Jahresabschluss 2011 Wasserversorgung - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke Nassau<br />
- Wasserwerk -<br />
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der<br />
Geschäftsführung gemäß § 89 Abs. 3 GemO<br />
I. Grundsätzliche Feststellungen<br />
94. Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 89 Abs. 3 GemO i. V. m. der KomPrVO auch die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Eigenbetriebs und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />
geprüft. Dabei lag der zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG vom IDW nach Abstimmung mit dem<br />
Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Prüfungsstandard „Berichterstattung über die<br />
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) zur Grunde. Dementsprechend<br />
haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt<br />
und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen<br />
der Betriebssatzung geführt wurden und die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.<br />
95. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in dem gesondert zu diesem<br />
Prüfungsbericht erstellten Bericht über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 89 Abs. 3<br />
GemO dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung folgende Besonderheiten<br />
ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />
und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind:<br />
Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von T€ 46 sind noch nicht vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
genehmigt.<br />
Die Mahngebühren und Säumniszuschläge aus der Veranlagung der laufenden Entgelte<br />
werden von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse nicht an den Eigenbetrieb weitergeleitet.<br />
Der Wirtschaftsplan wurde nicht vor Beginn des Wirtschaftsjahres aufgestellt.<br />
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0914000011/211011936/14112002 - 18 -<br />
Druckdatum 03.12.2012