(13 KB) , PDF - Stadt Willich
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BEGRÜNDUNG<br />
Aufhebung eines<br />
Teilbereiches „südlich<br />
Umgehungsstraße/<br />
westlich Anna-Rütten-<br />
Weg“ im Bebauungsplan<br />
Nr. 77 W –<br />
Nordumgehung -<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
Geschäftsbereich <strong>Stadt</strong>planung<br />
Vanessa Majer
Seite 2 von 3<br />
Begründung zur Aufhebung eines Teilbereiches „südlich<br />
Umgehungsstraße/ westlich Anna-Rütten-Weg“ im<br />
Bebauungsplan Nr. 77 W – Nordumgehung –<br />
Inhalt<br />
1. Lage und Größe des Plangebietes<br />
2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
4. Ziele und Zwecke der Aufhebung eines Teilbereiches des<br />
Bebauungsplanes<br />
5. Kosten<br />
1. Lage und Größe des Plangebietes<br />
Das Plangebiet (Teilbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 77 W<br />
– Nordumgehung – ) liegt westlich von Alt-<strong>Willich</strong> am östlichen Rand des<br />
Gewerbegebietes Münchheide III und zwar in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, Flur<br />
29.<br />
Der Bereich wir im wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden grenzt das Gebiet an die Umgehungsstraße L 26 – Kempener<br />
Straße – und östlich an den Anna-Rütten-Weg.<br />
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2900 qm.<br />
Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem<br />
Übersichtsplan.<br />
2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Der am 20.04.2001 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 77 W –<br />
Nordumgehung – setzt für den aufzuhebenden Teilbereich „Fläche für die<br />
Landwirtschaft“ fest. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung findet auf<br />
der relativ kleinen Fläche nicht statt.<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Im seit dem 21.10.1983 rechtswirksamen Flächennutzungsplan, 1.<br />
Änderung, der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> ist das betroffene Plangebiet als „Fläche für die<br />
Landwirtschaft“ dargestellt.
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4. Ziele und Zwecke der Aufhebung eines Teilbereiches des<br />
Bebauungsplanes<br />
Die Festsetzung im Bebauungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ schließt<br />
jegliche sonstige Nutzung aus.<br />
Aufgrund der geringen Größe ist eine intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />
nicht möglich. Die Fläche wird weder für die Landwirtschaft noch als evtl.<br />
Ausgleichsflächen benötigt.<br />
Die an den betroffenen Bereich angrenzenden Grundstücke sind bebaut.<br />
Es ist beabsichtigt, für diese Teilfläche den Bebauungsplan Nr. 77 W –<br />
Nordumgehung – aufzuheben.<br />
Die planungsrechtliche Beurteilung kann nach Abschluss des<br />
Aufhebungsverfahrens entsprechend der Nutzungen der angrenzenden<br />
Grundstücke erfolgen.<br />
Dabei ist - im Hinblick auf die Vermeidung von Nutzungseinschränkungen<br />
durch heranrückende Wohnbebauung - insbesondere<br />
die in den angrenzenden Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsgliederung<br />
des Gewerbegebietes Münchheide zu berücksichtigen.<br />
5. Kosten<br />
Durch die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 77 W –<br />
Nordumgehung – entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> keine Kosten.<br />
Aufgestellt am 30.07.2007<br />
Bearbeitet am 15.03.2011<br />
I.A.<br />
(V.Majer)