nicht barrierefrei: Umweltbericht (3458 KB), Pdf-Datei - Stadt Willich
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<strong>Umweltbericht</strong><br />
zur Aufhebung eines Teilbereiches der Bebauungspläne<br />
Nr. 51 W – Krefelder Straße –<br />
und Nr. 3 W C-D<br />
(Bauzonen – Baugestaltung)<br />
im Bereich einer Hoffläche -Hoxhöfe / Villershof- im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 <strong>Stadt</strong>planung
Gliederung:<br />
1. Einleitung<br />
1.a Kurzdarstellung der Ziele der Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
1.b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation , Beschreibung der<br />
voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft<br />
2.a.5 Schutzgut Boden<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
2.a.8 Wechselwirkungen<br />
2.b Prognose<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
3.b Allgemein verständliche Zusammenfassung
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
1 Einleitung<br />
Seite 1<br />
Bei der Aufhebung eines Bebauungsplans wird entsprechend den Festlegungen des<br />
Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 und § 1a<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden <strong>Umweltbericht</strong> festgehalten<br />
und beurteilt worden.<br />
Lage und Größe des Plangebiets / Erschließung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf,<br />
Neuss und Mönchengladbach.<br />
Der Bereich der Aufhebung liegt im nördl. Bereich der Ortslage <strong>Willich</strong> und wird durch<br />
einen Privatweg von der Krefelder Str. aus erschlossen.<br />
Der Aufhebungsbereich ist ca. 1,2ha groß.<br />
Heutige Nutzung und Struktur<br />
Die Freiflächen im Änderungsbereich werden landwirtschaftlich oder als Hausgarten<br />
und Hoffläche genutzt. Die Gebäude der ehemaligen Hofstelle werden überwiegend zu<br />
Wohnzwecken, die ehemaligen Wirtschaftsgebäude werden als Lagerräume, Werkstatt<br />
usw. genutzt.<br />
Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />
GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich)<br />
Aufhebungsbereich<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen Freiraum<br />
und Agrarbereich aus.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> in seiner derzeit rechtswirksamen Fassung<br />
stellt das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.<br />
Bauleitplanung<br />
FNP Ausschnitt unmaßstäblich<br />
Aufhebungsbereich<br />
Ausschnitt B.plan 3 WCD unmaßstäblich Ausschnitt B.plan 51 W unmaßstäblich<br />
Seite 2<br />
Der Bebauungsplan Nr. 3 WCD wies den betroffenen Bereich als private Grünfläche<br />
aus. Der derzeit rechtgültige Bebauungsplan Nr. 51 W weißt den Bereich als Fläche für<br />
die Landwirtschaft aus, zusätzlich wurden erhaltenswerte Gehölze (GL) eingemessen<br />
und über den Bebauungsplan geschützt.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Bebauungsplanaufhebung<br />
Seite 3<br />
Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D setzt für den betroffenen Bereich. „Private Grün- und<br />
Freiflächen“ fest, obwohl dort die Hofgebäude bzw. Wohngebäude legal errichtet wurden,<br />
bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wurde. Diese Festsetzung wurde durch den<br />
Bebauungsplan Nr. 51 W – Krefelder Straße - in Fläche für die Landwirtschaft geändert.<br />
Durch die Festsetzung sind Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen bestehender<br />
Nutzungen ausgeschlossen bzw. sehr erschwert, da diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1<br />
Nr. 18 BauGB <strong>nicht</strong> die üblichen Nutzungsänderungen zulässt, die einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, zur Verfügung stehen. Aus<br />
Gründen der Chancengleichheit soll nun dieser Hofstelle die gleiche Nutzungsmöglichkeit<br />
eingeräumt werden.<br />
Voraussetzung für die Beurteilung nach § 35 BauGB ist, dass es sich um unbeplanten<br />
Außenbereich handelt.<br />
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 W – Krefelder Straße – im<br />
Bereich Hoxhöfe wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 3 W C-D in diesem Bereich durchgeführt.<br />
Landschaftsplan<br />
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich<br />
des Landschaftsplans 9 „<strong>Willich</strong>er Lehmplatte“. Als<br />
Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung<br />
der Feldflur vorgesehen. Der geschützte Landschaftsbestandteil<br />
GL 2.4.75 liegt im Planbereich. – GL 2.4.75 1<br />
Linde, 7 Eschen, 8 Stieleichen, Obstwiese mit 9 Obstbaumhochstämmen.<br />
Zufahrtsbereich mit landschaftsprägenden Gehölzen<br />
1b Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr.9<br />
Fachgesetze<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze<br />
formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />
finden müssen.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
Seite 4<br />
Schutzgut Mensch<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung,<br />
eine dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung<br />
und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen.<br />
Bundesimmissionsschutz-<br />
gesetz inkl. Verordnungen<br />
TA Lärm 1998<br />
DIN 18005 Schallschutz<br />
im Städtebau<br />
Schutz der Schutzgüter :Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter<br />
vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren,<br />
erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und<br />
ähnliche Erscheinungen).<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />
deren Vorsorge.<br />
Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist<br />
ein ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung<br />
insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch<br />
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung<br />
bewirkt werden soll.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Be-<br />
Landschaftsgesetz NRW reich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen<br />
des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur<br />
und Landschaft nachhaltig gesichert sind.<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes,<br />
einschließlich des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter<br />
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft<br />
und die biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich<br />
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />
VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer<br />
Lebensräume.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
Seite 5<br />
Schutzgut Boden<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesbodenschutzge- Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiedersetz<br />
inkl.<br />
herstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im<br />
Bundesbodenschutz - Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Be-<br />
verordnung<br />
standteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und<br />
Nährstoffkreisläufen. Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher<br />
Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher<br />
Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter<br />
Gewässerverunreinigungen.<br />
Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung<br />
zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme von<br />
Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für<br />
Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß<br />
für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Quelle Zielaussage<br />
Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />
Landeswassergesetz inkl.<br />
Verordnungen<br />
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des<br />
Wassers.<br />
Schutzgut Luft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />
gesetz inkl. Verordnungen Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich<br />
des Entstehens von Immissionen mit erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />
durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w.<br />
TA Luft<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen<br />
sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen<br />
Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />
Schutzgut Klima<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesimmissionsschutz- Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den<br />
gesetz<br />
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und<br />
dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen<br />
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen<br />
die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des<br />
Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seine Rohstoff -<br />
vorkommen, sowie des Klimas.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
Seite 6<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Quelle Zielaussage<br />
Bundesnaturschutzgesetz/ Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft<br />
Landschaftsgesetz NRW und der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die<br />
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />
des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Baugesetzbuch Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes (Landschaftspflege)<br />
im Rahmen der Bauleitplanung.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Quelle Zielaussage<br />
Baugesetzbuch<br />
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und<br />
Landschaftsbilderhaltung und –entwicklung.<br />
Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders charakteristischen<br />
Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder<br />
schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern.<br />
Denkmalschutzgesetz<br />
NRW<br />
Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des<br />
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung<br />
der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation)<br />
Der Bereich wird zur Zeit überwiegend als Wohnbereich mit Gartenland und Ackerflächen<br />
genutzt.<br />
Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum<br />
bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit Beeinträchtigungen<br />
durch Fluglärm zu rechnen.<br />
Abfallentsorgung<br />
Die häuslichen Abfälle werden wie üblich getrennt nach Wertstoffen und Restmüll gesammelt<br />
und regelmäßig durch den beauftragten Abfallentsorgungsbetrieb abgeholt<br />
und zur weiteren Verwertung aufbereitet bzw. auf der regionalen Mülldeponie entsorgt.<br />
Bewertung der Planung<br />
Aufgrund der geringen Flächengröße und der geringen Entwicklungsmöglichkeiten die<br />
durch die Aufhebung geschaffen werden, werden keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut erwartet.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation)<br />
Seite 7<br />
Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum. Es ist komplett anthropogen (durch den Menschen)<br />
beeinflusst und wird derzeit überwiegend als Hausgarten und Lagerfläche<br />
genutzt mit Resten einer Obstwiese und einigen landschaftsprägenden Bäumen.<br />
Als hochwertige Biotope sind die geschützten Landschaftbestandteile, Bäume und<br />
Obstwiese vorhanden. Eine artenschutzrechtliche Überprüfung wurde <strong>nicht</strong> durchgeführt,<br />
da die hochwertigen Biotope weiterhin über den Landschaftsplan geschützt<br />
bleiben und keine Verschlechterung zu erwarten ist. Auswirkungen auf planungsrelevante<br />
Arten werden durch die Planung <strong>nicht</strong> erwartet. Artenschutzrechtliche Prüfungen<br />
sind bei durch zuführenden Baugenehmigungsverfahren nach §35 BauGB Bestandteil<br />
des Baugenehmigungsverfahren.<br />
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird <strong>nicht</strong> durchgeführt und ebenfalls auf das<br />
Baugenehmigungsverfahren verlagert.<br />
Bewertung<br />
Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />
Aufhebungsbereich<br />
LINFOS Informationssystem
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation)<br />
Seite 8<br />
Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischen Tiefland und ist von ozeanischem, jedoch<br />
kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die vorherrschende<br />
Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter. Das Planungsgebiet<br />
gehört überwiegend zu den Freilandklimatopen. Die klimatische Begünstigung der<br />
Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an Tagen mit Schneebedeckung; sie<br />
stellt das schneeärmste Gebiet im niederrheinischen Raum dar.<br />
Vorbelastungen der Luftqualität bestehen nur im geringen Umfang durch die landwirtschaftliche<br />
Produktion auf den angrenzenden Ackerflächen und ggf. durch die nördl.<br />
verlaufende Autobahn A 44.<br />
Bewertung<br />
Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />
2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation)<br />
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung wird von ehem. Hofstelle und den<br />
Geschützen Landschaftbestandteilen bestimmt<br />
Bewertung<br />
Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />
2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation)<br />
Die naturräumliche Gliederung weist den Aufhebungsbereich, dem Naturraum<br />
„Kempener Lehmplatte“ zu. Der Bereich liegt in der geologischen Raumeinheit der Nieder<br />
und Mittelterrasse und wird durch den Bodentyp der Braunerde charakterisiert. Der<br />
anstehende Boden ist wasserunbeeinflusst. Er weist eine mittlere mechanische Belastbarkeit,<br />
und eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit auf sowie ein geringes bis<br />
mittleres Filter- und Puffervermögen.<br />
Bewertung<br />
Es werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.<br />
2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation)<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand<br />
beträgt je nach Jahreszeit und Witterung > 3m. Das Plangebiet liegt außerhalb eines<br />
Grundwassereinzugsgebietes.<br />
Die Beseitigung des Schmutzwassers erfolgt durch die bestehenden Kanäle im Trennsystem.<br />
Die Abwässer werden in der Kläranlage des Niersverbandes gereinigt und<br />
danach in den jeweiligen Vorfluter geleitet. Anfallendes Niederschlagswasser wird versickert.<br />
Bewertung<br />
Es werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet.
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation)<br />
Seite 9<br />
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher,<br />
architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.<br />
Solche Güter sind im Planbereich, nach derzeitigem Kenntnisstand <strong>nicht</strong> vorhanden.<br />
Bewertung<br />
Es werden derzeit keine negativen Auswirkungen erwartet.<br />
2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße.<br />
Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als Wirkungsgefüge zwischen<br />
den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein stark vernetztes<br />
komplexes Wirkungsgefüge.<br />
Ausgangssituation ist ein an die freie Landschaft grenzender Bereich der durch die Nutzung<br />
als Hausgarten und seinen Großbäumen geprägt ist.<br />
Bewertung<br />
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf Menschen, Tiere<br />
und Pflanzen werden als gering eingestuft, da sich nur geringe<br />
Entwicklungsmöglichkeiten durch die Aufhebung der Bebauungspläne für den Bereich<br />
ergeben. Gleiches gilt für die übrigen Schutzgüter.<br />
2. b Prognose<br />
Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung,<br />
Bewertung<br />
Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />
Mensch<br />
-<br />
Pflanzen Verlust von Hausgärten und Freiflächen. -<br />
Tiere Verlust von Teillebensräumen<br />
Potentiale für neue Lebensräume<br />
-<br />
Landschaft Verlagerung des Ortsrandes -<br />
Boden teilweiser bis überwiegender Verlust der<br />
Bodenfunktion und des Bodengefüges<br />
(Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung<br />
und Verdichtung)<br />
-<br />
Wasser Verlust von Oberflächenwasserretention<br />
Verringerung der Grundwassererneuerung<br />
Beschleunigung des Wasserabflusses<br />
-<br />
Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des<br />
Kultur- und Sachgü-<br />
Versiegelungsgrades<br />
-<br />
ter<br />
-<br />
Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen<br />
Belangen der Schutzgüter im<br />
biotischen und abiotischen Bereich<br />
-<br />
••• sehr erheblich/ •• erheblich/ • wenig erheblich/ - <strong>nicht</strong> erheblich<br />
*Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilaufhebung der B-Pläne<br />
3 WCD und 51 W<br />
Seite 10<br />
Durch die Aufhebung der Bebauungspläne, „3 WCD und 51 W“, wird die bestehende<br />
Situation und die Nutzung des Plangebietes <strong>nicht</strong> verändert. Es werden lediglich die<br />
Möglichkeiten geschaffen die im Außenbereich nach § 35 BauGB möglich sind.<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich<br />
weiterhin wie zur Zeit genutzt wird.<br />
2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter erwartet.<br />
2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Alternativen sind <strong>nicht</strong> betrachtet worden.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
Es werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet und somit keine Maßnahmen zur<br />
Überwachung festgelegt.<br />
3.b Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Durch die Aufhebung der Bebauungspläne wird die Voraussetzung für den Erhalt und<br />
eine Maßvolle Entwicklung der ehem. Hofstelle entsprechend der Möglichkeiten des §<br />
35 BauGB ermöglicht.<br />
Hormes<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> GB II/5 22.09.2010