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Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />

- Wasserwerk -<br />

H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />

I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks<br />

132. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 14. November<br />

2012 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den <strong>Jahresabschluss</strong> - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />

- Wasserwerk -<br />

für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar <strong>2011</strong> bis zum 31. Dezember <strong>2011</strong> geprüft. Durch § 89<br />

Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt<br />

sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs. Die Buchführung<br />

und die Aufstellung von <strong>Jahresabschluss</strong> und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe<br />

ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.<br />

Wir haben unsere <strong>Jahresabschluss</strong>prüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz<br />

sowie nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen<br />

vom 22. Juli 1991 und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />

die Darstellung des durch den <strong>Jahresabschluss</strong> unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-<br />

mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz<br />

und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit<br />

hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />

Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<br />

Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

____________________________<br />

0914000011/211011936/14112002 - 28 -<br />

Druckdatum 03.12.2012

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