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An Liffersmühle - Stadt Willich

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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 7<br />

2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation)<br />

Das Plangebiet liegt im besiedelten, durch gewerbliche Nutzungen geprägten Raum.<br />

Die vorhandene Vegetation entspricht im Wesentlichen den anthropogenen<br />

Nutzungsformen. Erwähnenswert ist die feldheckenartige Eingrünung des<br />

Gewerbereiches zur freien Landschaft. Des weiteren sind einige erhaltenswerten<br />

Bäume im Plangebiet vorhanden. Die ökologische Wertigkeit dieser Bereiche ist als<br />

gering bis mittel einzustufen.<br />

Die LÖBF hat im Bereich des B-Plans keine besonders schützenwerten Biotope<br />

kartiert.<br />

Bewertung der Planung<br />

Erhaltenswerte Strukturen werden im weiteren Verfahren Lagegenau eingemessen<br />

und durch den Bebauungsplan mittels einer Pflanzbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

b BauGB geschützt. Im Zuge der Aufstellung des Vorläuferbebauungsplan Nr.43 W<br />

Moltkestrasse wurde bereits der erforderliche Ausgleich für den überwiegenden<br />

Planungsbereich ermittelt und bereits im Jahre 2001/2002 angelegt und entwickelt.<br />

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen werden als gering<br />

einzustuft und eine erneute Bilanzierung wird im weiteren Verfahren durchgeführt.<br />

2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation)<br />

Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem,<br />

jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die<br />

vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter.<br />

Die Flächen des Plangebiets gehören zu den <strong>Stadt</strong>klimatopen.<br />

Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an<br />

Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im<br />

niederrheinischen Raum dar.<br />

Vorbelastungen der Luftqualität bestehen durch Immissionen des Gewerbebereiches<br />

und der Straßen.<br />

Bewertung der Planung<br />

Durch die Planung werden keine erheblichen Veränderungen erzeugt und somit sind<br />

die Auswirkungen als gering einzustufen.<br />

2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation)<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist vollständig anthropogen beeinflusst.<br />

Das Ortsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird primär durch die<br />

vorhandene Gebäudesubstanz charakterisiert. Selbst die etwas größeren Bäume<br />

bleiben mit ihrem Höhenwuchs meist unterhalb der Traufen und Dachfirste der den<br />

Planbereich umgebenden Bebauung.<br />

Bewertung der Planung<br />

Bei der Realisierung des Bebauungsplanes wird das Schutzgut Landschaft nur<br />

geringfügig beeinträchtigt

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