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A 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Stadt Willich

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Feldgehölzflächen <strong>und</strong> Bäume sind aus heimischen Arten herzustellen.<br />

(Anhang Gehölzliste) Die Einzelbäume <strong>und</strong> Baumgruppen werden in der<br />

Gesamtanlage eingestreut. Feldgehölzflächen können abschnittsweise unter<br />

Einhaltung der biotopspezifischen Ruhezeiten alle 6 bis 8 Jahre auf Stock<br />

geschnitten werden. Sämtliche Gehölze sind während der Entwicklungsphase<br />

gegen Verbiss zu schützen.<br />

Im Allgemeinen sind nur heimische standortgerechte Pflanzen (siehe<br />

Gehölzliste) <strong>und</strong> Saatgutmischungen zu verwenden. Die Pflege ist auf ein<br />

Minimum zu beschränken, die biotopspezifischen Ruhezeiten sind einzuhalten.<br />

Bereiche die beweidet werden können sind gegen betreten mittels ortsüblicher<br />

<strong>und</strong> angemessener Einzäunung (Weidezaun) zu sichern.<br />

Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit dem Wert 4 gemäß<br />

Bitoptyp Grünanlage Code 4.7 bewertet..<br />

Private Grünflächen<br />

Die privaten Grünflächen 1 <strong>und</strong> 2 sollen der Hausgartennutzung gleichgestellt<br />

werden <strong>und</strong> werden somit entsprechend der Biotoptypenwerteliste als Zier- <strong>und</strong><br />

Nutzgarten Code 4.3 Wert 2 bewertet. Die Grünfläche 4 im Bereich Ramshof<br />

muss den derzeitigen Status beibehalten. Die Grünfläche 3 ist im Bereich der<br />

heutigen Wiese durch die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen (siehe Liste)<br />

zu einer extensiven Obstwiese umzuwandeln (je 100m² ein Obstbaum).Die<br />

Kompensationsmaßnahme ist mittels Baulast auf dem Gr<strong>und</strong>stück Flur 13<br />

Flurstück1159 Gemarkung Neersen zu sichern. Die Landschaftshecken <strong>und</strong><br />

Bäume werden durch eine Pflanzbindung im Bebauungsplan geschützt.<br />

4. Konfliktpotential<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />

Ansprüchen von Natur <strong>und</strong> Landschaft realisieren.<br />

Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />

• Flächenversiegelung<br />

• Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />

• Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

• Auswirkungen auf das Lokalklima<br />

• Verändertes Landschaftsbild<br />

• Verlust von Ackerflächen<br />

5. Minimierungsmaßnahmen<br />

Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- <strong>und</strong> Landschaft sind zu<br />

unterlassen. Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die<br />

<strong>Eingriffs</strong>folgen verringern.<br />

Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu<br />

beachten:<br />

• schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />

• Beschränkung der Versiegelung<br />

• wasserdurchlässige Materialien <strong>und</strong> nachgeschaltete Versickerung<br />

• Einbeziehung <strong>und</strong> Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />

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