Textliche Festsetzungen - Stadt Willich
Textliche Festsetzungen - Stadt Willich
Textliche Festsetzungen - Stadt Willich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> Verfahrensstand<br />
<strong>Stadt</strong>planung 9 I S - Bleek - Rechtskraft<br />
5. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Die Stellplatzflächen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche und der Sondergebietsfläche sind<br />
inklusive der Fahrgassen mit einem ebenen Belag, wie z. B. Formsteine ohne Fase oder Asphalt<br />
herzustellen, um Geräusche durch Einkaufswagen zu reduzieren.<br />
Für den Parkplatz Linsellesstraße ist entlang der westlichen Parkplatzbegrenzung und teilweise<br />
entlang der südlichen Parkplatzbegrenzung, entsprechend der zeichnerischen <strong>Festsetzungen</strong><br />
(S1), eine 2,0 m hohe Lärmschutzwand zu errichten und einzugrünen.<br />
Für die an der Hochstraße und nördlichen Linsellesstraße liegenden Fassaden wird der<br />
Lärmpegelbereich V, für den Teil der Linsellesstraße südlich des Fußweges wird der<br />
Lärmpegelbereich IV festgesetzt.<br />
Die Lärmpegelbereiche sind der Tabelle 8 der DIN 4109 (Ausgabe November 1989) entnommen.<br />
In den festgesetzten Lärmpegelbereichen müssen zur Lärmquelle gerichtete Außenbauteile<br />
(Dächer über Aufenthaltsräumen, Wände, Fenster, Rollladenkästen) das erforderliche<br />
Schalldämm-Maß gem. DIN 4109 erhalten.<br />
Die Lüftungsöffnungen für Räume, in denen aufgrund ihrer Nutzung (z. B. Schlafräume) eine<br />
Stoßlüftung nicht möglich ist, müssen mit Schalldämpferstrecken versehen sein, die so zu<br />
bemessen sind, dass die Schalldämmung der gesamten Außenwand (Fenster,<br />
Lüftungseinrichtung, Wandanteil) dem vorgegebenen Bauschalldämm-Maß entspricht.<br />
6. Pflanzgebote und Pflanzbindung (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a, b BauGB)<br />
6.1 Pflanzgebote (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauNVO)<br />
Die zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten<br />
Flächen sind entsprechend dem Eingrünungsplan nach den in der nachfolgenden Artenliste<br />
genannten Bestimmungen zu bepflanzen und zu pflegen.<br />
Gemeinschaftsstellplatzanlagen, Stellplätze und Parkplätze sind mit einem großkronigen,<br />
heimischen Laubbaum pro 5 Stellplätze zu bepflanzen.<br />
6.2 Pflanzbindungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauNVO)<br />
Die im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzten Bäume, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen sind artgerecht zu pflegen und zu erhalten. Bei natürlichem Abgang ist eine<br />
gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.<br />
II. Hinweise<br />
1. Wasserschutzzone<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II innerhalb<br />
der in Aussicht genommenen Festsetzung als Wasserschutzzone III B.<br />
2. Fluglärm<br />
Das Plangebiet liegt ca. 2500 m nordöstlich der An- und Abflugstrecken für den<br />
Regionalluftverkehr und in der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum/vom<br />
Verkehrslandeplatz des Flughafens Mönchengladbach. Mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm<br />
ist zu rechnen.<br />
2