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Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...

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D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />

- Wasserwerk -<br />

18. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />

(Handelsgesetzbuch, EigAnVO Rheinland-Pfalz) aufgestellte <strong>Jahresabschluss</strong> für das<br />

Wirtschaftsjahr vom 01. Januar <strong>2011</strong> bis zum 31. Dezember <strong>2011</strong> und der Lagebericht für das<br />

Wirtschaftsjahr <strong>2011</strong>. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, <strong>Jahresabschluss</strong><br />

und Lagebericht trägt die Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese<br />

Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung<br />

beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch<br />

geprüft, ob im Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt<br />

und alle Angabepflichten erfüllt sind.<br />

19. Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 89 Abs. 3 GemO i. V. m. der KomPrVO auch die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

geprüft. Dabei lag der zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG vom IDW nach Abstimmung mit dem<br />

Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung<br />

der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) zu Grunde.<br />

20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs war nicht<br />

Gegenstand der <strong>Jahresabschluss</strong>prüfung.<br />

21. Unsere Prüfung haben wir im September und Oktober 2012 in den Verwaltungsräumen der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau sowie anschließend in unseren Geschäftsräumen in Koblenz<br />

durchgeführt.<br />

22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den<br />

Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.<br />

Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße<br />

gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung<br />

strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen,<br />

und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung<br />

und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die<br />

für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die<br />

____________________________<br />

0914000011/211011936/14112002 - 6 -<br />

Druckdatum 03.12.2012

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