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An Liffersmühle - Stadt Willich

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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />

Bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – wird<br />

die real bestehende Situation und die Nutzung des Plangebietes nicht wesentlich<br />

verändert. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung der Charakter des<br />

Gebiets nur geringfügig verändert und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

nicht wesentlich vermindert wird.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />

entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan weiterhin genutzt wird und eine<br />

<strong>An</strong>siedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel nicht auszuschließen ist.<br />

2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind<br />

gem. § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden,<br />

auszugleichen oder zu ersetzen.<br />

Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. als Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan vorgeschlagen werden.<br />

Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter<br />

Berücksichtigung der Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene<br />

Zielvorstellungen und <strong>An</strong>forderungen.<br />

- Berücksichtigung der Immissionen<br />

- Aufwertung der Grundstücke durch Pflanzgebote<br />

- Eingrünung des Gewerberandbereiches<br />

- Beschränkung des Versiegelungsgrades<br />

Der betroffene Bereich wurde bereits durch den Bebauungsplan 43 W Moltkestrasse,<br />

der fast identische Festsetzungen wie der Bebauungsplan 43 I W südl. <strong>An</strong><br />

<strong>Liffersmühle</strong> enthält, überplant jedoch durch Urteil des OVG- Münster für nichtig<br />

erklärt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 43 W wurde bereits der Eingriff in<br />

Natur und Landschaft anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung des Landes<br />

NRW ermittelt und Ausgeglichen in Form einer Aufforstung in <strong>Willich</strong> Neersen<br />

ausgeglichen. Somit sind lediglich die Flächen zu bilanzieren und ggf. auszugleichen<br />

die bisher nicht überplant waren oder deren ökologische Situation dsich durch die<br />

Planung verändert.<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Aufgrund der räumlichen Vorgaben und des Bestandes konnten keine anderweitigen<br />

Planungen betrachtet werden.<br />

3. Zusätzliche <strong>An</strong>gaben

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