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Nockalm Quintett Dramatischer Club Regenstauf - Markt Donaustauf

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die sich die Fraktion wirklich nicht leicht gemacht habe. Dies werde<br />

insbesondere durch den Umstand deutlich, dass die CSU-Fraktion<br />

zu keinem einheitlichen Votum komme. Abschließend stelle sich die<br />

Frage, ob die Kreisstraße nach Umsetzung des Vorhabens noch<br />

ausgebaut werden könne?<br />

Herr Pressler vom gleichnamigen Planungsbüro stellt hierzu fest, dass<br />

die Baugrenzen des Planes für den Ausbau der Kreisstraße weit gefasst<br />

worden seien. Insofern werde für die Zukunft nichts verbaut.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Angerer führt aus, dass parallel zum Bauleitplanverfahren<br />

ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gelaufen und<br />

mittlerweile abgeschlossen sei. Nach der wörtlich zitierten Vorgabe<br />

würden zusätzliche ökologische Vorgaben in die Bauleitplanung<br />

einfließen. Zur Versorgung des Baugebietes und auch eines weiteren<br />

allgemeinen Wohnungsgebietes wäre die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes<br />

zu überlegen.<br />

Bauamtsleiter Viehbacher stellt fest, dass der Bebauungsplan für<br />

ein integriertes Energiekonzept zu weit fortgeschritten gewesen sei.<br />

Der <strong>Markt</strong> könne im weiteren Verfahren hierzu lediglich ein Konzept<br />

einfordern. Für ein Blockheizkraftwerk sei keine Vorgabe im Flächennutzungsplan.<br />

Planer Bartsch stellt fest, dass auf Grund der exponierten Lage die<br />

Windverhältnisse berücksichtigt seien. Für die Dachflächen sei Photovoltaik<br />

und weitere Nutzung von Sonnenenergie möglich. Die Stellplätze<br />

seien in wasserdurchlässiger Form festgesetzt. Insbesondere<br />

seien auch ökologische Aspekte zur Randeingrünung aufgenommen<br />

worden. Die Art der Heizung könne im Bebauungsplan nicht vorgegeben<br />

werden. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass außerhalb des<br />

Bauleitplanverfahrens ein innovatives Konzept umgesetzt werde.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Angerer führt weiter aus, dass aus seiner Sicht die<br />

Gründe gegen den Bebauungsplan überwiegen würden. Insbesondere<br />

sei lediglich eine Gastronomie 2. Wahl vorgesehen. Ihm bringe<br />

das Vorhaben zu wenig Arbeitsplätze. Ein überörtliches Angebot an<br />

produzierendem Gewerbe wäre hier wesentlich günstiger. An anderer<br />

Stelle seien Nachteile in Bezug auf Lärm und Verkehr zu Tages- und<br />

Nachtzeit hinzunehmen. Die entlang der Bundesstraße bereits erschlossenen<br />

Flächen seien besser geeignet. Dort wäre die Maßnahme<br />

insbesondere für Fußgänger besser städtebaulich integriert. Die ödp<br />

werde daher dagegen stimmen.<br />

FW-Fraktionssprecher Viehbacher zollt den beteiligten Büros und der<br />

Verwaltung für die bestens ausgearbeiteten Sitzungsunterlagen ein dickes<br />

Lob. Er führt aus, dass der <strong>Markt</strong>gemeinderat in der heutigen Sondersitzung<br />

die Aufstellung des Bebauungs- und Grün ordnungsplanes<br />

für das Sondergebiet Hasler Zell in Diesenbach beschließe. Die Freien<br />

Wähler, die SPD und Teile der CSU hätten sich in der Februarsitzung<br />

2010 bereits positiv für das Vorhaben ausgesprochen. Der Plan habe<br />

damals noch den Status eines Vorentwurfs gehabt. Es bleibe festzustellen,<br />

dass die Gemeinderäte mit dieser heutigen Entscheidung eine<br />

extrem hohe Verantwortung tragen würden. Leben und arbeiten am<br />

Ort gelte nach wie vor als Leitmotiv der Entscheidung. In der dafür abgehaltenen<br />

Fraktionssitzung seien mit allem Respekt die Einsprüche<br />

der von 8 Bürgern eingereichten Stellungnahmen diskutiert und mit<br />

den Gutachten und Ergebnissen der Behördenbeteiligung und damit<br />

auch den gesetzlichen Vorgaben abgewogen worden. Dort, wo noch<br />

die ein oder andere Stellschraube nachjustiert werden solle, bleibe die<br />

Verwaltung mit den Ausführenden in Kontakt. Die Argumentation bzw.<br />

die Vorverurteilung von Einwänden, dass Jugendliche im Fast-Food-<br />

Restaurant herumlungern würden, wollten die Freien Wähler so nicht<br />

stehen lassen. Dass dies nicht geschehe, sei in erster Linie Aufgabe<br />

der Eltern. Am Rande sei hierzu vermerkt, dass der <strong>Markt</strong> bereits schon<br />

heute erhebliche Mittel in die Jugendarbeit investiere und somit auch<br />

diesem Thema entgegen trete. Dies treffe auch für die Kulturarbeit im<br />

Sinne der Naturerhaltung zu. Ein weiteres Argument von Einwänden sei<br />

gewesen, dass in diesem künftigen Gewerbegebiet nur Billigarbeitsplätze<br />

entstehen würden und die Fachkräfte von extern mitgebracht<br />

würden. Dies würden die Freien Wähler ebenfalls nicht gelten lassen.<br />

Erstens würde auch <strong>Regenstauf</strong> Jobs für Niedriglöhner benötigen,<br />

zweitens werde so manche Fach- und Führungskraft zum Einwohner<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> und trage so erheblich mit seinem Einkommenssteueranteil<br />

zur Finanzkraft des <strong>Markt</strong>es bei. In den Rathäusern<br />

im Städtedreieck würden die Alarmglocken läuten, habe es in einer<br />

Pressemitteilung geheißen. Damit seien die Städte Maxhütte-Haidhof,<br />

Burglengenfeld und Teublitz gemeint gewesen, die sich um die Kaufkraftabschöpfung<br />

sorgen würden. Damit könne die Bedeutung dieser<br />

Gewerbeansiedlung auch im Sinne des wirtschaftlichen Aspektes für<br />

<strong>Regenstauf</strong> eingestuft werden. Die Freien Wähler würden an diesem<br />

Vorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Bevölkerung des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Regenstauf</strong> und darüber hinaus, festhalten.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Scheuerer führt aus, dass sie das Projekt seit<br />

Beginn ablehnend begleitet habe. Die Argumente wolle sie nicht<br />

wiederholen. Von der A 93 zeige sich dem Vorbeifahrenden ein harmonisches<br />

Bild im Einklang mit der Natur. Mit der Schlossbergkulisse im<br />

Hintergrund sei dies der prägenste erste Eindruck. Künftig sei ein 40<br />

m oder 25 m hoher Pylon der neue Begrüßungstyp für das Regental<br />

mit seinen Burgen und Schlössern. Der Pylon beeinträchtige das<br />

Gesamtbild ohne jegliche Übertreibung ganz erheblich. Dies sei dann<br />

der erste Eindruck für einen Urlauber, der sich aus vielen heimischen<br />

Industriegebieten erholen wolle. Desweiteren würden durch den Profit<br />

6<br />

strebenden Investor noch zahlreiche unbekannte Auswirkungen in<br />

Kauf genommen. Sie halte das Vorhaben für eine Insellösung. Diese<br />

müsse man nach ihrer Vorstellung in einer Gesamtschau sehen, um<br />

nicht später vor einem Fleckerlteppich zu stehen.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Deml stellt fest, dass er im Prinzip für das Vorhaben<br />

stimme. Bezüglich des Werbepylons wolle er sich jedoch Frau<br />

Scheuerer anschließen. Es sei vorteilhaft, dass dieser nun auf eine<br />

Maximalhöhe von 25 m reduziert werde und nachts die Beleuchtung<br />

abgeschaltet werde. Er gebe daher ausdrückliche zu Protokoll, dass<br />

er gegen den Werbepylon stimme. An die Planer stellt er die Frage,<br />

welche Überlegungen für eine Verkürzung der Zufahrtssituation im<br />

Vordergrund gestanden hätten. Er stelle sich auch die Frage, warum die<br />

Parkplatzfläche und die Gastronomiefläche nach unten verschoben<br />

worden seien. Was den Verkehr betreffe, sei festzustellen, dass die<br />

momentanen Verkehrswege als belastbar eingestuft seien. Gleichwohl<br />

werde von keiner wesentlichen Zunahme ausgegangen. Sämtliche<br />

Stellungnahmen hätten jedoch diesbezüglich große Befürchtungen.<br />

Herr Bartsch führt hierzu aus, dass die ursprüngliche Zufahrtszone<br />

weiter gezogen worden sei. Festgesetzt werde nur die private Verkehrsfläche.<br />

Diese werde der Investor weiter führen müssen. Der<br />

Bebauungsplan habe lediglich sicher zu stellen, dass alle Quartiere<br />

erschlossen seien. Mehr müsse und solle nicht vorgegeben werden.<br />

Bezüglich der Baugrenze für die Systemgastronomie führt Herr<br />

Bartsch aus, dass es Ziel sei, für den Investor flexiblen Spielraum<br />

zu schaffen, um nicht gleich eine Änderung des Bebauungsplanes<br />

zu provozieren.<br />

Zur Anfrage bezüglich der Verkehrsentwicklung führt Herr Verkehrsplaner<br />

Pressler aus, dass für die Maßnahme eine Verkehrsprognose<br />

erstellt worden sei. Der zusätzliche Verkehrslärm sei nach der TA-Lärm<br />

zu beurteilen. Zu berücksichtigen seien hierbei Fahrzeuggeräusche<br />

auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die<br />

in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen. Relevant<br />

wären hierbei nur Immissionen, soweit sie den Beurteilungspegel<br />

der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um<br />

mindestens 3 dB (A) erhöhen. Hierbei dürfe jedoch noch keine Vermischung<br />

mit dem übrigen Verkehr erfolgt sein. Weitere Voraussetzung<br />

wäre, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten<br />

würden. Das Verkehrsaufkommen in der Regendorfer Straße betrage<br />

im Jahr 2010 ca. 2.000 Fahrzeuge. Die Prognose belaufe sich auf zusätzliche<br />

2.500 Fahrzeuge, welche sich auf das gesamte Verkehrsnetz<br />

verteilen würden. Das bedeute eine Steigerung von ca. 10-15 % je<br />

Straßenerschließung. Für eine immissionsschutzrechtliche Relevanz<br />

müsse sich der gesamte zusätzliche Verkehr über die Regendorfer<br />

Straße abwickeln. Bei einer Verteilung auf das vorhandene Verkehrsnetz<br />

errechne sich jedoch nach der TA-Lärm keine Erhöhung,<br />

welche Maßnahmen notwendig machen würde. Die Entwicklung einer<br />

Verkehrsunfallsituation müsse die Gemeinde selbstverständlich im<br />

Auge behalten. Bei Bedarf könne dann mit geeigneten Maßnahmen<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Bezüglich der immer wieder vorgebrachten Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes stellt der Vorsitzende fest, dass an der Autobahnabfahrt<br />

derzeit der unansehnliche Hochspannungsmast im Blickfeld<br />

liege. Dies sei ebenso wenig eine Bereicherung der Schlossbergkulisse.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />

BEScHluSS I:<br />

I/1. Der Sachstandsbericht und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

- zugestimmt mit 19 : 0 Stimmen<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst weitere Beschlüsse:<br />

Die eingegangenen 44 Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit<br />

sind sehr umfangreich und wurden in den ganz wesentlichen<br />

Grundzügen von den Fraktionen aufgegriffen und vorstehend mit den<br />

Planern erörtert.<br />

Die Einzeldarstellung würde den verfügbaren Rahmen des amtlichen<br />

Mitteilungsblattes sprengen. In der Sache wurden die einzelnen<br />

Stellungnahmen nach den entsprechenden Verwaltungsvorlagen<br />

abgewogen und zur Abstimmung gestellt.<br />

Die 44 Einzelpunkte wurden einstimmig bzw. mehrheitlich im Sinne<br />

der mit den Planern erarbeiteten Entscheidungsvorschlägen beschlossen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst noch folgenden weiteren<br />

BEScHluSS II:<br />

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes<br />

für das Sondergebiet „Hasler Zell“ in <strong>Regenstauf</strong> / Diesenbach<br />

mit gleichzeitig 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Regenstauf</strong> vom 22.06.2010 wird gebilligt und die Erweiterung des<br />

Geltungsbereiches entsprechend den Erfordernissen der Verkehrsplanung<br />

an der R 21 beschlossen. Die Pläne sind gemäß § 3 Abs.<br />

2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

- zugestimmt mit 14 : 5 Stimmen -

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