(13 KB) , PDF - Stadt Willich
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Begründung zur Aufhebung eines Teilbereiches „südlich<br />
Umgehungsstraße/ westlich Anna-Rütten-Weg“ im<br />
Bebauungsplan Nr. 77 W – Nordumgehung –<br />
Inhalt<br />
1. Lage und Größe des Plangebietes<br />
2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
4. Ziele und Zwecke der Aufhebung eines Teilbereiches des<br />
Bebauungsplanes<br />
5. Kosten<br />
1. Lage und Größe des Plangebietes<br />
Das Plangebiet (Teilbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 77 W<br />
– Nordumgehung – ) liegt westlich von Alt-<strong>Willich</strong> am östlichen Rand des<br />
Gewerbegebietes Münchheide III und zwar in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, Flur<br />
29.<br />
Der Bereich wir im wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden grenzt das Gebiet an die Umgehungsstraße L 26 – Kempener<br />
Straße – und östlich an den Anna-Rütten-Weg.<br />
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2900 qm.<br />
Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem<br />
Übersichtsplan.<br />
2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Der am 20.04.2001 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 77 W –<br />
Nordumgehung – setzt für den aufzuhebenden Teilbereich „Fläche für die<br />
Landwirtschaft“ fest. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung findet auf<br />
der relativ kleinen Fläche nicht statt.<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Im seit dem 21.10.1983 rechtswirksamen Flächennutzungsplan, 1.<br />
Änderung, der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> ist das betroffene Plangebiet als „Fläche für die<br />
Landwirtschaft“ dargestellt.