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nicht barrierefrei: Umweltbericht (3458 KB), Pdf-Datei - Stadt Willich

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<strong>Umweltbericht</strong><br />

zur Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne<br />

Nr. 51 W – Krefelder Straße –<br />

und Nr. 3 W C-D<br />

(Bauzonen – Baugestaltung)<br />

im Bereich einer Hoffläche -Hoxhöfe / Villershof- im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung


Gliederung:<br />

1. Einleitung<br />

1.a Kurzdarstellung der Ziele der Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

1.b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation , Beschreibung der<br />

voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />

2.a.5 Schutzgut Boden<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

2.a.8 Wechselwirkungen<br />

2.b Prognose<br />

2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

3.b Allgemein verständliche Zusammenfassung


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

1 Einleitung<br />

Seite 1<br />

Bei der Aufhebung eines Bebauungsplans wird entsprechend den Festlegungen des<br />

Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 und § 1a<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden <strong>Umweltbericht</strong> festgehalten<br />

und beurteilt worden.<br />

Lage und Größe des Plangebiets / Erschließung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf,<br />

Neuss und Mönchengladbach.<br />

Der Bereich der Aufhebung liegt im nördl. Bereich der Ortslage <strong>Willich</strong> und wird durch<br />

einen Privatweg von der Krefelder Str. aus erschlossen.<br />

Der Aufhebungsbereich ist ca. 1,2ha groß.<br />

Heutige Nutzung und Struktur<br />

Die Freiflächen im Änderungsbereich werden landwirtschaftlich oder als Hausgarten<br />

und Hoffläche genutzt. Die Gebäude der ehemaligen Hofstelle werden überwiegend zu<br />

Wohnzwecken, die ehemaligen Wirtschaftsgebäude werden als Lagerräume, Werkstatt<br />

usw. genutzt.<br />

Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />

GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />

Aufhebungsbereich<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen Freiraum<br />

und Agrarbereich aus.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtswirksamen Fassung<br />

stellt das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.<br />

Bauleitplanung<br />

FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />

Aufhebungsbereich<br />

Ausschnitt B.plan 3 WCD unmaßstäblich Ausschnitt B.plan 51 W unmaßstäblich<br />

Seite 2<br />

Der Bebauungsplan Nr. 3 WCD wies den betroffenen Bereich als private Grünfläche<br />

aus. Der derzeit rechtgültige Bebauungsplan Nr. 51 W weißt den Bereich als Fläche für<br />

die Landwirtschaft aus, zusätzlich wurden erhaltenswerte Gehölze (GL) eingemessen<br />

und über den Bebauungsplan geschützt.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Bebauungsplanaufhebung<br />

Seite 3<br />

Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D setzt für den betroffenen Bereich. „Private Grün- und<br />

Freiflächen“ fest, obwohl dort die Hofgebäude bzw. Wohngebäude legal errichtet wurden,<br />

bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wurde. Diese Festsetzung wurde durch den<br />

Bebauungsplan Nr. 51 W – Krefelder Straße - in Fläche für die Landwirtschaft geändert.<br />

Durch die Festsetzung sind Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen bestehender<br />

Nutzungen ausgeschlossen bzw. sehr erschwert, da diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1<br />

Nr. 18 BauGB <strong>nicht</strong> die üblichen Nutzungsänderungen zulässt, die einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, zur Verfügung stehen. Aus<br />

Gründen der Chancengleichheit soll nun dieser Hofstelle die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />

eingeräumt werden.<br />

Voraussetzung für die Beurteilung nach § 35 BauGB ist, dass es sich um unbeplanten<br />

Außenbereich handelt.<br />

Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 W – Krefelder Straße – im<br />

Bereich Hoxhöfe wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 3 W C-D in diesem Bereich durchgeführt.<br />

Landschaftsplan<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich<br />

des Landschaftsplans 9 „<strong>Willich</strong>er Lehmplatte“. Als<br />

Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung<br />

der Feldflur vorgesehen. Der geschützte Landschaftsbestandteil<br />

GL 2.4.75 liegt im Planbereich. – GL 2.4.75 1<br />

Linde, 7 Eschen, 8 Stieleichen, Obstwiese mit 9 Obstbaumhochstämmen.<br />

Zufahrtsbereich mit landschaftsprägenden Gehölzen<br />

1b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr.9<br />

Fachgesetze<br />

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />

formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />

finden müssen.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

Seite 4<br />

Schutzgut Mensch<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung,<br />

eine dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung<br />

und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />

Bundesimmissionsschutz-<br />

gesetz inkl. Verordnungen<br />

TA Lärm 1998<br />

DIN 18005 Schallschutz<br />

im Städtebau<br />

Schutz der Schutzgüter :Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />

hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren,<br />

erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und<br />

ähnliche Erscheinungen).<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />

deren Vorsorge.<br />

Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist<br />

ein ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />

insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch<br />

städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung<br />

bewirkt werden soll.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Be-<br />

Landschaftsgesetz NRW reich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen<br />

des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur<br />

und Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes,<br />

einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />

und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft<br />

und die biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />

voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />

VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />

Lebensräume.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

Seite 5<br />

Schutzgut Boden<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesbodenschutzge- Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiedersetz<br />

inkl.<br />

herstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />

Bundesbodenschutz - Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Be-<br />

verordnung<br />

standteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und<br />

Nährstoffkreisläufen. Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher<br />

Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher<br />

Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter<br />

Gewässerverunreinigungen.<br />

Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung<br />

zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme von<br />

Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />

Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß<br />

für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Quelle Zielaussage<br />

Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />

Landeswassergesetz inkl.<br />

Verordnungen<br />

Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />

Wassers.<br />

Schutzgut Luft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />

gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich<br />

des Entstehens von Immissionen mit erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />

durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />

TA Luft<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen<br />

sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />

Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />

Schutzgut Klima<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />

gesetz<br />

Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und<br />

dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen<br />

die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />

Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seine Rohstoff -<br />

vorkommen, sowie des Klimas.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

Seite 6<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Quelle Zielaussage<br />

Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft<br />

Landschaftsgesetz NRW und der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die<br />

künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />

des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes (Landschaftspflege)<br />

im Rahmen der Bauleitplanung.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Quelle Zielaussage<br />

Baugesetzbuch<br />

Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />

Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />

Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders charakteristischen<br />

Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />

schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

NRW<br />

Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung<br />

der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation)<br />

Der Bereich wird zur Zeit überwiegend als Wohnbereich mit Gartenland und Ackerflächen<br />

genutzt.<br />

Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum<br />

bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit Beeinträchtigungen<br />

durch Fluglärm zu rechnen.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die häuslichen Abfälle werden wie üblich getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt<br />

und regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt<br />

und zur weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.<br />

Bewertung der Planung<br />

Aufgrund der geringen Flächengröße und der geringen Entwicklungsmöglichkeiten die<br />

durch die Aufhebung geschaffen werden, werden keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut erwartet.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation)<br />

Seite 7<br />

Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum. Es ist komplett anthropogen (durch den Menschen)<br />

beeinflusst und wird derzeit überwiegend als Hausgarten und Lagerfläche<br />

genutzt mit Resten einer Obstwiese und einigen landschaftsprägenden Bäumen.<br />

Als hochwertige Biotope sind die geschützten Landschaftbestandteile, Bäume und<br />

Obstwiese vorhanden. Eine artenschutzrechtliche Überprüfung wurde <strong>nicht</strong> durchgeführt,<br />

da die hochwertigen Biotope weiterhin über den Landschaftsplan geschützt<br />

bleiben und keine Verschlechterung zu erwarten ist. Auswirkungen auf planungsrelevante<br />

Arten werden durch die Planung <strong>nicht</strong> erwartet. Artenschutzrechtliche Prüfungen<br />

sind bei durch zuführenden Baugenehmigungsverfahren nach §35 BauGB Bestandteil<br />

des Baugenehmigungsverfahren.<br />

Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird <strong>nicht</strong> durchgeführt und ebenfalls auf das<br />

Baugenehmigungsverfahren verlagert.<br />

Bewertung<br />

Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />

Aufhebungsbereich<br />

LINFOS Informationssystem


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation)<br />

Seite 8<br />

Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischen Tiefland und ist von ozeanischem, jedoch<br />

kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die vorherrschende<br />

Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter. Das Planungsgebiet<br />

gehört überwiegend zu den Freilandklimatopen. Die klimatische Begünstigung der<br />

Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an Tagen mit Schneebedeckung; sie<br />

stellt das schneeärmste Gebiet im niederrheinischen Raum dar.<br />

Vorbelastungen der Luftqualität bestehen nur im geringen Umfang durch die landwirtschaftliche<br />

Produktion auf den angrenzenden Ackerflächen und ggf. durch die nördl.<br />

verlaufende Autobahn A 44.<br />

Bewertung<br />

Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation)<br />

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung wird von ehem. Hofstelle und den<br />

Geschützen Landschaftbestandteilen bestimmt<br />

Bewertung<br />

Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />

2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation)<br />

Die naturräumliche Gliederung weist den Aufhebungsbereich, dem Naturraum<br />

„Kempener Lehmplatte“ zu. Der Bereich liegt in der geologischen Raumeinheit der Nieder<br />

und Mittelterrasse und wird durch den Bodentyp der Braunerde charakterisiert. Der<br />

anstehende Boden ist wasserunbeeinflusst. Er weist eine mittlere mechanische Belastbarkeit,<br />

und eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit auf sowie ein geringes bis<br />

mittleres Filter- und Puffervermögen.<br />

Bewertung<br />

Es werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />

2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation)<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand<br />

beträgt je nach Jahreszeit und Witterung > 3m. Das Plangebiet liegt außerhalb eines<br />

Grundwassereinzugsgebietes.<br />

Die Beseitigung des Schmutzwassers erfolgt durch die bestehenden Kanäle im Trennsystem.<br />

Die Abwässer werden in der Kläranlage des Niersverbandes gereinigt und<br />

danach in den jeweiligen Vorfluter geleitet. Anfallendes Niederschlagswasser wird versickert.<br />

Bewertung<br />

Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />

Seite 9<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher,<br />

architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />

Solche Güter sind im Planbereich, nach derzeitigem Kenntnisstand <strong>nicht</strong> vorhanden.<br />

Bewertung<br />

Es werden derzeit keine negativen Auswirkungen erwartet.<br />

2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße.<br />

Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als Wirkungsgefüge zwischen<br />

den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein stark vernetztes<br />

komplexes Wirkungsgefüge.<br />

Ausgangssituation ist ein an die freie Landschaft grenzender Bereich der durch die Nutzung<br />

als Hausgarten und seinen Großbäumen geprägt ist.<br />

Bewertung<br />

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf Menschen, Tiere<br />

und Pflanzen werden als gering eingestuft, da sich nur geringe<br />

Entwicklungsmöglichkeiten durch die Aufhebung der Bebauungspläne für den Bereich<br />

ergeben. Gleiches gilt für die übrigen Schutzgüter.<br />

2. b Prognose<br />

Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung,<br />

Bewertung<br />

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Mensch<br />

-<br />

Pflanzen Verlust von Hausgärten und Freiflächen. -<br />

Tiere Verlust von Teillebensräumen<br />

Potentiale für neue Lebensräume<br />

-<br />

Landschaft Verlagerung des Ortsrandes -<br />

Boden teilweiser bis überwiegender Verlust der<br />

Bodenfunktion und des Bodengefüges<br />

(Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />

und Verdichtung)<br />

-<br />

Wasser Verlust von Oberflächenwasserretention<br />

Verringerung der Grundwassererneuerung<br />

Beschleunigung des Wasserabflusses<br />

-<br />

Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des<br />

Kultur- und Sachgü-<br />

Versiegelungsgrades<br />

-<br />

ter<br />

-<br />

Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen<br />

Belangen der Schutzgüter im<br />

biotischen und abiotischen Bereich<br />

-<br />

••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - <strong>nicht</strong> erheblich<br />

*Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung


<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />

3 WCD und 51 W<br />

Seite 10<br />

Durch die Aufhebung der Bebauungspläne, „3 WCD und 51 W“, wird die bestehende<br />

Situation und die Nutzung des Plangebietes <strong>nicht</strong> verändert. Es werden lediglich die<br />

Möglichkeiten geschaffen die im Außenbereich nach § 35 BauGB möglich sind.<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />

weiterhin wie zur Zeit genutzt wird.<br />

2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter erwartet.<br />

2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />

Alternativen sind <strong>nicht</strong> betrachtet worden.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

Es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und somit keine Maßnahmen zur<br />

Überwachung festgelegt.<br />

3.b Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Durch die Aufhebung der Bebauungspläne wird die Voraussetzung für den Erhalt und<br />

eine Maßvolle Entwicklung der ehem. Hofstelle entsprechend der Möglichkeiten des §<br />

35 BauGB ermöglicht.<br />

Hormes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 22.09.2010

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