A 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Stadt Willich
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Feldgehölzflächen <strong>und</strong> Bäume sind aus heimischen Arten herzustellen.<br />
(Anhang Gehölzliste) Die Einzelbäume <strong>und</strong> Baumgruppen werden in der<br />
Gesamtanlage eingestreut. Feldgehölzflächen können abschnittsweise unter<br />
Einhaltung der biotopspezifischen Ruhezeiten alle 6 bis 8 Jahre auf Stock<br />
geschnitten werden. Sämtliche Gehölze sind während der Entwicklungsphase<br />
gegen Verbiss zu schützen.<br />
Im Allgemeinen sind nur heimische standortgerechte Pflanzen (siehe<br />
Gehölzliste) <strong>und</strong> Saatgutmischungen zu verwenden. Die Pflege ist auf ein<br />
Minimum zu beschränken, die biotopspezifischen Ruhezeiten sind einzuhalten.<br />
Bereiche die beweidet werden können sind gegen betreten mittels ortsüblicher<br />
<strong>und</strong> angemessener Einzäunung (Weidezaun) zu sichern.<br />
Die Wertigkeit der öffentlichen Grünfläche wird mit dem Wert 4 gemäß<br />
Bitoptyp Grünanlage Code 4.7 bewertet..<br />
Private Grünflächen<br />
Die privaten Grünflächen 1 <strong>und</strong> 2 sollen der Hausgartennutzung gleichgestellt<br />
werden <strong>und</strong> werden somit entsprechend der Biotoptypenwerteliste als Zier- <strong>und</strong><br />
Nutzgarten Code 4.3 Wert 2 bewertet. Die Grünfläche 4 im Bereich Ramshof<br />
muss den derzeitigen Status beibehalten. Die Grünfläche 3 ist im Bereich der<br />
heutigen Wiese durch die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen (siehe Liste)<br />
zu einer extensiven Obstwiese umzuwandeln (je 100m² ein Obstbaum).Die<br />
Kompensationsmaßnahme ist mittels Baulast auf dem Gr<strong>und</strong>stück Flur 13<br />
Flurstück1159 Gemarkung Neersen zu sichern. Die Landschaftshecken <strong>und</strong><br />
Bäume werden durch eine Pflanzbindung im Bebauungsplan geschützt.<br />
4. Konfliktpotential<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplanes lässt sich nicht konfliktfrei zu den<br />
Ansprüchen von Natur <strong>und</strong> Landschaft realisieren.<br />
Es sind im wesentlichen folgende Konflikte:<br />
• Flächenversiegelung<br />
• Störung bzw. teilweise Zerstörung des Bodengefüges<br />
• Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
• Auswirkungen auf das Lokalklima<br />
• Verändertes Landschaftsbild<br />
• Verlust von Ackerflächen<br />
5. Minimierungsmaßnahmen<br />
Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- <strong>und</strong> Landschaft sind zu<br />
unterlassen. Somit sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die<br />
<strong>Eingriffs</strong>folgen verringern.<br />
Zur Minimierung der genannten Konflikte sind folgende Gr<strong>und</strong>sätze zu<br />
beachten:<br />
• schonender Umgang mit den anstehenden Böden<br />
• Beschränkung der Versiegelung<br />
• wasserdurchlässige Materialien <strong>und</strong> nachgeschaltete Versickerung<br />
• Einbeziehung <strong>und</strong> Berücksichtigung des Landschaftsbildes<br />
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