An Liffersmühle - Stadt Willich
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Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 43 I W – südl. <strong>An</strong> <strong>Liffersmühle</strong> Seite 3<br />
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B-Plan Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Der Bebauungsplan 3W C-D der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt<br />
das Plangebiet als „1 Gewerbefläche, 2 private Grün- u. Freifläche, 3 Fläche für den<br />
öffentlichen Bedarf“ dar. Die Fläche 4 ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 73 W<br />
„Friedhof <strong>Willich</strong>“ überplant. Der Bereich 5 ist durch keinen Bebauungsplan abgedeckt.<br />
1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />
Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Empfehlungen aus<br />
dem Einzelhandelsgutachten der Fa. ECON-CONSULT, Köln. Daraus geht die<br />
Empfehlung hervor, bestehende Gewerbegebiete planungsrechtlich anzupassen, so<br />
dass die <strong>An</strong>siedlung kontrolliert werden kann. Bestehende Handelsbetriebe genießen<br />
Bestandsschutz. Im Rahmen einer Planänderung müssen angemessene<br />
Erweiterungen, Erneuerungen und Nutzungsänderungen berücksichtigt werden. Im<br />
Einzelhandelsgutachten sind Aussagen zur Abgrenzung sowie Dimensionierung der<br />
zentrenrelevanten Sortimente getroffen worden. ( siehe auch „ Begründung zum<br />
Bebauungsplan“)<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 I W südlich „<strong>An</strong> Liffermühe“ sollen<br />
die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens umgesetzt werden.<br />
Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die<br />
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er<br />
bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen.<br />
Weiterhin wird auf den Bebauungsplanentwurf mit dem Erläuterungsbericht und den<br />
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan verwiesen, der zeitgleich zur<br />
Fertigung dieses Umweltberichts erstellt wurde.<br />
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