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wethautal_amtl_15 - Verbandsgemeinde Wethautal

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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 6<br />

Nr. <strong>15</strong>/2009<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>, Dienstgebäude der<br />

Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong> in 06618<br />

Mertendorf, Naumburger Straße 23 im Bauamt während folgender<br />

Zeiten:<br />

Montag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist<br />

- können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

- nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt werden.<br />

gez. Hoppert<br />

Bürgermeister<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Görschen V,<br />

Akt. Z.: 611/46 BLK 023<br />

betreffend die Gemeinden Görschen, Löbitz, Stößen und<br />

Osterfeld<br />

Die seitens des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und<br />

Forsten Süd ergangene 3. Anordnung zur Änderung des Verfahrensgebietes<br />

- Anordnung vom 09.07.2009 - wird hiermit bekannt<br />

gegeben.<br />

Die 3. Anordnung zur Änderung des Verfahrensgebietes mit Plan<br />

und Begründung liegt für 2 Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung<br />

vom<br />

29.07.2009 - 12.08.2009 (einschließlich)<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>, Dienstgebäude der<br />

Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong> in 06618<br />

Mertendorf, Naumburgerstraße 23, im Bauamt gemäß den Hauptsatzungen<br />

der Gemeinden Görschen, Löbitz, Stößen und Osterfeld<br />

während der Dienststunden<br />

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich aus.<br />

gez. K. Krüger Bürgermeister Görschen<br />

Maurer Bürgermeister Löbitz<br />

Schubert Bürgermeister Stößen<br />

Seidel Bürgermeister Osterfeld<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Görschen V,<br />

Akt.Z.: 611/46 BLK 023<br />

3. Anordnung (AO) zur Änderung<br />

des Verfahrensgebietes<br />

Anordnung vom 09.07.09<br />

Zu vorgenannten Verfahren ergeht hiermit folgende Anordnung<br />

zur Änderung des Verfahrensgebietes gemäß der § 7 und § 8 Flurbereinigungsgesetz<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 22 des Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007<br />

(BGBl. I S. 3176).<br />

I.<br />

Die in der Anlage 3 - Flurstücksliste - benannten Flurstücke der<br />

benannten Gemarkung und Flur werden zum Verfahrensgebiet<br />

hinzugezogen.<br />

Die neue Abgrenzung des Verfahrensgebietes ist aus der beiliegenden<br />

Gebietskarte im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage 1) und den<br />

Einlagekarten Blatt 1 im Maßstab 1 : 2500 (Anlage 2) ersichtlich<br />

(siehe Punkt V - Auslegung).<br />

Die Anlagen 1 - 3 sind Bestandteile dieser Anordnung.<br />

Die Fläche des Verfahrensgebietes von zurzeit 1128 ha vergrößert<br />

sich dadurch um ca. 11 ha.<br />

Das Verfahrensgebiet umfasst somit neu eine Gesamtfläche von<br />

ca. 1139 ha.<br />

II. Begründung:<br />

Im Zuge der Verfahrensbearbeitung, insbesondere der Vorarbeiten<br />

zum Entwurf des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem<br />

Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) - ist es erforderlich, das Verfahren aus folgenden<br />

Gründen zu erweitern:<br />

Das Verfahrensgebiet wird im süd-östlichen Bereich in der Gemarkung<br />

Osterfeld, Flur 1 vergrößert, um erforderliche Baumaßnahmen<br />

zum Schutz vor Überschwemmungen durch Oberflächenwasser<br />

im Nordbereich der Stadt Osterfeld in den Wege- und<br />

Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41<br />

mit aufzunehmen.<br />

Das Flurbereinigungsgebiet wurde so begrenzt, dass der Zweck<br />

der Flurbereinigung möglichst vollkommen erreicht wird (§ 7<br />

FlurbG).<br />

III. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Die Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich,<br />

aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt<br />

sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten<br />

- gerechnet vom ersten Tag dieser Bekanntmachung - bei<br />

dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels anzumelden.<br />

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer, von diesem zu<br />

setzenden, weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />

der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen<br />

und Festsetzungen gelten lassen.<br />

IV. Nutzungsänderungen<br />

Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Flurbereinigungsplanes sind Änderungen in der Nutzungsart<br />

der Grundstücke (die neu einbezogen werden), die Errichtung,<br />

Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen<br />

u. a. sowie die Beseitigung von Pflanzen unter bestimmten

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