An Liffersmühle - Stadt Willich
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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren<br />
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.<br />
Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen war die<br />
Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft“ aus dem Jahr 1996.<br />
Die gutachterliche Stellungnahme zur Auswirkung des Gewerbelärms auf die<br />
geplante Wohnbebauung basiert auf der TA-Lärm.<br />
3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen<br />
Aufgrund der bestehenden Situation sind die Schutzgüter durch die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes 43 I W südl. „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“ voraussichtlich nur gering betroffen.<br />
Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans werden für die Schutzgüter insgesamt nicht erwartet.<br />
Detaillierte Monitorringmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – sollen<br />
die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden. Damit<br />
Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit begrenzt werden, dass<br />
die <strong>An</strong>siedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert werden<br />
Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des<br />
Planbereiches in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende<br />
Gewerbebebauung unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und<br />
eine Ergänzung der Bebauung auf den ehemals für die Friedhofserweiterung<br />
vorgesehenen Flächen ermöglicht werden.<br />
Die Umweltprüfung hat die Aufgabe die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen<br />
Schutzgüter zu bewerten. Hierbei ist die bestehende Nutzungssituation und die<br />
geplante Nutzung , bei Rechtskraft des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und im<br />
weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Hormes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 16.05.2008