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Tarifrunde 2011 - GEW Niedersachsen

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<strong>Tarifrunde</strong> <strong>2011</strong> – Entgeltordnung durchsetzen<br />

14<br />

schlechter bezahlt werden sollen.<br />

Im Gegenteil: Der Beitrag „Was<br />

erfüllen Nichterfüller nicht?“ in<br />

diesem Heft erklärt, wie Aufstiege<br />

aufgrund einer beruflichen Bewährung<br />

in der Entgeltordnung<br />

berücksichtigt werden könnten.<br />

Der Arbeitgeber soll auch verpflichtet<br />

sein, die jeweilige Lehrkraft<br />

unter Berücksichtigung ihrer<br />

beruflichen Erfahrungen zu qualifizieren.<br />

Damit soll auch der Begehrlichkeit<br />

des Arbeitgebers begegnet<br />

werden, durch Einstellung<br />

weniger qualifizierter und demzufolge<br />

geringer bezahlter Lehrkräfte<br />

gezielt Kosten zu sparen.<br />

Die <strong>GEW</strong> fordert eine vollständige<br />

Gleichbehandlung von Lehrkräften<br />

mit einer Ausbildung nach<br />

dem Recht der DDR und jenen<br />

mit einer Ausbildung nach bundesrepublikanischem<br />

Recht. Bereits<br />

1995 hatte sich die <strong>GEW</strong> dafür<br />

eingesetzt, dass Lehrkräfte mit<br />

einer DDR-Ausbildung nicht aufgrund<br />

dieser Ausbildung schlechter<br />

eingruppiert werden sollten.<br />

Das gilt heute, nach einer nahezu<br />

zwanzigjährigen Tätigkeit im neuen<br />

Schulsystem umso mehr. Deshalb<br />

verbietet es sich, sie schlechter<br />

zu bezahlen als Kolleginnen<br />

und Kollegen in gleicher Tätigkeit,<br />

die nach bundesrepublikanischem<br />

Recht ausgebildet wurden.<br />

Diese Forderung betrifft nicht nur<br />

die entsprechenden Lehrkräfte im<br />

Tarifgebiet Ost, sondern auch diejenigen<br />

Lehrkräfte mit einer Aus-<br />

bildung nach dem Recht der DDR,<br />

die im Tarifgebiet West unterrichten.<br />

Andere als für die jeweilige Tätigkeit<br />

geforderte Abschlüsse sind,<br />

sofern sie von der zuständigen<br />

Stelle als gleichwertig anerkannt<br />

sind, auch hinsichtlich der Eingruppierung<br />

als gleichwertig zu<br />

behandeln.<br />

6. Lehrende an Hochschulen<br />

Für die Lehrenden an Hochschulen<br />

fordert die <strong>GEW</strong> bei der Eingruppierung<br />

zu unterscheiden, ob<br />

mit dem jeweiligen Hochschulabschluss<br />

ein Zugang zur Promotion<br />

eröffnet wird oder nicht. Bei der<br />

Eingruppierung derjenigen Gruppe,<br />

deren Hochschulabschluss die<br />

Promotion ermöglicht, soll wiederum<br />

unterschieden werden zwischen<br />

promovierten Lehrenden<br />

bzw. Lehrenden mit einer mindestens<br />

vierjährigen Berufserfahrung<br />

in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement<br />

einerseits und<br />

Lehrenden, die diese Voraussetzungen<br />

nicht erfüllen andererseits.<br />

Am höchsten eingruppiert sollen<br />

Lehrende an Hochschulen werden,<br />

wenn sie über zusätzliche<br />

Qualifikationen (Habilitation,<br />

Juniorprofessur) verfügen oder<br />

Personal- und/oder Finanzverantwortung<br />

tragen. Diese Eingruppierungsmerkmale<br />

sollen für alle<br />

Lehrenden gelten. Das betrifft<br />

auch die Lehrkräfte für besondere<br />

Aufgaben.<br />

7. Eckeingruppierung in<br />

Entgeltgruppe 13<br />

Die <strong>GEW</strong> fordert, dass angestellte<br />

Lehrkräfte mit Hochschulabschluss<br />

genauso eingruppiert werden, wie<br />

andere akademische Berufe. Dem<br />

entspricht die Forderung nach einer<br />

Eckeingruppierung in Entgeltgruppe<br />

13.<br />

Mit den Eckeingruppierungen<br />

sollten bestimmte Entgeltgruppen<br />

bestimmten Ausbildungsniveaus<br />

zugeordnet werden. Dieses Verhältnis<br />

war schon zu Zeiten des<br />

BAT nicht „im Lot“. Erzieher<br />

wurden – trotz gleichwertiger Ausbildung<br />

– schlechter bezahlt als<br />

z.B. Technikerinnen. Lehrkräfte<br />

mussten schon seit Anfang der<br />

70er Jahre (mit wenigen Ausnahmen<br />

in Baden-Württemberg)<br />

einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss<br />

haben. Sie wurden<br />

aber im Vergleich zu anderen Berufen<br />

– wie Juristen – im öffentlichen<br />

Dienst, die ebenfalls einen<br />

Hochschulabschluss voraussetzen,<br />

überwiegend niedriger eingruppiert.<br />

Je nach Alter und Bildungsgang<br />

der unterrichteten Kinder<br />

wurde man besser oder schlechter<br />

bezahlt. Vergleichbar wäre es,<br />

wenn man Richterinnen in Jugendgerichtskammern<br />

schlechter<br />

bezahlt als an einem Verwaltungsoder<br />

Arbeitsgericht.<br />

Diese Ungleichbehandlung soll<br />

nun nach dem Willen der Länder<br />

fortgesetzt werden, obwohl die erziehungswissenschaftlicheDiskus-

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