A 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Stadt Willich
A 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Stadt Willich
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<strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsbilanzierung</strong><br />
zum Bebauungsplan<br />
20 I N - Am Bruch<br />
Grünordnungsplan<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
Geschäftsbereich II/5 <strong>Stadt</strong>planung
Anhang<br />
1. Planungsanlass u. Aufgabenstellung<br />
2. Ausgangssituation / Bestandserfassung<br />
Vegetation<br />
Reale Vegetation<br />
Fauna<br />
3. Biotoptypenbewertung<br />
Arbeitsmethodik<br />
Bestand<br />
<strong>Eingriffs</strong>beschreibung<br />
Planung<br />
4. Konfliktpotential<br />
5. Minimierungsmaßnahmen<br />
6. Flächengegenüberstellung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />
7. Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
8. Einzelfestsetzungen<br />
9. Pflanzabstand <strong>und</strong> Pflanzengröße<br />
10. Pflege<br />
11. Zeitlicher Ablauf<br />
Biotoptypenliste<br />
Karten<br />
Reale Vegetation <strong>und</strong> Bestand (Ausgangssituation)<br />
Zustand gemäß der Planung (Grünordnungsplan)<br />
2
1. Planungsanlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />
Um dem benötigten Wohnraumbedarf nach zu kommen, plant die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Willich</strong> westlich des Ortsteiles Neersen auf einem Gebiet von r<strong>und</strong> 18 ha<br />
Größe eine Siedlungserweiterung mit einer Sondergebietsfläche für eine<br />
Hotelanlage sowie der bereits im Bau befindlichen Kreuzung Venloer Str.<br />
Neersener Str. <strong>und</strong> Kirchhofstr..<br />
Durch die Rahmenplanung Neersen wird eine geordnete Siedlungsentwicklung<br />
für den westlichen Neersener Ortsrand angestrebt. Die Rahmenplanung dient<br />
dabei als Gr<strong>und</strong>lage für die Realisierung in einzelne Baugebiete.<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die geplanten<br />
Ausweisungen des Rahmenplanes mit dem ersten Bauabschnitt konkretisiert<br />
<strong>und</strong> entwickelt werden.<br />
Somit muss der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen diesen<br />
Planungen angepasst werden.<br />
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Begründung zum<br />
Bebauungsplan <strong>und</strong> auf den Umweltbericht verwiesen.<br />
2. Bestandserfassung<br />
Vegetation<br />
Innerhalb des ökologischen Wirkungsgefüges ist die Vegetation Ausdruck des<br />
geologischen Ausgangsmaterials, des Bodentyps, der Bodenart, des Reliefs, der<br />
Exposition des Wasserhaushaltes <strong>und</strong> der klimatischen Gegebenheiten. Man<br />
unterscheidet zwischen natürlicher, potentieller natürlicher <strong>und</strong> realer<br />
Vegetation.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung <strong>und</strong> der bebauten<br />
Bereiche im Plangebiet ist eine natürliche Vegetation nicht vorhanden.<br />
Reale Vegetation<br />
Die reale Vegetation ist die tatsächlich vorhandene Vegetation.<br />
Der größte Teil des Untersuchungsgebietes wird intensiv ackerbaulich genutzt.<br />
Neben den jeweiligen Nutzpflanzen, überwiegend Getreide, Kartoffeln <strong>und</strong><br />
Zuckerrüben, gedeiht hier ein artenarmer Bestand an Ackerwildkräutern <strong>und</strong><br />
Gräsern (Spontanvegetation).<br />
Weiterhin sind einige Sand- <strong>und</strong> Schotterwege vorhanden. Nennenswerte<br />
Gehölzstrukturen sind im Bereich des Ramshofes <strong>und</strong> entlang der<br />
Wegeverbindung an der südwestlichen Plangebietsgrenze vorhanden.<br />
Fauna<br />
Eine umfangreiche faunistische Untersuchung wurde innerhalb des<br />
Plangebietes nicht erstellt. Im Zuge der Umweltprüfung wurde jedoch eine<br />
Vogelkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht zum<br />
Bebauungsplan eingeflossen. (siehe Umweltbericht).<br />
Es wird jedoch davon ausgegangen, daß aufgr<strong>und</strong> großflächiger, intensiver<br />
landwirtschaftlicher Nutzung das Plangebiet überwiegend angepassten Insekten<br />
<strong>und</strong> Kleinsäugern sowie kulturfolgenden Vögeln (siehe Umweltbericht)<br />
Lebensraum bietet.<br />
3. Biotoptypenbewertung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />
3
Arbeitsmethodik<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Ermittlung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen ist die<br />
Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Numerische Bewertung von<br />
Biotoptypen für die Bauleitplanung“ aus dem Jahr 2006.<br />
Gr<strong>und</strong>lage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Ist-<br />
Zustandes des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach<br />
Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu<br />
Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im<br />
Anhang) in den Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte<br />
Flächen) <strong>und</strong> 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore). Diese Wertstufen können<br />
durch Auf- bzw. Abwertungen (Korrekturfaktoren) modifiziert werden<br />
Biotoptypenbewertung<br />
Im Folgenden werden die einzelnen Biotoptypen des Plangebietes aufgeführt<br />
<strong>und</strong> bewertet.<br />
Für den Umbau des Kreuzungsbereiches „Venloer Str., Neersener Str. <strong>und</strong><br />
Kirchhofstrasse wurde keine Biotoptypenkartierung <strong>und</strong> Bewertung durch<br />
geführt. Für Plangenehmigung <strong>und</strong> die Baumaßnahme ist der Landesbetrieb<br />
Strassen zuständig.<br />
Bestand<br />
Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert A<br />
3.1 Acker intensiv 2<br />
1.3 Schotterwege/-flächen 1<br />
2.4 Wegerain 4<br />
3.4 Intensivweide 3<br />
4.3 Ziergarten 2<br />
4.3 Nutzgarten 2<br />
1.4 Grasweg 3<br />
1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5<br />
7.4 Bäume 5<br />
7.2 Schnitthecke 4<br />
7.2 Feldhecke 5<br />
1.1 Versiegelt 0<br />
Erhaltenswerte Landschaftsbestandteile werden lagegenau eingemessen <strong>und</strong><br />
mittels Pflanzbindung durch den B.-plan geschützt.<br />
<strong>Eingriffs</strong>beschreibung<br />
Die Bebauungsplanung einschließlich der Erschließung des fließenden <strong>und</strong><br />
ruhenden Verkehrs erstreckt sich auf vorwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen <strong>und</strong> in geringem Umfang auf einen unbefestigten<br />
unversiegelten Wirtschaftsweg sowie einer Hotelanlage.<br />
Das Plangebiet umfasst 180280 m².<br />
Die geplante Wohnbebauung ist über die Kirchofstrasse angeb<strong>und</strong>en. Von hier<br />
aus erschließen Planstraßen in Form von Stichwegen das Wohngebiet.<br />
Im Bebauungsplan ist eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,4 für die Wohnbauflächen<br />
<strong>und</strong> 0,8 für das Sondergebiet festgesetzt.<br />
4
Biotoptypenbewertung<br />
Planung<br />
Die Planung wird folgendermaßen bewertet:<br />
Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert P<br />
7.4 Bäume 5<br />
1.1 Versiegelt 0<br />
4.3 Ziergarten 2<br />
1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5<br />
4.7 Grünanlage 4<br />
7.2 Schnitthecke 4<br />
7.2 Feldhecke 5<br />
2.4 Wegerain 4<br />
3.4 Intensivweide 3<br />
3.9 Obstwiese 6<br />
Öffentliche Verkehrsflächen, Privatflächen (Bauland) <strong>und</strong> Sondergebiet<br />
1. Straße (Code 1.1)Wert 0<br />
2. überbaubare Flächen (Code 1.1)<br />
Es wird eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,4 für die Wohnbauflächen <strong>und</strong> 0,8 für<br />
das Sondergebiet angesetzt.<br />
4.Gartenland (Code 4.3)Wert 2<br />
5.Versiegelt mit Versickerung (Code1.2) Wert 0,5<br />
6.Wegerain / Krautsäume in Verbindung mit Gehölzpflanzungen<br />
(Code 2.4)Wert4<br />
7. Hecken (Code 7.2) Wert 5 Wildgehölzhecken >= 3m Breite<br />
Schnitthecken aus heimischen Gehölzen Endgröße mind. 1m x 1,8m<br />
Wert 4<br />
8. Einzelbäume, Baumreihen <strong>und</strong> Baumgruppen (Code 7.4) Wert 5<br />
großkronige Bäume =50m² Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
kleinkronige Bäume =25m² Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Die Fläche des Biotoptyps Hecke wird den Flächen der Hausgärten abgezogen.<br />
Die Fläche der Bäume werden den Flächen der Standorte wie Strassen,<br />
Stellplätze <strong>und</strong> Hausgärten abgezogen<br />
Öffentliche Grünfläche<br />
die Grünflächen werden als vielschichtige Grünanlagen ausgebaut <strong>und</strong><br />
bestehen im wesentlichen aus folgenden Biotoptypen:<br />
1. Wege mit nachgeschalteter Versickerung durch den Belag oder über die<br />
Schulter<br />
2. Bäume (heimische standortgerechte Arten <strong>und</strong> Sorten)<br />
3. Gebüsche, Wildhecke (heimische standortgerechte Arten <strong>und</strong> Sorten)<br />
4. Intensivrasen als Wegebankette max. 1,5m breit<br />
5.Wildwiese max. 2 malige Mad<br />
Die Wildwiesenbereiche können gr<strong>und</strong>sätzlich vom 1. Mai bis 31 Oktober<br />
extensiv beweidet werden.<br />
Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit durchschnittlich 4<br />
Punkten angesetzt (Code 4.7).<br />
5
Feldgehölzflächen <strong>und</strong> Bäume sind aus heimischen Arten herzustellen.<br />
(Anhang Gehölzliste) Die Einzelbäume <strong>und</strong> Baumgruppen werden in der<br />
Gesamtanlage eingestreut. Feldgehölzflächen können abschnittsweise unter<br />
Einhaltung der biotopspezifischen Ruhezeiten alle 6 bis 8 Jahre auf Stock<br />
geschnitten werden. Sämtliche Gehölze sind während der Entwicklungsphase<br />
gegen Verbiss zu schützen.<br />
Im Allgemeinen sind nur heimische standortgerechte Pflanzen (siehe<br />
Gehölzliste) <strong>und</strong> Saatgutmischungen zu verwenden. Die Pflege ist auf ein<br />
Minimum zu beschränken, die biotopspezifischen Ruhezeiten sind einzuhalten.<br />
Bereiche die beweidet werden können sind gegen betreten mittels ortsüblicher<br />
<strong>und</strong> angemessener Einzäunung (Weidezaun) zu sichern.<br />
Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit dem Wert 4 gemäß<br />
Bitoptyp Grünanlage Code 4.7 bewertet..<br />
Private Grünflächen<br />
Die privaten Grünflächen 1 <strong>und</strong> 2 sollen der Hausgartennutzung gleichgestellt<br />
werden <strong>und</strong> werden somit entsprechend der Biotoptypenwerteliste als Zier- <strong>und</strong><br />
Nutzgarten Code 4.3 Wert 2 bewertet. Die Grünfläche 4 im Bereich Ramshof<br />
muss den derzeitigen Status beibehalten. Die Grünfläche 3 ist im Bereich der<br />
heutigen Wiese durch die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen (siehe Liste)<br />
zu einer extensiven Obstwiese umzuwandeln (je 100m² ein Obstbaum).Die<br />
Kompensationsmaßnahme ist mittels Baulast auf dem Gr<strong>und</strong>stück Flur 13<br />
Flurstück1159 Gemarkung Neersen zu sichern. Die Landschaftshecken <strong>und</strong><br />
Bäume werden durch eine Pflanzbindung im Bebauungsplan geschützt.<br />
4. Konfliktpotential<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplanes lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />
Ansprüchen von Natur <strong>und</strong> Landschaft realisieren.<br />
Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />
• Flächenversiegelung<br />
• Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />
• Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
• Auswirkungen auf das Lokalklima<br />
• Verändertes Landschaftsbild<br />
• Verlust von Ackerflächen<br />
5. Minimierungsmaßnahmen<br />
Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- <strong>und</strong> Landschaft sind zu<br />
unterlassen. Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die<br />
<strong>Eingriffs</strong>folgen verringern.<br />
Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu<br />
beachten:<br />
• schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />
• Beschränkung der Versiegelung<br />
• wasserdurchlässige Materialien <strong>und</strong> nachgeschaltete Versickerung<br />
• Einbeziehung <strong>und</strong> Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />
6
6. Flächengegenüberstellung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />
Gesamtfläche Plangebiet ca. 180.280 m²<br />
Berechnung der Kompensationsflächen<br />
Berechnungsgr<strong>und</strong>lage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung<br />
des Bestandes sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.<br />
Für den Bestand <strong>und</strong> die Planung wurde mit Hilfe einer 10stufigen Skala der<br />
jeweilige ökologische Wert ermittelt. Nachfolgend wird die Flächengröße der<br />
einzelnen Biotoptypen mit dem jeweiligen ökologischen Wertfaktor<br />
multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte „Biotopwert“.<br />
Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den nachfolgenden<br />
Tabellen.<br />
Reale Flächennutzung / Biotoptypenkartierung<br />
für den Bebauungsplan 20 I N Am Brruch<br />
Nr. Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert A Fläche/m² Biotopwert<br />
1 3.1 Acker intensiv 2 87181 174362<br />
2 1.3 Schotterwege/-flächen 1 4456 4456<br />
3 2.4 Wegerain 4 1287 5148<br />
4 3.4 Intensivweide 3 17253 51759<br />
5 4.3 Ziergarten 2 11224 22448<br />
6 4.3 Nutzgarten 2 1950 3900<br />
7 1.4 Grasweg 3 490 1470<br />
8 1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5 2252 1126<br />
9 7.4 Bäume 5 3398 16990<br />
10 7.2 Schnitthecke 4 57 228<br />
11 7.2 Feldhecke 5 5298 26490<br />
12 1.1 Versiegelt 0 960 0<br />
13 Ausbau Kreuzung Venloer Strasse,<br />
Neersener Strasse, Kirchhofstrasse 44474<br />
Gesamtfläche: 180280 308377Gesamtwert<br />
Geplante Flächennutzung<br />
für den Bebauungsplan 20 I N Am Brruch<br />
Nr. Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert P Fläche/m² Biotopwert<br />
1 7.4 Bäume 5 9335 46675<br />
2 1.1 Versiegelt 0 45683,8 0<br />
3 4.3 Ziergarten 2 34830,2 69660,4<br />
4 1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5 332 166<br />
5 4.7 Grünanlage 4 26907 107628<br />
6 7.2 Schnitthecke 4 57 228<br />
7 7.2 Feldhecke 5 5172 25860<br />
8 2.4 Wegerain 4 122 488<br />
9 3.4 Intensivweide 3 6375 19125<br />
10 3.9 Obstwiese 6 6992 41952<br />
12 Ausbau Kreuzung Venloer Strasse,<br />
Neersener Strasse, Kirchhofstrasse 44474<br />
Gesamtfläche: 180280 311782,4Gesamtwert<br />
*die Fläche der Bäume <strong>und</strong> Hecke ist der Fläche des Standortes (Hausgärten Stellplätzen Verkehrsfläche) abgezogen<br />
7
• Biotopwert Bestand 308377,0<br />
• Biotopwert Planung 311782,4<br />
• Überschuss 3405,4<br />
Es ergibt sich durch die Planung ein Punkteüberschuss von 3405,4 Punkten<br />
Durch die beschriebenen Maßnahmen <strong>und</strong> die nachfolgend aufgeführten<br />
Festsetzungen ist der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff in Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft als ausgeglichen anzusehen.<br />
7. Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Um eine Einbindung der Baumaßnahmen in die Landschaft zu erreichen <strong>und</strong><br />
die Kompensationsflächen landschaftsökologisch <strong>und</strong> -ästhetisch optimal<br />
auszugestalten, sind bei der Planung folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten.<br />
Landschaftsökologie<br />
Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:<br />
• Erhaltung <strong>und</strong> Aufwertung ökologisch wertvoller Strukturen<br />
• Aufwertung ökologisch geringwertiger Strukturen durch geeignete<br />
Maßnahmen<br />
• Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen durch die Anlage von Gehölzen <strong>und</strong> Wildkrautflächen<br />
• Grünflächenvernetzung zwischen Bestand <strong>und</strong> Planung<br />
Landschaftsästhetik<br />
An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen<br />
gestellt:<br />
• Einbindung der geplanten Anlagen in die Umgebung durch eine<br />
geschlossene Bepflanzung<br />
• Eingliederung der Kompensationsflächen in die Umgebung<br />
Vegetation<br />
Bei der Vegetation sind verschiedene Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten, um eine<br />
ökologisch hochwertige Pflanzung zu erhalten:<br />
• gestufter Aufbau der Pflanzung mit Sträuchern <strong>und</strong> Bäumen<br />
• Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation<br />
• standort- <strong>und</strong> artgerechte Pflege<br />
• Wildkrautbereiche <strong>und</strong> Freiräume für Spontanvegetation<br />
8. Einzelfestsetzungen<br />
Die lt. B-Plan vorgesehenen Pflanzgebote regeln sich nach den Artenlisten <strong>und</strong><br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit heimischen Arten zu realisieren. Die hier aufgeführten<br />
Arten sind beispielhaft.<br />
Die öffentlichen Grünflächen sind wie beschrieben, entsprechend dem<br />
landschaftspflegerischen Begleitplan anzulegen.<br />
Geschnittene Hecken<br />
Geschnittene Hecken sind als Pflanzgebot (§ 9 (1) 25 BauGB) in den B-Plan zu<br />
übernehmen.<br />
Aufbau 3 Pfl/lfm., Breite 1 m, Höhe mind. 1,8 m (Maße jeweils im<br />
Endzustand)<br />
Arten<br />
8
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Freiwachsende Hecken<br />
Freiwachsende Hecken sind, soweit nicht innerhalb von Flächen nach § 9 (1)<br />
20 BauGB, gem.§ 9 (1) 25 BauGB in den B-Plan zu übernehmen.<br />
Aufbau mind. 2-reihig, Breite 3 m, Höhe 4 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />
Arten<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Croylus avelana Haselnuß<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Hippophae rhamnoides Sanddorn<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus mahaleb Steinweichsel<br />
Prunus spinosa Schlehe<br />
Rhamnus rangula Faulbaum<br />
Rosa canina H<strong>und</strong>srose<br />
Rubus fruticosus Brombeere<br />
Salix carprea Sal-Weide<br />
Sambucus nigra Hol<strong>und</strong>er<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />
Bäume<br />
Baumpflanzungen, soweit sie nicht auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft (§ 9(1) 20 BauGB)<br />
stattfinden, sind als Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen.<br />
Bis 400m² Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist ein kleinkroniger Laubbaum bzw. ein<br />
Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />
Ab 400m² bis 600m² Gr<strong>und</strong>stücksfreifläche ist ein großkroniger, alternativ<br />
zwei kleinkronige Laubbäume bzw. zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen.<br />
Über 600m² Gr<strong>und</strong>stücksfreifläche ist je weitere 100m² ein kleinkroniger<br />
Laubbaum bzw. ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />
Gemeinschaftsstellplätze sind mit jeweils einem kleinkronigen Laubbaum je 5<br />
Stellplätze zu begrünen.<br />
Alternativ können anstelle der Bäume, Schnitthecken angepflanzt werden.<br />
Als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage werden je kleinkronigem Baum 30m² Hecke <strong>und</strong> je<br />
großkronigem Baum 60m² angesetzt.<br />
Im öffentlichen Straßenraum sind mindestens 37 Stck kleinkronige Laubbäume<br />
zu pflanzen. Dies entspricht ca. einem kleinkronigen Baum je 400 m²<br />
Verkehrsfläche.<br />
Die Größe der Baumscheiben für Bäume im Verkehrsbereich beträgt mind. 2 x<br />
2 m. Baumscheiben sind gegen Überfahren zu sichern.<br />
9
Arten (Kleinkronig)<br />
Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Betula pendula Birke<br />
Malus sylvestris Wildapfel<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
Pyrus communis Wildbirne<br />
Salix alba Sielberweide<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia Eberesche<br />
Arten (Großkronig)<br />
Acer platamoides Spitzahorn<br />
Aesculus hippocastanum Roß-Kastanie<br />
Fagus sylvatica Buche<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Populus nigra Schwarz-Pappel<br />
Populus tremula Espe<br />
Quercus petrea Trauben-Eiche<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllus Sommer-Linde<br />
Obstbaumhochstämme (Lt. Liste)<br />
Apfelsorten: Pflaumensorten:<br />
Roter Berlepsch Bühler Frühzwetsche<br />
Rheinischer Bohnapfel Wagenheims Frühzwetsche<br />
Rheinischer Krummstiel Große grüne Reneklode<br />
Rheinische Schafsnase Hauszwetsche<br />
Schöner aus Boskoop Mirabelle von Nancy<br />
Schöner aus Nordhausen Kirschsorten:<br />
Dülmener Rosenapfel Große schwarze Knorpelkirsche<br />
Jakob Lebel Schneiders späte Knorpelkirsche<br />
Kaiser Wilhelm Hedelfinger Riesenkirsche<br />
Rote Sternrenette Werdersche Braune<br />
Luxemburger Renette Schattenmorelle<br />
Birnensorten: Sonstige:<br />
Clapps Liebling Walnuß (Juglans regia)<br />
Gellerts Butterbirne Edelkastanie (Castanea sativa)<br />
Gute Graue Apfelquitte<br />
Köstliche von Charneu<br />
Neue Piteau<br />
Ansaat<br />
Ansaatflächen sind mit artenreicher, extensiv zu pflegender Saatgutmischung<br />
entsprechend des anzustrebenden Biotoptyps anzulegen.<br />
10
9. Pflanzabstand <strong>und</strong> Pflanzengröße<br />
Großkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 5 m zu pflanzen.<br />
Kleinkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 3 m zupflanzen.<br />
Sträucher im Abstand von mind. 1 m. Innerhalb geschnittener Hecken beträgt<br />
die Pflanzendichte 3 Pfl./lfdm.<br />
Die Mindestpflanzgröße bei Sträuchern ist 2 x v. o. B. 80 - 100 (alt: leichte Str.<br />
1 x v. o. B. 80 - 120) <strong>und</strong> bei Bäumen StB 3 x v. m. B. St. Durchmesser 5 cm.<br />
Für Heckenpflanzen gelten folgende Pflanzengrößen:<br />
Hainbuche <strong>und</strong> Feldahorn 2 x v. o B. 150 - 175 cm<br />
Weißdorn 2 x v. m. B. 60 - 100 cm<br />
Obstbäume müssen einen Stammumfang von 10 - 12 cm aufweisen <strong>und</strong> mind.<br />
2 x verpfl. (Hochstämme) sein.<br />
10. Pflege<br />
Für die Pflege der einzelnen Biotope gilt folgendes:<br />
• freiwachsende Hecken <strong>und</strong> Strauchgruppen sind regelmäßig zu<br />
kontrollieren, dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu<br />
entfernen <strong>und</strong> ggf. zu ersetzen. Feldhecken <strong>und</strong> Strauchgruppen sind ca. alle<br />
10 Jahre abschnittsweise auf den Stock zu setzen.<br />
• geschnittene Hecken sind mind. einmal pro Jahr zu schneiden<br />
• Wildkrautflächen sind einmal pro Jahr zu mähen, um sie von<br />
Gehölzaufwuchs frei zu halten, frühester Schnitt nicht vor Ende Juni,<br />
Schnitttiefe nicht unter 10 cm<br />
• die Retentionsflächen (Sickerteiche <strong>und</strong> Gräben) sind nur im absolut<br />
notwendigen Maß, den technischen Erfordernissen entsprechend, zu<br />
pflegen.<br />
• allgemein sind die biotopspezifischen Ruhe <strong>und</strong> Schutzperioden ein<br />
zuhalten. Die lt. Landschaftsgesetz NRW geltenden Schutzbestimmungen<br />
für Wildgehölze, Röhrichtbestände etc. sind anzuwenden<br />
11. Zeitlicher Ablauf<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatengr<strong>und</strong>stücken sind parallel zur<br />
Bautätigkeit durchzuführen. Spätestens zwei Jahre nach Beginn der<br />
Baumaßnahme müssen alle Pflanzungen durchgeführt sein.<br />
Die Herstellung der öffentlichen Grünflächen muß parallel zum Straßenausbau<br />
erfolgen <strong>und</strong> spätestens drei Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />
durchgeführt sein.<br />
Hormes<br />
GB II/5 09.05.08<br />
11
* Bei begründeter besonderer<br />
Relevanz für vom Aussterben bedrohte<br />
<strong>und</strong> starkgefährdete Arten oder<br />
kolonieartigem Brutvorkommen sonstiger<br />
gefährdeter Arten erfolgt für die jeweilige<br />
mit Begründung ausdifferenzierte Fläche<br />
eine Aufwertung um eine Wertstufe.<br />
** Führen die Festsetzungen<br />
eines Bebauungsplanes zu einem<br />
anderen Biotoptyp oder zur Optimierung<br />
desselben Biotoptyps, wird die Fläche<br />
gemäß den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes mit dem Gr<strong>und</strong>wert P<br />
des neu anzulegenden bzw. zu<br />
optimierenden Biotoptyps 30 Jahre nach<br />
Neuanlage oder Optimierung dar.<br />
Vorraussetzung für die<br />
Anerkennung als<br />
Kompensationsmaßnahme ist die<br />
rechtliche Absicherung der Maßnahmen<br />
für die Wirkdauer des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> der<br />
Ausschluss einer zusätzlichen<br />
Förderung.<br />
*** nach § 62 LG NRW geschützt<br />
(***) teilweise nach § 62 LG NRW<br />
geschützt<br />
(7***) Prognosewert für geschützte<br />
Wälder nach § 62 LG NRW wie Bruch-<br />
<strong>und</strong> Auwälder sowie Wälder<br />
trockenwarmer Standorte (z.B.<br />
Orchideen- Buchenwälder)<br />
Quelle: Numerische Bewertung von<br />
Biotoptypen für die Bauleitplanung<br />
in NRW (LÖBF NRW)<br />
12