrer Mitte den <strong>Stadt</strong>brandmeister, den stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeister, den<br />
Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer.<br />
(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Wehrführers oder der sonst<br />
zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen.<br />
Sie haben insbesondere<br />
a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften)<br />
sowie Anweisungen des Wehrführers oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />
b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,<br />
c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />
(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung) nur<br />
im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />
(4) Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2.<br />
(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietes gilt § 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung<br />
(ThürFwEntschVO).<br />
§ 8<br />
Ordnungsmaßnahmen<br />
Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so können der <strong>Stadt</strong>brandmeister und der Wehrführer im<br />
Einvernehmen mit dem Dienstherrn ihm<br />
a) eine Ermahnung,<br />
b) einen mündlichen Verweis
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
aussprechen.<br />
Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder<br />
mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />
§ 9<br />
Alters- und Ehrenabteilung<br />
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw.<br />
65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung<br />
ausscheidet.<br />
(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet<br />
a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem <strong>Stadt</strong>brandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden muss,<br />
b) durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend)<br />
c) durch Tod.<br />
§ 10<br />
Jugendabteilung<br />
(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> führt den Namen „Jugendfeuerwehr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>/ Langenroda“.<br />
(2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 8. Lebensjahr bis - in der<br />
Regel - zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach<br />
ihrer eigenen Jugendordnung.<br />
(3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung des<br />
Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes bedient.<br />
§ 11<br />
<strong>Stadt</strong>brandmeister, stellvertretender <strong>Stadt</strong>brandmeister, Wehrführer u. stellvertretender Wehrführer<br />
(1) Der Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehren <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Garnbach und Langenroda ist der <strong>Stadt</strong>brandmeister.<br />
(2) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />
(3) Die Wahl findet anlässlich einer gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (§1) statt.<br />
(4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> angehört, die erforderliche<br />
Fachkenntnis besitzt und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />
(5) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr und die Ausbildung ihrer<br />
Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung<br />
zu sorgen und den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung der Aufgaben haben ihn<br />
der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister und die Wehrführer zu unterstützen. Er soll zum Ehrenbeamten (§ 15 Abs. 4 ThürBKG) auf Zeit<br />
ernannt werden.<br />
(6) Der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister hat den <strong>Stadt</strong>brandmeister bei Verhinderung zu vertreten. Er wird von den Angehörigen<br />
der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet in der gleichen Versammlung statt, in der der<br />
<strong>Stadt</strong>brandmeister gewählt wird. Andernfalls hat der Bürgermeister nach Ablauf der Wahlzeit oder einem sonstigen Freiwerden der<br />
Stelle so rechtzeitig eine Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnen zwei Monaten nach<br />
Freiwerden der Stelle die Wahl des stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeisters stattfinden kann. Der stellvertretende <strong>Stadt</strong>brandmeister soll<br />
zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden.<br />
(7) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter können ihre Ämter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ausüben (§ 13 Abs. 1<br />
ThürBKG). Nach Vollendung des 65. Lebensjahres sind sie durch den Bürgermeister zu verabschieden.<br />
(8) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren nach Weisung des <strong>Stadt</strong>brandmeisters. Die Wehrführer werden von den<br />
Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der<br />
Einsatzabteilung der jeweiligen Feuerwehr angehört und die erforderliche Fachkenntniss besitzt. Die Wahl des Wehrführers erfolgt<br />
in der Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr (§ 15 Abs. 1 ThürBKG).<br />
(9) Der stellvertretende Wehrführer hat dem Wehrführer im Verhinderungsfall zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der jeweiligen<br />
Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />
Feuerwehren angehört und die erforderliche Fachkenntniss besitzt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt in der<br />
Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.<br />
(10) Für die Wehrführer und deren Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 entsprechend.<br />
(11) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben Anspruch auf<br />
angemessene Aufwandsentschädigung.<br />
(12) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter können auch zum Wehrführer gewählt werden.<br />
§ 12<br />
Jahreshauptversammlung<br />
(1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers findet jährlich eine getrennte Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren statt.<br />
(2)Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Er hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />
(3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der<br />
Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.<br />
(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister<br />
mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben. Fortsetzung nächste Seite<br />
91
92<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung<br />
nach Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzbeteiligung<br />
beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung<br />
beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll.<br />
§13<br />
Gemeinsame Hauptversammlung<br />
(1) Unter Vorsitz des <strong>Stadt</strong>brandmeisters findet alle fünf Jahre eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> statt. Bei dieser Versammlung hat der <strong>Stadt</strong>brandmeister einen Bericht über die abgelaufenen fünf Jahre zu erstatten.<br />
(2) Die gemeinsame Hauptversammlung wird vom <strong>Stadt</strong>brandmeister einberufen. Sie ist ebenfalls einzuberufen, wenn dies mindestens<br />
ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von<br />
zwei Wochen durchzuführen.<br />
(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister<br />
mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben.<br />
(4) Stimmberechtigt in der gemeinsamen Hauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilungen. Die Versammlung ist<br />
beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine<br />
zweite Versammlung nach Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der<br />
Einsatzbeteiligungen beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />
Die gemeinsame Hauptversammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen<br />
soll.<br />
§ 14<br />
Wahl des <strong>Stadt</strong>brandmeisters, des stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeisters, des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers<br />
(1) Die nach § 15 Abs.2 ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die<br />
jeweilige Versammlung bestimmt.<br />
(2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu verständigen.<br />
Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 12 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.<br />
(3) Der <strong>Stadt</strong>brandmeister und sein Stellvertreter werden in der gemeinsamen Jahreshauptversammlung nach § 13 einzeln nach<br />
Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(4) Der Wehrführer und sein Stellvertreter werden in der Jahreshauptversammlung nach § 12 einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei Einzelwahlen kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten<br />
mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden.<br />
(6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl des Wehrführers und dem stellvertretenden<br />
Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Bestellung im <strong>Stadt</strong>rat zu übergeben.<br />
§ 15<br />
Feuerwehrvereine<br />
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu einem privatrechtlichen Feuerwehrverein zusammenschließen. Näheres<br />
regelt die Vereinssatzung.<br />
§ 16<br />
Gleichstellungsklausel<br />
Die Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />
§ 17<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.12.2008 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 07.08.<strong>2012</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 79-21/<strong>2012</strong><br />
Beschluss-Datum: 25.06.<strong>2012</strong><br />
Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 04.07.<strong>2012</strong><br />
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 24.07.<strong>2012</strong><br />
Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am: 26.07.<strong>2012</strong><br />
Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong><br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.
Amtlicher Teil Donndorf<br />
Beschlüsse der <strong>17.</strong> Öffentlichen Sitzung<br />
des Gemeinderates Donndorf am 04.07.<strong>2012</strong><br />
Beschluss-Nr.: 64-17/12 Satzung über die Straßenreinigung der<br />
Gemeinde Donndorf<br />
Beschluss-Nr.: 65-17/12 Vergabe einer Hausnummer<br />
(„Am Kadensberg 12“)<br />
Beschluss-Nr.: 66-17/12 Einziehung einer öffentlich<br />
gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />
als Bestandteil einer öffentlich<br />
gewidmeten Straße (Gemarkung<br />
Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1<br />
und 580/254)<br />
Beschluss-Nr. 67-17/12 Umsetzung Wanderwegenetzkonzept<br />
Hohe Schrecke<br />
G. Holbe, Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf<br />
Einziehung einer öffentlich gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />
als Bestandteil einer öffentlich gewidmeten Straße (Gemarkung<br />
Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1 und 580/254)<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993<br />
(GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes<br />
vom 10.03.2005 (GVBl. S. 80) soll die nachfolgend aufgeführte<br />
Straße in der Gemeinde Donndorf eingezogen werden. Hiermit<br />
soll der nachfolgend aufgeführte Einziehungsentwurf gemäß<br />
§ 8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz ortsüblich öffentlich<br />
bekannt gemacht werden, um Gelegenheit zu Einwendungen<br />
zu geben.<br />
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. <strong>August</strong> <strong>2012</strong> bis zum 30.<br />
Oktober <strong>2012</strong> in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str.<br />
33, 06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abt. Liegenschaften, während der<br />
folgenden Sprechzeiten zur Einsicht aus: Dienstag: 9.00 Uhr<br />
bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und <strong>Freitag</strong>: 9.00<br />
Uhr bis 11.00 Uhr. Einwendungen gegen die geplante Einziehung<br />
sind bis zum 30. Oktober <strong>2012</strong> an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str. 33, 06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abt. Liegenschaften,<br />
zu richten.<br />
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Entwurf<br />
Einziehung einer öffentlich gewidmeten Straße – Wegegrundstück<br />
als Bestandteil einer öffentlich gewidmeten Straße (Gemarkung<br />
Donndorf, Flur 1, Fl.st. 255/1 und 580/254)<br />
Gemäß § 8 Abs. Thüringer Straßengesetz vom 07.05.193 (GVBl. S.<br />
273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10.03.2005<br />
(GVBl. S. 80), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte Straße<br />
in der Gemeinde Donndorf einzuz<strong>iehe</strong>n:<br />
Einziehung<br />
Bei den Flurstücken 255/1 sowie 580/254 in der Flur 1, Gemarkung<br />
Donndorf, handelt es sich um Wegegrundstücke als Bestandteil<br />
einer öffentlich gewidmeten Straße in Baulast der Gemeinde Donndorf.<br />
Diese Wegegrundstücke sind für den öffentlichen Verkehr<br />
entbehrlich und werden eingezogen.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, d. 23.07.<strong>2012</strong><br />
G. Holbe, Bürgermeisterin der Gemeinde Donndorf<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Mitteilungen der Verwaltungen<br />
Glückwünsche an Annekatrin Thiele<br />
Am 1. <strong>August</strong>, Mittwoch nachmittags, 13.10 Uhr saßen viele<br />
w<strong>iehe</strong>sche Einwohner und Olympiainteressierte vor dem Fernseher,<br />
um dem Ruderwettkampf im Doppelvierer live zu sehen. Voller<br />
Spannung verfolgten auch wir den Wettkampf. Eine ungewöhnliche<br />
Stille herrschte und Daumen wurden gedrückt. Es hat geholfen!<br />
Die vier Frauen, unter ihnen Annekatrin Thiele aus <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
haben den Einzug auf das Siegerpodest erkämpft. Alle Einwohner<br />
der <strong>Stadt</strong> gratulieren Annekatrin Thiele und den anderen drei<br />
Ruderinnen Carina Bär, Julia Richter und Britta Oppelt für diese<br />
hervorragende sportliche Leistung. Annekatrin lebt zwar seit<br />
mehreren Jahren nicht mehr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, kommt aber, so weit es ihre<br />
Zeit erlaubt, sehr gern in ihre Heimatstadt. So wie ihre Eltern, Peter<br />
und Gislinde Thiele, ist Annekatrin Mitglied im <strong>W<strong>iehe</strong></strong>schen<br />
Karnevalsverein. Der sportliche Ehrgeiz ist ein unverkennbares<br />
Markenzeichen für Annekatrin. Davon kann ihr erster Trainer, Karl<br />
Träger, der 17-fache Senioren-Weltmeister im Rudern, berichten.<br />
Dass Annekatrin so eine erfolgreiche Sportlerin geworden ist, hat<br />
sie neben ihrem unermüdlichen sportlichen Ehrgeiz, aber auch der<br />
vollen Unterstützung ihrer Familie und ihrem Trainerteam von<br />
Kindesbeinen an zu verdanken. Wir gratulieren herzlich und<br />
werden ihr nach ihrer Rückkehr aus London einen würdigen<br />
Empfang bereiten. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Grünpflege öffentlicher Flächen<br />
Es entspricht dem Wunsch vieler Bürger und der <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />
dass die <strong>Stadt</strong> ein gepflegtes Erscheinungsbild bietet.<br />
Hierzu zählt insbesondere auch die regelmäßige Mahd der öffentlichen<br />
Grünflächen. Leider sind seit den letzten Jahren die Anzahl<br />
der Arbeitskräfte aus dem 2. Arbeitsmarkt, die die Grünpflege in<br />
der <strong>Stadt</strong> durchführen, stark reduziert worden. Mit den verbleibenden<br />
Mitarbeitern im Bauhof und den wenigen Arbeitskräften aus<br />
Fördermaßnahmen, ist die Grünpflege im ehemaligen Umfang<br />
einfach nicht mehr zu bewältigen. Erschwerend kommt die allgemein<br />
schlechte Finanzlage vieler thüringer Gemeinden hinzu. All<br />
das zwingt auch die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu umfangreichen Sparmaßnahmen.<br />
Auf Grund der besonderen Situation, hinsichtlich der Personal-<br />
und der Technikausstattung in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, rufen wir die<br />
Bürgerschaft auf, an der Grünpflege der öffentlichen Flächen<br />
mitzuwirken. Wir bitten, kleinere Mengen Grünabfälle selbst zu<br />
entsorgen: Der Bauhof kommt darüber hinaus auf Ihren Anruf<br />
oder Ihre Meldung zu Ihnen, um größere Grünschnittmengen<br />
abzufahren (Tel. 89293, 8922, 8912, 8920). Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
bedankt sich bei allen, die mit zupacken. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
93
94<br />
Reinhaltung Garagenkomplexe<br />
Aufgrund der personellen und technischen Ausstattung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> ist es vorläufig nicht möglich, alle öffentlichen<br />
Flächen in gewohnter Art und Weise regelmäßig zu mähen und<br />
von Wildwuchs zu befreien. Insbesondere gilt dies für Flächen,<br />
die durch Dritte genutzt werden. Aus diesem Grund rufen wir die<br />
Nutzer der Garagenkomplexe in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> dazu auf, die<br />
Zufahrten und die Plätze, welche an die Garagen angrenzen,<br />
selbstständig zu pflegen und sauber zu halten. Die Abfuhr des<br />
Grases und des Wildwuchses übernimmt, nach einer Mitteilung<br />
durch Sie, der Bauhof. <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Benutzung der Turnhalle<br />
Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der<br />
Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist ab 01. September <strong>2012</strong>,<br />
Andrea Schäfer, Kölledaer Str. 12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/<br />
90100. Bis zu diesem Zeitpunkt ist Ilona Krüger, Kleine Weidengasse<br />
12, 06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90049, weiterhin Ihr Ansprechpartner.<br />
G. Holbe, Bürgermeisterin<br />
Information<br />
Aufgrund des 321. Bartholomäusmarktes vom 18. – 19.08.<strong>2012</strong><br />
wird eine Verlegung der Bushaltestellen Markt und Burkhardtstraße<br />
erforderlich. Die Bushaltestellen werden im Zeitraum vom<br />
16.08.<strong>2012</strong> bis einschließlich 20.08.<strong>2012</strong> in die Donndorfer Straße/<br />
Lindenplatz verlegt. Der reguläre Fahrplan tritt voraussichtlich ab<br />
21.08.<strong>2012</strong> wieder in Kraft. Beachten Sie bitte die Aushänge der<br />
Verkehrsgesellschaften! <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Schäden an der Kläranlage<br />
Seit einigen Monaten sorgen gleichgültige, „unwissende“? MitbürgerInnen<br />
oder Unternehmer dafür, dass unsere Kläranlage, die<br />
1.234.787,89 Euro gekostet hat, Schaden nimmt und der Aufwand<br />
für Reparaturen steigt. Wie Sie vor Ort in Augenschein nehmen<br />
können, werden die Pumpen, die das Schutzwasser aus den<br />
Sammlern kommend in die Anlage pumpen, mit solcherlei Scheuerlappen,<br />
Wischmopps und Putzwolle, zum Teil noch mit Metallspänen<br />
behaftet, beschädigt oder ganz zerstört. Eine Pumpe<br />
kostet in der Reparatur rund 1.000,00 Euro und eine neue rund<br />
3.500,00 Euro. Dreimal musste die <strong>Stadt</strong>verwaltung schon neue<br />
Pumpen installieren lassen; zweimal ging es noch mit einer Reparatur.<br />
Sie sehen also, dass schon eine große Summe aufgewandt<br />
werden musste, damit die Kläranlage ihre Aufgabe erfüllen kann.<br />
Ausfälle führen automatisch zu Verstößen gegen die vorgegebenen<br />
Parameter für Einlaufwerte in die Vorflut.<br />
Das führt wiederum dazu, dass die <strong>Stadt</strong> als Betreiber der Anlage<br />
schnell mal ein Bußgeld in Höhe bis zu 100.000,00 Euro bekommen<br />
kann; und das bezahlen wir alle mit der neu zu kalkulierenden<br />
Abwassergebühr. Verschiedene Untersuchungen durch unsere<br />
Mitarbeiter erbrachten bisher keinen Hinweis oder einen Verursacher.<br />
Aus diesem Grund werden wir andere Behörden einschalten,<br />
die die besseren Möglichkeiten besitzen, solche Unverantwortliche<br />
zu ermitteln und zu bestrafen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung möchte<br />
jedoch an dieser Stelle an alle appellieren, Abfälle dahin zu<br />
entsorgen, wo sie hingehören. Jeder besitzt zu Hause die entsprechenden<br />
Abfallbehältnisse und hat die Möglichkeit, Entsorgungsunternehmen<br />
mit der Entsorgung bestimmter Abfälle zu beauftragen.<br />
Die Toiletten, Gullys und Einlaufschächte sind keine Müllschlucker!<br />
Kammel, Ltr. Bau- und Ordnungsamt<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />
Versteigerung eines Olympiaschals<br />
Ab sofort beginnt die Versteigerung eines Olympiaschals (mit<br />
Unterschriften der Medaillengewinner im Ruder-Doppelvierer der<br />
Damen und Ruder-Achter der Herren sowie anderer Olympioniken<br />
der Sommerspiele <strong>2012</strong> aus London) für einen guten Zweck. Der<br />
Erlös kommt dem Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und dem Ruderklub Roßleben<br />
zugute. Gebote werden bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
unter der Tel.-Nr.: 034672-890 oder per Mail (sekretariat@stadtw<strong>iehe</strong>.de)<br />
bis zum <strong>17.</strong>08.<strong>2012</strong>, 12.00 Uhr, entgegengenommen. Des<br />
Weiteren besteht die Möglichkeit am Marktsonntag, dem<br />
19.08.<strong>2012</strong>, von 10.00 Uhr bis <strong>17.</strong>00 Uhr, Gebote am Stand des WCC<br />
auf dem Marktplatz abzugeben. Der Gewinner unserer Aktion wird<br />
am Marktsonntag, <strong>17.</strong>15 Uhr, auf dem Marktplatz bekannt gegeben.<br />
Die Gebote sind mit dem vollständigen Namen, der Adresse<br />
und einer Tel.-Nummer zu versehen.<br />
Abgegebene Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen<br />
werden. Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Cornelia Leißner und Holger Brandt, Geschäftsführer der Agrarproduktions-<br />
und Handels GmbH, übergaben am 20.07.<strong>2012</strong> eine<br />
Spende in Höhe von 2.000,00 Euro an Bürgermeisterin Dagmar<br />
Dittmer, zweckgebunden für das Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Aus Anlass<br />
des 20-jährigen Bestehens des Landwirtschaftsbetriebes<br />
baten die Geschäftsführer um Spenden für diesen guten Zweck.<br />
Immerhin kamen 1.781,00 Euro zusammen. Die Geschäftsführer<br />
haben den Betrag auf 2.000,00 Euro aufgefüllt. Bürgermeisterin<br />
Dittmer bedankte sich im Namen des <strong>Stadt</strong>rates, aber vor allem der<br />
badefreudigen Gäste für das Engagement des Unternehmens in<br />
der Region. Foto: SBW<br />
700 Jahre Langenroda – Wir<br />
grüßen alle Gäste<br />
Mit diesem Spruch verkünden die Langenrodaer weithin sichtbar<br />
ihr Jubiläumsjahr und stimmen sich, ihre Freunde und ihre Gäste<br />
auf die Festtage in diesem Jahr ein. Bereits stattgefunden hat der<br />
Fackelumzug am 30. April mit Schalmeienorchester und Leuchtreklame<br />
(die Langenrodaer wissen, dass mit Leuchtreklame der<br />
angeleuchtete Spruch „700 Jahre Langenroda – Wir grüßen alle<br />
Gäste“ gemeint ist). Dank einiger Freunde aus dem Vorbereitungskreis<br />
leuchtet diese Reklame zu besonderen Anlässen für Langenroda.<br />
Am 12. Mai erklang ein Konzert der Langenrodaer und ihrer<br />
Freunde bei dem auch die Zuhörer Instrumente erklingen ließen.<br />
Im Anschluss an das Konzert fand die Eröffnung der Fotoausstellung<br />
„Das Gesicht Langenrodas – Mensch und Landschaft“ statt.<br />
Diese ist ganzjährig zu sehen und wer möchte, kann die Objekte,<br />
die durchaus künstlerischen Anspruch haben, erwerben. Die<br />
Kirche wird in einem neuen Flyer präsentiert, der nicht nur für<br />
Langenrodaer, sondern auch Kirchenfreunde und kunsthistorisch<br />
Interessierte Wissenswertes bietet. Am 09. und 10. Juni fand<br />
das traditionelle Schützenfest statt. Die Jagdhornbläser der Hege-
gemeinschaft „Mägdesprung“ bliesen zur Eröffnung. Den Ausscheid<br />
zur Schützenkönigswürde entschied Holger Konieczny für<br />
sich. Die Donndorfer Lindenprinzessin Mandy I. gratulierte.<br />
Weitere Wettkämpfe wurden im Bürgerschießen und Vereinsschießen<br />
ausgetragen, wobei sich spontan neue Vereine wie das<br />
„Leipziger Allerlei“ bildeten. Unterhaltung und Verköstigung<br />
waren prima und die Stimmung dementsprechend gut. Der 21. Juni<br />
war der Tag der Sonnenwende. Wegen starkem Regen wurde das<br />
Sonnenwendfeuer kurzfristig auf den 24. Juni verschoben. Trotz<br />
wiederholten Regenschauern wurde das Ritual am 24. Juni vollzogen.<br />
Für die Verköstigung sorgten die Kameraden der Freiwilligen<br />
Feuerwehr. Die Kinder brieten Stockbrot und ausgemachte Sonnenanbeter<br />
flochten Sonnenwendkränze.<br />
Wer genau hinsieht erkennt, Langenroda beginnt seine Geschichte<br />
zu präsentieren. An der Kirchenmauer vor dem Treppenaufgang<br />
zur Kirche ist die ca. 250 Jahre alte Kirchentür zu sehen, die dem<br />
Vorgängerbau der heutigen St.-Georg-Kirche diente. Vor dem<br />
Haus der ehemaligen Gemeindeverwaltung steht nun an der<br />
Mauer eine alte Holzbank mit Milchkannen, ganz so wie es früher<br />
gewesen sein musste, als die Bauern die Milch zur Abholung vor<br />
die Tür stellten. Vor 700 Jahren wurde Langenroda zum ersten Mal<br />
urkundlich erwähnt. Da bestand der Ort, so ist anzunehmen, aus<br />
mehreren Anwesen mit Häusern, Viehbeständen, Feldern und<br />
Wiesen. Der Wald ist vermutlich noch vor der Ersterwähnung in<br />
großen Teilen gewichen - Langenroda ist eine Rodungsansiedlung.<br />
Die Menschen lebten von der Landwirtschaft sowie der<br />
Arbeit im Wald, ergänzt durch Handwerke und Gewerke. Später<br />
begann die Industrialisierung Spuren zu hinterlassen, und Arbeitsplätze<br />
im Kalibergbau, in der Zuckerindustrie und anderen,<br />
meist kleineren Unternehmen entstanden oder wurden ausgebaut.<br />
Durch die über Generationen andauernde Bindung der<br />
Menschen an ihre Heimat und das Zweckdenken, eventuell Nützliches<br />
für später aufzuheben, sammelten sich in den Scheuen,<br />
Ställen und auf den Dachböden allerlei Gerätschaften und Zeugnisse<br />
vergangener Zeiten. Am 02. September werden die Höfe im<br />
Rahmen eines Festes offen sein, und vieles von den angesprochenen<br />
Schätzen kommt nach langen Jahren wieder an das Tageslicht.<br />
An der Vorbereitung wird eifrig gearbeitet. Unterstützung in jeder<br />
Form, ob Sie durch Ihre Idee, Langenroda besonders zu schmükken,<br />
tatkräftig mit anzupacken oder die Planung finanziell unterstützen<br />
wollen, sind sehr willkommen. Bei Andrea Bachmann<br />
laufen die Fäden zusammen (Tel. 91329). Nach dem Höfefest<br />
folgen weitere Veranstaltungen, über die wir zu gegebener Zeit<br />
noch informieren werden.<br />
Der Vorbereitungskreis 700 Jahre Langenroda<br />
Wetterverlauf vom 01.06. – 30.06.<strong>2012</strong><br />
* Niederschlag fielen 133,2 Liter.<br />
* Wind hatten wir an 20 Tagen, davon 9 Tage Starkwind.<br />
* Nebel war am 15.06. zu verzeichnen.<br />
* Gewitter gab es viermal.<br />
Bauernregel: Fällt Juniregen in den Roggen, so bleibt der Weizen<br />
auch nicht trocken.<br />
Wetterverlauf vom 01.07. – 31.07.1012<br />
* Niederschlag fielen 64,7 Liter.<br />
* Wind hatten wir an 21 Tagen, davon 8 Tage Starkwind.<br />
* Nebel war am 04.07. zu verzeichnen.<br />
* Gewitter gab es 5 Tagen.<br />
Bauernregel: Man muss die Feste feiern, wie sie fallen, und das<br />
Wetter nehmen, wie‘s ist. Wetterbeobachter Donndorf<br />
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Achtung!<br />
Neu eingetroffen in der Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und sehr zu<br />
empfehlen: „Wanderführer Kyffhäuserkreis und angrenzende<br />
Gebiete“ - mit übersichtlich gestalteten Wandertouren, Radtourenvorschlägen<br />
und Reitmöglichkeiten vom bekannten Buchautor<br />
Roland Geißler. Karin Jordanland<br />
Zum Zum Geburtstag<br />
Geburtstag<br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
01.09. Wedel, Anna 80<br />
04.09. Galander, Hildegard 81<br />
07.09. Müller, Waltraud 78<br />
08.09. Both, Siegfried 75<br />
08.09. Dorniok, Anita 70<br />
09.09. Döhler, Erika 70<br />
09.09. Faber, Margarete 78<br />
12.09. Becher, Horst 66<br />
12.09. Scharf, Hans-Hubert 72<br />
15.09. Tauscher, Erich 69<br />
20.09. Emmerich, Ingrid 65<br />
20.09. Hecht, Karl-Heinz 72<br />
21.09. Schwendler, Ilse 88<br />
22.09. Brada, Helmut 80<br />
22.09. Dorniok, Werner 81<br />
23.09. Morgan, Horst 83<br />
24.09. Pätz, Konrad 73<br />
26.09. Schreeg, Dieter 69<br />
27.09. Kettner, Edith 80<br />
29.09. Kümmling, Ingeburg 72<br />
in Garnbach<br />
09.09. Schnellhardt, Detlev 72<br />
in Hechendorf<br />
09.09. Popko, Adolf 72<br />
in Langenroda<br />
16.09. Baumgart, Brigitta 83<br />
16.09. Gröber, Hermann 83<br />
in Donndorf<br />
03.09. Mainzer, Gerhard 73<br />
05.09. Schaube, Ruth 77<br />
06.09. Rieger, Heidelore 66<br />
12.09. Widera, Hildegard 79<br />
16.09. Hilbrecht, Anny 85<br />
18.09. Thomann, Ursula 72<br />
21.09. Krüger, Ilona 65<br />
21.09. Läbe, Ingrid 75<br />
25.09. Rink, Gisela 71<br />
27.09. Alt, Eleonore 84<br />
29.09. Reich, Georg 76<br />
in Kleinroda<br />
16.09. Ruppe, Marga 71<br />
19.09. Kummer, Reinhard 70<br />
21.09. Ortmanns, Uwe 69<br />
in Kloster-Donndorf<br />
02.09. Hackert, Frieda 90<br />
02.09. Kles, Lucie 87<br />
05.09. Nitsche, Ruth 66<br />
19.09. Koch, Johanna 87<br />
29.09. Heinrich, Walter 92<br />
95<br />
Her Herzlichen Her zlichen Glückwunsch!<br />
Glückwunsch!<br />
Glückwunsch!
96<br />
Die Hohe Schrecke präsentiert ihr neues Erscheinungsbild. Auf<br />
dem Bauernmarkt in Braunsroda informiert Dagmar Dittmer, Vorsitzende<br />
des Vereins Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft e.V.,<br />
über das Naturschutzgroßprojekt. SBW/Melanie Tulke<br />
Neues Logo für alten Wald<br />
Die Hohe Schrecke erscheint in neuem Gewand. Ein halbes Jahr<br />
lang tüftelten der Marketingausschuss des Vereins Hohe Schrekke<br />
– Alter Wald mit Zukunft e.V. und die Naturstiftung David<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
zusammen mit einer Grafikagentur aus Halle an einem einheitlichen<br />
Erscheinungsbild für die Hohe Schrecke. Auf dem Bauernmarkt in<br />
Braunsroda am 04. <strong>August</strong> konnte das Ergebnis zum ersten Mal<br />
bestaunt werden. Die Vereinsvorsitzende Dagmar Dittmer und die<br />
neue Regionalmanagerin Melanie Tulke präsentierten stolz den<br />
Hohe Schrecke Infostand.<br />
Unter dem Motto „Hohe Schrecke – Alter Wald neu entdeckt“<br />
zeigt sich die Region ab sofort mit einer einheitlichen Marke. Diese<br />
wird sich fortan auf allen Broschüren, Plakaten und dem Hohe<br />
Schrecke Journal wiederfinden. Auch die Umgestaltung der Internetseite<br />
im neuen Design steht bevor. Der Hohe Schrecke Infostand<br />
ist als Nächstes auf dem Bartholomäusmarkt am 18. und 19.<br />
<strong>August</strong> in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu sehen. Melanie Tulke, Regionalmanagerin<br />
Ein Abend mit Pfarrer Leibrock<br />
Die Kirchgemeinde <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, die Heimatfreunde, der Ranke- und der<br />
Schlossverein laden gemeinsam zu einem interessanten und aktuellen<br />
Vortrag mit dem Thema „Unser Martin Luther lebt; die<br />
Religiosität des modernen Menschen“ ein. Felix Leibrock ist<br />
Lehrbeauftragter an der Universität Jena und der Hochschule für<br />
Musik Weimar, gefragter und geschätzter Pfarrer und Referent. Er<br />
war <strong>Stadt</strong>kulturdirektor in Weimar und im Jahr 2008 Kurator der<br />
Weimarer Reden.<br />
Seine in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> geplante Buchpräsentation beginnt am Dienstag,<br />
dem 21. <strong>August</strong>, um 19.00 Uhr, in der St.-Ursula-Kirche. Der Eintritt<br />
ist frei. Kubatz, Dr. Möbis<br />
Tag des offenen Denkmals<br />
Das Motto am Tag des offenen Denkmals am 9. September <strong>2012</strong> widmet sich dem Naturstoff „Holz“.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: 11.00 – 16.00 Uhr stündliche Führungen (13.00 Uhr Kinderführung)<br />
Schlossfest: 11.30 Uhr Öffnung der Versorgungsstände im Schlosspark<br />
12.30 – 14.30 Uhr Blaskonzert mit den „Beichlinger Blasmusikanten“<br />
14.00 Uhr Vorträge zum Markenzeichen „Holz“ in der Denkmalpflege von Dr. Jürgen<br />
König und Dipl.-Ing. Selmar Petzoldt (1. OG von Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>)<br />
15.00 Uhr Empfang der Silbermedaillengewinner im Doppelvierer der<br />
Olympischen Sommerspiele in London <strong>2012</strong>,<br />
unter ihnen Annekatrin Thiele aus <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
15.00 – 16.30 Uhr Kaffeekonzert mit den „<strong>Stadt</strong>musikanten <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />
13.00 – 16.30 Uhr Kinderprogramm im Schlosspark<br />
<strong>17.</strong>00 Uhr Ende der Veranstaltung<br />
St. Bartholomäus-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />
18.00 Uhr ökumenische Festandacht mit Einweihung des restaurierten Kanzelaltars<br />
St. Ursula-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />
Kath. Kirche „Heilige Familie“: 14.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />
Heimatmuseum „Alte Schule“: 14.00 – 16.00 Uhr Sonderausstellung<br />
Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>: 10.00 – 13.00 Uhr offen<br />
Garnbach<br />
St. Nikolai-Kirche: 10.00 – <strong>17.</strong>00 Uhr offen<br />
Langenroda<br />
St. Georgskirche: 13.00 – 16.00 Uhr offen<br />
Bockwindmühle: 11.00 – 18.00 Uhr mit Mühlenführungen, gastronomische Betreuung<br />
Donndorf<br />
Alte St. Peter- und Paulkirche: 10.00 – 15.00 Uhr offen<br />
Neue St. Peter- und Paulkirche: Besichtigung nur von außen möglich<br />
Kloster-Donndorf<br />
Zisterzienserinnen-Klosteranlage: Führungen: 11.00 Uhr, 13.00 Uhr, 15.00 Uhr<br />
Änderungen vorbehalten!
<strong>Freitag</strong> der 13., ein Glückstag<br />
Für viele ist <strong>Freitag</strong> der 13. ein Tag, an dem man lieber im Bett<br />
bleiben sollte. Dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder des<br />
Feuerwehrvereins <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. Am 13.07.<strong>2012</strong> konnten diese<br />
nämlich einen Zuwendungsbescheid des Thüringer Innenministeriums<br />
in Höhe von 960,00 Euro in Empfang nehmen.<br />
Bürgermeisterin Dagmar Dittmer übergab den Zuwendungsbescheid<br />
anlässlich der regelmäßig stattfindenden Ausbildung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr im Beisein der Landtagsabgeordneten<br />
Gudrun Holbe an die Vorsitzende des Feuerwehrvereins<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V., Veronika Jelinek. Diese wurde durch die<br />
Vereinsmitglieder des Feuerwehrvereins und die Kameraden<br />
der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. Mit Hilfe der Zuwendung<br />
und einem Eigenanteil aus der Vereinskasse soll moderne<br />
Medientechnik für die Ausbildung der Jugendfeuerwehr<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>/ Langenroda und der Freiwilligen Feuerwehr <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
beschafft werden.<br />
Der Feuerwehrverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. bedankt sich hiermit bei der<br />
Bürgermeisterin Frau Dittmer und der Landtagsabgeordneten<br />
Frau Holbe für die Unterstützung des Vorhabens. Wer Interesse<br />
an sinnvoller Freizeitgestaltung, sportlicher Betätigung,<br />
den Umgang mit verschiedenen technischen Geräten und<br />
noch dazu den Willen hat, anderen zu helfen, der ist bei der<br />
Feuerwehr gern gesehen. Interessenten können sich am zweiten<br />
<strong>Freitag</strong> im Monat ab 18.00 Uhr direkt bei der Feuerwehr<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> ein Bild von der Arbeit eines Feuerwehrmannes/ oder<br />
einer Feuerwehrfrau verschaffen. Gern können Sie sich auch<br />
direkt bei den Wehrleitern der jeweiligen Feuerwehr oder im<br />
Rathaus beim Ordnungsamt über die Arbeit der Feuerwehr<br />
erkundigen. Auch die Jugendfeuerwehr sucht ständig Nachwuchs<br />
und freut sich über jedes neue Mitglied.<br />
V. Jelinek, Vorsitzende des Feuerwehrverein <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Veranstaltungen im Seniorenclub<br />
<strong>17.</strong>08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
20.08. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />
20.08. 14.00 Uhr Gesunde Ernährung<br />
21.08. 14.00 Uhr Kleine Fahrt in die Natur<br />
22.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
22.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
23.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
23.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
24.08. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />
27.08. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />
27.08. 14.00 Uhr Buchlesung<br />
28.08. 14.00 Uhr Singen als Atemgymnastik<br />
29.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
29.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
30.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
30.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
31.08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
03.09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />
03.09. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />
04.09. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
05.09. 14.00 Uhr Vortrag mit Vera Graul<br />
05.09. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
06.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
06.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
07.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />
10.09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />
10.09. 14.00 Uhr kulinarisch verwöhnen<br />
11.09. Diabetikertreffen in Sondershausen<br />
11.10. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
12.09. Diabetiker Projekttag in Artern<br />
12.10. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
12.11. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
13.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
13.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
14.09. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
<strong>17.</strong>09. 14.00 Uhr Hardangerfrauen<br />
<strong>17.</strong>09. 14.00 Uhr Buchlesung<br />
18.09. 14.00 Uhr Rückblick<br />
18.09. 14.00 Uhr Kraftfahrerschulung<br />
19.09. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
19.09. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
20.09. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
20.09. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
21.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag<br />
Rammelt, Seniorenclub<br />
97
98<br />
Erfolgreicher Ringer aus der Rankestadt:<br />
Interview mit Georg Schulz<br />
Wer bist Du? Georg Schulz.<br />
Wo wohnst Du? In <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />
Hast Du Geschwister? Ja. Zwei.<br />
In welche Schule gehst Du? Ich gehe in die Grundschule „Am alten<br />
Wald“ in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und komme jetzt in die 4. Klasse.<br />
Welches sind Deine Lieblingsfächer? Sport, Mathe und Kunst.<br />
Was sind Deine Hobbys? Sport allgemein und Ringen mag ich<br />
besonders.<br />
Was reizt Dich so am Ringen? Ringen ist ein Kraftsport und ich<br />
muss viele athletische Übungen beherrschen. (Mit einem Schmunzeln<br />
im Gesicht.) Das ich manche in den Schwitzkasten nehmen<br />
kann.<br />
Seit wann übst Du diese Sportart aus? Seit 3 Jahren. Mein kleiner<br />
Bruder Paul hat jetzt auch angefangen.<br />
Wie bist Du zum Ringen gekommen? Durch meinen Papa.<br />
Musst Du jeden Tag trainieren? Nein, ich trainiere 2-mal wöchentlich<br />
für 1,5 Stunden. Ich treibe aber zu Hause Sport und springe zum<br />
Beispiel viel auf dem Trampolin.<br />
Welches sind Deine besten Erfolge? Ich belegte am 7.01.<strong>2012</strong> den<br />
1. Platz in der Landesmeisterschaft Sachsen-Anhalt im griechischrömischen<br />
Ringkampf. Damit erzielte ich die Qualifikation für die<br />
offene Mitteldeutsche Meisterschaft am 23.06.<strong>2012</strong> in Plauen.<br />
Dort erkämpfte ich mir unter zahlreichen Teilnehmern aus Sachsen-Anhalt,<br />
Sachsen, Brandenburg, Berlin und Thüringen, ebenfalls<br />
im griechisch-römischen Ringkampf den 2. Platz. Dazwischen<br />
fand noch ein Freier Ringkampf in Artern am 5.05.<strong>2012</strong> statt, den<br />
ich mit einer Bronzemedaille verließ.<br />
Welches ist Dein größtes Ziel? Ich möchte richtig gut werden im<br />
Ringen.<br />
Für Deine bisherigen Erfolge gratulieren wir Dir recht herzlich und<br />
für die Erreichung Deiner Ziele wünschen wir Dir alles Gute, Kraft<br />
und Ausdauer. Wir sind stolz auf Kinder und Jugendliche, die mit<br />
Fleiß und Beharrlichkeit an einer sportlichen Karriere arbeiten oder<br />
sich durch den Sport eine gute Kondition aufbauen.<br />
Das Gespräch führte Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Evangelische Gottesdienste<br />
18. <strong>August</strong> 11.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Ökumenische<br />
Andacht zum<br />
Bartholomäusmarkt,<br />
Pfarrer Breithaupt<br />
19. <strong>August</strong> 09.00 Uhr Langenroda,<br />
Pfarrerin Stöckigt<br />
26. <strong>August</strong> 10.15 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Pfarrer i.R. Braasch<br />
02. September 09.30 Uhr Donndorf, Pfarrerin Stöckigt<br />
09. September 18.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Ökumenischer<br />
Festgottesdienst in der St.<br />
Ursula-Kirche, Pfarrer<br />
Niemann, Pfarrer Bock<br />
15. September 14.00 Uhr Kloster Donndorf,<br />
Taufgottesdienst,<br />
Pfarrerin Stöckigt<br />
16. September 09.00 Uhr Langenroda,<br />
Pfarrerin Stöckigt<br />
Vakanzvertreter:<br />
Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />
Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail:<br />
klemensniemann@gmail.com<br />
Bürozeiten im Pfarramt <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Markt 10,<br />
dienstags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />
Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221 E-Mail:<br />
pfarramtw<strong>iehe</strong>@aol.com Frau Launicke<br />
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />
M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899<br />
Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Katholische Gottesdienste<br />
Sa., 18. <strong>August</strong> 18.00 Uhr Donndorf,<br />
Wortgottesfeier<br />
So., 26. <strong>August</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />
Änderungen werden vorbehalten!<br />
Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />
künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />
3390. Pfarrer Christian Bock<br />
Neue Konfirmanden – auf der Suche<br />
Wir gehen in ein neues Konfirmandenzeitalter! Haben Sie in der<br />
Familie oder im Bekanntenkreis jemanden, der jetzt im Konfirmandenalter<br />
ist? Ein Kind, ein Jugendlicher, in der 7. oder 8. Klasse?<br />
Wir freuen uns, wenn Sie ihn oder sie ansprechen und zum Konfi<br />
Unterricht anmelden. Die jetzigen Konfirmanden würden sich über<br />
neue Mitstreiter aus der Regionalgemeinde Artern-Heldrungen<br />
und den Kirchspielen <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und Roßleben freuen. Zusammen<br />
sind wir stark und fit für Neues. Anmeldungen sind ab sofort<br />
möglich über das Evangelische Pfarramt in Artern, 03466/302653,<br />
das Evangelische Pfarramt in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (034672/83132) oder per Mail:<br />
klemensniemann@gmail.com. Pfr. Niemann<br />
Blutspendetermin<br />
Ort: Grundschule <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Donnerstag, den 22.11.<strong>2012</strong>, von 14.30 Uhr<br />
bis 18.30 Uhr<br />
S. Ullrich, DRK Ortsverband <strong>W<strong>iehe</strong></strong>
SSSS<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> tadtbote tadtbote tadtbote tadtbote WW<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
W<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
<strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>iehe</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Lottomittel für DCV „Blau-Weiß“ Donndorf<br />
Am 16. Juli <strong>2012</strong> übergab <strong>W<strong>iehe</strong></strong>s Bürgermeisterin Dagmar Dittmer im Beisein von CDU-Landtagsabgeordneter Gudrun Holbe einen<br />
Förderbescheid an den Donndorfer Carnevalsverein „Blau Weiß“ 1979 e.V. Zur Instandsetzung und Sanierung des Parkettfußbodens<br />
im Bürgerhaus Donndorf hatte der Thüringer Innenminister, Jörg Geibert, 3.900,00 Euro aus Überschüssen der Staatslotterie bewilligt.<br />
Den Restbetrag dieser Maßnahme über 1.100,00 Euro trägt der DCV aus eigenen Mitteln. DCV-Vorsitzender Günter Hilbrecht freute<br />
sich über die großzügige Unterstützung aus Erfurt, die es ermöglicht, künftig den Saal in einem ordnungsgemäßen Zustand für<br />
Veranstaltungen – und zwar für sämtliche Vereine – zu nutzen. Besonderer Dank gilt hierbei Abgeordneter Gudrun Holbe und ihrem<br />
Wahlkreisbüro, die sich im Vorfeld für die Bewilligung einsetzten. DCV „Blau-Weiß“ 1979 e.V. Donndorf<br />
Wanderung zum Ort des Grauens!<br />
Hurra es sind Ferien! Aber was soll man nur den ganzen Tag<br />
anfangen? Angebote gibt es viele, aber es soll nicht immer etwas<br />
kosten. Wie wäre es mit einer Wanderung? Schnappen Sie sich<br />
ihre Kinder, oder Kinder, mobilisiert eure Eltern, packt einen<br />
Picknickkorb; Fotoapparat und Fernglas sollten auch nicht vergessen<br />
werden, und schon kann´s losgehen. Für diejenigen, die<br />
nicht wissen, wo sie hinwandern sollen, liegt im Heimatmuseum<br />
ein „Kleiner Wanderführer“ bereit mit vielen Tipps, u. a. mit<br />
Wanderrouten um <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und beliebte andere Wanderziele in der<br />
näheren Umgebung.<br />
Entdecken Sie ihre Heimat neu. Beginnen Sie mit einem kleinen<br />
Rundgang: wandern Sie hinter dem Schwimmbad zum Hainborn.<br />
Im Wassertretbecken können Sie Ihre Füße für den kleinen Rundweg<br />
fit machen. Am Trinkstein besteht die Möglichkeit, einen<br />
Schluck frisches Quellwasser zu sich zu nehmen, bevor es weitergeht,<br />
bis sich der Weg teilt. Nehmen Sie links den Aufstieg zum<br />
„Friedenseck“. Dort bietet es sich an, den Picknickkorb zu erleichtern.<br />
Frisch gestärkt kann es weiter gehen über den Naturlehrpfad<br />
zum Kuckuckswald am Galgenberg – dem Ort des Grauens –, so<br />
ist es auf einer Informationstafel zu lesen. Dort wird man nicht nur<br />
mit einer herrlichen Aussicht ins Unstruttal belohnt, sondern auch<br />
mit Informationstafeln, die Auskunft zum „Ort des Grauens“, zu<br />
Aussichtspunkten, z. B der Bottendorfer Höhe oder den Kalihalden<br />
in Roßleben, geben. Bei guter Sicht kann man bis zum Brocken<br />
oder bis zum Aussichtsturm der Arche Nebra sehen.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Erkundung der Wanderwege<br />
um <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Gratulation zum 50. Ehejubiläum<br />
Die Bürgermeisterin Gudrun Holbe sowie die Kameraden der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Donndorf gratulierten am 02. Juni dem<br />
Ehepaar Ingeborg und Norbert Töpfer (Foto) aus Donndorf zu<br />
ihrer Goldenen Hochzeit. Norbert Töpfer war als Ortsbrandmeister<br />
jahrelang aktiv in der FFW Donndorf tätig. Foto: SBW<br />
Ausstellungen im Heimatmuseum<br />
Bis zum diesjährigen Bartholomäusmarkt können noch die Hobbyzeichnungen<br />
von Frau Gertrud Bellstedt in der Alten Schule<br />
besichtigt werden. Danach folgt eine neue Ausstellung mit dem<br />
Thema des Denkmaltages <strong>2012</strong> „Holz- ein wichtiger, vielseitig<br />
anwendbarer und nachwachsender Rohstoff“. Mit über 100 Fotos<br />
und mehreren hölzernen Gegenständen werden zahlreiche Beispiele<br />
zu diesem Thema veranschaulicht. Die Heimatfreunde laden<br />
zum Besuch ein. Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
99
100<br />
Impressum<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Gemeinde Donndorf<br />
Verlag: Unstrut-Verlag <strong>W<strong>iehe</strong></strong> GmbH,<br />
Im Gewerbegebiet 1,<br />
06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>;<br />
Fon: 6968-0<br />
Geschäftsführer:<br />
Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />
für Text und Anzeigen).<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />
die Bürgermeister<br />
Anzeigenleitung:<br />
Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />
Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />
Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />
Telefon: 90567<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> erscheint monatlich<br />
mit einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />
Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />
an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> einschließlich<br />
der Ortsteile Langenroda,<br />
Garnbach und Hechendorf und an die<br />
Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />
Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />
Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />
Verbindung mit unseren allgemeinen und<br />
zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />
Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />
Euro;<br />
Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />
und Versandkosten.<br />
Texte, insbesondere Termine werden<br />
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />
veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />
für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />
und Anzeigen.<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>17.</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>August</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />
Leuchtstele rückt Schloss ins Blickfeld<br />
Seit vielen Jahren ist die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sehr engagiert, ihr hoch über<br />
der <strong>Stadt</strong> gelegenes Schloss zu erhalten, zu sanieren sowie eine<br />
langfristige Nutzung zu ermöglichen. Langsam und stetig gehen<br />
die Arbeiten voran. Doch noch immer kann dieses architektonische<br />
Kleinod nur eingeschränkt besichtigt werden. So bleiben<br />
nicht nur die Innenräume vorerst den Besuchern weitgehend<br />
verborgen, auch verhüllen Wetterschutzplanen die Fassaden.<br />
Jetzt haben <strong>Stadt</strong> und Förderverein in enger Zusammenarbeit mit<br />
dem bereits langjährig am Schloss tätigen Planungsbüros vor dem<br />
Schlosstor eine Leuchtstele errichtet, und damit ein sichtbares<br />
Zeichen für die Sanierung des Schlosses gesetzt. Mit zahlreichen<br />
Fotos, Zeichnungen und Texten wird auf den vier Seiten der Stele<br />
über die Schlossgeschichte, die Sanierungsarbeiten und über das<br />
bisher beabsichtigte Nutzungskonzept Auskunft gegeben.<br />
An dem sonnigen Vormittag des 25. Juli <strong>2012</strong> fanden sich etwa 40<br />
Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> zur feierlichen Einweihung vor<br />
der Leuchtstele ein. Frau Bürgermeisterin Dagmar Dittmer hielt die<br />
Eröffnungsrede, der sich auch der Vorstandsvorsitzende des<br />
Fördervereins, Willi Willomitzer, begeistert anschloss. Gemeinsam<br />
stießen sie mit einem Glas Sekt auf die gelungene Gestaltung<br />
der Stele an, welche sogleich von den Anwesenden ausgiebig und<br />
kritisch studiert wurde und offensichtlich allen sehr gefällt. Die<br />
Leuchtstele ist zu 85% mit Städtebaufördermitteln finanziert worden.<br />
Den Mitleistungsanteil der <strong>Stadt</strong> in Höhe von 15% übernahm<br />
der Förderverein Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V. Besonderer Dank gilt allen,<br />
die bei der Gestaltung der Stele tatkräftig mitgeholfen haben,<br />
insbesondere den Vertretern der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung sowie Herrn<br />
Willomitzer, Herrn Kubatz, Herrn<br />
Butzmann und Herrn Bigeschke<br />
vom Förderverein, sowie Frau<br />
Quaas und Frau Thor vom Büro<br />
quaas-stadtplaner einschließlich<br />
Herrn Pludra von Bau-Consult<br />
Hermsdorf, welcher zahlreiche<br />
Fotos und Grafiken für die<br />
Gestaltung lieferte. Nicht zu<br />
vergessen sind auch die Mitarbeiter<br />
des Bauhofes, die die Stele<br />
aufgerichtet haben. Übrigens:<br />
Die Leuchtstele ergänzt hervorragend<br />
die im Jahre 2011 neu<br />
geschaffene Internetseite zum<br />
Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (www.schlossw<strong>iehe</strong>.de).<br />
Die farbliche Gestaltung<br />
von Stele und Webseite ist<br />
dabei aufeinander abgestimmt<br />
worden. Beide Projekte erweitern<br />
das Informationsangebot<br />
für Besucher, Bürger und Gäste<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Eine weitere<br />
Besonderheit ist, dass die Stele<br />
an Stelle einer Straßenlaterne<br />
errichtet wurde und abends von<br />
innen heraus mit LEDs beleuchtet<br />
wird. Damit ist die Leuchtstele<br />
ein Blickfang gleich am Ortseingang<br />
und verweist einladend<br />
auf das noch hinter Schlosstor und Schlossallee verborgende<br />
Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />
Gegenwärtig stehen weitere große Aufgaben im laufenden Bauabschnitt<br />
des Schlosses an. Endlich kann und soll die statische<br />
Sicherung der Fassaden, insbesondere an der Nordwestecke des<br />
Schlosses, in Angriff genommen werden. Nach dem Verputzen<br />
dieser Fassaden können die Wetterschutzplanen entfernt werden.<br />
Das Schloss wird dann mit neuem Glanz wieder erstrahlen und<br />
weithin sichtbar sein. Kammel, Bau- und Ordnungsamt<br />
U16/48/10<br />
ANWÄLTE<br />
SCHÖTZ-<br />
HEINRICH<br />
ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />
9 68 99<br />
ROSSLEBEN<br />
Notrufnummern<br />
Notrufe<br />
Polizei 110<br />
Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />
Not- und Bereitschaftsdienste<br />
DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />
Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2 30 50 70<br />
KAT 0172/ 7 98 54 90<br />
(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />
Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />
Herr Kammel 0173/ 36 17 341<br />
Fa. F. Bigeschke 03 46 72/6 04 61<br />
GSA 0180/ 2 20 09<br />
Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3 30 20 00