Nockalm Quintett Dramatischer Club Regenstauf - Markt Donaustauf
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die sich die Fraktion wirklich nicht leicht gemacht habe. Dies werde<br />
insbesondere durch den Umstand deutlich, dass die CSU-Fraktion<br />
zu keinem einheitlichen Votum komme. Abschließend stelle sich die<br />
Frage, ob die Kreisstraße nach Umsetzung des Vorhabens noch<br />
ausgebaut werden könne?<br />
Herr Pressler vom gleichnamigen Planungsbüro stellt hierzu fest, dass<br />
die Baugrenzen des Planes für den Ausbau der Kreisstraße weit gefasst<br />
worden seien. Insofern werde für die Zukunft nichts verbaut.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat Angerer führt aus, dass parallel zum Bauleitplanverfahren<br />
ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gelaufen und<br />
mittlerweile abgeschlossen sei. Nach der wörtlich zitierten Vorgabe<br />
würden zusätzliche ökologische Vorgaben in die Bauleitplanung<br />
einfließen. Zur Versorgung des Baugebietes und auch eines weiteren<br />
allgemeinen Wohnungsgebietes wäre die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes<br />
zu überlegen.<br />
Bauamtsleiter Viehbacher stellt fest, dass der Bebauungsplan für<br />
ein integriertes Energiekonzept zu weit fortgeschritten gewesen sei.<br />
Der <strong>Markt</strong> könne im weiteren Verfahren hierzu lediglich ein Konzept<br />
einfordern. Für ein Blockheizkraftwerk sei keine Vorgabe im Flächennutzungsplan.<br />
Planer Bartsch stellt fest, dass auf Grund der exponierten Lage die<br />
Windverhältnisse berücksichtigt seien. Für die Dachflächen sei Photovoltaik<br />
und weitere Nutzung von Sonnenenergie möglich. Die Stellplätze<br />
seien in wasserdurchlässiger Form festgesetzt. Insbesondere<br />
seien auch ökologische Aspekte zur Randeingrünung aufgenommen<br />
worden. Die Art der Heizung könne im Bebauungsplan nicht vorgegeben<br />
werden. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass außerhalb des<br />
Bauleitplanverfahrens ein innovatives Konzept umgesetzt werde.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat Angerer führt weiter aus, dass aus seiner Sicht die<br />
Gründe gegen den Bebauungsplan überwiegen würden. Insbesondere<br />
sei lediglich eine Gastronomie 2. Wahl vorgesehen. Ihm bringe<br />
das Vorhaben zu wenig Arbeitsplätze. Ein überörtliches Angebot an<br />
produzierendem Gewerbe wäre hier wesentlich günstiger. An anderer<br />
Stelle seien Nachteile in Bezug auf Lärm und Verkehr zu Tages- und<br />
Nachtzeit hinzunehmen. Die entlang der Bundesstraße bereits erschlossenen<br />
Flächen seien besser geeignet. Dort wäre die Maßnahme<br />
insbesondere für Fußgänger besser städtebaulich integriert. Die ödp<br />
werde daher dagegen stimmen.<br />
FW-Fraktionssprecher Viehbacher zollt den beteiligten Büros und der<br />
Verwaltung für die bestens ausgearbeiteten Sitzungsunterlagen ein dickes<br />
Lob. Er führt aus, dass der <strong>Markt</strong>gemeinderat in der heutigen Sondersitzung<br />
die Aufstellung des Bebauungs- und Grün ordnungsplanes<br />
für das Sondergebiet Hasler Zell in Diesenbach beschließe. Die Freien<br />
Wähler, die SPD und Teile der CSU hätten sich in der Februarsitzung<br />
2010 bereits positiv für das Vorhaben ausgesprochen. Der Plan habe<br />
damals noch den Status eines Vorentwurfs gehabt. Es bleibe festzustellen,<br />
dass die Gemeinderäte mit dieser heutigen Entscheidung eine<br />
extrem hohe Verantwortung tragen würden. Leben und arbeiten am<br />
Ort gelte nach wie vor als Leitmotiv der Entscheidung. In der dafür abgehaltenen<br />
Fraktionssitzung seien mit allem Respekt die Einsprüche<br />
der von 8 Bürgern eingereichten Stellungnahmen diskutiert und mit<br />
den Gutachten und Ergebnissen der Behördenbeteiligung und damit<br />
auch den gesetzlichen Vorgaben abgewogen worden. Dort, wo noch<br />
die ein oder andere Stellschraube nachjustiert werden solle, bleibe die<br />
Verwaltung mit den Ausführenden in Kontakt. Die Argumentation bzw.<br />
die Vorverurteilung von Einwänden, dass Jugendliche im Fast-Food-<br />
Restaurant herumlungern würden, wollten die Freien Wähler so nicht<br />
stehen lassen. Dass dies nicht geschehe, sei in erster Linie Aufgabe<br />
der Eltern. Am Rande sei hierzu vermerkt, dass der <strong>Markt</strong> bereits schon<br />
heute erhebliche Mittel in die Jugendarbeit investiere und somit auch<br />
diesem Thema entgegen trete. Dies treffe auch für die Kulturarbeit im<br />
Sinne der Naturerhaltung zu. Ein weiteres Argument von Einwänden sei<br />
gewesen, dass in diesem künftigen Gewerbegebiet nur Billigarbeitsplätze<br />
entstehen würden und die Fachkräfte von extern mitgebracht<br />
würden. Dies würden die Freien Wähler ebenfalls nicht gelten lassen.<br />
Erstens würde auch <strong>Regenstauf</strong> Jobs für Niedriglöhner benötigen,<br />
zweitens werde so manche Fach- und Führungskraft zum Einwohner<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> und trage so erheblich mit seinem Einkommenssteueranteil<br />
zur Finanzkraft des <strong>Markt</strong>es bei. In den Rathäusern<br />
im Städtedreieck würden die Alarmglocken läuten, habe es in einer<br />
Pressemitteilung geheißen. Damit seien die Städte Maxhütte-Haidhof,<br />
Burglengenfeld und Teublitz gemeint gewesen, die sich um die Kaufkraftabschöpfung<br />
sorgen würden. Damit könne die Bedeutung dieser<br />
Gewerbeansiedlung auch im Sinne des wirtschaftlichen Aspektes für<br />
<strong>Regenstauf</strong> eingestuft werden. Die Freien Wähler würden an diesem<br />
Vorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Bevölkerung des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Regenstauf</strong> und darüber hinaus, festhalten.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderätin Scheuerer führt aus, dass sie das Projekt seit<br />
Beginn ablehnend begleitet habe. Die Argumente wolle sie nicht<br />
wiederholen. Von der A 93 zeige sich dem Vorbeifahrenden ein harmonisches<br />
Bild im Einklang mit der Natur. Mit der Schlossbergkulisse im<br />
Hintergrund sei dies der prägenste erste Eindruck. Künftig sei ein 40<br />
m oder 25 m hoher Pylon der neue Begrüßungstyp für das Regental<br />
mit seinen Burgen und Schlössern. Der Pylon beeinträchtige das<br />
Gesamtbild ohne jegliche Übertreibung ganz erheblich. Dies sei dann<br />
der erste Eindruck für einen Urlauber, der sich aus vielen heimischen<br />
Industriegebieten erholen wolle. Desweiteren würden durch den Profit<br />
6<br />
strebenden Investor noch zahlreiche unbekannte Auswirkungen in<br />
Kauf genommen. Sie halte das Vorhaben für eine Insellösung. Diese<br />
müsse man nach ihrer Vorstellung in einer Gesamtschau sehen, um<br />
nicht später vor einem Fleckerlteppich zu stehen.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat Deml stellt fest, dass er im Prinzip für das Vorhaben<br />
stimme. Bezüglich des Werbepylons wolle er sich jedoch Frau<br />
Scheuerer anschließen. Es sei vorteilhaft, dass dieser nun auf eine<br />
Maximalhöhe von 25 m reduziert werde und nachts die Beleuchtung<br />
abgeschaltet werde. Er gebe daher ausdrückliche zu Protokoll, dass<br />
er gegen den Werbepylon stimme. An die Planer stellt er die Frage,<br />
welche Überlegungen für eine Verkürzung der Zufahrtssituation im<br />
Vordergrund gestanden hätten. Er stelle sich auch die Frage, warum die<br />
Parkplatzfläche und die Gastronomiefläche nach unten verschoben<br />
worden seien. Was den Verkehr betreffe, sei festzustellen, dass die<br />
momentanen Verkehrswege als belastbar eingestuft seien. Gleichwohl<br />
werde von keiner wesentlichen Zunahme ausgegangen. Sämtliche<br />
Stellungnahmen hätten jedoch diesbezüglich große Befürchtungen.<br />
Herr Bartsch führt hierzu aus, dass die ursprüngliche Zufahrtszone<br />
weiter gezogen worden sei. Festgesetzt werde nur die private Verkehrsfläche.<br />
Diese werde der Investor weiter führen müssen. Der<br />
Bebauungsplan habe lediglich sicher zu stellen, dass alle Quartiere<br />
erschlossen seien. Mehr müsse und solle nicht vorgegeben werden.<br />
Bezüglich der Baugrenze für die Systemgastronomie führt Herr<br />
Bartsch aus, dass es Ziel sei, für den Investor flexiblen Spielraum<br />
zu schaffen, um nicht gleich eine Änderung des Bebauungsplanes<br />
zu provozieren.<br />
Zur Anfrage bezüglich der Verkehrsentwicklung führt Herr Verkehrsplaner<br />
Pressler aus, dass für die Maßnahme eine Verkehrsprognose<br />
erstellt worden sei. Der zusätzliche Verkehrslärm sei nach der TA-Lärm<br />
zu beurteilen. Zu berücksichtigen seien hierbei Fahrzeuggeräusche<br />
auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die<br />
in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen. Relevant<br />
wären hierbei nur Immissionen, soweit sie den Beurteilungspegel<br />
der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um<br />
mindestens 3 dB (A) erhöhen. Hierbei dürfe jedoch noch keine Vermischung<br />
mit dem übrigen Verkehr erfolgt sein. Weitere Voraussetzung<br />
wäre, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten<br />
würden. Das Verkehrsaufkommen in der Regendorfer Straße betrage<br />
im Jahr 2010 ca. 2.000 Fahrzeuge. Die Prognose belaufe sich auf zusätzliche<br />
2.500 Fahrzeuge, welche sich auf das gesamte Verkehrsnetz<br />
verteilen würden. Das bedeute eine Steigerung von ca. 10-15 % je<br />
Straßenerschließung. Für eine immissionsschutzrechtliche Relevanz<br />
müsse sich der gesamte zusätzliche Verkehr über die Regendorfer<br />
Straße abwickeln. Bei einer Verteilung auf das vorhandene Verkehrsnetz<br />
errechne sich jedoch nach der TA-Lärm keine Erhöhung,<br />
welche Maßnahmen notwendig machen würde. Die Entwicklung einer<br />
Verkehrsunfallsituation müsse die Gemeinde selbstverständlich im<br />
Auge behalten. Bei Bedarf könne dann mit geeigneten Maßnahmen<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Bezüglich der immer wieder vorgebrachten Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes stellt der Vorsitzende fest, dass an der Autobahnabfahrt<br />
derzeit der unansehnliche Hochspannungsmast im Blickfeld<br />
liege. Dies sei ebenso wenig eine Bereicherung der Schlossbergkulisse.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />
BEScHluSS I:<br />
I/1. Der Sachstandsbericht und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB<br />
wird zur Kenntnis genommen.<br />
- zugestimmt mit 19 : 0 Stimmen<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst weitere Beschlüsse:<br />
Die eingegangenen 44 Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit<br />
sind sehr umfangreich und wurden in den ganz wesentlichen<br />
Grundzügen von den Fraktionen aufgegriffen und vorstehend mit den<br />
Planern erörtert.<br />
Die Einzeldarstellung würde den verfügbaren Rahmen des amtlichen<br />
Mitteilungsblattes sprengen. In der Sache wurden die einzelnen<br />
Stellungnahmen nach den entsprechenden Verwaltungsvorlagen<br />
abgewogen und zur Abstimmung gestellt.<br />
Die 44 Einzelpunkte wurden einstimmig bzw. mehrheitlich im Sinne<br />
der mit den Planern erarbeiteten Entscheidungsvorschlägen beschlossen.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst noch folgenden weiteren<br />
BEScHluSS II:<br />
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes<br />
für das Sondergebiet „Hasler Zell“ in <strong>Regenstauf</strong> / Diesenbach<br />
mit gleichzeitig 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Regenstauf</strong> vom 22.06.2010 wird gebilligt und die Erweiterung des<br />
Geltungsbereiches entsprechend den Erfordernissen der Verkehrsplanung<br />
an der R 21 beschlossen. Die Pläne sind gemäß § 3 Abs.<br />
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und<br />
sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
durchzuführen.<br />
- zugestimmt mit 14 : 5 Stimmen -