Textliche Festsetzungen - Stadt Willich
Textliche Festsetzungen - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> Verfahrensstand<br />
<strong>Stadt</strong>planung 9 I S - Bleek - Rechtskraft<br />
I. Planungsrechtliche <strong>Festsetzungen</strong><br />
(§ 9 Abs. 1 und § 13 BauGB i. V. m. §§ 1 bis 23 Bau NVO)<br />
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
1.1 Mischgebiete – MI (§ 6 Bau NVO)<br />
1.1.1 Ausschluss von Nutzungen im Mischgebiet (gem. § 1 Abs. 5 Bau NVO)<br />
Im Mischgebiet sind (die nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 Bau NVO zulässigen Nutzungen)<br />
Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO nicht zulässig.<br />
1.1.2 Ausschluss von Ausnahmen im Mischgebiet (gem. § 1 Abs. 6 Nr.1 Bau NVO)<br />
Im Mischgebiet sind (die nach § 6 Abs. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen)<br />
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO nicht zulässig.<br />
1.2 Sonstiges Sondergebiet – SO (§ 11 Bau NVO)<br />
1.2.1 Sonstige Sondergebiete – SO (§ 11 Bau NVO)<br />
Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandelsbetrieb – Lebensmittelvollsortiment.<br />
Zulässig ist nur ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit einer höchstzulässigen<br />
Gesamtverkaufsfläche von 1.800 qm, inklusive Shopzonen und Mall, wobei Randsortimente<br />
max. 5– 7 % der Gesamtverkaufsfläche betragen dürfen.<br />
Die Freiflächen und Parkplatzanlagen sind entsprechend dem Eingrünungsplan zu gestalten.<br />
1.3. Fläche für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr.5 BauGB)<br />
Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze und Parkplätze zulässig.<br />
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Bau GB)<br />
2.1 Bezugspunkte zur Bestimmung der Höhe baulicher Anlagen (gem. § 18 Bau NVO)<br />
Die Wandhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der mittleren Höhe des Meeresspiegels<br />
(NN) und dem Schnittpunkt der Außenwandfläche mit der Oberkante Dachhaut (traufseitig).<br />
Die Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der mittleren Höhe des Meeresspiegels<br />
(NN) und der Oberkante des Dachfirstes.<br />
Die Attikahöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der mittleren Höhe des Meeresspiegels<br />
(NN) und der Oberkante der Außenwandfläche (Attika).<br />
3. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />
3.1 Zulässigkeit von Nebenanlagen (gem. §§ 14 Abs. 1 und 23 Abs. 5 Bau NVO)<br />
Außerhalb der Baugrenzen liegende Nebenanlagen, ausgenommen der Einfriedungen, haben<br />
zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten.<br />
4. Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 Bau GB)<br />
4.1 Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen (gem. § 12 Abs. 6 Bau NVO)<br />
Der Bedarf an Stellplätzen und Garagen ist auf den dafür festgesetzten Flächen, unterirdisch<br />
oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu erfüllen.<br />
Vor den Garagen ist ein Stauraum von mind. 5,0 m nachzuweisen. Die Stellplätze und Garagen<br />
haben zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 1,0 m einzuhalten.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> Verfahrensstand<br />
<strong>Stadt</strong>planung 9 I S - Bleek - Rechtskraft<br />
5. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Die Stellplatzflächen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche und der Sondergebietsfläche sind<br />
inklusive der Fahrgassen mit einem ebenen Belag, wie z. B. Formsteine ohne Fase oder Asphalt<br />
herzustellen, um Geräusche durch Einkaufswagen zu reduzieren.<br />
Für den Parkplatz Linsellesstraße ist entlang der westlichen Parkplatzbegrenzung und teilweise<br />
entlang der südlichen Parkplatzbegrenzung, entsprechend der zeichnerischen <strong>Festsetzungen</strong><br />
(S1), eine 2,0 m hohe Lärmschutzwand zu errichten und einzugrünen.<br />
Für die an der Hochstraße und nördlichen Linsellesstraße liegenden Fassaden wird der<br />
Lärmpegelbereich V, für den Teil der Linsellesstraße südlich des Fußweges wird der<br />
Lärmpegelbereich IV festgesetzt.<br />
Die Lärmpegelbereiche sind der Tabelle 8 der DIN 4109 (Ausgabe November 1989) entnommen.<br />
In den festgesetzten Lärmpegelbereichen müssen zur Lärmquelle gerichtete Außenbauteile<br />
(Dächer über Aufenthaltsräumen, Wände, Fenster, Rollladenkästen) das erforderliche<br />
Schalldämm-Maß gem. DIN 4109 erhalten.<br />
Die Lüftungsöffnungen für Räume, in denen aufgrund ihrer Nutzung (z. B. Schlafräume) eine<br />
Stoßlüftung nicht möglich ist, müssen mit Schalldämpferstrecken versehen sein, die so zu<br />
bemessen sind, dass die Schalldämmung der gesamten Außenwand (Fenster,<br />
Lüftungseinrichtung, Wandanteil) dem vorgegebenen Bauschalldämm-Maß entspricht.<br />
6. Pflanzgebote und Pflanzbindung (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a, b BauGB)<br />
6.1 Pflanzgebote (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauNVO)<br />
Die zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten<br />
Flächen sind entsprechend dem Eingrünungsplan nach den in der nachfolgenden Artenliste<br />
genannten Bestimmungen zu bepflanzen und zu pflegen.<br />
Gemeinschaftsstellplatzanlagen, Stellplätze und Parkplätze sind mit einem großkronigen,<br />
heimischen Laubbaum pro 5 Stellplätze zu bepflanzen.<br />
6.2 Pflanzbindungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauNVO)<br />
Die im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzten Bäume, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen sind artgerecht zu pflegen und zu erhalten. Bei natürlichem Abgang ist eine<br />
gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.<br />
II. Hinweise<br />
1. Wasserschutzzone<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II innerhalb<br />
der in Aussicht genommenen Festsetzung als Wasserschutzzone III B.<br />
2. Fluglärm<br />
Das Plangebiet liegt ca. 2500 m nordöstlich der An- und Abflugstrecken für den<br />
Regionalluftverkehr und in der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum/vom<br />
Verkehrslandeplatz des Flughafens Mönchengladbach. Mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm<br />
ist zu rechnen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> Verfahrensstand<br />
<strong>Stadt</strong>planung 9 I S - Bleek - Rechtskraft<br />
3. Erdbebenzone<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 der Bundesrepublik Deutschland. Der DIN<br />
4149 („Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung<br />
üblicher Hochbauten“) entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksichtigen.<br />
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