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Aufruf zur Teilnahme am Frühjahrsputz - Stadt Wiehe

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Mitteilungen anderer Behörden<br />

Am 22. März ist Weltwassertag<br />

Anlässlich des Weltwassertages <strong>am</strong> 22. März regt das Thüringer<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz<br />

(TMLFUN) Behörden, Verbände und Institutionen im<br />

Freistaat an, eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit rund um das<br />

Wasser, dessen Schutz und schonendem Umgang durchzuführen.<br />

Das Motto des Weltwassertages 2010 „Clean Water For a Healthy<br />

World“ wurde durch die Bundesregierung in Übersetzung mit<br />

„Reines Wasser für eine gesunde Welt“ formuliert.<br />

Das TLMFUN weist darauf hin: „Der Begriff Wasserqualität ist in<br />

einem umfassenden Sinne zu sehen, der sowohl die Qualität des<br />

Trinkwassers als auch den Zustand der Gewässer einschließt. Die<br />

Vereinten Nationen haben dieses Motto u. a. auch gewählt, weil<br />

die Nutzung des Wassers für den Menschen oberste Priorität hat<br />

und deswegen größte Anstrengungen erforderlich sind, um das<br />

Wasser sauber zu halten.“ Insbesondere Kindergärten, Schulen<br />

und interessierten Bürgern sollen Anlagen der Wasserversorgung<br />

und Abwasserbehandlung vorgestellt werden.<br />

Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband wird <strong>am</strong> 22.<br />

März 2010 einen „Tag der offenen Tür“ auf den Kläranlagen Bad<br />

Frankenhausen und Roßleben in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr durchführen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bartels, Werkleiter<br />

Grünabfallverbrennung<br />

Allgemeinverfügung<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom<br />

28.10.2009 legt das Landrats<strong>am</strong>t Kyffhäuserkreis folgende Verbrennzeiten<br />

fest:<br />

Freitag, den 19.03.2010 bis einschließlich<br />

Donnerstag, den 01.04.2010<br />

Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten:<br />

1. Trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt darf nur im<br />

Außenbereich verbrannt werden. Auskünfte, ob sich der Brandplatz<br />

im Außenbereich befindet, erteilen die zuständigen <strong>Stadt</strong>und<br />

Gemeindeverwaltungen oder Verwaltungsgemeinschaften.<br />

2. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen<br />

untersagt.<br />

3. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />

durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />

Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />

und –geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />

Feuer zu löschen.<br />

4. Zum Anzünden und <strong>zur</strong> Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />

anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />

Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />

werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Fl<strong>am</strong>men<br />

und Glut gegossen werden.<br />

5. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />

- 1,5 km zu Flugplätzen<br />

- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />

- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />

sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />

- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />

Bewuchs<br />

- 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in<br />

<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 19. 19. 19. 19. 19. März März März März März 2010 2010 2010 2010 2010<br />

denen in einzelnen Forst<strong>am</strong>tsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu<br />

berücksichtigen sind<br />

- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher<br />

Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen<br />

- 5 m <strong>zur</strong> Grundstücksgrenze<br />

6. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst<br />

geringer Rauchentwicklung verbrennen.<br />

7. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit<br />

einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />

mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />

8. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Fl<strong>am</strong>men<br />

und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

9. In der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht<br />

gestattet. Dies gilt nicht für die Ortsteile der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist beim Landrats<strong>am</strong>t Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706<br />

Sondershausen, schriftlich oder <strong>zur</strong> Niederschrift einzulegen.<br />

Hengstermann, Landrat<br />

Antragstellung und Beratung<br />

Die Außenstelle Erfurt der Bundesbeauftragten für die Stasi-<br />

Unterlagen führt in Kooperation mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung Roßleben<br />

folgenden Beratungstag durch:<br />

<strong>am</strong> 20.04.2010<br />

von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung Roßleben, Am Weinberg 24,<br />

06571 Roßleben<br />

Mitarbeiter der Außenstelle Erfurt beantworten Fragen zu:<br />

* Antragstellung² (auch Wiederholungsanträge),<br />

* Einsichtnahme in Stasi-Akten und Herausgabe von Kopien,<br />

* Entschlüsselung der Deckn<strong>am</strong>en von Inoffiziellen Mitarbeitern,<br />

* Angeboten für Schulen und Forschungsanträgen,<br />

* den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und „Opferrente“<br />

Den Bürgerinnen und Bürgern wird so die Möglichkeit gegeben,<br />

sich zu Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht in die Stasi-<br />

Unterlagen sowie Einblicke in die Arbeit der Bundesbeauftragten<br />

zu informieren. Weiterhin wird jedem die Gelegenheit gegeben,<br />

sich über die Nutzung der Stasi-Unterlagen für Forschungszwekke<br />

und Angebote für Schulen kundig zu machen.<br />

²Es können Anträge auf Auskunft aus und Einsicht in die<br />

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes direkt vor Ort gestellt<br />

werden. Dazu ist jeder berechtigt, der das 18. Lebensjahr<br />

vollendet hat und sich durch seinen gültigen Personalausweis<br />

(auch zus<strong>am</strong>men) mit einer Vollmacht) ausweisen kann.<br />

S. Lechner, BStU Erfurt<br />

Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />

<strong>Aufruf</strong> zum <strong>Frühjahrsputz</strong><br />

Am S<strong>am</strong>stag, d. 20.03.2010 findet ab 9.00 Uhr auf dem Alten<br />

Friedhof in <strong>Wiehe</strong> ein Arbeitseinsatz statt. Geplant sind das<br />

Putzen der Kirche und Verschönerungsarbeiten auf dem Friedhof.<br />

Es laden ein: Kirchengemeinde <strong>Wiehe</strong> und der Förderverein der<br />

Kirchen zu <strong>Wiehe</strong> e.V. Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong>

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