Aufruf zur Teilnahme am Frühjahrsputz - Stadt Wiehe
Aufruf zur Teilnahme am Frühjahrsputz - Stadt Wiehe
Aufruf zur Teilnahme am Frühjahrsputz - Stadt Wiehe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
46<br />
Mitteilungen anderer Behörden<br />
Am 22. März ist Weltwassertag<br />
Anlässlich des Weltwassertages <strong>am</strong> 22. März regt das Thüringer<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz<br />
(TMLFUN) Behörden, Verbände und Institutionen im<br />
Freistaat an, eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit rund um das<br />
Wasser, dessen Schutz und schonendem Umgang durchzuführen.<br />
Das Motto des Weltwassertages 2010 „Clean Water For a Healthy<br />
World“ wurde durch die Bundesregierung in Übersetzung mit<br />
„Reines Wasser für eine gesunde Welt“ formuliert.<br />
Das TLMFUN weist darauf hin: „Der Begriff Wasserqualität ist in<br />
einem umfassenden Sinne zu sehen, der sowohl die Qualität des<br />
Trinkwassers als auch den Zustand der Gewässer einschließt. Die<br />
Vereinten Nationen haben dieses Motto u. a. auch gewählt, weil<br />
die Nutzung des Wassers für den Menschen oberste Priorität hat<br />
und deswegen größte Anstrengungen erforderlich sind, um das<br />
Wasser sauber zu halten.“ Insbesondere Kindergärten, Schulen<br />
und interessierten Bürgern sollen Anlagen der Wasserversorgung<br />
und Abwasserbehandlung vorgestellt werden.<br />
Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband wird <strong>am</strong> 22.<br />
März 2010 einen „Tag der offenen Tür“ auf den Kläranlagen Bad<br />
Frankenhausen und Roßleben in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr durchführen.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bartels, Werkleiter<br />
Grünabfallverbrennung<br />
Allgemeinverfügung<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom<br />
28.10.2009 legt das Landrats<strong>am</strong>t Kyffhäuserkreis folgende Verbrennzeiten<br />
fest:<br />
Freitag, den 19.03.2010 bis einschließlich<br />
Donnerstag, den 01.04.2010<br />
Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten:<br />
1. Trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt darf nur im<br />
Außenbereich verbrannt werden. Auskünfte, ob sich der Brandplatz<br />
im Außenbereich befindet, erteilen die zuständigen <strong>Stadt</strong>und<br />
Gemeindeverwaltungen oder Verwaltungsgemeinschaften.<br />
2. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen<br />
untersagt.<br />
3. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen<br />
durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die<br />
Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung<br />
und –geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das<br />
Feuer zu löschen.<br />
4. Zum Anzünden und <strong>zur</strong> Unterstützung des Feuers dürfen keine<br />
anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen,<br />
Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt<br />
werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Fl<strong>am</strong>men<br />
und Glut gegossen werden.<br />
5. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:<br />
- 1,5 km zu Flugplätzen<br />
- 50 m zu öffentlichen Straßen<br />
- 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen<br />
sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden<br />
- 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />
Bewuchs<br />
- 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in<br />
<strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Stadt</strong>bote <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, <strong>Wiehe</strong>, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, Freitag, 19. 19. 19. 19. 19. März März März März März 2010 2010 2010 2010 2010<br />
denen in einzelnen Forst<strong>am</strong>tsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />
(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu<br />
berücksichtigen sind<br />
- 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher<br />
Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen<br />
- 5 m <strong>zur</strong> Grundstücksgrenze<br />
6. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst<br />
geringer Rauchentwicklung verbrennen.<br />
7. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit<br />
einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />
mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.<br />
8. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Fl<strong>am</strong>men<br />
und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />
9. In der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht<br />
gestattet. Dies gilt nicht für die Ortsteile der <strong>Stadt</strong> Bad Frankenhausen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist beim Landrats<strong>am</strong>t Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706<br />
Sondershausen, schriftlich oder <strong>zur</strong> Niederschrift einzulegen.<br />
Hengstermann, Landrat<br />
Antragstellung und Beratung<br />
Die Außenstelle Erfurt der Bundesbeauftragten für die Stasi-<br />
Unterlagen führt in Kooperation mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung Roßleben<br />
folgenden Beratungstag durch:<br />
<strong>am</strong> 20.04.2010<br />
von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung Roßleben, Am Weinberg 24,<br />
06571 Roßleben<br />
Mitarbeiter der Außenstelle Erfurt beantworten Fragen zu:<br />
* Antragstellung² (auch Wiederholungsanträge),<br />
* Einsichtnahme in Stasi-Akten und Herausgabe von Kopien,<br />
* Entschlüsselung der Deckn<strong>am</strong>en von Inoffiziellen Mitarbeitern,<br />
* Angeboten für Schulen und Forschungsanträgen,<br />
* den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und „Opferrente“<br />
Den Bürgerinnen und Bürgern wird so die Möglichkeit gegeben,<br />
sich zu Fragen rund um die persönliche Akteneinsicht in die Stasi-<br />
Unterlagen sowie Einblicke in die Arbeit der Bundesbeauftragten<br />
zu informieren. Weiterhin wird jedem die Gelegenheit gegeben,<br />
sich über die Nutzung der Stasi-Unterlagen für Forschungszwekke<br />
und Angebote für Schulen kundig zu machen.<br />
²Es können Anträge auf Auskunft aus und Einsicht in die<br />
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes direkt vor Ort gestellt<br />
werden. Dazu ist jeder berechtigt, der das 18. Lebensjahr<br />
vollendet hat und sich durch seinen gültigen Personalausweis<br />
(auch zus<strong>am</strong>men) mit einer Vollmacht) ausweisen kann.<br />
S. Lechner, BStU Erfurt<br />
Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />
<strong>Aufruf</strong> zum <strong>Frühjahrsputz</strong><br />
Am S<strong>am</strong>stag, d. 20.03.2010 findet ab 9.00 Uhr auf dem Alten<br />
Friedhof in <strong>Wiehe</strong> ein Arbeitseinsatz statt. Geplant sind das<br />
Putzen der Kirche und Verschönerungsarbeiten auf dem Friedhof.<br />
Es laden ein: Kirchengemeinde <strong>Wiehe</strong> und der Förderverein der<br />
Kirchen zu <strong>Wiehe</strong> e.V. Ev. Kirchspiel <strong>Wiehe</strong>