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wethautal_amtl_15 - Verbandsgemeinde Wethautal

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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 10<br />

Nr. <strong>15</strong>/2009<br />

- Weißenborn am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer-Forst,<br />

Zeitzer Straße <strong>15</strong>, 06722 Droyßig (Sachsen-Anhalt)<br />

- Wetterzeube am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer-Forst,<br />

Zeitzer Straße <strong>15</strong>, 06722 Droyßig (Sachsen-Anhalt)<br />

- Heidegrund am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>,<br />

Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Sachsen-Anhalt)<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Gründe:<br />

Innerhalb der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Nickelsdorf<br />

wurden im Jahr 2003 erste Untersuchungen im Bereich<br />

des geplanten Flurbereinigungsverfahrens Buchheim getätigt.<br />

Das Regionalmanagements Eisenberger Holzland - Schkölen<br />

- Heideland - Elstertal griff die Planung der Agrarstrukturellen<br />

Entwicklungsplanung Nickelsdorf auf und konkretisiert diese.<br />

Als ein Ergebnis wurde das Flurbereinigungsverfahren Buchheim<br />

vorgeschlagen.<br />

Innerhalb des geplanten Verfahrensgebietes erfolgt die<br />

Erschließung der Flurstücke der Feldlage über Nutzungsartenwege<br />

auf privatem Eigentum. Diese Feldwege wurden ohne<br />

Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse befestigt.<br />

Im Verfahrensgebiet bestehen weiterhin Landnutzungskonflikte<br />

durch teilweise klein gegliederte Ackerflächen und Zersplitterung<br />

des Eigentums. Durch die Bodenordnung sollen<br />

durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Neugestaltung<br />

des Wegenetzes die Konflikte behoben werden.<br />

In der Ortslage Buchheim sind eine Vielzahl von Konflikten im<br />

Bereich der Zuwegung von Grundstücken vorhanden. Hierbei<br />

handelt es sich insbesondere um die Nutzung von privaten<br />

Grundstücken als Wege innerhalb der Ortslage. Die Einbeziehung<br />

der Ortslage Buchheim in das Verfahren ermöglicht<br />

eine umfassende Regelung der Konflikte.<br />

Die aus der Anlage 1 ersichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes<br />

wurde gewählt, um die Ziele der Flurbereinigung<br />

möglichst vollkommen zu erreichen, insbesondere um:<br />

- Bodenordnung zur Zusammenlegung der Eigentumsflächen<br />

und Sicherung der Zuwegung zu den Grundstücken<br />

- die Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Wege<br />

und Überführung dieser ins kommunale Eigentum<br />

- Verknüpfung des Wegenetzes im Bereich des Heidelandes<br />

und Herstellung einer Verbindung zum Schortental.<br />

- Ausbau bzw. Neubau folgender landwirtschaftlicher Wege:<br />

Trebenweg, Weg am Schortental und Verbindungsweg von<br />

der Schweinezuchtanlage zum Trebenweg<br />

- Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

trassennah und im Bereich südlich der Ortslage Etzdorf<br />

- Regulierung der Ortslage Buchheim zur Behebung der Eigentumskonflikte,<br />

insbesondere durch Nutzung privater Grundstücke<br />

als Straßen und Wege zur Erschließung<br />

- Schaffung der Grundlagen zum Hochwasserschutz durch<br />

Bereitstellung von Flächen und Überführung des Gewässer<br />

II. Ordnung ins kommunale Eigentum<br />

- Schaffung einer rückwärtigen Erschließung für die Grundstücke<br />

in Buchheim und Erschließung der Waldgrundstücke<br />

südlich von Buchheim<br />

Die Flurbereinigung dient somit der rechtlichen Erschließung<br />

der Flurstücke im Verfahrensgebiet sowie dem Ausbau einer<br />

umwelt- und marktgerechten Landwirtschaft. Es werden<br />

umfangreiche Landnutzungskonflikte gelöst sowie Maßnahmen<br />

des Umwelt- und Naturschutzes und der Landespflege<br />

umgesetzt.<br />

Die Flurbereinigung trägt damit zur Verbesserung der Lebens-,<br />

Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung auf dem Lande<br />

bei und trägt gleichzeitig durch die Beseitigung der starken<br />

Zersplitterung der Eigentumsflächen zu einer effektiven Flächenbewirtschaftung<br />

bei.<br />

Aus diesem Grund liegt die Flurbereinigung im objektiven<br />

Interesse aller Beteiligten.<br />

Die aufgezeigten Tatsachen zeigen, dass in dem Flurbereinigungsgebiet<br />

Mängel der Infrastruktur und des Landschaftsbildes<br />

sowie Landnutzungskonflikte bestehen, die nur im Rahmen<br />

eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86<br />

Abs. 1 FlurbG behoben bzw. gelöst werden können.<br />

Die aus der Anlage 1 ersichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes<br />

wurde gewählt, um die Ziele der Flurbereinigung,<br />

die Lösung der aufgeführten Konflikte, vollständig zu erreichen.<br />

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden<br />

gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG in einer Aufklärungsversammlung<br />

am 12. Mai 2009 eingehend über das geplante vereinfachte<br />

Flurbereinigungsverfahren, die voraussichtlich entstehenden<br />

Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. Das<br />

Interesse der Beteiligten ist gegeben. Die nach § 5 Abs. 2<br />

FlurbG zu beteiligenden Behörden wurden gehört.<br />

Die Behörden des Bundes, des Landes und Gemeinden sowie<br />

die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, deren<br />

Planungen gegebenenfalls das Flurbereinigungsgebiet berühren,<br />

wurden unterrichtet (§ 5 Abs. 3 FlurbG).<br />

Damit liegen die Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten<br />

Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Abs. 1 FlurbG<br />

vor.<br />

7. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei dem<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße<br />

5, 07545 Gera<br />

einzulegen.<br />

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist<br />

(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch<br />

vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />

Jens Lüdtke<br />

Amtsleiter<br />

________________________________________________________<br />

Anlage 1<br />

Flurbereinigungsverfahren Buchheim<br />

Az.: 2-2-0325<br />

Flurstücksliste<br />

Gemarkung Buchheim<br />

Flur 1 Flurstücke: 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 7/2, 8, 9,<br />

10, 11, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 13, 14, <strong>15</strong>/2,<br />

<strong>15</strong>/3, <strong>15</strong>/4, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23,<br />

24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,<br />

36, 37, 38, 39/1, 40/1, 40/2, 41, 42/1, 42/2,<br />

43/2, 43/3, 44/1, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 49/1,<br />

49/2, 50, 51/1, 51/2<br />

Flur 2 Flurstücke: 52, 77, 84/3, 85/3, 90/7, 91/3, 92/5, 95/3,<br />

97/3<br />

Flur 3 Flurstücke: 98/2, 98/3, 98/4, 98/10, 98/11, 98/12, 98/13,<br />

98/14, 98/<strong>15</strong>, 98/16, 98/17, 98/18, 96/19<br />

Flur 4 Flurstücke: 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189,<br />

191/3, 194, 195, 196, 197, 198<br />

Flur 5 Flurstücke: 199/1, 200, 201, 202/1, 202/2. 203, 204,<br />

205, 206, 207, 208/1, 208/2, 209, 210, 211,<br />

212, 213, 214, 2<strong>15</strong>, 216, 217, 218, 219, 220

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