Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...
Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...
Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />
- Wasserwerk -<br />
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung<br />
I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks<br />
132. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 14. November<br />
2012 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den <strong>Jahresabschluss</strong> - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />
- Wasserwerk -<br />
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar <strong>2011</strong> bis zum 31. Dezember <strong>2011</strong> geprüft. Durch § 89<br />
Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt<br />
sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs. Die Buchführung<br />
und die Aufstellung von <strong>Jahresabschluss</strong> und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe<br />
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.<br />
Wir haben unsere <strong>Jahresabschluss</strong>prüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz<br />
sowie nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen<br />
vom 22. Juli 1991 und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />
die Darstellung des durch den <strong>Jahresabschluss</strong> unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-<br />
mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz<br />
und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit<br />
hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />
Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<br />
Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
____________________________<br />
0914000011/211011936/14112002 - 28 -<br />
Druckdatum 03.12.2012