An Liffersmühle - Stadt Willich
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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 8<br />
2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation)<br />
Die naturräumliche Gliederung weist den Planbereich, in dem der Bebauungsplan<br />
liegt, dem Naturraum „Kempener Lehmplatte“ zu. Hier sind zum größten Teil<br />
Braunerden anzutreffen. Durch die anthropogene Überformung ist eine natürliche<br />
Reliefierung nicht oder nur in sehr geringen Umfang vorhanden.<br />
Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altablagerungen vorhanden bzw. bekannt.<br />
Die Altlasten/-ablagerung AS 280/25 Stahlwerk Becker, AS 280/57 Stahlwerk Becker<br />
und AA 280/68 Bahnanlage grenzen westlich an das Plangebiet an.<br />
Bewertung der Planung<br />
Wird derzeit erarbeitet.<br />
AS280/57<br />
AS280/25<br />
Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die<br />
Bodendenkmalbehörde unverzüglich zu informieren. Auf die §§15 und 16 des<br />
Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation)<br />
Im Plangebiet befinden keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand<br />
liegt bei etwa 2 bis 5 m. Im Planungsbereich liegt das Grundwassereinzugsgebiet der<br />
geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebietes<br />
„Südpark/Forstwald“ Die Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund der überwiegend<br />
bebauten Bereiche als gering zu bezeichnen.<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der bestehenden Situation und wegen der geringen baulichen Ergänzung<br />
des Plangebietes werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Zur Sicherstellung<br />
des Grundwasserschutzes sind die Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete<br />
in <strong>An</strong>lehnung an den § 34 WHG zu berücksichtigen.