03.04.2013 Aufrufe

(13 KB) , PDF - Stadt Willich

(13 KB) , PDF - Stadt Willich

(13 KB) , PDF - Stadt Willich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEGRÜNDUNG<br />

Aufhebung eines<br />

Teilbereiches „südlich<br />

Umgehungsstraße/<br />

westlich Anna-Rütten-<br />

Weg“ im Bebauungsplan<br />

Nr. 77 W –<br />

Nordumgehung -<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Stadt</strong>planung<br />

Vanessa Majer


Seite 2 von 3<br />

Begründung zur Aufhebung eines Teilbereiches „südlich<br />

Umgehungsstraße/ westlich Anna-Rütten-Weg“ im<br />

Bebauungsplan Nr. 77 W – Nordumgehung –<br />

Inhalt<br />

1. Lage und Größe des Plangebietes<br />

2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

4. Ziele und Zwecke der Aufhebung eines Teilbereiches des<br />

Bebauungsplanes<br />

5. Kosten<br />

1. Lage und Größe des Plangebietes<br />

Das Plangebiet (Teilbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 77 W<br />

– Nordumgehung – ) liegt westlich von Alt-<strong>Willich</strong> am östlichen Rand des<br />

Gewerbegebietes Münchheide III und zwar in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, Flur<br />

29.<br />

Der Bereich wir im wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden grenzt das Gebiet an die Umgehungsstraße L 26 – Kempener<br />

Straße – und östlich an den Anna-Rütten-Weg.<br />

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2900 qm.<br />

Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem<br />

Übersichtsplan.<br />

2. Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Der am 20.04.2001 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 77 W –<br />

Nordumgehung – setzt für den aufzuhebenden Teilbereich „Fläche für die<br />

Landwirtschaft“ fest. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung findet auf<br />

der relativ kleinen Fläche nicht statt.<br />

3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Im seit dem 21.10.1983 rechtswirksamen Flächennutzungsplan, 1.<br />

Änderung, der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> ist das betroffene Plangebiet als „Fläche für die<br />

Landwirtschaft“ dargestellt.


Seite 3 von 3<br />

4. Ziele und Zwecke der Aufhebung eines Teilbereiches des<br />

Bebauungsplanes<br />

Die Festsetzung im Bebauungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ schließt<br />

jegliche sonstige Nutzung aus.<br />

Aufgrund der geringen Größe ist eine intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />

nicht möglich. Die Fläche wird weder für die Landwirtschaft noch als evtl.<br />

Ausgleichsflächen benötigt.<br />

Die an den betroffenen Bereich angrenzenden Grundstücke sind bebaut.<br />

Es ist beabsichtigt, für diese Teilfläche den Bebauungsplan Nr. 77 W –<br />

Nordumgehung – aufzuheben.<br />

Die planungsrechtliche Beurteilung kann nach Abschluss des<br />

Aufhebungsverfahrens entsprechend der Nutzungen der angrenzenden<br />

Grundstücke erfolgen.<br />

Dabei ist - im Hinblick auf die Vermeidung von Nutzungseinschränkungen<br />

durch heranrückende Wohnbebauung - insbesondere<br />

die in den angrenzenden Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsgliederung<br />

des Gewerbegebietes Münchheide zu berücksichtigen.<br />

5. Kosten<br />

Durch die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 77 W –<br />

Nordumgehung – entstehen der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> keine Kosten.<br />

Aufgestellt am 30.07.2007<br />

Bearbeitet am 15.03.2011<br />

I.A.<br />

(V.Majer)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!