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A 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Stadt Willich

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<strong>Eingriffs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausgleichsbilanzierung</strong><br />

zum Bebauungsplan<br />

20 I N - Am Bruch<br />

Grünordnungsplan<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

Geschäftsbereich II/5 <strong>Stadt</strong>planung


Anhang<br />

1. Planungsanlass u. Aufgabenstellung<br />

2. Ausgangssituation / Bestandserfassung<br />

Vegetation<br />

Reale Vegetation<br />

Fauna<br />

3. Biotoptypenbewertung<br />

Arbeitsmethodik<br />

Bestand<br />

<strong>Eingriffs</strong>beschreibung<br />

Planung<br />

4. Konfliktpotential<br />

5. Minimierungsmaßnahmen<br />

6. Flächengegenüberstellung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />

7. Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

8. Einzelfestsetzungen<br />

9. Pflanzabstand <strong>und</strong> Pflanzengröße<br />

10. Pflege<br />

11. Zeitlicher Ablauf<br />

Biotoptypenliste<br />

Karten<br />

Reale Vegetation <strong>und</strong> Bestand (Ausgangssituation)<br />

Zustand gemäß der Planung (Grünordnungsplan)<br />

2


1. Planungsanlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />

Um dem benötigten Wohnraumbedarf nach zu kommen, plant die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Willich</strong> westlich des Ortsteiles Neersen auf einem Gebiet von r<strong>und</strong> 18 ha<br />

Größe eine Siedlungserweiterung mit einer Sondergebietsfläche für eine<br />

Hotelanlage sowie der bereits im Bau befindlichen Kreuzung Venloer Str.<br />

Neersener Str. <strong>und</strong> Kirchhofstr..<br />

Durch die Rahmenplanung Neersen wird eine geordnete Siedlungsentwicklung<br />

für den westlichen Neersener Ortsrand angestrebt. Die Rahmenplanung dient<br />

dabei als Gr<strong>und</strong>lage für die Realisierung in einzelne Baugebiete.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die geplanten<br />

Ausweisungen des Rahmenplanes mit dem ersten Bauabschnitt konkretisiert<br />

<strong>und</strong> entwickelt werden.<br />

Somit muss der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen diesen<br />

Planungen angepasst werden.<br />

Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Begründung zum<br />

Bebauungsplan <strong>und</strong> auf den Umweltbericht verwiesen.<br />

2. Bestandserfassung<br />

Vegetation<br />

Innerhalb des ökologischen Wirkungsgefüges ist die Vegetation Ausdruck des<br />

geologischen Ausgangsmaterials, des Bodentyps, der Bodenart, des Reliefs, der<br />

Exposition des Wasserhaushaltes <strong>und</strong> der klimatischen Gegebenheiten. Man<br />

unterscheidet zwischen natürlicher, potentieller natürlicher <strong>und</strong> realer<br />

Vegetation.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung <strong>und</strong> der bebauten<br />

Bereiche im Plangebiet ist eine natürliche Vegetation nicht vorhanden.<br />

Reale Vegetation<br />

Die reale Vegetation ist die tatsächlich vorhandene Vegetation.<br />

Der größte Teil des Untersuchungsgebietes wird intensiv ackerbaulich genutzt.<br />

Neben den jeweiligen Nutzpflanzen, überwiegend Getreide, Kartoffeln <strong>und</strong><br />

Zuckerrüben, gedeiht hier ein artenarmer Bestand an Ackerwildkräutern <strong>und</strong><br />

Gräsern (Spontanvegetation).<br />

Weiterhin sind einige Sand- <strong>und</strong> Schotterwege vorhanden. Nennenswerte<br />

Gehölzstrukturen sind im Bereich des Ramshofes <strong>und</strong> entlang der<br />

Wegeverbindung an der südwestlichen Plangebietsgrenze vorhanden.<br />

Fauna<br />

Eine umfangreiche faunistische Untersuchung wurde innerhalb des<br />

Plangebietes nicht erstellt. Im Zuge der Umweltprüfung wurde jedoch eine<br />

Vogelkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht zum<br />

Bebauungsplan eingeflossen. (siehe Umweltbericht).<br />

Es wird jedoch davon ausgegangen, daß aufgr<strong>und</strong> großflächiger, intensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung das Plangebiet überwiegend angepassten Insekten<br />

<strong>und</strong> Kleinsäugern sowie kulturfolgenden Vögeln (siehe Umweltbericht)<br />

Lebensraum bietet.<br />

3. Biotoptypenbewertung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />

3


Arbeitsmethodik<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Ermittlung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen ist die<br />

Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung“ aus dem Jahr 2006.<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Ist-<br />

Zustandes des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach<br />

Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu<br />

Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vergl. Tab. im<br />

Anhang) in den Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte<br />

Flächen) <strong>und</strong> 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore). Diese Wertstufen können<br />

durch Auf- bzw. Abwertungen (Korrekturfaktoren) modifiziert werden<br />

Biotoptypenbewertung<br />

Im Folgenden werden die einzelnen Biotoptypen des Plangebietes aufgeführt<br />

<strong>und</strong> bewertet.<br />

Für den Umbau des Kreuzungsbereiches „Venloer Str., Neersener Str. <strong>und</strong><br />

Kirchhofstrasse wurde keine Biotoptypenkartierung <strong>und</strong> Bewertung durch<br />

geführt. Für Plangenehmigung <strong>und</strong> die Baumaßnahme ist der Landesbetrieb<br />

Strassen zuständig.<br />

Bestand<br />

Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert A<br />

3.1 Acker intensiv 2<br />

1.3 Schotterwege/-flächen 1<br />

2.4 Wegerain 4<br />

3.4 Intensivweide 3<br />

4.3 Ziergarten 2<br />

4.3 Nutzgarten 2<br />

1.4 Grasweg 3<br />

1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5<br />

7.4 Bäume 5<br />

7.2 Schnitthecke 4<br />

7.2 Feldhecke 5<br />

1.1 Versiegelt 0<br />

Erhaltenswerte Landschaftsbestandteile werden lagegenau eingemessen <strong>und</strong><br />

mittels Pflanzbindung durch den B.-plan geschützt.<br />

<strong>Eingriffs</strong>beschreibung<br />

Die Bebauungsplanung einschließlich der Erschließung des fließenden <strong>und</strong><br />

ruhenden Verkehrs erstreckt sich auf vorwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen <strong>und</strong> in geringem Umfang auf einen unbefestigten<br />

unversiegelten Wirtschaftsweg sowie einer Hotelanlage.<br />

Das Plangebiet umfasst 180280 m².<br />

Die geplante Wohnbebauung ist über die Kirchofstrasse angeb<strong>und</strong>en. Von hier<br />

aus erschließen Planstraßen in Form von Stichwegen das Wohngebiet.<br />

Im Bebauungsplan ist eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,4 für die Wohnbauflächen<br />

<strong>und</strong> 0,8 für das Sondergebiet festgesetzt.<br />

4


Biotoptypenbewertung<br />

Planung<br />

Die Planung wird folgendermaßen bewertet:<br />

Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert P<br />

7.4 Bäume 5<br />

1.1 Versiegelt 0<br />

4.3 Ziergarten 2<br />

1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5<br />

4.7 Grünanlage 4<br />

7.2 Schnitthecke 4<br />

7.2 Feldhecke 5<br />

2.4 Wegerain 4<br />

3.4 Intensivweide 3<br />

3.9 Obstwiese 6<br />

Öffentliche Verkehrsflächen, Privatflächen (Bauland) <strong>und</strong> Sondergebiet<br />

1. Straße (Code 1.1)Wert 0<br />

2. überbaubare Flächen (Code 1.1)<br />

Es wird eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl von 0,4 für die Wohnbauflächen <strong>und</strong> 0,8 für<br />

das Sondergebiet angesetzt.<br />

4.Gartenland (Code 4.3)Wert 2<br />

5.Versiegelt mit Versickerung (Code1.2) Wert 0,5<br />

6.Wegerain / Krautsäume in Verbindung mit Gehölzpflanzungen<br />

(Code 2.4)Wert4<br />

7. Hecken (Code 7.2) Wert 5 Wildgehölzhecken >= 3m Breite<br />

Schnitthecken aus heimischen Gehölzen Endgröße mind. 1m x 1,8m<br />

Wert 4<br />

8. Einzelbäume, Baumreihen <strong>und</strong> Baumgruppen (Code 7.4) Wert 5<br />

großkronige Bäume =50m² Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

kleinkronige Bäume =25m² Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Die Fläche des Biotoptyps Hecke wird den Flächen der Hausgärten abgezogen.<br />

Die Fläche der Bäume werden den Flächen der Standorte wie Strassen,<br />

Stellplätze <strong>und</strong> Hausgärten abgezogen<br />

Öffentliche Grünfläche<br />

die Grünflächen werden als vielschichtige Grünanlagen ausgebaut <strong>und</strong><br />

bestehen im wesentlichen aus folgenden Biotoptypen:<br />

1. Wege mit nachgeschalteter Versickerung durch den Belag oder über die<br />

Schulter<br />

2. Bäume (heimische standortgerechte Arten <strong>und</strong> Sorten)<br />

3. Gebüsche, Wildhecke (heimische standortgerechte Arten <strong>und</strong> Sorten)<br />

4. Intensivrasen als Wegebankette max. 1,5m breit<br />

5.Wildwiese max. 2 malige Mad<br />

Die Wildwiesenbereiche können gr<strong>und</strong>sätzlich vom 1. Mai bis 31 Oktober<br />

extensiv beweidet werden.<br />

Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit durchschnittlich 4<br />

Punkten angesetzt (Code 4.7).<br />

5


Feldgehölzflächen <strong>und</strong> Bäume sind aus heimischen Arten herzustellen.<br />

(Anhang Gehölzliste) Die Einzelbäume <strong>und</strong> Baumgruppen werden in der<br />

Gesamtanlage eingestreut. Feldgehölzflächen können abschnittsweise unter<br />

Einhaltung der biotopspezifischen Ruhezeiten alle 6 bis 8 Jahre auf Stock<br />

geschnitten werden. Sämtliche Gehölze sind während der Entwicklungsphase<br />

gegen Verbiss zu schützen.<br />

Im Allgemeinen sind nur heimische standortgerechte Pflanzen (siehe<br />

Gehölzliste) <strong>und</strong> Saatgutmischungen zu verwenden. Die Pflege ist auf ein<br />

Minimum zu beschränken, die biotopspezifischen Ruhezeiten sind einzuhalten.<br />

Bereiche die beweidet werden können sind gegen betreten mittels ortsüblicher<br />

<strong>und</strong> angemessener Einzäunung (Weidezaun) zu sichern.<br />

Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit dem Wert 4 gemäß<br />

Bitoptyp Grünanlage Code 4.7 bewertet..<br />

Private Grünflächen<br />

Die privaten Grünflächen 1 <strong>und</strong> 2 sollen der Hausgartennutzung gleichgestellt<br />

werden <strong>und</strong> werden somit entsprechend der Biotoptypenwerteliste als Zier- <strong>und</strong><br />

Nutzgarten Code 4.3 Wert 2 bewertet. Die Grünfläche 4 im Bereich Ramshof<br />

muss den derzeitigen Status beibehalten. Die Grünfläche 3 ist im Bereich der<br />

heutigen Wiese durch die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen (siehe Liste)<br />

zu einer extensiven Obstwiese umzuwandeln (je 100m² ein Obstbaum).Die<br />

Kompensationsmaßnahme ist mittels Baulast auf dem Gr<strong>und</strong>stück Flur 13<br />

Flurstück1159 Gemarkung Neersen zu sichern. Die Landschaftshecken <strong>und</strong><br />

Bäume werden durch eine Pflanzbindung im Bebauungsplan geschützt.<br />

4. Konfliktpotential<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />

Ansprüchen von Natur <strong>und</strong> Landschaft realisieren.<br />

Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />

• Flächenversiegelung<br />

• Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />

• Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

• Auswirkungen auf das Lokalklima<br />

• Verändertes Landschaftsbild<br />

• Verlust von Ackerflächen<br />

5. Minimierungsmaßnahmen<br />

Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- <strong>und</strong> Landschaft sind zu<br />

unterlassen. Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die<br />

<strong>Eingriffs</strong>folgen verringern.<br />

Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu<br />

beachten:<br />

• schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />

• Beschränkung der Versiegelung<br />

• wasserdurchlässige Materialien <strong>und</strong> nachgeschaltete Versickerung<br />

• Einbeziehung <strong>und</strong> Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />

6


6. Flächengegenüberstellung <strong>und</strong> Kompensationsberechnung<br />

Gesamtfläche Plangebiet ca. 180.280 m²<br />

Berechnung der Kompensationsflächen<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung<br />

des Bestandes sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.<br />

Für den Bestand <strong>und</strong> die Planung wurde mit Hilfe einer 10stufigen Skala der<br />

jeweilige ökologische Wert ermittelt. Nachfolgend wird die Flächengröße der<br />

einzelnen Biotoptypen mit dem jeweiligen ökologischen Wertfaktor<br />

multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte „Biotopwert“.<br />

Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den nachfolgenden<br />

Tabellen.<br />

Reale Flächennutzung / Biotoptypenkartierung<br />

für den Bebauungsplan 20 I N Am Brruch<br />

Nr. Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert A Fläche/m² Biotopwert<br />

1 3.1 Acker intensiv 2 87181 174362<br />

2 1.3 Schotterwege/-flächen 1 4456 4456<br />

3 2.4 Wegerain 4 1287 5148<br />

4 3.4 Intensivweide 3 17253 51759<br />

5 4.3 Ziergarten 2 11224 22448<br />

6 4.3 Nutzgarten 2 1950 3900<br />

7 1.4 Grasweg 3 490 1470<br />

8 1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5 2252 1126<br />

9 7.4 Bäume 5 3398 16990<br />

10 7.2 Schnitthecke 4 57 228<br />

11 7.2 Feldhecke 5 5298 26490<br />

12 1.1 Versiegelt 0 960 0<br />

13 Ausbau Kreuzung Venloer Strasse,<br />

Neersener Strasse, Kirchhofstrasse 44474<br />

Gesamtfläche: 180280 308377Gesamtwert<br />

Geplante Flächennutzung<br />

für den Bebauungsplan 20 I N Am Brruch<br />

Nr. Biotopcode Biotoptyp Gr<strong>und</strong>wert P Fläche/m² Biotopwert<br />

1 7.4 Bäume 5 9335 46675<br />

2 1.1 Versiegelt 0 45683,8 0<br />

3 4.3 Ziergarten 2 34830,2 69660,4<br />

4 1.2 Versiegelt + Versickerung 0,5 332 166<br />

5 4.7 Grünanlage 4 26907 107628<br />

6 7.2 Schnitthecke 4 57 228<br />

7 7.2 Feldhecke 5 5172 25860<br />

8 2.4 Wegerain 4 122 488<br />

9 3.4 Intensivweide 3 6375 19125<br />

10 3.9 Obstwiese 6 6992 41952<br />

12 Ausbau Kreuzung Venloer Strasse,<br />

Neersener Strasse, Kirchhofstrasse 44474<br />

Gesamtfläche: 180280 311782,4Gesamtwert<br />

*die Fläche der Bäume <strong>und</strong> Hecke ist der Fläche des Standortes (Hausgärten Stellplätzen Verkehrsfläche) abgezogen<br />

7


• Biotopwert Bestand 308377,0<br />

• Biotopwert Planung 311782,4<br />

• Überschuss 3405,4<br />

Es ergibt sich durch die Planung ein Punkteüberschuss von 3405,4 Punkten<br />

Durch die beschriebenen Maßnahmen <strong>und</strong> die nachfolgend aufgeführten<br />

Festsetzungen ist der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff in Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft als ausgeglichen anzusehen.<br />

7. Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Um eine Einbindung der Baumaßnahmen in die Landschaft zu erreichen <strong>und</strong><br />

die Kompensationsflächen landschaftsökologisch <strong>und</strong> -ästhetisch optimal<br />

auszugestalten, sind bei der Planung folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten.<br />

Landschaftsökologie<br />

Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> Aufwertung ökologisch wertvoller Strukturen<br />

• Aufwertung ökologisch geringwertiger Strukturen durch geeignete<br />

Maßnahmen<br />

• Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen durch die Anlage von Gehölzen <strong>und</strong> Wildkrautflächen<br />

• Grünflächenvernetzung zwischen Bestand <strong>und</strong> Planung<br />

Landschaftsästhetik<br />

An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen<br />

gestellt:<br />

• Einbindung der geplanten Anlagen in die Umgebung durch eine<br />

geschlossene Bepflanzung<br />

• Eingliederung der Kompensationsflächen in die Umgebung<br />

Vegetation<br />

Bei der Vegetation sind verschiedene Gr<strong>und</strong>sätze zu beachten, um eine<br />

ökologisch hochwertige Pflanzung zu erhalten:<br />

• gestufter Aufbau der Pflanzung mit Sträuchern <strong>und</strong> Bäumen<br />

• Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation<br />

• standort- <strong>und</strong> artgerechte Pflege<br />

• Wildkrautbereiche <strong>und</strong> Freiräume für Spontanvegetation<br />

8. Einzelfestsetzungen<br />

Die lt. B-Plan vorgesehenen Pflanzgebote regeln sich nach den Artenlisten <strong>und</strong><br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit heimischen Arten zu realisieren. Die hier aufgeführten<br />

Arten sind beispielhaft.<br />

Die öffentlichen Grünflächen sind wie beschrieben, entsprechend dem<br />

landschaftspflegerischen Begleitplan anzulegen.<br />

Geschnittene Hecken<br />

Geschnittene Hecken sind als Pflanzgebot (§ 9 (1) 25 BauGB) in den B-Plan zu<br />

übernehmen.<br />

Aufbau 3 Pfl/lfm., Breite 1 m, Höhe mind. 1,8 m (Maße jeweils im<br />

Endzustand)<br />

Arten<br />

8


Ligustrum vulgare Liguster<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Freiwachsende Hecken<br />

Freiwachsende Hecken sind, soweit nicht innerhalb von Flächen nach § 9 (1)<br />

20 BauGB, gem.§ 9 (1) 25 BauGB in den B-Plan zu übernehmen.<br />

Aufbau mind. 2-reihig, Breite 3 m, Höhe 4 m (Maße jeweils im Endzustand)<br />

Arten<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Croylus avelana Haselnuß<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Hippophae rhamnoides Sanddorn<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus mahaleb Steinweichsel<br />

Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus rangula Faulbaum<br />

Rosa canina H<strong>und</strong>srose<br />

Rubus fruticosus Brombeere<br />

Salix carprea Sal-Weide<br />

Sambucus nigra Hol<strong>und</strong>er<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />

Bäume<br />

Baumpflanzungen, soweit sie nicht auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft (§ 9(1) 20 BauGB)<br />

stattfinden, sind als Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen.<br />

Bis 400m² Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist ein kleinkroniger Laubbaum bzw. ein<br />

Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />

Ab 400m² bis 600m² Gr<strong>und</strong>stücksfreifläche ist ein großkroniger, alternativ<br />

zwei kleinkronige Laubbäume bzw. zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen.<br />

Über 600m² Gr<strong>und</strong>stücksfreifläche ist je weitere 100m² ein kleinkroniger<br />

Laubbaum bzw. ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen.<br />

Gemeinschaftsstellplätze sind mit jeweils einem kleinkronigen Laubbaum je 5<br />

Stellplätze zu begrünen.<br />

Alternativ können anstelle der Bäume, Schnitthecken angepflanzt werden.<br />

Als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage werden je kleinkronigem Baum 30m² Hecke <strong>und</strong> je<br />

großkronigem Baum 60m² angesetzt.<br />

Im öffentlichen Straßenraum sind mindestens 37 Stck kleinkronige Laubbäume<br />

zu pflanzen. Dies entspricht ca. einem kleinkronigen Baum je 400 m²<br />

Verkehrsfläche.<br />

Die Größe der Baumscheiben für Bäume im Verkehrsbereich beträgt mind. 2 x<br />

2 m. Baumscheiben sind gegen Überfahren zu sichern.<br />

9


Arten (Kleinkronig)<br />

Alnus glutinosa Schwarz-Erle<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Betula pendula Birke<br />

Malus sylvestris Wildapfel<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Prunus avium Vogel-Kirsche<br />

Pyrus communis Wildbirne<br />

Salix alba Sielberweide<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia Eberesche<br />

Arten (Großkronig)<br />

Acer platamoides Spitzahorn<br />

Aesculus hippocastanum Roß-Kastanie<br />

Fagus sylvatica Buche<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Populus nigra Schwarz-Pappel<br />

Populus tremula Espe<br />

Quercus petrea Trauben-Eiche<br />

Quercus robur Stiel-Eiche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllus Sommer-Linde<br />

Obstbaumhochstämme (Lt. Liste)<br />

Apfelsorten: Pflaumensorten:<br />

Roter Berlepsch Bühler Frühzwetsche<br />

Rheinischer Bohnapfel Wagenheims Frühzwetsche<br />

Rheinischer Krummstiel Große grüne Reneklode<br />

Rheinische Schafsnase Hauszwetsche<br />

Schöner aus Boskoop Mirabelle von Nancy<br />

Schöner aus Nordhausen Kirschsorten:<br />

Dülmener Rosenapfel Große schwarze Knorpelkirsche<br />

Jakob Lebel Schneiders späte Knorpelkirsche<br />

Kaiser Wilhelm Hedelfinger Riesenkirsche<br />

Rote Sternrenette Werdersche Braune<br />

Luxemburger Renette Schattenmorelle<br />

Birnensorten: Sonstige:<br />

Clapps Liebling Walnuß (Juglans regia)<br />

Gellerts Butterbirne Edelkastanie (Castanea sativa)<br />

Gute Graue Apfelquitte<br />

Köstliche von Charneu<br />

Neue Piteau<br />

Ansaat<br />

Ansaatflächen sind mit artenreicher, extensiv zu pflegender Saatgutmischung<br />

entsprechend des anzustrebenden Biotoptyps anzulegen.<br />

10


9. Pflanzabstand <strong>und</strong> Pflanzengröße<br />

Großkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 5 m zu pflanzen.<br />

Kleinkronige Einzelbäume sind im Abstand von mind. 3 m zupflanzen.<br />

Sträucher im Abstand von mind. 1 m. Innerhalb geschnittener Hecken beträgt<br />

die Pflanzendichte 3 Pfl./lfdm.<br />

Die Mindestpflanzgröße bei Sträuchern ist 2 x v. o. B. 80 - 100 (alt: leichte Str.<br />

1 x v. o. B. 80 - 120) <strong>und</strong> bei Bäumen StB 3 x v. m. B. St. Durchmesser 5 cm.<br />

Für Heckenpflanzen gelten folgende Pflanzengrößen:<br />

Hainbuche <strong>und</strong> Feldahorn 2 x v. o B. 150 - 175 cm<br />

Weißdorn 2 x v. m. B. 60 - 100 cm<br />

Obstbäume müssen einen Stammumfang von 10 - 12 cm aufweisen <strong>und</strong> mind.<br />

2 x verpfl. (Hochstämme) sein.<br />

10. Pflege<br />

Für die Pflege der einzelnen Biotope gilt folgendes:<br />

• freiwachsende Hecken <strong>und</strong> Strauchgruppen sind regelmäßig zu<br />

kontrollieren, dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu<br />

entfernen <strong>und</strong> ggf. zu ersetzen. Feldhecken <strong>und</strong> Strauchgruppen sind ca. alle<br />

10 Jahre abschnittsweise auf den Stock zu setzen.<br />

• geschnittene Hecken sind mind. einmal pro Jahr zu schneiden<br />

• Wildkrautflächen sind einmal pro Jahr zu mähen, um sie von<br />

Gehölzaufwuchs frei zu halten, frühester Schnitt nicht vor Ende Juni,<br />

Schnitttiefe nicht unter 10 cm<br />

• die Retentionsflächen (Sickerteiche <strong>und</strong> Gräben) sind nur im absolut<br />

notwendigen Maß, den technischen Erfordernissen entsprechend, zu<br />

pflegen.<br />

• allgemein sind die biotopspezifischen Ruhe <strong>und</strong> Schutzperioden ein<br />

zuhalten. Die lt. Landschaftsgesetz NRW geltenden Schutzbestimmungen<br />

für Wildgehölze, Röhrichtbestände etc. sind anzuwenden<br />

11. Zeitlicher Ablauf<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatengr<strong>und</strong>stücken sind parallel zur<br />

Bautätigkeit durchzuführen. Spätestens zwei Jahre nach Beginn der<br />

Baumaßnahme müssen alle Pflanzungen durchgeführt sein.<br />

Die Herstellung der öffentlichen Grünflächen muß parallel zum Straßenausbau<br />

erfolgen <strong>und</strong> spätestens drei Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />

durchgeführt sein.<br />

Hormes<br />

GB II/5 09.05.08<br />

11


* Bei begründeter besonderer<br />

Relevanz für vom Aussterben bedrohte<br />

<strong>und</strong> starkgefährdete Arten oder<br />

kolonieartigem Brutvorkommen sonstiger<br />

gefährdeter Arten erfolgt für die jeweilige<br />

mit Begründung ausdifferenzierte Fläche<br />

eine Aufwertung um eine Wertstufe.<br />

** Führen die Festsetzungen<br />

eines Bebauungsplanes zu einem<br />

anderen Biotoptyp oder zur Optimierung<br />

desselben Biotoptyps, wird die Fläche<br />

gemäß den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes mit dem Gr<strong>und</strong>wert P<br />

des neu anzulegenden bzw. zu<br />

optimierenden Biotoptyps 30 Jahre nach<br />

Neuanlage oder Optimierung dar.<br />

Vorraussetzung für die<br />

Anerkennung als<br />

Kompensationsmaßnahme ist die<br />

rechtliche Absicherung der Maßnahmen<br />

für die Wirkdauer des <strong>Eingriffs</strong> <strong>und</strong> der<br />

Ausschluss einer zusätzlichen<br />

Förderung.<br />

*** nach § 62 LG NRW geschützt<br />

(***) teilweise nach § 62 LG NRW<br />

geschützt<br />

(7***) Prognosewert für geschützte<br />

Wälder nach § 62 LG NRW wie Bruch-<br />

<strong>und</strong> Auwälder sowie Wälder<br />

trockenwarmer Standorte (z.B.<br />

Orchideen- Buchenwälder)<br />

Quelle: Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung<br />

in NRW (LÖBF NRW)<br />

12

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