An Liffersmühle - Stadt Willich
An Liffersmühle - Stadt Willich
An Liffersmühle - Stadt Willich
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Gliederung:<br />
1. Einleitung<br />
vorläufiger Umweltbericht<br />
Bebauungsplan 43 I W<br />
südlich „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“<br />
1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung<br />
1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />
ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />
Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />
2.a.5 Schutzgut Boden<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
2.a.8 Wechselwirkungen<br />
2.b Prognose<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Auswirkungen<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 1<br />
1 Einleitung<br />
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wird entsprechend den Festlegungen des<br />
Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §<br />
1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt werden.<br />
Vorab wird darauf verwiesen, dass der Planbereich durch den Bebauungsplan 3<br />
WCD und 73 W bereits überwiegend überplant ist. Zudem war der betroffene<br />
Bereich bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse, der fast identische<br />
Ausweisungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> enthielt<br />
überplant. Dieser wurde jedoch durch ein Urteil des OVG- Münster für nichtig erklärt.<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in Natur<br />
und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes NRW<br />
ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />
ausgeglichen.<br />
Parallel zum aktuellen Bebauungsplanverfahren wird eine Änderung des<br />
Flächennutzungsplans betrieben.<br />
Lage und Größe des Plangebiets<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld,<br />
Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach.<br />
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, westlich des Ortskerns von Alt-<strong>Willich</strong><br />
und hat eine Größe von ca. 7,1 ha.<br />
Lage im Raum<br />
Derzeitige Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Moltkestrasse und der Strasse<br />
„<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“.<br />
Heutige Nutzung und Struktur<br />
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend als Gewerbegebiet genutzt. In den<br />
Randbereichen entlang der Moltkestrasse ist eine Wohn- und Mischnutzung<br />
vorhanden.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 2<br />
Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen<br />
Siedlungsbereich aus.<br />
Planbereich<br />
Planbereich<br />
GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />
FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Der Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als<br />
„Fläche für Gewerbe“ und als Mischgebiet dar.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 3<br />
1<br />
B-Plan Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Der Bebauungsplan 3W C-D der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt<br />
das Plangebiet als „1 Gewerbefläche, 2 private Grün- u. Freifläche, 3 Fläche für den<br />
öffentlichen Bedarf“ dar. Die Fläche 4 ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 73 W<br />
„Friedhof <strong>Willich</strong>“ überplant. Der Bereich 5 ist durch keinen Bebauungsplan abgedeckt.<br />
1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />
Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Empfehlungen aus<br />
dem Einzelhandelsgutachten der Fa. ECON-CONSULT, Köln. Daraus geht die<br />
Empfehlung hervor, bestehende Gewerbegebiete planungsrechtlich anzupassen, so<br />
dass die <strong>An</strong>siedlung kontrolliert werden kann. Bestehende Handelsbetriebe genießen<br />
Bestandsschutz. Im Rahmen einer Planänderung müssen angemessene<br />
Erweiterungen, Erneuerungen und Nutzungsänderungen berücksichtigt werden. Im<br />
Einzelhandelsgutachten sind Aussagen zur Abgrenzung sowie Dimensionierung der<br />
zentrenrelevanten Sortimente getroffen worden. ( siehe auch „ Begründung zum<br />
Bebauungsplan“)<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W südlich „<strong>An</strong> Liffermühe“ sollen<br />
die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens umgesetzt werden.<br />
Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die<br />
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er<br />
bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen.<br />
Weiterhin wird auf den Bebauungsplanentwurf mit dem Erläuterungsbericht und den<br />
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan verwiesen, der zeitgleich zur<br />
Fertigung dieses Umweltberichts erstellt wurde.<br />
2<br />
5<br />
3<br />
2<br />
4
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 4<br />
1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />
Landschaftsplan<br />
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht im Geltungsbereich eines<br />
Landschaftsplanes.<br />
Trinkwassergewinnung<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />
Forstwald innerhalb der in Aussicht genommenen Festsetzung als<br />
Wasserschutzzone IIIB.<br />
Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />
formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter<br />
Berücksichtigung finden müssen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine<br />
dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte<br />
Bodennutzung und<br />
eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />
Bundesimmissionsschutz-<br />
gesetz inkl. Verordnungen<br />
TA Lärm 1998<br />
DIN 18005 Schallschutz im<br />
Städtebau<br />
Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />
deren Vorsorge.<br />
Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein<br />
ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />
insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />
Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt<br />
werden soll.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
Landschaftsgesetz NRW so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des<br />
Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />
Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des<br />
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 5<br />
biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die<br />
biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />
VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />
Lebensräume.<br />
Schutzgut Boden<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesbodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die<br />
inkl. Bundesbodenschutz - Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />
verordnung<br />
Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil<br />
des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen.<br />
Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die<br />
Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und<br />
Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />
Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und<br />
Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme<br />
von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />
Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für<br />
andere Nutzungen in <strong>An</strong>spruch genommen werden.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Quelle Zielaussage<br />
Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />
Landeswassergesetz inkl.<br />
Verordnungen<br />
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor<br />
vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />
Wassers.<br />
Schutzgut Luft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />
gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />
Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />
TA Luft<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />
Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />
Schutzgut Klima<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />
gesetz<br />
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />
Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu<br />
berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />
Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner<br />
Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 6<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und<br />
Landschaftsgesetz NRW der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen<br />
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur<br />
dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />
Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
(Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch<br />
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />
Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />
Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders<br />
charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />
schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />
Denkmalschutzgesetz NRW Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu<br />
berücksichtigen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />
Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
Für die Abschätzung der Umweltauswirkungen wurde nur der Planbereich und für<br />
das Schutzgut Mensch das nähere Umfeld fokussiert.<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation)<br />
Im Plangebiet sind sowohl gewerbliche Nutzungen sowie reine Wohnnutzungen<br />
vorhanden. Die gewerblichen Nutzungen reichen von derer Friedhofsgärtnerei und<br />
Floristikladen über Schlosserei, Kfz-Handel und –Reparatur bis hin zum Stahlhandel<br />
und Holzbau.<br />
Konflikte, die sich gegebenenfalls aus der Gewerbenutzung und der Wohnnutzung<br />
ergeben wurden durch eine gutachterliche Stellungnahme des Büros Baierle u.<br />
Bredereck im September 2005 untersucht. Die Stellungnahme hat zum Ergebnis,<br />
dass nicht von einer Beeinträchtigung der bestehenden und geplanten Wohnnutzung<br />
im Gewerbe- und Mischgebiet ausgegangen wird, wenn sich die derzeitige Nutzung<br />
nicht verändert. Das Plangebiet liegt unterhalb der <strong>An</strong>- und Abflugstrecken des<br />
Sichtverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach. Daher ist in geringem Maße<br />
mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet wenn die derzeitige gewerbliche Nutzung<br />
beibehalten wird. Ergänzungen und Beurteilungen im weiteren Verfahren.<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Abfälle werden getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt und<br />
regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt und zur<br />
weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 7<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation)<br />
Das Plangebiet liegt im besiedelten, durch gewerbliche Nutzungen geprägten Raum.<br />
Die vorhandene Vegetation entspricht im Wesentlichen den anthropogenen<br />
Nutzungsformen. Erwähnenswert ist die feldheckenartige Eingrünung des<br />
Gewerbereiches zur freien Landschaft. Des weiteren sind einige erhaltenswerten<br />
Bäume im Plangebiet vorhanden. Die ökologische Wertigkeit dieser Bereiche ist als<br />
gering bis mittel einzustufen.<br />
Die LÖBF hat im Bereich des B-Plans keine besonders schützenwerten Biotope<br />
kartiert.<br />
Bewertung der Planung<br />
Erhaltenswerte Strukturen werden im weiteren Verfahren Lagegenau eingemessen<br />
und durch den Bebauungsplan mittels einer Pflanzbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />
b BauGB geschützt. Im Zuge der Aufstellung des Vorläuferbebauungsplan Nr.43 W<br />
Moltkestrasse wurde bereits der erforderliche Ausgleich für den überwiegenden<br />
Planungsbereich ermittelt und bereits im Jahre 2001/2002 angelegt und entwickelt.<br />
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen werden als gering<br />
einzustuft und eine erneute Bilanzierung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation)<br />
Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem,<br />
jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die<br />
vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter.<br />
Die Flächen des Plangebiets gehören zu den <strong>Stadt</strong>klimatopen.<br />
Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an<br />
Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im<br />
niederrheinischen Raum dar.<br />
Vorbelastungen der Luftqualität bestehen durch Immissionen des Gewerbebereiches<br />
und der Straßen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Durch die Planung werden keine erheblichen Veränderungen erzeugt und somit sind<br />
die Auswirkungen als gering einzustufen.<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation)<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist vollständig anthropogen beeinflusst.<br />
Das Ortsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird primär durch die<br />
vorhandene Gebäudesubstanz charakterisiert. Selbst die etwas größeren Bäume<br />
bleiben mit ihrem Höhenwuchs meist unterhalb der Traufen und Dachfirste der den<br />
Planbereich umgebenden Bebauung.<br />
Bewertung der Planung<br />
Bei der Realisierung des Bebauungsplanes wird das Schutzgut Landschaft nur<br />
geringfügig beeinträchtigt
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 8<br />
2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation)<br />
Die naturräumliche Gliederung weist den Planbereich, in dem der Bebauungsplan<br />
liegt, dem Naturraum „Kempener Lehmplatte“ zu. Hier sind zum größten Teil<br />
Braunerden anzutreffen. Durch die anthropogene Überformung ist eine natürliche<br />
Reliefierung nicht oder nur in sehr geringen Umfang vorhanden.<br />
Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altablagerungen vorhanden bzw. bekannt.<br />
Die Altlasten/-ablagerung AS 280/25 Stahlwerk Becker, AS 280/57 Stahlwerk Becker<br />
und AA 280/68 Bahnanlage grenzen westlich an das Plangebiet an.<br />
Bewertung der Planung<br />
Wird derzeit erarbeitet.<br />
AS280/57<br />
AS280/25<br />
Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die<br />
Bodendenkmalbehörde unverzüglich zu informieren. Auf die §§15 und 16 des<br />
Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation)<br />
Im Plangebiet befinden keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand<br />
liegt bei etwa 2 bis 5 m. Im Planungsbereich liegt das Grundwassereinzugsgebiet der<br />
geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebietes<br />
„Südpark/Forstwald“ Die Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund der überwiegend<br />
bebauten Bereiche als gering zu bezeichnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der bestehenden Situation und wegen der geringen baulichen Ergänzung<br />
des Plangebietes werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Zur Sicherstellung<br />
des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete<br />
in <strong>An</strong>lehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 9<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />
gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />
Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden bzw. bekannt.<br />
Bewertung der Planung<br />
Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />
Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />
Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Die Auswirkungen betreffen somit ein<br />
stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />
Aufgrund der bestehenden Situation, des durch gewerbliche Nutzungen geprägten<br />
Bereich ist davon auszugehen, dass die Umwelt bereits stark anthropogen<br />
beeinflusst ist.<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der bestehenden Situation und der vermuten Auswirkungen der Planung<br />
werden keine wesentlich veräderten Bedingungen im Plangebiet erwartet somit auch<br />
keine Auswirkungen auf die Wechselbeziehungen der einzelnen Schutzgüter bzw.<br />
Umweltbelange.
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 10<br />
2. b Prognose<br />
Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Bewertung<br />
Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Monitoring<br />
Mensch<br />
Immissionen durch die vorhandene Gewerbenutzung.<br />
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte<br />
-<br />
Kontrolle der kompletten Umsetzung<br />
der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Pflanzen<br />
-<br />
Verlust von Vegetationsflächen<br />
Tiere Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen<br />
Überprüfen der<br />
-<br />
Kompensationsmaßnahmen.<br />
Landschaft Bebauung von Freiflächen. -<br />
Boden Bodenverdichtung durch Bebauung, Verlust von belebten<br />
Versiegelungsgrad anhand<br />
Bodenflächen, überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des<br />
Luftbildauswertung<br />
•<br />
Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />
und Verdichtung)<br />
Wasser Verringerung der Versickerungsmöglichkeiten für<br />
Wassergüte in Rückhalteanlagen<br />
Oberflächenwasser und Niederschlag, Verringerung der<br />
Grundwassererneuerung<br />
•<br />
Beschleunigung des Wasserabflusses<br />
Konflikte durch die Lage in den geplanten Wasserschutzzonen<br />
Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Versiegelungsgrades<br />
die Belüftungs- und Frischluftentstehungsfunktionen des<br />
-<br />
Freiflächenkomplexes werden reduziert<br />
Kultur- und Sachgüter Keine -<br />
Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der<br />
-<br />
Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich<br />
••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - nicht erheblich/ * Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />
Bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – wird<br />
die real bestehende Situation und die Nutzung des Plangebietes nicht wesentlich<br />
verändert. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung der Charakter des<br />
Gebiets nur geringfügig verändert und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
nicht wesentlich vermindert wird.<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />
entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan weiterhin genutzt wird und eine<br />
<strong>An</strong>siedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel nicht auszuschließen ist.<br />
2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />
gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />
auszugleichen oder zu ersetzen.<br />
Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. als Festsetzungen im<br />
Bebauungsplan vorgeschlagen werden.<br />
Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />
Berücksichtigung der Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />
Zielvorstellungen und <strong>An</strong>forderungen.<br />
- Berücksichtigung der Immissionen<br />
- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />
- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />
- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />
Der betroffene Bereich wurde bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse,<br />
der fast identische Festsetzungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong><br />
<strong>Liffersmühle</strong> enthält, überplant jedoch durch Urteil des OVG- Münster für nichtig<br />
erklärt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in<br />
Natur und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes<br />
NRW ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />
ausgeglichen. Somit sind lediglich die Flächen zu bilanzieren und ggf. auszugleichen<br />
die bisher nicht überplant waren oder deren ökologische Situation dsich durch die<br />
Planung verändert.<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Aufgrund der räumlichen Vorgaben und des Bestandes konnten keine anderweitigen<br />
Planungen betrachtet werden.<br />
3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben
Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.<br />
Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen war die<br />
Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft“ aus dem Jahr 1996.<br />
Die gutachterliche Stellungnahme zur Auswirkung des Gewerbelärms auf die<br />
geplante Wohnbebauung basiert auf der TA-Lärm.<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
Aufgrund der bestehenden Situation sind die Schutzgüter durch die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes 43 I W südl. „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“ voraussichtlich nur gering betroffen.<br />
Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans werden für die Schutzgüter insgesamt nicht erwartet.<br />
Detaillierte Monitorringmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – sollen<br />
die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden. Damit<br />
Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit begrenzt werden, dass<br />
die <strong>An</strong>siedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert werden<br />
Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des<br />
Planbereiches in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende<br />
Gewerbebebauung unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und<br />
eine Ergänzung der Bebauung auf den ehemals für die Friedhofserweiterung<br />
vorgesehenen Flächen ermöglicht werden.<br />
Die Umweltprüfung hat die Aufgabe die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen<br />
Schutzgüter zu bewerten. Hierbei ist die bestehende Nutzungssituation und die<br />
geplante Nutzung , bei Rechtskraft des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und im<br />
weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Hormes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 16.05.2008