30.09.2012 Aufrufe

Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen

Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen

Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einwohnergemeinde<br />

aNTrag<br />

trAktAndUm 3<br />

Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />

Zusatzkredit von Fr. 50’000.– für ein einweihungsfest im Zusammenhang mit<br />

der Sanierung des Schulhauses nr. 2 mit mehrzweckhalle<br />

Sachverhalt<br />

Die <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung vom 11. Juni 2010 bewilligte einen Bruttokredit<br />

von Fr. 8’160’000.– für die Sanierung des Schulhauses Nr. 2 mit Mehrzweckhalle.<br />

Mit den Bauarbeiten wurde im April 2011 begonnen.<br />

Ursprünglich war kein Einweihungsfest, sondern nur eine einfache Aufrichtefeier<br />

geplant. Der Baukredit enthält deshalb auch keine finanziellen Mittel für<br />

ein solches Fest. Im Nachhinein wurde beschlossen, dass der für die Gemeinde<br />

<strong>Seengen</strong> prägende Bau auch gebührend eingeweiht werden soll. Geplant ist<br />

ein zweitägiges Fest für die ganze Dorfbevölkerung. Die Planung ist aber noch<br />

nicht soweit fortgeschritten, dass bereits Einzelheiten genannt werden können.<br />

Der beantragte Kredit von Fr. 50’000.– ist deshalb eine grobe Schätzung<br />

<strong>und</strong> als oberes Kostendach zu verstehen. Das Organisationskomitee wird sich<br />

bemühen, mit möglichst wenig finanziellen Mitteln ein schönes Fest zu organisieren,<br />

das für Jung <strong>und</strong> Alt zum Erlebnis wird.<br />

Der Gemeinderat ersucht die Stimmbürgerinnen <strong>und</strong> Stimmbürger, dem Kredit<br />

zuzustimmen <strong>und</strong> damit ein schönes Einweihungsfest zu ermöglichen.<br />

Sie wollen einen Zusatzkredit von Fr. 50’000.– für ein Einweihungsfest im Zu-<br />

sammenhang mit der Sanierung des Schulhauses Nr. 2 mit Mehrzweckhalle<br />

bewilligen.<br />

trAktAndUm 4<br />

Änderung des Personalreglements der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong><br />

Sachverhalt<br />

Das Anstellungsverhältnis der Instrumentallehrpersonen <strong>und</strong> des/der Musikschulleiters/in<br />

der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong> richtet sich nach dem Personalreglement<br />

der Kreismusikschule <strong>Seengen</strong>. Das Reglement wurde von der <strong>Einwohner</strong>gemeindeversammlung<br />

am 24. November 2006 beschlossen.<br />

Gemäss Art. 17 des Personalreglements werden die Lehrpersonen für ihre Arbeitsleistung<br />

nach den im Reglement festgelegten Besoldungsbändern entlöhnt.<br />

Es sind vier Besoldungsbänder mit den Bezeichnungen a, b, c <strong>und</strong> d vorhanden.<br />

Die Lohnspange reicht von Fr. 43’400.– bis Fr. 113’500.–.<br />

Bei der Anstellung des Musikschulleiters hat es sich gezeigt, dass die obere<br />

Lohngrenze nicht ausreicht, um eine ausgebildete Fachperson im Rahmen der<br />

| 7 |

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!