Spinatsch - Dr. Markus Spinatsch -- Beratung für Politik und ...
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Empfehlungen an das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Justiz Seite 27<br />
5 Empfehlungen an das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Justiz<br />
Die Einführung <strong>und</strong> Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der B<strong>und</strong>esverwaltung<br />
ist in erster Linie ein Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung. Wie<br />
bei jeder Veränderung in grossen Organisationen kommt dabei Fragen des<br />
kulturellen Wandels, der Mobilisierung <strong>und</strong> Motivation sowie des Umgangs mit<br />
Widerständen grosse Bedeutung zu.<br />
Der Erfolg des Vorhabens wird in wesentlichem Masse davon abhängen, inwiefern<br />
es gelingen wird,<br />
• sinnstiftende Argumente <strong>für</strong> den Nutzen bereitzustellen<br />
• mit diesen Argumenten im Rahmen einer umfassenden Informationsstrategie<br />
die wesentlichen Entscheidungsträger vom Vorhaben zu überzeugen<br />
• die von den Veränderungen konkret Betroffenen bei der Bewältigung der<br />
neuen Herausforderungen zu unterstützen.<br />
Die Resonanz, die die bisherigen Arbeiten am BGÖ ausgelöst haben, hinterlässt<br />
den Eindruck, dass bei verschiedenen Verantwortungsträgern im B<strong>und</strong>esrat,<br />
auf der Stufe Departement sowie bei den Ämtern, aber auch in der<br />
Öffentlichkeit <strong>und</strong> namentlich bei den Medien noch Überzeugungs- <strong>und</strong> Motivationsdefizite<br />
bestehen. Die Geschichte von Modernisierungsprojekten in der<br />
Verwaltung lehrt, dass der Erfolg solcher Projekte ohne überzeugte <strong>und</strong> nachhaltige<br />
Unterstützung von oben gefährdet ist. Das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Justiz hat<br />
bereits erhebliche Anstrengungen zur Motivation verschiedener Entscheidungsträger<br />
unternommen. Diese Kommunikationsanstrengungen sollten verstärkt<br />
<strong>und</strong> professionalisiert werden.<br />
Die letztlich nicht im voraus beantwortbare Kostenfrage erweist sich als eine<br />
zentrale "pièce de résistance". Eine bessere Geltendmachung <strong>und</strong> allenfalls<br />
eine weitere Elaboration der Nutzensaspekte des Vorhabens könnten einer solchen<br />
letztlich einseitigen Beurteilungsperspektive entgegenwirken <strong>und</strong> eine<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine differenziertere Einschätzung des Verhältnisses von Aufwand<br />
<strong>und</strong> Nutzen abgeben. Ein klar <strong>und</strong> verbindlich definierter Nutzen bildet<br />
auch eine wesentliche Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass mit der Evaluation die Zielerreichung<br />
gemessen werden kann <strong>und</strong> dass aus den gewonnen Erkenntnissen<br />
Lehren <strong>für</strong> Korrekturen <strong>und</strong> Verbesserungen gezogen werden können.<br />
Empfehlung 1:<br />
Die Begründung des Vorhabens sollte soweit elaboriert <strong>und</strong> differenziert werden,<br />
dass die Ziele <strong>und</strong> der konkrete Nutzen unmittelbar einsichtig sind <strong>und</strong><br />
überzeugend wirken.<br />
Eine solche Entwicklung der Nutzensaspekte des Vorhabens muss zielgruppenspezifisch<br />
<strong>und</strong> zielgruppengerecht sein. Es geht folglich darum, den spezifischen<br />
Nutzen des Öffentlichkeitsprinzips <strong>für</strong> die Regierung, <strong>für</strong> die Verwaltung,<br />
<strong>für</strong> die Öffentlichkeit <strong>und</strong> namentlich auch <strong>für</strong> die Medien sichtbar zu<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Markus</strong> <strong>Spinatsch</strong><br />
<strong>Beratung</strong> <strong>für</strong> <strong>Politik</strong> <strong>und</strong> Verwaltung