wethautal_amtl_15 - Verbandsgemeinde Wethautal
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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 10<br />
Nr. <strong>15</strong>/2009<br />
- Weißenborn am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer-Forst,<br />
Zeitzer Straße <strong>15</strong>, 06722 Droyßig (Sachsen-Anhalt)<br />
- Wetterzeube am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer-Forst,<br />
Zeitzer Straße <strong>15</strong>, 06722 Droyßig (Sachsen-Anhalt)<br />
- Heidegrund am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>,<br />
Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Sachsen-Anhalt)<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />
Gründe:<br />
Innerhalb der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Nickelsdorf<br />
wurden im Jahr 2003 erste Untersuchungen im Bereich<br />
des geplanten Flurbereinigungsverfahrens Buchheim getätigt.<br />
Das Regionalmanagements Eisenberger Holzland - Schkölen<br />
- Heideland - Elstertal griff die Planung der Agrarstrukturellen<br />
Entwicklungsplanung Nickelsdorf auf und konkretisiert diese.<br />
Als ein Ergebnis wurde das Flurbereinigungsverfahren Buchheim<br />
vorgeschlagen.<br />
Innerhalb des geplanten Verfahrensgebietes erfolgt die<br />
Erschließung der Flurstücke der Feldlage über Nutzungsartenwege<br />
auf privatem Eigentum. Diese Feldwege wurden ohne<br />
Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse befestigt.<br />
Im Verfahrensgebiet bestehen weiterhin Landnutzungskonflikte<br />
durch teilweise klein gegliederte Ackerflächen und Zersplitterung<br />
des Eigentums. Durch die Bodenordnung sollen<br />
durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Neugestaltung<br />
des Wegenetzes die Konflikte behoben werden.<br />
In der Ortslage Buchheim sind eine Vielzahl von Konflikten im<br />
Bereich der Zuwegung von Grundstücken vorhanden. Hierbei<br />
handelt es sich insbesondere um die Nutzung von privaten<br />
Grundstücken als Wege innerhalb der Ortslage. Die Einbeziehung<br />
der Ortslage Buchheim in das Verfahren ermöglicht<br />
eine umfassende Regelung der Konflikte.<br />
Die aus der Anlage 1 ersichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes<br />
wurde gewählt, um die Ziele der Flurbereinigung<br />
möglichst vollkommen zu erreichen, insbesondere um:<br />
- Bodenordnung zur Zusammenlegung der Eigentumsflächen<br />
und Sicherung der Zuwegung zu den Grundstücken<br />
- die Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Wege<br />
und Überführung dieser ins kommunale Eigentum<br />
- Verknüpfung des Wegenetzes im Bereich des Heidelandes<br />
und Herstellung einer Verbindung zum Schortental.<br />
- Ausbau bzw. Neubau folgender landwirtschaftlicher Wege:<br />
Trebenweg, Weg am Schortental und Verbindungsweg von<br />
der Schweinezuchtanlage zum Trebenweg<br />
- Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
trassennah und im Bereich südlich der Ortslage Etzdorf<br />
- Regulierung der Ortslage Buchheim zur Behebung der Eigentumskonflikte,<br />
insbesondere durch Nutzung privater Grundstücke<br />
als Straßen und Wege zur Erschließung<br />
- Schaffung der Grundlagen zum Hochwasserschutz durch<br />
Bereitstellung von Flächen und Überführung des Gewässer<br />
II. Ordnung ins kommunale Eigentum<br />
- Schaffung einer rückwärtigen Erschließung für die Grundstücke<br />
in Buchheim und Erschließung der Waldgrundstücke<br />
südlich von Buchheim<br />
Die Flurbereinigung dient somit der rechtlichen Erschließung<br />
der Flurstücke im Verfahrensgebiet sowie dem Ausbau einer<br />
umwelt- und marktgerechten Landwirtschaft. Es werden<br />
umfangreiche Landnutzungskonflikte gelöst sowie Maßnahmen<br />
des Umwelt- und Naturschutzes und der Landespflege<br />
umgesetzt.<br />
Die Flurbereinigung trägt damit zur Verbesserung der Lebens-,<br />
Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung auf dem Lande<br />
bei und trägt gleichzeitig durch die Beseitigung der starken<br />
Zersplitterung der Eigentumsflächen zu einer effektiven Flächenbewirtschaftung<br />
bei.<br />
Aus diesem Grund liegt die Flurbereinigung im objektiven<br />
Interesse aller Beteiligten.<br />
Die aufgezeigten Tatsachen zeigen, dass in dem Flurbereinigungsgebiet<br />
Mängel der Infrastruktur und des Landschaftsbildes<br />
sowie Landnutzungskonflikte bestehen, die nur im Rahmen<br />
eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86<br />
Abs. 1 FlurbG behoben bzw. gelöst werden können.<br />
Die aus der Anlage 1 ersichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes<br />
wurde gewählt, um die Ziele der Flurbereinigung,<br />
die Lösung der aufgeführten Konflikte, vollständig zu erreichen.<br />
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden<br />
gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG in einer Aufklärungsversammlung<br />
am 12. Mai 2009 eingehend über das geplante vereinfachte<br />
Flurbereinigungsverfahren, die voraussichtlich entstehenden<br />
Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. Das<br />
Interesse der Beteiligten ist gegeben. Die nach § 5 Abs. 2<br />
FlurbG zu beteiligenden Behörden wurden gehört.<br />
Die Behörden des Bundes, des Landes und Gemeinden sowie<br />
die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, deren<br />
Planungen gegebenenfalls das Flurbereinigungsgebiet berühren,<br />
wurden unterrichtet (§ 5 Abs. 3 FlurbG).<br />
Damit liegen die Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten<br />
Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Abs. 1 FlurbG<br />
vor.<br />
7. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem<br />
Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift bei dem<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße<br />
5, 07545 Gera<br />
einzulegen.<br />
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist<br />
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch<br />
vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />
Jens Lüdtke<br />
Amtsleiter<br />
________________________________________________________<br />
Anlage 1<br />
Flurbereinigungsverfahren Buchheim<br />
Az.: 2-2-0325<br />
Flurstücksliste<br />
Gemarkung Buchheim<br />
Flur 1 Flurstücke: 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 7/2, 8, 9,<br />
10, 11, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 13, 14, <strong>15</strong>/2,<br />
<strong>15</strong>/3, <strong>15</strong>/4, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23,<br />
24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,<br />
36, 37, 38, 39/1, 40/1, 40/2, 41, 42/1, 42/2,<br />
43/2, 43/3, 44/1, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 49/1,<br />
49/2, 50, 51/1, 51/2<br />
Flur 2 Flurstücke: 52, 77, 84/3, 85/3, 90/7, 91/3, 92/5, 95/3,<br />
97/3<br />
Flur 3 Flurstücke: 98/2, 98/3, 98/4, 98/10, 98/11, 98/12, 98/13,<br />
98/14, 98/<strong>15</strong>, 98/16, 98/17, 98/18, 96/19<br />
Flur 4 Flurstücke: 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189,<br />
191/3, 194, 195, 196, 197, 198<br />
Flur 5 Flurstücke: 199/1, 200, 201, 202/1, 202/2. 203, 204,<br />
205, 206, 207, 208/1, 208/2, 209, 210, 211,<br />
212, 213, 214, 2<strong>15</strong>, 216, 217, 218, 219, 220