An Liffersmühle - Stadt Willich
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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />
Bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – wird<br />
die real bestehende Situation und die Nutzung des Plangebietes nicht wesentlich<br />
verändert. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung der Charakter des<br />
Gebiets nur geringfügig verändert und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
nicht wesentlich vermindert wird.<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />
entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan weiterhin genutzt wird und eine<br />
<strong>An</strong>siedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel nicht auszuschließen ist.<br />
2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />
gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />
auszugleichen oder zu ersetzen.<br />
Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. als Festsetzungen im<br />
Bebauungsplan vorgeschlagen werden.<br />
Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />
Berücksichtigung der Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />
Zielvorstellungen und <strong>An</strong>forderungen.<br />
- Berücksichtigung der Immissionen<br />
- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />
- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />
- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />
Der betroffene Bereich wurde bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse,<br />
der fast identische Festsetzungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong><br />
<strong>Liffersmühle</strong> enthält, überplant jedoch durch Urteil des OVG- Münster für nichtig<br />
erklärt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in<br />
Natur und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes<br />
NRW ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />
ausgeglichen. Somit sind lediglich die Flächen zu bilanzieren und ggf. auszugleichen<br />
die bisher nicht überplant waren oder deren ökologische Situation dsich durch die<br />
Planung verändert.<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Aufgrund der räumlichen Vorgaben und des Bestandes konnten keine anderweitigen<br />
Planungen betrachtet werden.<br />
3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben