Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen
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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />
14<br />
schlechter bezahlt werden sollen.<br />
Im Gegenteil: Der Beitrag „Was<br />
erfüllen Nichterfüller nicht?“ in<br />
diesem Heft erklärt, wie Aufstiege<br />
aufgrund einer beruflichen Bewährung<br />
in der Entgeltordnung<br />
berücksichtigt werden könnten.<br />
Der Arbeitgeber soll auch verpflichtet<br />
sein, die jeweilige Lehrkraft<br />
unter Berücksichtigung ihrer<br />
beruflichen Erfahrungen zu qualifizieren.<br />
Damit soll auch der Begehrlichkeit<br />
des Arbeitgebers begegnet<br />
werden, durch Einstellung<br />
weniger qualifizierter und demzufolge<br />
geringer bezahlter Lehrkräfte<br />
gezielt Kosten zu sparen.<br />
Die <strong>GEW</strong> fordert eine vollständige<br />
Gleichbehandlung von Lehrkräften<br />
mit einer Ausbildung nach<br />
dem Recht der DDR und jenen<br />
mit einer Ausbildung nach bundesrepublikanischem<br />
Recht. Bereits<br />
1995 hatte sich die <strong>GEW</strong> dafür<br />
eingesetzt, dass Lehrkräfte mit<br />
einer DDR-Ausbildung nicht aufgrund<br />
dieser Ausbildung schlechter<br />
eingruppiert werden sollten.<br />
Das gilt heute, nach einer nahezu<br />
zwanzigjährigen Tätigkeit im neuen<br />
Schulsystem umso mehr. Deshalb<br />
verbietet es sich, sie schlechter<br />
zu bezahlen als Kolleginnen<br />
und Kollegen in gleicher Tätigkeit,<br />
die nach bundesrepublikanischem<br />
Recht ausgebildet wurden.<br />
Diese Forderung betrifft nicht nur<br />
die entsprechenden Lehrkräfte im<br />
Tarifgebiet Ost, sondern auch diejenigen<br />
Lehrkräfte mit einer Aus-<br />
bildung nach dem Recht der DDR,<br />
die im Tarifgebiet West unterrichten.<br />
Andere als für die jeweilige Tätigkeit<br />
geforderte Abschlüsse sind,<br />
sofern sie von der zuständigen<br />
Stelle als gleichwertig anerkannt<br />
sind, auch hinsichtlich der Eingruppierung<br />
als gleichwertig zu<br />
behandeln.<br />
6. Lehrende an Hochschulen<br />
Für die Lehrenden an Hochschulen<br />
fordert die <strong>GEW</strong> bei der Eingruppierung<br />
zu unterscheiden, ob<br />
mit dem jeweiligen Hochschulabschluss<br />
ein Zugang zur Promotion<br />
eröffnet wird oder nicht. Bei der<br />
Eingruppierung derjenigen Gruppe,<br />
deren Hochschulabschluss die<br />
Promotion ermöglicht, soll wiederum<br />
unterschieden werden zwischen<br />
promovierten Lehrenden<br />
bzw. Lehrenden mit einer mindestens<br />
vierjährigen Berufserfahrung<br />
in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement<br />
einerseits und<br />
Lehrenden, die diese Voraussetzungen<br />
nicht erfüllen andererseits.<br />
Am höchsten eingruppiert sollen<br />
Lehrende an Hochschulen werden,<br />
wenn sie über zusätzliche<br />
Qualifikationen (Habilitation,<br />
Juniorprofessur) verfügen oder<br />
Personal- und/oder Finanzverantwortung<br />
tragen. Diese Eingruppierungsmerkmale<br />
sollen für alle<br />
Lehrenden gelten. Das betrifft<br />
auch die Lehrkräfte für besondere<br />
Aufgaben.<br />
7. Eckeingruppierung in<br />
Entgeltgruppe 13<br />
Die <strong>GEW</strong> fordert, dass angestellte<br />
Lehrkräfte mit Hochschulabschluss<br />
genauso eingruppiert werden, wie<br />
andere akademische Berufe. Dem<br />
entspricht die Forderung nach einer<br />
Eckeingruppierung in Entgeltgruppe<br />
13.<br />
Mit den Eckeingruppierungen<br />
sollten bestimmte Entgeltgruppen<br />
bestimmten Ausbildungsniveaus<br />
zugeordnet werden. Dieses Verhältnis<br />
war schon zu Zeiten des<br />
BAT nicht „im Lot“. Erzieher<br />
wurden – trotz gleichwertiger Ausbildung<br />
– schlechter bezahlt als<br />
z.B. Technikerinnen. Lehrkräfte<br />
mussten schon seit Anfang der<br />
70er Jahre (mit wenigen Ausnahmen<br />
in Baden-Württemberg)<br />
einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss<br />
haben. Sie wurden<br />
aber im Vergleich zu anderen Berufen<br />
– wie Juristen – im öffentlichen<br />
Dienst, die ebenfalls einen<br />
Hochschulabschluss voraussetzen,<br />
überwiegend niedriger eingruppiert.<br />
Je nach Alter und Bildungsgang<br />
der unterrichteten Kinder<br />
wurde man besser oder schlechter<br />
bezahlt. Vergleichbar wäre es,<br />
wenn man Richterinnen in Jugendgerichtskammern<br />
schlechter<br />
bezahlt als an einem Verwaltungsoder<br />
Arbeitsgericht.<br />
Diese Ungleichbehandlung soll<br />
nun nach dem Willen der Länder<br />
fortgesetzt werden, obwohl die erziehungswissenschaftlicheDiskus-