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An Liffersmühle - Stadt Willich

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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong><br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.<br />

Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen war die<br />

Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft“ aus dem Jahr 1996.<br />

Die gutachterliche Stellungnahme zur Auswirkung des Gewerbelärms auf die<br />

geplante Wohnbebauung basiert auf der TA-Lärm.<br />

3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen<br />

Aufgrund der bestehenden Situation sind die Schutzgüter durch die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes 43 I W südl. „<strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong>“ voraussichtlich nur gering betroffen.<br />

Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans werden für die Schutzgüter insgesamt nicht erwartet.<br />

Detaillierte Monitorringmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> – sollen<br />

die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden. Damit<br />

Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit begrenzt werden, dass<br />

die <strong>An</strong>siedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert werden<br />

Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des<br />

Planbereiches in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende<br />

Gewerbebebauung unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und<br />

eine Ergänzung der Bebauung auf den ehemals für die Friedhofserweiterung<br />

vorgesehenen Flächen ermöglicht werden.<br />

Die Umweltprüfung hat die Aufgabe die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen<br />

Schutzgüter zu bewerten. Hierbei ist die bestehende Nutzungssituation und die<br />

geplante Nutzung , bei Rechtskraft des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und im<br />

weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Hormes<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 16.05.2008

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