Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen
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einwohnergemeinde<br />
aNTrag<br />
trAktAndUm 3<br />
Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />
Zusatzkredit von Fr. 50’000.– für ein einweihungsfest im Zusammenhang mit<br />
der Sanierung des Schulhauses nr. 2 mit mehrzweckhalle<br />
Sachverhalt<br />
Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 bewilligte einen Bruttokredit<br />
von Fr. 8’160’000.– für die Sanierung des Schulhauses Nr. 2 mit Mehrzweckhalle.<br />
Mit den Bauarbeiten wurde im April 2011 begonnen.<br />
Ursprünglich war kein Einweihungsfest, sondern nur eine einfache Aufrichtefeier<br />
geplant. Der Baukredit enthält deshalb auch keine finanziellen Mittel für<br />
ein solches Fest. Im Nachhinein wurde beschlossen, dass der für die Gemeinde<br />
<strong>Seengen</strong> prägende Bau auch gebührend eingeweiht werden soll. Geplant ist<br />
ein zweitägiges Fest für die ganze Dorfbevölkerung. Die Planung ist aber noch<br />
nicht soweit fortgeschritten, dass bereits Einzelheiten genannt werden können.<br />
Der beantragte Kredit von Fr. 50’000.– ist deshalb eine grobe Schätzung<br />
<strong>und</strong> als oberes Kostendach zu verstehen. Das Organisationskomitee wird sich<br />
bemühen, mit möglichst wenig finanziellen Mitteln ein schönes Fest zu organisieren,<br />
das für Jung <strong>und</strong> Alt zum Erlebnis wird.<br />
Der Gemeinderat ersucht die Stimmbürgerinnen <strong>und</strong> Stimmbürger, dem Kredit<br />
zuzustimmen <strong>und</strong> damit ein schönes Einweihungsfest zu ermöglichen.<br />
Sie wollen einen Zusatzkredit von Fr. 50’000.– für ein Einweihungsfest im Zu-<br />
sammenhang mit der Sanierung des Schulhauses Nr. 2 mit Mehrzweckhalle<br />
bewilligen.<br />
trAktAndUm 4<br />
Änderung des Personalreglements der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong><br />
Sachverhalt<br />
Das Anstellungsverhältnis der Instrumentallehrpersonen <strong>und</strong> des/der Musikschulleiters/in<br />
der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong> richtet sich nach dem Personalreglement<br />
der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong>. Das Reglement wurde von der <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung<br />
am 24. November 2006 beschlossen.<br />
Gemäss Art. 17 des Personalreglements werden die Lehrpersonen für ihre Arbeitsleistung<br />
nach den im Reglement festgelegten Besoldungsbändern entlöhnt.<br />
Es sind vier Besoldungsbänder mit den Bezeichnungen a, b, c <strong>und</strong> d vorhanden.<br />
Die Lohnspange reicht von Fr. 43’400.– bis Fr. 113’500.–.<br />
Bei der Anstellung des Musikschulleiters hat es sich gezeigt, dass die obere<br />
Lohngrenze nicht ausreicht, um eine ausgebildete Fachperson im Rahmen der<br />
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