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An Liffersmühle - Stadt Willich

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Gliederung:<br />

1. Einleitung<br />

vorläufiger Umweltbericht<br />

Bebauungsplan 43 I W<br />

südlich „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“<br />

1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung<br />

1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und<br />

ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />

Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />

2.a.5 Schutzgut Boden<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

2.a.8 Wechselwirkungen<br />

2.b Prognose<br />

2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben<br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 1<br />

1 Einleitung<br />

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wird entsprechend den Festlegungen des<br />

Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §<br />

1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt werden.<br />

Vorab wird darauf verwiesen, dass der Planbereich durch den Bebauungsplan 3<br />

WCD und 73 W bereits überwiegend überplant ist. Zudem war der betroffene<br />

Bereich bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse, der fast identische<br />

Ausweisungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> enthielt<br />

überplant. Dieser wurde jedoch durch ein Urteil des OVG- Münster für nichtig erklärt.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in Natur<br />

und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes NRW<br />

ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />

ausgeglichen.<br />

Parallel zum aktuellen Bebauungsplanverfahren wird eine Änderung des<br />

Flächennutzungsplans betrieben.<br />

Lage und Größe des Plangebiets<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld,<br />

Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach.<br />

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, westlich des Ortskerns von Alt-<strong>Willich</strong><br />

und hat eine Größe von ca. 7,1 ha.<br />

Lage im Raum<br />

Derzeitige Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Moltkestrasse und der Strasse<br />

„<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“.<br />

Heutige Nutzung und Struktur<br />

Das Plangebiet wird derzeit überwiegend als Gewerbegebiet genutzt. In den<br />

Randbereichen entlang der Moltkestrasse ist eine Wohn- und Mischnutzung<br />

vorhanden.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 2<br />

Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen<br />

Siedlungsbereich aus.<br />

Planbereich<br />

Planbereich<br />

GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />

FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />

Der Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als<br />

„Fläche für Gewerbe“ und als Mischgebiet dar.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 3<br />

1<br />

B-Plan Ausschnitt unmaßstäblich<br />

Der Bebauungsplan 3W C-D der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt<br />

das Plangebiet als „1 Gewerbefläche, 2 private Grün- u. Freifläche, 3 Fläche für den<br />

öffentlichen Bedarf“ dar. Die Fläche 4 ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 73 W<br />

„Friedhof <strong>Willich</strong>“ überplant. Der Bereich 5 ist durch keinen Bebauungsplan abgedeckt.<br />

1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />

Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Empfehlungen aus<br />

dem Einzelhandelsgutachten der Fa. ECON-CONSULT, Köln. Daraus geht die<br />

Empfehlung hervor, bestehende Gewerbegebiete planungsrechtlich anzupassen, so<br />

dass die <strong>An</strong>siedlung kontrolliert werden kann. Bestehende Handelsbetriebe genießen<br />

Bestandsschutz. Im Rahmen einer Planänderung müssen angemessene<br />

Erweiterungen, Erneuerungen und Nutzungsänderungen berücksichtigt werden. Im<br />

Einzelhandelsgutachten sind Aussagen zur Abgrenzung sowie Dimensionierung der<br />

zentrenrelevanten Sortimente getroffen worden. ( siehe auch „ Begründung zum<br />

Bebauungsplan“)<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W südlich „<strong>An</strong> Liffermühe“ sollen<br />

die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens umgesetzt werden.<br />

Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die<br />

rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er<br />

bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen.<br />

Weiterhin wird auf den Bebauungsplanentwurf mit dem Erläuterungsbericht und den<br />

textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan verwiesen, der zeitgleich zur<br />

Fertigung dieses Umweltberichts erstellt wurde.<br />

2<br />

5<br />

3<br />

2<br />

4


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 4<br />

1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Bedeutung für den Bauleitplan<br />

Landschaftsplan<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt nicht im Geltungsbereich eines<br />

Landschaftsplanes.<br />

Trinkwassergewinnung<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II<br />

Forstwald innerhalb der in Aussicht genommenen Festsetzung als<br />

Wasserschutzzone IIIB.<br />

Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />

formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter<br />

Berücksichtigung finden müssen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine<br />

dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte<br />

Bodennutzung und<br />

eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />

Bundesimmissionsschutz-<br />

gesetz inkl. Verordnungen<br />

TA Lärm 1998<br />

DIN 18005 Schallschutz im<br />

Städtebau<br />

Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />

hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />

deren Vorsorge.<br />

Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein<br />

ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />

insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche<br />

Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt<br />

werden soll.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

Landschaftsgesetz NRW so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des<br />

Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und<br />

Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des<br />

Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />

und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 5<br />

biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />

voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die<br />

biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />

VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />

Lebensräume.<br />

Schutzgut Boden<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesbodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die<br />

inkl. Bundesbodenschutz - Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />

verordnung<br />

Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil<br />

des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen.<br />

Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die<br />

Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und<br />

Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />

Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und<br />

Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme<br />

von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />

Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für<br />

andere Nutzungen in <strong>An</strong>spruch genommen werden.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Quelle Zielaussage<br />

Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />

Landeswassergesetz inkl.<br />

Verordnungen<br />

Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor<br />

vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />

Wassers.<br />

Schutzgut Luft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />

gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />

Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />

TA Luft<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />

Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />

Schutzgut Klima<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />

gesetz<br />

Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />

Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu<br />

berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />

Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner<br />

Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 6<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und<br />

Landschaftsgesetz NRW der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen<br />

Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur<br />

dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des<br />

Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

(Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch<br />

Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />

Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />

Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders<br />

charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />

schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />

Denkmalschutzgesetz NRW Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation,<br />

Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

Für die Abschätzung der Umweltauswirkungen wurde nur der Planbereich und für<br />

das Schutzgut Mensch das nähere Umfeld fokussiert.<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation)<br />

Im Plangebiet sind sowohl gewerbliche Nutzungen sowie reine Wohnnutzungen<br />

vorhanden. Die gewerblichen Nutzungen reichen von derer Friedhofsgärtnerei und<br />

Floristikladen über Schlosserei, Kfz-Handel und –Reparatur bis hin zum Stahlhandel<br />

und Holzbau.<br />

Konflikte, die sich gegebenenfalls aus der Gewerbenutzung und der Wohnnutzung<br />

ergeben wurden durch eine gutachterliche Stellungnahme des Büros Baierle u.<br />

Bredereck im September 2005 untersucht. Die Stellungnahme hat zum Ergebnis,<br />

dass nicht von einer Beeinträchtigung der bestehenden und geplanten Wohnnutzung<br />

im Gewerbe- und Mischgebiet ausgegangen wird, wenn sich die derzeitige Nutzung<br />

nicht verändert. Das Plangebiet liegt unterhalb der <strong>An</strong>- und Abflugstrecken des<br />

Sichtverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach. Daher ist in geringem Maße<br />

mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet wenn die derzeitige gewerbliche Nutzung<br />

beibehalten wird. Ergänzungen und Beurteilungen im weiteren Verfahren.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfälle werden getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt und<br />

regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt und zur<br />

weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 7<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation)<br />

Das Plangebiet liegt im besiedelten, durch gewerbliche Nutzungen geprägten Raum.<br />

Die vorhandene Vegetation entspricht im Wesentlichen den anthropogenen<br />

Nutzungsformen. Erwähnenswert ist die feldheckenartige Eingrünung des<br />

Gewerbereiches zur freien Landschaft. Des weiteren sind einige erhaltenswerten<br />

Bäume im Plangebiet vorhanden. Die ökologische Wertigkeit dieser Bereiche ist als<br />

gering bis mittel einzustufen.<br />

Die LÖBF hat im Bereich des B-Plans keine besonders schützenwerten Biotope<br />

kartiert.<br />

Bewertung der Planung<br />

Erhaltenswerte Strukturen werden im weiteren Verfahren Lagegenau eingemessen<br />

und durch den Bebauungsplan mittels einer Pflanzbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

b BauGB geschützt. Im Zuge der Aufstellung des Vorläuferbebauungsplan Nr.43 W<br />

Moltkestrasse wurde bereits der erforderliche Ausgleich für den überwiegenden<br />

Planungsbereich ermittelt und bereits im Jahre 2001/2002 angelegt und entwickelt.<br />

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen werden als gering<br />

einzustuft und eine erneute Bilanzierung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation)<br />

Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem,<br />

jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die<br />

vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter.<br />

Die Flächen des Plangebiets gehören zu den <strong>Stadt</strong>klimatopen.<br />

Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an<br />

Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im<br />

niederrheinischen Raum dar.<br />

Vorbelastungen der Luftqualität bestehen durch Immissionen des Gewerbebereiches<br />

und der Straßen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Durch die Planung werden keine erheblichen Veränderungen erzeugt und somit sind<br />

die Auswirkungen als gering einzustufen.<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation)<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist vollständig anthropogen beeinflusst.<br />

Das Ortsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird primär durch die<br />

vorhandene Gebäudesubstanz charakterisiert. Selbst die etwas größeren Bäume<br />

bleiben mit ihrem Höhenwuchs meist unterhalb der Traufen und Dachfirste der den<br />

Planbereich umgebenden Bebauung.<br />

Bewertung der Planung<br />

Bei der Realisierung des Bebauungsplanes wird das Schutzgut Landschaft nur<br />

geringfügig beeinträchtigt


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 8<br />

2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation)<br />

Die naturräumliche Gliederung weist den Planbereich, in dem der Bebauungsplan<br />

liegt, dem Naturraum „Kempener Lehmplatte“ zu. Hier sind zum größten Teil<br />

Braunerden anzutreffen. Durch die anthropogene Überformung ist eine natürliche<br />

Reliefierung nicht oder nur in sehr geringen Umfang vorhanden.<br />

Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altablagerungen vorhanden bzw. bekannt.<br />

Die Altlasten/-ablagerung AS 280/25 Stahlwerk Becker, AS 280/57 Stahlwerk Becker<br />

und AA 280/68 Bahnanlage grenzen westlich an das Plangebiet an.<br />

Bewertung der Planung<br />

Wird derzeit erarbeitet.<br />

AS280/57<br />

AS280/25<br />

Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die<br />

Bodendenkmalbehörde unverzüglich zu informieren. Auf die §§15 und 16 des<br />

Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation)<br />

Im Plangebiet befinden keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand<br />

liegt bei etwa 2 bis 5 m. Im Planungsbereich liegt das Grundwassereinzugsgebiet der<br />

geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebietes<br />

„Südpark/Forstwald“ Die Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund der überwiegend<br />

bebauten Bereiche als gering zu bezeichnen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der bestehenden Situation und wegen der geringen baulichen Ergänzung<br />

des Plangebietes werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Zur Sicherstellung<br />

des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete<br />

in <strong>An</strong>lehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 9<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von<br />

gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />

Solche Sachgüter sind in Planbereich nicht vorhanden bzw. bekannt.<br />

Bewertung der Planung<br />

Die Planung hat keine Auswirkung auf außergewöhnliche Kultur und- Sachgüter. Bei<br />

Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />

Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als<br />

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Die Auswirkungen betreffen somit ein<br />

stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />

Aufgrund der bestehenden Situation, des durch gewerbliche Nutzungen geprägten<br />

Bereich ist davon auszugehen, dass die Umwelt bereits stark anthropogen<br />

beeinflusst ist.<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der bestehenden Situation und der vermuten Auswirkungen der Planung<br />

werden keine wesentlich veräderten Bedingungen im Plangebiet erwartet somit auch<br />

keine Auswirkungen auf die Wechselbeziehungen der einzelnen Schutzgüter bzw.<br />

Umweltbelange.


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 10<br />

2. b Prognose<br />

Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Bewertung<br />

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Monitoring<br />

Mensch<br />

Immissionen durch die vorhandene Gewerbenutzung.<br />

Einhaltung der Immissionsgrenzwerte<br />

-<br />

Kontrolle der kompletten Umsetzung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Pflanzen<br />

-<br />

Verlust von Vegetationsflächen<br />

Tiere Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen<br />

Überprüfen der<br />

-<br />

Kompensationsmaßnahmen.<br />

Landschaft Bebauung von Freiflächen. -<br />

Boden Bodenverdichtung durch Bebauung, Verlust von belebten<br />

Versiegelungsgrad anhand<br />

Bodenflächen, überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des<br />

Luftbildauswertung<br />

•<br />

Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />

und Verdichtung)<br />

Wasser Verringerung der Versickerungsmöglichkeiten für<br />

Wassergüte in Rückhalteanlagen<br />

Oberflächenwasser und Niederschlag, Verringerung der<br />

Grundwassererneuerung<br />

•<br />

Beschleunigung des Wasserabflusses<br />

Konflikte durch die Lage in den geplanten Wasserschutzzonen<br />

Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Versiegelungsgrades<br />

die Belüftungs- und Frischluftentstehungsfunktionen des<br />

-<br />

Freiflächenkomplexes werden reduziert<br />

Kultur- und Sachgüter Keine -<br />

Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der<br />

-<br />

Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich<br />

••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - nicht erheblich/ * Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />

Bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – wird<br />

die real bestehende Situation und die Nutzung des Plangebietes nicht wesentlich<br />

verändert. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung der Charakter des<br />

Gebiets nur geringfügig verändert und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

nicht wesentlich vermindert wird.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />

entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan weiterhin genutzt wird und eine<br />

<strong>An</strong>siedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel nicht auszuschließen ist.<br />

2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />

gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />

auszugleichen oder zu ersetzen.<br />

Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. als Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan vorgeschlagen werden.<br />

Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />

Berücksichtigung der Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />

Zielvorstellungen und <strong>An</strong>forderungen.<br />

- Berücksichtigung der Immissionen<br />

- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />

- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />

- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />

Der betroffene Bereich wurde bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse,<br />

der fast identische Festsetzungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong><br />

<strong>Liffersmühle</strong> enthält, überplant jedoch durch Urteil des OVG- Münster für nichtig<br />

erklärt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in<br />

Natur und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes<br />

NRW ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />

ausgeglichen. Somit sind lediglich die Flächen zu bilanzieren und ggf. auszugleichen<br />

die bisher nicht überplant waren oder deren ökologische Situation dsich durch die<br />

Planung verändert.<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Aufgrund der räumlichen Vorgaben und des Bestandes konnten keine anderweitigen<br />

Planungen betrachtet werden.<br />

3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben


Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.<br />

Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen war die<br />

Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft“ aus dem Jahr 1996.<br />

Die gutachterliche Stellungnahme zur Auswirkung des Gewerbelärms auf die<br />

geplante Wohnbebauung basiert auf der TA-Lärm.<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

Aufgrund der bestehenden Situation sind die Schutzgüter durch die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes 43 I W südl. „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“ voraussichtlich nur gering betroffen.<br />

Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans werden für die Schutzgüter insgesamt nicht erwartet.<br />

Detaillierte Monitorringmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – sollen<br />

die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden. Damit<br />

Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit begrenzt werden, dass<br />

die <strong>An</strong>siedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert werden<br />

Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des<br />

Planbereiches in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende<br />

Gewerbebebauung unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und<br />

eine Ergänzung der Bebauung auf den ehemals für die Friedhofserweiterung<br />

vorgesehenen Flächen ermöglicht werden.<br />

Die Umweltprüfung hat die Aufgabe die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen<br />

Schutzgüter zu bewerten. Hierbei ist die bestehende Nutzungssituation und die<br />

geplante Nutzung , bei Rechtskraft des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und im<br />

weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Hormes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 16.05.2008

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